| Pressemeldung | Nr. 085

Schutz der Flüchtlinge aus Syrien

Bischof Norbert Trelle: Familiennachzug für syrische Flüchtlinge erleichtern und Aufenthaltsperspektiven eröffnen

Anlässlich der am kommenden Freitag tagenden Innenministerkonferenz fordert der Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Norbert Trelle (Hildesheim), einen wirksamen Einsatz zum Schutz syrischer Flüchtlinge. „Die Nachbarstaaten Syriens haben bisher fast 1,5 Millionen Flüchtlinge aufgenommen, jeden Tag fliehen tausende weitere Menschen. Deutschland bleibt mit der internationalen Staatengemeinschaft aufgerufen, die Erstaufnahmestaaten wirksam zu unterstützen, um eine Schließung der Grenzen zu vermeiden“, so Bischof Trelle.

Gleichzeitig würdigt Bischof Trelle auch das bereits erfolgte Engagement der Bundesregierung: „Neben den finanziellen Hilfen für die Versorgung der Flüchtlinge vor Ort ist auch die Bereitschaft der Bundesregierung, 5.000 besonders schutzbedürftige Personen aufzunehmen, ein gutes Zeichen der Solidarität mit den Menschen.“ Ebenfalls positiv sei die Lösung, die Bund und Länder inzwischen für die in Deutschland studierenden syrischen Staatsbürger gefunden hätten. Sie erhalten Zugang zum BAföG oder werden mit Stipendien unterstützt.

Rund 40.000 Syrer haben in Deutschland Zuflucht gefunden. Für diejenigen unter ihnen, deren Abschiebung bislang lediglich ausgesetzt ist, fordert Bischof Trelle längerfristige Aufenthaltsperspektiven: „Gegenwärtig zeichnet sich keinerlei Lösung für den Syrien-Konflikt ab, die Menschen können deshalb absehbar nicht in ihre Heimat zurückkehren. Ihnen sollte ein humanitärer Aufenthaltstitel und nicht nur eine Duldung erteilt werden.“

Ein Problem liege für viele Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln auch in den äußerst restriktiven Bestimmungen zum Familiennachzug. „Wir erhalten zahlreiche Anfragen von Syrern, die große Angst um ihre Familienangehörigen haben und sie in Sicherheit bringen möchten. Ich bitte die Innenminister dringend darum, großzügig die Spielräume des Aufenthaltsgesetzes zu nutzen und Familienangehörigen aus humanitären Gründen die Einreise zu gestatten“, so Bischof Norbert Trelle.

 

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