| Pressemeldung

Pressemitteilung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz

Die im Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz versammelten Bischöfe haben in ihrer Sitzung am 22./23. November 1999 über die Gespräche und Begegnungen beraten, die im Rahmen ihrer Ad-limina-Besuche in Rom stattgefunden haben. Dabei war die Frage der Neuordnung der kirchlichen Schwangerenkonfliktberatung ein Schwerpunktthema. Auf der Grundlage der gemeinsamen Urteilsbildung und eines Briefes vom 20. November 1999, den Papst Johannes Paul II. an die Bischöfe gerichtet hatte , wurde folgender Beschluss gefasst:

„Wir Bischöfe sind uns einig im Ziel, das Leben ungeborener Kinder zu retten und Frauen in Schwangerschaftskonflikten zu helfen. Wir haben gerungen und ringen um den besten Weg des Lebensschutzes. Der Papst hat uns ermutigt, eine intensive Beratung fortzusetzen, allerdings mit der Weisung verbunden, keinen Beratungsnachweis ausstellen zu lassen, der den Weg zu einer straffreien Abtreibung ermöglicht.

Im Lauf des Jahres 2000 werden wir deshalb eine Neuordnung der katholischen Beratung im Sinn der Weisung des Papstes durchführen.
Wir werden über die bisherigen Überlegungen hinaus umgehend prüfen, ob die kirchlichen Beratungsstellen auch ohne Ausstellung des Scheins in der gesetzlichen Schwangerschaftskonfliktberatung bleiben können.

Die Diözesanbischöfe werden eventuell notwendige Übergangsfristen mit den Landesregierungen klären.“

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Statistik Cookies um zu verstehen, wie Sie mit unserer Webseite interagieren.

Anbieter:

Google

Datenschutz

Matomo

Datenschutz

Diese Cookies sind für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Hier werden bspw. Ihre Cookie Einstellungen gespeichert.

Anbieter:

Deutsche Bischofskonferenz

Datenschutz