| Pressemeldung | Nr. 067

Schwere Niederlage für den Embryonenschutz in Europa

Deutsche Bischofskonferenz übt scharfe Kritik an der Entscheidung des EU-Ministerrats

Die heute in Brüssel getroffene Entscheidung des EU-Ministerrats zum 7. EU-Forschungsrahmenprogramm von 2007–2013 ist eine schwere Niederlage für den Embryonenschutz in Europa: Die Forschung mit embryonalen Stammzellen, die die Tötung menschlichen Lebens voraussetzt, kann weiterhin finanziell mit EU-Mitteln gefördert werden. Laut einer zusätzlichen Erklärung der EU-Kommission soll zukünftig lediglich darauf verzichtet werden, Projekte mit EU-Mitteln zu fördern, bei denen menschliche Embryonen getötet werden.

Diese Entscheidung ist ein erschütterndes Zeichen, wie es um den Schutz menschlichen Lebens in Europa steht: Lebensrecht und uneingeschränkter Lebensschutz des Menschen vom Zeitpunkt der Befruchtung an sind nicht umfassend gewährleistet. Forschungsinteressen werden in diesen Fällen höher bewertet als die Würde und das Lebensrecht menschlicher Embryonen. Auch mit deutschen Steuergeldern wird so eine Forschung ermöglicht, die in Deutschland nach geltender Rechtslage verboten ist und die Tötung menschlichen Lebens voraussetzt.

Die Entscheidung ist umso bedauerlicher, als es Alternativen zur Forschung an embryonalen Stammzellen gibt: Die ethisch unproblematische Forschung mit so genannten adulten Stammzellen – d. h. mit Stammzellen, die aus dem Körper des erwachsenen Menschen gewonnen werden - oder mit Stammzellen aus Nabelschnurblut hat in den letzten Jahren durchaus gute Erfolge erzielt.
Mit seinem Votum korrigiert der Ministerrat die Anfang Juni getroffene Entscheidung des Europäischen Parlaments nur unwesentlich. Das Straßburger Parlament hatte mit knapper Mehrheit beschlossen, die Forschung mit embryonalen Stammzellen auch zukünftig mit EU-Geldern in den Ländern zu fördern, in denen die entsprechende dafür nötige gesetzliche Grundlage existiert. Nicht gefördert werden sollen das Klonen von Menschen, die Herstellung von Embryonen rein zu Forschungszwecken und Experimente zur Veränderung des menschlichen Erbguts.

Wir bedauern, dass Initiativen für eine restriktivere Lösung, die den Schutz menschlicher Embryonen in Europa gestärkt hätten, nicht erfolgreich waren.

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