| Pressemeldung

Stellungnahme des Leiters des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Prälat Dr. Karl Jüsten, zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktion zum Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes

Heute hat der Deutsche Bundestag nach heftigem politischen Ringen um die richtigen Lösungen das Zuwanderungsgesetz beschlossen. Hoffnungen auf einen parteiübergreifenden Kompromiss haben sich letztlich doch nicht erfüllt. Es bleibt nun abzuwarten, wie der Bundesrat entscheiden wird.
Das heute verabschiedete Zuwanderungsgesetz beruht auf inhaltsgleichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen. Noch am 25. Februar hatten die Koalitionsfraktionen einen umfangreichen Änderungsantrag eingebracht.
Auch die beiden Kirchen haben das Gesetzgebungsverfahren von Anfang an sorgfältig und engagiert begleitet. Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber einige wichtige kirchliche Anliegen berücksichtigt hat. Insbesondere die Berücksichtigung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung (§ 60 Absatz 1) und die Aufnahme einer Härtefallklausel (§ 25 Absatz 4 a) kommen den kirchlichen Forderungen entgegen. Allerdings ist das Gesetz auch aus kirchlicher Sicht nicht frei von Mängeln, und es lässt sich nicht leugnen, dass es im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens einige Rückschritte gegeben hat; besonders bedauerlich ist die Absenkung des Nachzugsalter für Kinder von 14 auf 12 Jahre. Es ist zu hoffen, dass in der Praxis die Möglichkeiten, die der zugleich geschaffene Ausnahmetatbestand bietet, familien- und kinderfreundlich genutzt werden.

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