| Pressemeldung

Stellungnahme des Sekretärs der Deutschen Bischofskonferenz, Prälat Wilhelm Schätzler, zu verschiedenen Äußerungen von Politikerinnen und Politikern zur Kirchensteuer

Von Zeit zu Zeit wird die Kirchensteuer zum Thema öffentlicher Diskussion gemacht. Neue Argumente tauchen dazu nicht auf. Es bleibt jedem unbenommen, eine Abschaffung der Kichensteuer zu fordern, auch wenn dies eine Änderung der Verfassung zur Voraussetzung hätte. Es bleibt ihm auch unbenommen, aus welchen Gründen auch immer, diesen Beitrag an die Kirche nicht zu leisten.

Antrieb für solche Vorschläge ist meist eine kritische bis ablehnende Haltung gegenüber der Kirche bzw. der Versuch, sich als Abgeordneter zu profilieren. Man geht davon aus, daß die Kirche, wenn sie ausschließlich auf Spenden angewiesen sei, finanziell geschwächt würde. Nicht bedacht wird bei solchen Vorschlägen offensichtlich, welche Konsequenzen eine solche beabsichtigte Schwächung der Kirche für die sozialen Einrichtungen in unserer Gesellschaft und für die Hilfe in der Dritten Welt haben würde.

Dahinter steht wohl auch ein Staatsverständnis, das nicht auf eine verständige Kooperation zwischen Staat und Kirche angelegt ist, sondern einen zentralistischen und zum totalitären hin tendierenden Staatseinfluß etablieren will.

Vorschläge, anstelle der Kirchensteuer eine allgemeine Kultur- und Sozialsteuer einzuführen, würden den Charakter der Kirchensteuer verändern. Eine allgemeine Kultur- und Sozialsteuer ist eine staatliche  Steuer, während die derzeitige Kirchensteuer lediglich durch staatliche Stellen eingezogen wird. Die Kirche zahlt für diesen Dienst zwischen 3 und 4 Prozent der Kirchensteuer.

Der Hinweis, durch eine allgemeine Kultur- und Sozialsteuer müsse verhindert werden, daß Nicht-Kirchenmitglieder kirchliche Einrichtungen in Anspruch nehmen können ohne dazu einen finanziellen Beitrag zu leisten, ist berechtigt. Die Kirche hat in der Vergangenheit in ihren Einrichtungen schon immer erhebliche Mittel aufgewendet, um auch für jene Menschen da zu sein, die nicht zu ihr gehören. Sie fühlt sich dem Gemeinwohl verpflichtet. Auf der Basis verläßlicher Einnahmen kann die Kirche eine große Zahl von Menschen in ihren sozialen Einrichtungen beschäftigen. Diese reichen von der Bahnhofsmission, über Pflegeheime, Häuser der offenen Tür bis zu Hilfen für Behinderte, Alte und Pflegebedürftige. Bundespolitiker, die für eine Abschaffung der Kirchensteuer plädieren sollten Kommunalpolitiker befragen, was sie von der Schließung kirchlicher Einrichtungen halten. Der nötige Kontakt zur Basis wäre schnell wieder hergestellt.

Feststellungen, die europäische Einigung habe zwangsläufig auch eine Abschaffung der Kirchensteuer zur Folge, entbehren jeder Grundlage. Jeder Staat hat die Möglichkeit, sein Staat-Kirchen-Verhältnis selbst zu regeln. Wenn dennoch eine Angleichung gefordert wird, dann ist die Frage erlaubt, weshalb diese Angleichung nicht in der Form erfolgen solle, daß auch in anderen Ländern das in Deutschland bewährte System eingeführt wird.


Bonn, den 24.02.1992
Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz
Dr. Rudolf Hammerschmidt - Tel.: 0228 / 103-213

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