| Pressemeldung | Nr. 69

Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz appelliert an die deutsche Bundesregierung, sich für ein weltweites und umfassendes Klonverbot auf UN-Ebene einzusetzen

Im Hinblick auf die am 21. Oktober erneut beginnenden Verhandlungen auf UN-Ebene über ein weltweites Klonverbot bekräftigt die Deutsche Bischofskonferenz ihre klare Ablehnung jeder Form des Klonens menschlicher Embryonen.

Es genügt nicht, nur das Klonen zu Fortpflanzungszwecken zu ächten. Auch das Klonen menschlicher Embryonen zu biomedizinischen Forschungszwecken, das so genannte Forschungsklonen, muss unmissverständlich verboten sein. Es widerspricht der Würde und dem Lebensrecht menschlicher Embryonen, sie durch Kerntransfer einzig zu dem Zweck zu erzeugen, um ihnen Stammzellen zu entnehmen und sie dadurch wieder zu töten. Auch die Hoffnung, durch diese Grundlagenforschung vielleicht irgendwann einmal bisher unheilbare Krankheiten zu heilen, rechtfertigt die Instrumentalisierung und Tötung menschlicher Lebewesen nicht. Stattdessen sollten alternative, ethisch vertretbare Forschungsmethoden gefördert werden.

Entsprechend erwartet die Deutsche Bischofskonferenz, dass sich die Vertreter der deutschen Bundesregierung bei den am 21. Oktober erneut beginnenden Verhandlungen über ein Klonverbot auf UN-Ebene für ein weltweites und umfassendes Klonverbot, also ein Verbot des reproduktiven Klonens wie des Forschungsklonens, einsetzen.


Pater Dr. Hans Langendörfer SJ
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz



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