| Pressemeldung

Zu Plänen der Deutschen Börse AG, an mehreren Feiertagen den Wertpapierhandel einzuführen

Stellungnahme des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Karl Lehmann

Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse hat dem Vernehmen nach Plänen zugestimmt, den Börsenhandel künftig auch an den gesetzlich geschützten Feiertagen Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam und dem Tag der deutschen Einheit zu ermöglichen. Die Verantwortlichen nehmen dafür offenbar eine Ausnahmebestimmung in Anspruch, die durch das Euro- Einführungsgesetz gegen den Widerspruch der Kirchen in das Arbeitszeitgesetz eingefügt worden ist. Mit Nachdruck wende ich mich im Namen der deutschen Bischöfe gegen eine neuerliche Aushöhlung des Feiertagsschutzes und den damit verbundenen leichtfertigen Umgang mit den religiösen, kulturellen und sozialen Werten, die den Feiertagen zugrunde liegen.

Nicht nur wegen ihrer religiösen Bedeutung haben die Feiertage für die Menschen im Ablauf eines Jahres ein besonderes Gewicht. Ebenso wie der Sonntag sind sie Tage der Freude, der Ruhe und der Solidarität. Auch an den Feiertagen sind die Menschen aufgerufen, den Möglichkeiten zur Vertiefung der sozialen Beziehungen, besonders in der Familie, zu Besinnung und Erholung Raum zu geben und zu nützen. Die Arbeitsruhe am Sonntag gehört grundsätzlich zu den kulturellen und menschlichen Errungenschaften, die den Menschen im Rhythmus der Woche für eine bestimmte Zeit von der Arbeit und dem Druck der Arbeitswelt befreien. Sie ist eine heilsame Unterbrechung vor Gott und zur Freiheit des Menschen. Sie darf den Menschen nicht ohne sehr triftige Gründe genommen werden.

Ich bitte deshalb die für den Börsenhandel zuständigen Gremien, ihre auch rechtlich höchst angreifbaren Pläne nicht weiter zu verfolgen und zu vermeiden, daß der Feiertagskultur in unserem Land und damit dem Gemeinwohl allein aus ökonomischen Gründen zusätzlicher Schaden zugefügt wird.

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