| Pressemeldung | Nr. 086

Profiliert katholische Einrichtungen in der pluralen Gesellschaft

Wort der deutschen Bischöfe

Die deutschen Bischöfe haben heute ein Wort mit dem Titel „Das katholische Profil caritativer Dienste und Einrichtungen in der pluralen Gesellschaft“ veröffentlicht.

Die kirchlichen Dienste und Einrichtungen stehen jedem Menschen in Not offen, unabhängig von seinem ethnischen, nationalen, religiösen oder sozialen Hintergrund. Die Bischöfe reagieren mit ihrem Wort auf die Herausforderung, dass die sozial-caritative Arbeit der Kirche in einer kulturell und religiös immer vielfältiger werdenden Gesellschaft erfolgt. Damit sind gestiegene Anforderungen an die interkulturelle Kompetenz caritativer Dienste und Einrichtungen verbunden. In den vergangenen Jahren haben die Dienste und Einrichtungen vor diesem Hintergrund vermehrt nicht-katholische Mitarbeitende eingestellt.

Im Vorwort erläutert der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, die in den Diözesen und Regionen Deutschlands unterschiedliche Praxis bei der Einstellung nicht-katholischer Mitarbeitender. Während es in den östlichen Bundesländern dabei in der Regel um ungetaufte Mitarbeitende geht, steht in den westlichen Bundesländern die Einstellung andersgläubiger Mitarbeitender im Mittelpunkt. Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Frage, ob es möglich und sinnvoll sein kann, Mitarbeitende einzustellen, die nicht der Kirche angehören.

Die Bischöfe begegnen diesen Unsicherheiten nun mit einem überdiözesanen Ordnungsrahmen, an dem sich katholische Verbände und Einrichtungen orientieren können. Der Ordnungsrahmen betont zunächst den Wert der sozial-caritativen Arbeit als „unverzichtbaren Ausdruck“ des Wesens der Kirche. Deshalb arbeiten in kirchlichen Einrichtungen in der Regel Menschen, die für den Glauben der Kirche ein persönliches Zeugnis ablegen. Der Ordnungsrahmen stellt zugleich fest, dass auch Mitarbeitende mit Migrationshintergrund ein Gewinn für eine katholische Einrichtung sein können, selbst wenn diese keiner christlichen Konfession angehören. Für die Beschäftigung von Mitarbeitenden, die nicht der Kirche angehören, sei jedoch in jedem Fall ein klares katholisches Profil der Einrichtung unabdingbar. Andersgläubige Mitarbeitende können nur angestellt werden, wenn sie den kirchlichen Charakter einer Einrichtung anerkennen und ihn respektieren. Der Ordnungsrahmen kann auf diözesaner Ebene konkretisiert werden, um angemessen auf die Situation der einzelnen Diözesen zu reagieren.


Hinweis:

Das Wort der Bischöfe „Das katholische Profil caritativer Einrichtungen in der pluralen Gesellschaft“ aus der Reihe „Die deutschen Bischöfe Nr. 98“, herausgegeben vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, kann in der Rubrik Publikationen als pdf-Datei heruntergeladen und gedruckt bestellt werden.

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