| Pressemeldung | Nr. 108

Weihbischof Losinger warnt vor selektiven Folgen des neuen Bluttests für Schwangere

„Gefahr eines Turboeffekts in der genetischen Diagnostik“

Weihbischof DDr. Anton Losinger (Augsburg), Mitglied im Deutschen Ethikrat, hat vor den selektiven Folgen des neuen Trisomie-Tests der Biotech-Firma LifeCodexx gewarnt. „Mit den Behindertenverbänden teile ich die Befürchtung, dass dieser Test zu einer schiefen Ebene in der Selektion menschlichen Lebens zu werden droht. Der geplante Bluttest für Schwangere lässt mit einem hohen Maß an statistischer Sicherheit Aussagen darüber zu, ob das ungeborene Kind ‚Trisomie 21’ hat. Es besteht die reale Gefahr, dass der Test zu einem Turboeffekt bei der Verwerfung von Embryonen führt.“


In Zukunft werden nach Losingers Einschätzung zu noch günstigeren Preisen, mit höherer Geschwindigkeit und größerer analytischer Präzision genetische Defekte entdeckt werden können. Das hat, wenn man die bisherige Praxis ärztlicher Beratung und den gesellschaftlichen Druck auf Eltern behinderter Kinder berücksichtigt, eine deutlich schnellere Verwerfung von menschlichen Embryonen mit abweichendem genetischem Befund und damit einen Trend zur Abtreibung zur Folge. „Bald wird man wohl auch zu den Kosten eines USB-Sticks sämtliche Chromosomen ‚screenen‘ können. Dadurch erhöht sich die Lebensgefahr für ungeborene Kinder mit genetischen Defekten beträchtlich. Denn schon jetzt führen laut Statistik der Behindertenverbände rund 90 Prozent der Trisomie-Verdachtsfälle zum Tod des Embryos“, so Losinger.

Die Selektion menschlichen Lebens nach genetischen Kriterien verstößt gegen das absolute Achtungsgebot der Menschenwürde, die jedem Menschen, auch dem Menschen mit einer erwarteten Behinderung von Lebensbeginn an zukommt und stellt eine unmittelbare Gefährdung des Lebensrechts dar. Auch und gerade Menschen mit einem genetischen Defekt haben Würde und ein Lebensrecht. „Hier braucht es auch ein ärztliches Standesrecht und ein Versicherungssystem, bei dem ein Arzt nicht in Haftung tritt, wenn er bei Auftreten eines genetischen Defektes Eltern nicht warnt. Generell steht das hohe Engagement von Staat und Gesellschaft bei der Integration von Behinderten in bizarrem Widerspruch zum ‚Prinzip Selektion‘, das am Anfang des menschlichen Lebens mit Behinderung betrieben wird.“

Weil der Test im Gegensatz zu einer bisherigen Fruchtwasseruntersuchung kein Risiko für Mutter und Kind in sich birgt, ist davon auszugehen, dass die Hemmschwelle das ungeborene Leben auf genetische Abweichung testen zu lassen, stark sinken wird. Hier ist in der ethischen Bewertung zu differenzieren: Pränatale Untersuchungen sind dann als positiv zu bewerten, wenn mit ihrer Hilfe die Gesundheit des Kindes geprüft werden kann, um dann – teilweise bereits vor der Geburt – therapeutisch reagieren zu können.

Wenn pränatale Untersuchungen jedoch zu dem Zweck durchgeführt werden, gezielt nach genetischen Abweichungen zu suchen, um das Kind dann abzutreiben, sind sie ethisch und moralisch nicht zu vertreten. Kritiker weisen darauf hin, dass zukünftig über den neuen risikoarmen Bluttest auch das Geschlecht oder andere Krankheitssymptome bestimmt werden könnten. Aufgrund der einfachen und risikoarmen Durchführung, könnte er zu einer Routineuntersuchung werden.

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