| Pressemeldung | Nr. 021

Wissenschaftler fordern multilaterales Abkommen zur Regulierung von Offshoring

Kardinal Lehmann stellt Studie "Verlagerung von Arbeitsplätzen - Entwicklungschancen und Menschenwürde" vor

Wie ist die Verlagerung von Arbeitsplätzen in Niedriglohnländer ethisch zu bewerten? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Studie »Verlagerung von Arbeitsplätzen - Entwicklungschancen und Menschenwürde«, die heute in Mainz von Karl Kardinal Lehmann (Mainz), Professor Dr. Gerhard Kruip (Mainz/Hannover) und Professor Dr. Bernhard Emunds (Frankfurt a.M.) vorgestellt wurde. Der 76-seitige Text wurde von der Sachverständigengruppe »Weltwirtschaft und Sozialethik« erarbeitet, die der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz zugeordnet ist.
Die Verlagerung von Produktion und Dienstleistungen ins Ausland und der damit verbundene Verlust von Arbeitsplätzen in den Industrieländern bestimmen schon seit Anfang der 1990er Jahre die Globalisierungsdebatte. Die neue Studie analysiert ökonomische Zusammenhänge, zeigt die Bedingungen auf, unter denen Arbeitsplatzverlagerungen ethisch legitim sind, und entwickelt Handlungsperspektiven. Ob die Arbeitsplatzbilanz in Deutschland durch Offshoring-Aktivitäten letztlich positiv oder negativ beeinflusst werde, lasse sich derzeit nicht eindeutig bestimmen. Bislang waren die Auswirkungen weniger einschneidend als befürchtet, aber dies »ist kein Trost für jene Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben oder verlieren«, unterstrich Kardinal Lehmann. Die betroffenen Arbeitnehmer dürften nicht allein gelassen werden, »sie haben ein Recht, für den Verlust des Arbeitsplatzes angemessen entschädigt zu werden«. Neben der sozialen Absicherung müssten Staat und Wirtschaft auch dafür sorgen, »dass diese Menschen durch Weiterbildungsmaßnahmen realistische Aussichten auf neue Arbeitsplätze erhalten«.Für die meisten Entwicklungsländer sei die Einbindung in die Weltwirtschaft  »ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Bekämpfung von Armut und Elend«, erklärte Kardinal Lehmann. Als ethisch verwerflich kritisierte er, wenn Unternehmen kurzfristig die Vorteile eines Standortes nutzten, wenig oder keine Verantwortung für ihr Gastland übernähmen, »ja mitunter sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen schaffen, um dann nach kurzer Zeit in noch billigere Länder zu ziehen«.Die Studie stellt insbesondere die Kriterien der Menschenwürde und der Entwicklungsförderung heraus: Die neu entstehenden Arbeitsplätze müssen Mindeststandards entsprechen, um menschenwürdig zu sein. Dazu gehören Koalitionsfreiheit, eine Entlohnung, mit der dauerhaft die physische Existenz gesichert werden kann, der Verzicht auf Zwang und Diskriminierung sowie die Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen am Arbeitsplatz. Zugleich sollten die Offshoring-Aktivitäten sich möglichst positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung in den Zielländern auswirken. Hier »sind auch die Regierungen der Industrieländer gefordert«, so Lehmann. Unternehmen seien darauf zu verpflichten, in den auswärtigen Tochter- und Partnerunternehmen für menschenwürdige Arbeitsplätze zu sorgen. Deshalb müssten auch die Außenwirtschaftsförderung und die Beschaffungsvorschriften geändert werden: Nur solche Unternehmen sollten gefördert werden oder Aufträge der öffentlichen Hand erhalten, die dafür sorgen, dass die Standards menschenwürdiger Arbeit eingehalten werden. Zur Durchsetzung der Regelungen schlägt die Studie vor, dass die Regierungen der Industrie-, Entwicklungs- und Transformationsländer ein multilaterales Abkommen zur Regulierung von Offshoring-Aktivitäten aushandeln. Ergänzend dazu sei ein internationaler Gerichtshof einzurichten, an dem Staaten und Unternehmen verklagt werden können, die gegen Bestimmungen des Abkommens verstoßen.Mit Blick auf die aktuelle Diskussion in Deutschland kommt die Studie zu dem Schluss, dass die Bundesregierung keine generellen Maßnahmen zur Einschränkung von Offshoring-Aktivitäten deutscher Unternehmen ergreifen sollte. Bedeutsamer als der geringe tatsächliche Verlust von Arbeitsplätzen - nicht einmal 0,5 % der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen sei bisher von den Verlagerungen betroffen - seien nämlich die Auswirkungen des Offshoring-Phänomens auf die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen und auf die Qualität der Arbeitsplätze in Deutschland. Die Option, Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern, stärke die Verhandlungsposition der Unternehmensvorstände und schwäche die Arbeitnehmervertretung. Die Studie schlägt daher vor, den Arbeitnehmern künftig das Recht zu geben, direkt an den Beratungen über eine geplante Verlagerung teilzunehmen und eigene Experten hinzuzuziehen.Ein wichtiges Kriterium bei der ethischen Beurteilung von Arbeitsplatzverlagerungen sei die »Option für die Armen«. Die Interessen der Benachteiligten müssten besonders in den Blick genommen werden. »Wenn Arbeitsplatzverlagerungen den Menschen in den Zielländern, wo noch häufig bittere Armut herrscht, wirklich nutzen, müssen wir sie auch dann billigen, wenn sie für uns mit gewissen Nachteilen verbunden sind«, so Prof. Kruip, wissenschaftlicher Berater der deutschen Bischöfe.Hinweis:Die Studie »Verlagerung von Arbeitsplätzen - Entwicklungschancen und Menschenwürde« der Sachverständigengruppe »Weltwirtschaft und Sozialethik« wird von der Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe für weltkirchliche Aufgaben der Deutschen Bischofskonferenz herausgegeben. Sie kann auch als Broschüre bestellt werden (E-Mail: ; Fax: 0228/103-335).


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