| Pressemeldung | Nr. 069a

Stellungnahme des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, zur Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre "Dignitas personae" über einige Fragen der Bioethik

Die Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlicht am 12. Dezember 2008 eine Instruktion über einige Fragen der Bioethik mit dem programmatischen Titel - Die Würde der Person. Damit trägt die Glaubenskongregation der rasanten Weiterentwicklung der biomedizinischen Wissenschaften seit ihrer letzten Instruktion zu diesen Themen Rechnung (vgl. Donum vitae. Über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung, 1987). Neben manchen Chancen haben sich auch erhebliche Folgeprobleme in Forschung und Anwendung ergeben.

Nach traditioneller katholischer Auffassung gehören zur Lehre der Kirche neben Glaubenswahrheiten auch Fragen, die das sittliche Leben betreffen, also auch bioethische Fragen. Dies gilt vor allem und entschieden dort, wo die Kirche sich dem Schutz des durch die Ebenbildlichkeit und Menschwerdung Gottes ausgezeichneten Menschen verpflichtet weiß. Dieser Schutz ist besonders dringlich, wenn es um kranke, leidende, alte und noch ungeborene Menschen geht.Die Instruktion richtet sich an die Gläubigen und alle wahrheitssuchenden Menschen und will die Gewissensbildung fördern. Die Gläubigen sollen der in der Instruktion vorgetragenen Lehrmeinung mit offener Haltung begegnen und sich nach Kräften bemühen, die Gründe, die für die Lehrmeinung sprechen, zu würdigen, um sich so von deren Wahrheit zu überzeugen und dadurch die eigene intellektuelle Zustimmung zu erleichtern.

Mit der Instruktion legt die Glaubenskongregation eine konsequent am Wert des menschlichen Lebens orientierte und vom christlichen Glauben und natürlichem Sittengesetz her inspirierte Bioethik vor, die sich auf neuere ethisch relevante Fragen konzentriert. Es handelt sich hierbei um ein zutiefst humanes, der menschlichen Person gerecht werdendes Ethos. Die Instruktion tritt nicht im Namen einer besonderen naturwissenschaftlichen Kompetenz und somit auch nicht mit einer biologischen Argumentation auf, sondern sie legt eine Morallehre vor auf der Basis von Personwürde und dem daraus resultierenden Recht auf Leben. Die Instruktion argumentiert im Bewusstsein dessen, dass sich die medizinische Forschung heute in einem überaus komplexen, globalen Gefüge vollzieht und sowohl landesspezifisch wie kulturgeschichtlich geprägt ist. Mit Hilfe der moralischen Bewertungskriterien „Vernunft“ und „Glaube“ und einer „ganzheitlichen Sichtweise des Menschen [...], die all das aufzunehmen vermag, was in den Werken der Menschen und in den verschiedenen kulturellen und religiösen Traditionen [...] an Gutem sichtbar wird“ (Nr. 3), versucht sie diesem Aspekt gerecht zu werden. Die Instruktion hat damit einen Ansatz gewählt, der sowohl theologisch begründet ist als auch im außerkirchlichen Raum Akzeptanz finden kann, insofern er vernünftig ist.

Wie schon in wird auch in Dignitas personae das Verbot von Methoden künstlicher Befruchtung erneut bekräftigt, weil diese gegen die Personwürde des Kindes verstoßen. Darüber hinaus werden in Dignitas personae schwerpunktmäßig neue biomedizinische Entwicklungen behandelt: die Präimplantationsdiagnostik, neue Abtreibungsmittel, Gentherapie, die Verbesserung der menschlichen Konstitution (Enhancement), das Klonen, die Stammzell- und die Embryonenforschung.
Medizinisches Handeln ist immer ein Eingriff in die leib-seelische Integrität des Menschen, wobei man verschiedene Arten von Eingriffen unterscheiden kann: therapeutische sowie medizinisch nicht angezeigte, invasive Eingriffe am Menschen. Die erstgenannten, so die Instruktion, sind gerechtfertigt; die zweiten sind prinzipiell nicht zu rechtfertigen; Versuche am Menschen haben an den beiden Prinzipien Personwürde und Lebensschutz ihre Grenzen. Konkret bedeutet dies, dass humangenetische Eingriffe mit therapeutischer Absicht auch im embryonalen Stadium erlaubt sind. Es verbieten sich aber beispielsweise Klonen, weil es menschliche Lebewesen instrumentalisiert, oder embryonale Stammzellforschung, weil sie die Tötung von Embryonen voraussetzt. Aber auch Präimplantationsdiagnostik ist abzulehnen, weil sie einen selektierenden Eingriff darstellt, sowie die Keimbahntherapie, weil sie ein Eingriff in die Person ist und zudem die genetischen Eigenschaften der Nachkommen festlegt.

Für den Umgang mit den neu angefallenen bioethischen Problemen hatte die Deutsche Bischofskonferenz bereits im März 2001 eine Orientierungshilfe unter der Überschrift „Der Mensch: sein eigener Schöpfer? Zu Fragen von Gentechnik und Biomedizin“ () herausgegeben, die nach wie vor aktuell und in der Problembewertung mit Dignitas personae kongruent ist.

Die Instruktion wird die Diskussion um die neuen biomedizinischen Techniken nicht beenden. Sie legt aber das naturrechtliche und theologische Fundament und die jeweiligen Folgerungen daraus dar und setzt damit einen nicht zu übersehenden Markstein für die weiteren Diskussionen. Sie kann wohl zu Recht darauf vertrauen, dass ihre Argumente nicht nur im christlichen, sondern auch im philosophischen Sinne vernunftgemäß sind, denn christliches Denken weiß um die Vereinbarkeit von Vernunft und Glaube.

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