| Pressemeldung | Nr. 016

Sorge um syrisch-orthodoxes Kloster Mor Gabriel

"Religionsfreiheit für Christen in der Türkei gewährleisten"

Mit großer Sorge beobachtet die Deutsche Bischofskonferenz Übergriffe und Anfeindungen gegen syrisch-orthodoxe Christen in ihren historischen Siedlungsgebieten im Südosten der Türkei.
Das vor über 1600 Jahren gegründete Kloster Mor Gabriel ist im Zusammenhang mit der 2008 erfolgten Landvermessung in der Region in größte Bedrängnis geraten. Bei den Vermessungsarbeiten sind - entgegen den gesetzlichen Bestimmungen - die 1938 amtlich festgelegten Grenzen zwischen dem Kloster und drei benachbarten Dörfern zu Ungunsten des Klosters außer Acht gelassen worden. Dies hat zur Folge, dass die widerrechtliche Inbesitznahme von Teilen des klösterlichen Grundbesitzes durch Bauern der benachbarten Dörfer amtlich anerkannt wurde. Weil es für die betroffenen Dörfer noch keine Grundbücher gibt, droht dem Kloster dadurch der Verlust eines beträchtlichen Teils seiner Liegenschaften.
Zudem haben die Vorsteher dieser Dörfer gegen Bischof Aktas, Abt von Mor Gabriel, ein Strafverfahren angestrengt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bischof vor, das Kloster habe sich Waldgebiete angeeignet. Waldgebiete sind in der Türkei grundsätzlich in Staatsbesitz. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf Luftaufnahmen von 1956, mit deren Hilfe die Grenzen von Forstgebieten bestimmt wurden. Das strittige Gebiet ist seit Jahrhunderten im Besitz des Klosters und wird derzeit als Brachland genutzt.
Der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Dr. Hans Langendörfer SJ, erklärt hierzu:
»Das 397 gegründete Kloster Mor Gabriel dient der syrisch-orthodoxen Kirche in der Türkei seit 1995, als sein Abt zum Bischof gewählt wurde, als Bischofssitz. Die Schule dieses Klosters hat in seiner langen Geschichte vier Patriarchen, einen Katholikos und 84 Bischöfe ausgebildet. Allein daran kann man die große Bedeutung ermessen, die das Kloster nicht nur für die syrisch-orthodoxen Christen in der Türkei, sondern auch für die Christen aus der Türkei hat, die in Deutschland und anderen Ländern Europas Zuflucht gefunden haben.
Mit Erleichterung haben wir erfahren, dass die zuständige Staatsanwaltschaft gegen Bischof Aktas nicht so unglaubliche Anschuldigungen erhoben hat, wonach es Missionsarbeit unter Ausnutzung von Kindern oder illegale Erziehungseinrichtungen gebe. Anlass zu größter Sorge aber geben die faktische Anerkennung illegaler Besitznahme von klösterlichem Grundeigentum und mehr noch der von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gebrachte Schuldvorwurf, das Kloster habe sich Waldgebiet angeeignet. Das Kloster hat seinerseits den Rechtsweg beschritten. Es klagt zum einen auf Beachtung der 1938 festgelegten Dorfgrenzen und zum anderen auf die Feststellung, dass es sich bei dem als Wald deklarierten Gebiet nicht um Waldgebiet handelt. Wir können nur hoffen, dass es dem Kloster auf diese Weise gelingt, seine wirtschaftlichen Existenzgrundlagen zu behaupten.
Wir danken den Regierungen der EU-Mitgliedsländer, dass sie mithilfe ihrer diplomatischen Vertretungen in Ankara die komplizierten gerichtlichen Verfahren sorgfältig beobachten und damit einen Beitrag leisten, dass Willkürakte lokaler Behörden zu Lasten der wenigen in der Region des Tur Abdin verbliebenen türkischen Christen hoffentlich nicht zum Ziel führen werden.
Glücklicherweise haben wir keinen Anlass für die Vermutung, dass die türkische Regierung an einer vollständigen oder teilweisen Enteignung des Klosters Mor Gabriel oder an der Verdrängung auch der letzten Christen aus der Region um den Tur Abdin Interesse haben könnte. Wir appellieren aber an die türkische Regierung, die Bitten des Klosters um verstärkten staatlichen Schutz ernst zu nehmen und vermehrte Anstrengungen zu unternehmen, dass die Religionsfreiheit in der Türkei auch für Christen gewährleistet wird und die Grundlagen ihrer Existenz nicht weiter zerstört werden. Es liegt im wohlverstandenen eigenen Interesse der Türkei, dass sie ihre religiöse Vielfalt und ihr reiches kulturelles Erbe schützt und bewahrt.«


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