| Pressemeldung

Reform der Alterssicherung wird Familien nicht gerecht

Gerechtigkeit für Familien bei der Rentenreform fordern Kardinal Georg Sterzinsky, Vorsitzender der Kommission für Ehe und Familie, und Bischof Josef Homeyer, Vorsitzender der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz. In einem gleichlautenden Brief an Bundesminister Walter Riester und an die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Bundestages, Doris Barnett, bringen die beiden Bischöfe ihre Sorge zum Ausdruck, dass "die gravierende Benachteiligung der Menschen, die Sorge und Verantwortung für Kinder übernommen haben", nicht wirksam abgebaut werde. "Diese Benachteiligung ist nicht nur für die Betroffenen ungerecht, sondern untergräbt auch die Fundamente der Rentenversicherung selbst."
Der Bestand der umlagefinanzierten Rentenversicherung beruhe darauf, dass die mittlere Generation einen doppelten Beitrag für den Generationenvertrag leiste: Rentenversicherungsbeiträge, mit denen sie die Rente der älteren Generation finanziere, und Erziehungsleistungen für die nachwachsende Generation, mit der sie die Grundlage für ihre eigene Rente lege. "Beide Leistungen sind bestandssichernd, unverzichtbar und gleichwertig." Es sei deshalb eine Reform notwendig, die beide Leistungen in gleichwertiger Weise bei der Bemessung der individuellen Altersrente berücksichtige.
Im jetzt vorgelegten Entwurf zur Rentenreform blieben die Verbesserungen für Familien im umlagefinanzierten System insgesamt gering und seien zudem in ihrem Ansatz "äußerst problematisch und ungerecht". Erziehungsleistungen je Kind würden höchst ungleich bewertet und Verbesserungen teilweise von gleichzeitiger Erwerbsarbeit abhängig gemacht.
Demgegenüber erheben die Bischöfe zwei klare Forderungen:
"Jedes Kind ist gleich viel wert. Die Reform muss die Erziehungsleistung für alle Kinder gleich bewerten." Kinderreiche Familien dürfen nicht benachteiligt werden."Erziehungsleistung ist in sich für die Alterssicherung wertvoll. Die Reform muss sie unabhängig von Erwerbsarbeit anerkennen." Darauf habe auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Rentenentscheidung 1998 unmissverständlich hingewiesen.Eine angemessene und gerechte Lösung wäre deshalb nach Ansicht der Bischöfe der Ausbau des bisherigen Systems, indem weitere Erziehungsjahre je Kind anerkannt würden. Dabei müsste auch erreicht werden, dass Kinder, die vor 1992 geboren wurden, in gleicher Weise berücksichtigt werden wie danach geborene Kinder.
Die beiden Bischöfe bemängeln weiterhin, dass die Einschnitte bei der Hinterbliebenenversorgung auch für Eltern mit zwei Kindern durchschnittlich zu einer Verschlechterung führen, obwohl eine Kinderzulage gewährt werde. Diese sei zu gering.
Im Bereich der privaten Altersvorsorge würdigen die Bischöfe den Kinderzuschlag, der aber Familien im unteren Einkommensbereich und mit mehreren Kindern nicht erreiche, wenn sie nicht in der Lage seien, den von ihnen geforderten Eigenanteil aufzubringen. Für solche Familien seien weiterführende Regelungen bis hin zum Verzicht auf einen Eigenanteil erforderlich.

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