| Pressemeldung

Stellungnahme des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Karl Lehmann

zur Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Neuregelung der Abtreibungsgesetzgebung

Ich bin tief betroffen und traurig über die Entscheidung des Deutschen Bundestages, mit der das Lebensrecht des ungeborenen Kindes für eine bestimmte Zeit einem weitgehend rechtsfreien Raum und der freien Verfügung überlassen wird. Auf der Strecke blieb das Lebensrecht des ungeborenen Kindes.

Dies stellt einen tiefen Bruch mit der bisherigen Werte- und Rechtsordnung dar. Das im Ethos der Menschheit begründete Verbot Gottes „Du sollst nicht töten" ist eine Verpflichtung für die Rechtsgemeinschaft.

Ein Staat, der sich nicht mehr eindeutig schützend vor allem vor das Lebensrecht der Schwachen stellt, handelt inhuman.

Das Grundgesetz sagt dies mit unüberbietbarer Klarheit: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt".

Eine politische Niederlage bedeutet kein moralisches Scheitern. Im Gegenteil. Wir werden uns mit allen Kräften weiterhin für das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und für wirksame Hilfen zugunsten der schwangeren Frau einsetzen.

 

Bonn, 26.06.1992
Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz
Dr. Rudolf Hammerschmidt
Tel. 0228/103-213

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