| Pressemeldung | Nr. 164

Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger zur Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik (PID)

„PID ist mit christlichem Menschenbild nicht vereinbar"

„Die Selektion extrakorporal erzeugter Embryonen ist ein massiver Verstoß gegen Buchstaben und Geist von Grundgesetz und Embryonenschutzgesetz. Die Verwerfung eines Embryos aufgrund eines auffälligen Chromosomenbefundes verstößt nicht nur gegen das Achtungsgebot der Menschenwürde und das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, sondern auch gegen das im Grundgesetz festgeschriebene Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung, das einen Embryo mit voraussichtlichem Gendefekt ebenso vor Diskriminierung schützt wie geborene Menschen mit Behinderung.

Die Lücken, die sich durch das Urteil des Bundesgerichtshofes zur PID ergeben haben, müssen durch rechtliche Maßnahmen – wie etwa ein Verbot der PID über eine Novellierung des Embryonenschutzgesetzes – geschlossen werden. Eine vermittelnde Lösung, also eine begrenzte Zulassung der PID, ist nicht möglich. Denn wo es um Lebensrecht und Menschenwürde geht, darf es keine Kompromisse geben. Hier greift eindeutig das Instrumentalisierungsverbot. Eine PID ist mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar.“

(Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger ist Mitglied im Deutschen Ethikrat und Mitglied der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz)

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Statistik Cookies um zu verstehen, wie Sie mit unserer Webseite interagieren.

Anbieter:

Google

Datenschutz

Matomo

Datenschutz

Diese Cookies sind für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Hier werden bspw. Ihre Cookie Einstellungen gespeichert.

Anbieter:

Deutsche Bischofskonferenz

Datenschutz