| Pressemeldung | Nr. 152

Pressekonferenz zum Abschluss der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda

Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch

1.    Einleitung

Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz stand ganz unter dem Eindruck der Apostolischen Reise von Papst Benedikt XVI. nach Deutschland. 69 Mitglieder waren in der Vollversammlung anwesend, unter ihnen Dr. Rainer Maria Woelki erstmals in seinem Amt als Erzbischof von Berlin und Wolfgang Ipolt in seinem Amt als Bischof von Görlitz.

 

2.    Besuch von Papst Benedikt XVI. in Deutschland

Die Bischöfe schauen dankbar auf die Apostolische Reise von Papst Benedikt XVI. nach Deutschland zurück. Diesen Besuch bewerten wir in Würdigung seiner vielfältigen Dimensionen als wahrhaft historisch. Es waren intensive und erfüllte Tage. 360.000 Menschen haben an den Gottesdiensten mit dem Papst teilgenommen. 3.600 Medienvertreter haben das Ereignis begleitet. Ohne übertreiben zu wollen, möchte ich sagen: Die Tage mit Papst Benedikt XVI. waren ein Ereignis für ganz Deutschland und haben großes Interesse auf nationaler und internationaler Ebene ausgelöst. Der Besuch des Heiligen Vaters hat die Einheit der Kirche gezeigt und gestärkt. Der Papst fühlt sich getragen durch die deutschen Bischöfe.

Wir haben uns ausführlich über die Ansprachen und Predigten des Heiligen Vaters ausgetauscht. Die zahlreichen wertvollen Impulse für unsere Arbeit werden wir aufnehmen und für unsere Arbeit fruchtbar machen. Es mutet allerdings teilweise grotesk an, wenn jetzt bereits einige genau kontrollieren wollen, ob sich die deutschen Bischöfe an das halten, was der Heilige Vater gesagt hat.

Lassen Sie mich vier Punkte der Reden erläutern:

  • Zentrale Botschaft:
    Papst Benedikt XVI. ist ein Zeuge des Glaubens, der weltweite Kenntnisse der Kirche, eine unbestechliche Intellektualität und eine große persönliche Frömmigkeit integriert und deshalb über alle Amtsautorität hinaus glaubwürdig ist. Der Papst kennt auch die Kirche in Deutschland, ihre Bistümer und Bischöfe. Er empfindet zu dieser Kirche emotionale Nähe und will ihr zugleich sagen, dass sie nicht oberflächlich sein und Gottesvertrauen bewahren soll. Sie soll Dinge wachsen lassen und sich – ungeachtet aller partikulären Herausforderungen – in das Leben und die Vitalität einer weltumspannenden Kirche einbinden. Der Besuch des Heiligen Vaters entzieht sich einer vordergründigen politischen Deutung und auch manchen Denkschablonen, die in den Medien da und dort angewandt werden. Papst Benedikt ging und geht es ganz elementar um den christlichen Glauben und um den Kern des Evangeliums: Der Mensch findet seine letzte Erfüllung bei Gott. Der Glaube an Jesus Christus befreit aus der Enge bloß innerweltlicher Bezüge. Er ist die Antwort auf die existenziellen Fragen nach dem Woher und Wohin des menschlichen Lebens. Gerade das hat der Papst an vielen Stellen während der Reise betont, wenn er auf das Motto des Besuchs Bezug nahm: „Wo Gott ist, da ist Zukunft.“
  • Bundestagsrede:
    Die Frage nach den vorpositiven, normativen Grundlagen der Gesetze begleitet Deutschland von Anfang an. Die Rede im Deutschen Bundestag war grundlegend und brillant. Sie musste auch jene nachdenklich machen, die meinten, den Papst für eigene Profilierungen vereinnahmen zu können, und deshalb der Rede fern blieben.
  • Ökumene:
    Der Papst hat sich in Erfurt auf den Reformator Martin Luther zubewegt. Sein Plädoyer dafür, alles ökumenische Bemühen zunächst und zutiefst auf den gemeinsamen Glauben zu beziehen, bewahrt vor einem kurzschlüssigen Ökumeneverständnis. Manche haben Gefühle der Enttäuschung darüber geäußert, dass Papst Benedikt keine konkreteren Schritte ökumenischer Verständigung vorgeschlagen hat. Vielleicht missversteht man die Geste, die ein solches Treffen darstellt, wenn man es – in der Logik politischer Prozesse – auf handhabbare Ergebnisse hin befragt. Auf jeden Fall ist die Umsetzung der konkreten Impulse, die aus dem Erfurter ökumenischen Treffen erwachsen, nun dem Gespräch zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland aufgegeben. In aller Deutlichkeit: Das wirklich Große an der ökumenischen Begegnung war, dass sie stattgefunden hat und vor allem, dass sie an diesem Ort stattfand. Wer hätte vor 50 Jahren gedacht, dass jemals ein Papst die Schwelle des Klosters überschreiten würde, in dem Martin Luther Mönch gewesen ist? Der wichtige ökumenische Impuls des Heiligen Vaters waren der Hinweis auf den suchenden und ringenden Martin Luther und die Bezugnahme auf die Frage Luthers nach einem gnädigen Gott. Mit seinen Aussagen zu Luther hat der Papst seine Anerkennung ihm gegenüber ausgedrückt.
  • Konzerthausrede:
    Die Konzerthausrede gibt einen kräftigen Impuls für die Bestimmung des Weges der Kirche. Von einigen wurde bereits vermutet, der Papst strebe eine Änderung des bewährten Gefüges der Beziehungen zwischen Kirche und Staat in Deutschland an. Es wurde gefragt, ob Papst Benedikt der Kirche in Deutschland einen Rückzug aus dem öffentlichen Engagement anraten wolle. Die Freiburger Rede zeigte den Heiligen Vater als intellektuellen Anreger und besorgten Kirchenführer. Wortwahl und Gedankenführung weisen nicht darauf hin, dass er von der Kirche in Deutschland eine grundstürzend neue Verfassung erwartet. Ihm geht es um die richtige Verbindung von christlichem Weltdienst aus dem Glauben und christlicher Kritik und Distanz gegenüber der modernen Welt mit ihren vielen Defiziten und Fragen. In diesem Zusammenhang spricht er von der Abschaffung von „Privilegien“, ohne damit die kurzschlüssige, antikirchliche Verwendung dieses Wortes als eines Kampfbegriffs fördern zu wollen. Papst Benedikt XVI. hat mehrfach die Kirche, ja alle Christen ermutigt, die Gesellschaft im Geist Jesu Christi zu prägen und sich so mitten hinein in die Fragen und Sorgen der Menschen von heute zu begeben. Die Kirche soll zu mehr Einfachheit und Eindeutigkeit finden und sich nicht auf falsche Stützen verlassen.
    Im Klartext: Der Papst spricht nicht von der Abschaffung des Kirchensteuersystems. Es handelt sich dabei auch nicht – wie fälschlicherweise behauptet wird – um Privilegien der Kirche, sondern um die institutionelle Ausgestaltung der Religionsfreiheit. In diesem Sinne fand übrigens auch das Gespräch mit den Muslimen statt. An dieser Stelle möchte ich eine Anmerkung zur Debatte um die so genannten Staatsleistungen machen, die im Zusammenhang mit der Konzerthausrede immer wieder in der Öffentlichkeit aufgekommen ist. In der Rede des Heiligen Vaters erkennen wir keine dezidierte Aufforderung zur Ablösung der Staatsleistungen. Wir verstellen uns der Debatte aber nicht: Schon heute treffen die Kirche und einzelne Bundesländer immer wieder Absprachen über Änderungen einzelner Staatsleistungen. Die Verfassung geht von einer Ablösung der Staatsleistungen aus. Allerdings hat es bislang, nicht zuletzt wegen der damit verbundenen, sehr erheblichen Kostenverpflichtungen, keine diesbezügliche Initiative des Staates gegeben. Die Kirche wird sich Lösungen nicht verschließen, wenn diese ausgewogen sind. Die Entscheidung liegt bei den betroffenen Bistümern. Konkrete Überlegungen gibt es gegenwärtig nicht.

 Ausdrücklich möchte ich hervorheben, dass uns die Predigten des Heiligen Vaters bei den Gottesdiensten sehr bewegt haben. Die ermutigenden Impulse während der Eucharistiefeier im Berliner Olympiastadion, die eindrucksvolle Messe auf dem Domplatz von Erfurt, die einfühlsamen Worte des Heiligen Vaters während der Jugendvigil in Freiburg und die zukunftsweisende Predigt während der Eucharistie in Freiburg waren Impulse, aus denen heraus wir als Gläubige leben werden. Besonders hervorgehoben sei die Marianische Vesper in Etzelsbach. Die Würdigung der Einheit Deutschlands und des Beitrags der ostdeutschen Christen zum Fall der Mauer bleiben in nachhaltiger Erinnerung. Sehr positiv waren außerdem die Treffen mit Vertretern der Juden und der Muslime, der orthodoxen Kirchen und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Dankbar sind wir dem Heiligen Vater, dass er sich mit fünf Frauen und Männern getroffen hat, die als Minderjährige durch kirchliche Mitarbeiter sexuell missbraucht wurden. Diese Begegnung in Erfurt war nach dem Zeugnis der Beteiligten sehr bewegend. Papst Benedikt XVI. hat dabei seine Scham und Erschütterung zum Ausdruck gebracht. Mit diesem Treffen hat der Papst erneut seinen unmissverständlichen Willen bekundet, dieses dunkle Kapitel der Kirche aufzuklären.

Die Predigten und Ansprachen werden in wenigen Tagen in unserer Schriftenreihe erscheinen. Wir laden alle Gläubigen ein, sich in den kommenden Monaten mit den Texten des Heiligen Vaters auseinander zu setzen. Unser Dank gilt allen, die an der Vorbereitung und Durchführung der Papstreise beteiligt waren. Vor allem danken wir jenen Menschen, die sich auf den Weg gemacht und an den Gottesdiensten teilgenommen haben.

 

3.    Gesprächsprozess der Deutschen Bischofskonferenz und Perspektiven

Im vergangenen Jahr haben wir deutschen Bischöfe während der Vollversammlung in Fulda beschlossen, einen überdiözesanen Gesprächsprozess zu initiieren. Vor wenigen Monaten konnten wir in Mannheim mit 300 Vertretern aus allen Bistümern, aber auch zum Beispiel aus den Verbänden, den Universitäten und Orden den Auftakt begehen. Wir haben uns dabei der Frage gestellt: „Im Heute glauben – wo stehen wir?“ Die Dokumentation dieser Begegnung von Mannheim ist neuerdings unter www.dbk.de einsehbar. Die geistlichen Impulse und Feiern haben dazu beigetragen, dass die Zusammenkunft auf eine Vertiefung des Glaubens und des kirchlichen Lebens abzielte. Eigene Erlebnisse konnten ebenso zur Sprache kommen wie Vorstellungen vom Weg, den die Kirche in Deutschland nehmen sollte. Aus der Begegnung in Mannheim wurde deutlich, dass einige hervorgehobene Themen vertieft zu erörtern und zu klären sind. Wir werden das Gespräch darüber beim nächsten Ständigen Rat im November vertiefen. Es ist uns wichtig, den Gesprächsprozess an den Themenkomplexen zu orientieren, die Kardinal Marx hervorgehoben hat:

  • Participatio: Gemeinsame Verantwortung aller Getauften in der Kirche
  • Compassio: Barmherziger Umgang mit gebrochenen Biographien
  • Communicatio: Kommunikationsfähigkeit der Kirche

Im August hat die bischöfliche Steuerungsgruppe mit Kardinal Reinhard Marx, Bischof Dr. Franz-Josef Bode, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck und mir den Heiligen Vater über den Fortgang des Prozesses informiert. Der Papst hat uns ermutigt, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und den Gesprächsprozess auch als geistliches Ereignis zu gestalten.

Durch die Reise von Papst Benedikt XVI. fühlen wir uns zur Fortsetzung dieses Weges gestärkt. Zu Recht warnt der Papst vor zu vielen Strukturen, um gleichzeitig daran zu erinnern, dass wir uns bei allem Nachdenken und Handeln auf den Kern des christlichen Glaubens und die Glaubensverkündigung konzentrieren sollen. Das ist gut verträglich mit einem Gesprächsprozess. Der Gesprächsprozess ist ja letztlich ein Mittel, um die Glaubensverkündigung zu erleichtern und vor allem verloren gegangenes Vertrauen zurück zu gewinnen. Wir werden uns in diesem Prozess mit den Wegweisungen des Heiligen Vaters auseinandersetzen und dabei die Orientierung entdecken, die uns der Papst gegeben hat. Benedikt XVI. regt an, die Fragen unserer Zeit im Licht des Evangeliums zu beantworten. In dem Maße, in dem es uns gelingt, unsere Hoffnung und Sehnsucht für die Welt von Heute ins Wort zu bringen, können wir andere begeistern und sie mit der Freude am Glauben anstecken, die uns erfüllt.

Im Gesprächsprozess werden keine Beschlüsse gefasst, das habe ich immer klar betont. Auch der Papst kann bei seiner Reise nach Deutschland nicht Erwartungen einer Änderung der kirchlichen Lehre erfüllen. Viele – gerade die drängenden – Fragen sind immer im Horizont der Weltkirche und der weltweiten Lehre der Kirche zu sehen. Wir dürfen keinen deutschen Sonderweg für die so genannten „sperrigen“ Themen forcieren. Das schließt jedoch nicht aus, dass wir versuchen, sie vertieft zu klären, auch im Gespräch mit Rom.

Auch im kommenden Jahr wird es eine ähnliche Jahreszusammenkunft wie in Mannheim geben. Sie wird vom 14. bis 15. September 2012 stattfinden. Der thematische Schwerpunkt 2012 wird die „Diakonia“ der Kirche sein und steht unter dem Leitwort: „Unsere Verantwortung in der freien Gesellschaft“.

In drei Dimensionen wird dieses Thema erschlossen:

Die erste Dimension knüpft an eine Botschaft des Heiligen Vaters bei seinem Deutschlandbesuch an: „Das hörende Herz“. Hiermit wird eine Haltung beschrieben, die für die Diakonia unverzichtbar ist, „um Gut und Böse zu unterscheiden und so wahres Recht zu setzen, der Gerechtigkeit zu dienen und dem Frieden“ (Rede am 22. September 2011 vor dem Deutschen Bundestag). Diese Haltung kennzeichnet den entscheidenden Punkt, in dem kirchliche Diakonia über die allgemeine, auch von Nichtchristen geleistete Wohlfahrtstätigkeit hinausgeht. Um sich dieser Haltung immer wieder neu zu vergewissern und um aus ihr zu handeln, bedarf es nach der Enzyklika „Deus Caritas est“ der „Herzensbildung“, die die Diakonia als eine Folge des Glaubens beschreibt, der in der Liebe wirksam wird. Das Wort der deutschen Bischöfe „Berufen zur caritas“ (2009) gibt wichtige Impulse, wie das „hörende Herz“ und die „Herzensbildung“ bei den caritativ Engagierten und in der Diakonia der Kirche insgesamt gestärkt und vertieft werden kann.

Die zweite Dimension ist das diakonische Handeln von Christen im persönlichen Umfeld. Nach den beiden Vorbildern des barmherzigen Samariters und von Mutter Teresa geht es hier um die Antwort auf das, was in einer konkreten Situation unmittelbar Not tut. Die Orte dieser Diakonia sind die kirchliche Gemeinde, die Nachbarschaft, das Wohnquartier, der Arbeitsplatz oder der Verein. Der „Ernstfall“ für diese Diakonia ergibt sich im Alltag von Christen. Diese brauchen dafür keine spezielle Ausbildung, aber den christlichen Glauben und eine entsprechende Haltung des „hörenden Herzens“. Unser Bischofswort „Berufen zur caritas“ beschreibt in diesem Zusammenhang eine „Mystik des offenen Blicks“, die für die Begegnung mit dem Nächsten sensibilisiert, und erläutert dies durch eine Passage einer Ansprache von Papst Benedikt XVI. am 9. September 2007 vor Ehrenamtlichen in Wien: „Jesus Christus lehrt uns nicht eine Mystik der geschlossenen Augen, sondern eine Mystik des offenen Blicks und damit der unbedingten Wahrnehmungspflicht für die Lage der anderen, für die Situation, in der sich der Mensch befindet, der gemäß dem Evangelium unser Nächster ist“.

Die dritte Dimension ist die politisch-diakonische Positionierung der Kirche, ihr sozial-ethisches Sprechen durch die Bischöfe und die kirchlichen Verbände wie den Deutschen Caritasverband. Hier geht es um Orientierungen aus dem Glauben in gesellschaftspolitischen Fragestellungen zu so unterschiedlichen Themen wie der Präimplantationsdiagnostik, der Zukunft der Pflege oder der Schwangerschaftsberatung. Gemeinsam ist diesen Orientierungen eine Perspektive, die vom christlichen Menschenbild ausgeht, die Prinzipen der katholischen Soziallehre in Erinnerung ruft und vor diesem Hintergrund Kriterien entwickelt, denen eine Problemlösung genügen muss. Dabei ist der Konkretisierungsgrad dieser politisch-diakonischen Positionierungen zwar unterschiedlich, in der Regel sind darin jedoch keine „Rezepte“ oder konkreten Handlungsanweisungen enthalten.

 

4.    Nationaler Eucharistischer Kongress 2013

Der Nationale Eucharistische Kongress im Rahmen des mehrjährigen Gesprächsprozesses findet vom 5. bis 9. Juni 2013 in Köln statt. Die Organisationsstruktur für dieses Ereignis steht fest. Zentraler Bestandteil ist ein Lenkungsausschuss unter dem Vorsitz des Erzbischofs von Köln, Kardinal Joachim Meisner, und mir als stellvertretendem Vorsitzenden. Die Vollversammlung hat als Leitwort für den Nationalen Eucharistischen Kongress „Herr, wohin sollen wir gehen?“ (Joh 6,68) beschlossen.

 

5.    Bischofssynode 2012

Papst Benedikt XVI. hat im vergangenen Jahr den neuen „Rat für die Neuevangelisierung“ eingerichtet. Ihm ist es ein Anliegen, wie wir den Glauben – gerade einer jungen Generation – auch morgen noch vermitteln können. Dieses Anliegen trat an mehreren Stellen während der Deutschlandreise zu Tage. Um es als durchgehende Perspektive unseres Handelns zu vertiefen, wird vom 7. bis 28. Oktober 2012 eine Bischofssynode in Rom stattfinden, die unter dem Leitwort steht: „Die Neuevangelisierung für die Weitergabe des christlichen Glaubens“. Für diese Synode sind umfangreiche Vorarbeiten notwendig. Insbesondere wird von Rom – in Konsultation mit den nationalen Bischofskonferenzen – ein Arbeitspapier erstellt. Dieser Prozess läuft derzeit. Vor dem Erstellen des offiziellen Arbeitspapiers (Instrumentum laboris) werden so genannte vorbereitende Synodenpapiere (Lineamenta) erarbeitet. Dazu ist uns ein umfangreicher Fragenkatalog aus Rom übermittelt worden, den wir in der Vollversammlung beraten haben. Ziel dieser Antworten ist es, die Erfahrungen der nationalen Bischofskonferenzen weltweit in das vorbereitende Papier mit einzubringen. Von deutscher Seite werden an der Bischofssynode in Rom Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz van Elst (Limburg) und Bischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück) sowie ich selbst teilnehmen.

 

6.    Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste

Kirchliche Bewegungen und neue geistliche Gemeinschaften
Die Vollversammlung hat eine Datenerhebung zu den kirchlichen Bewegungen und neuen geistlichen Gemeinschaften in Deutschland entgegen genommen. Diese Erhebung wurde von der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste (IV) gemeinsam mit der Pastoralkommission (III) durchgeführt. In Deutschland gibt es rund 83 Bewegungen mit bis ca. 100.000 Mitgliedern (Stand vom 31. Dezember 2010). Aufgrund des offenen Mitgliederbegriffs in den Bewegungen ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Anzahl der Frauen und Männer, die sich hier engagieren, weitaus höher liegt.

Die Bewegungen bieten 1.698 Diözesanpriestern eine geistliche Heimat. 117 Gemeinschaften von ehelos lebenden Frauen oder Männern gibt es im Bereich der kirchlichen Bewegungen. Auf zwei Fachtagungen mit den bischöflich Beauftragten aus den (Erz-)Diözesen haben die Kommissionen III und IV Erfahrungen, Chancen und Herausforderungen der kirchlichen Bewegungen in Deutschland ausgewertet. Die Vollversammlung hat die Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste gemeinsam mit der Pastoralkommission beauftragt, Hilfestellungen für die bischöflich Beauftragten und die Pfarreien zum Umgang mit den kirchlichen Bewegungen zu erarbeiten und die Bewegungen zu ermutigen, sich auf überdiözesaner Ebene zu vernetzen und den Kontakt mit der Bischofskonferenz sicher zu stellen.

 

7.    Liturgie

Heilige und Selige im deutschen Regionalkalender
Die Vollversammlung hat sich mit der Neuaufnahme von Heiligen und Seligen in den Regionalkalender für das deutsche Sprachgebiet befasst und dabei auch die Aufnahme des am 1. Mai 2011 seliggesprochenen Papstes Johannes Paul II. beschlossen. Anders als bei Heiligen ist die liturgische Verehrung von Seligen zunächst nur auf bestimmte Regionen beschränkt – im Fall des neuen Seligen ist es Polen und die Diözese Rom. Papst Johannes Paul II. genießt aber weit darüber hinaus große Verehrung und Hochachtung, so etwa im gesamten deutschen Sprachgebiet. Damit nun auch hierzulande die Verbundenheit vieler Katholiken mit dem seligen Papst ihren liturgischen Ausdruck finden kann, ist als eigener Gedenktag der 22. Oktober festgelegt worden.

Auch dem seligen Papst Johannes XXIII. wird in Deutschland besondere Zuneigung und Ehre entgegengebracht. Die Vollversammlung hat darauf reagiert und den Beschluss gefasst, einen entsprechenden Gedenktag am 11. Oktober in den Regionalkalender einzufügen. Schließlich hat sich die Vollversammlung darauf verständigt, zwei Heilige eigens in den Regionalkalender aufzunehmen: den heiligen Damian de Veuster, der als „Apostel der Aussätzigen“ und „Held der Nächstenliebe“ bekannt ist, sowie den heiligen Vinzenz Pallotti, dessen Katholisches Apostolat sich in allen fünf Kontinenten ausgebreitet hat. Die einzelnen Beschlüsse bedürfen noch der Zustimmung der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung.

8.    Publizistische Fragen

Jugendmedienschutztagung 2011
Der Jugendmedienschutz ist seit langem ein zentrales medienpolitisches Anliegen der Kirche, das sie durch Mitwirkung kirchlicher Vertreter in Gremien und Einrichtungen des gesetzlichen Jugendmedienschutzes über eigene Angebote im Rahmen eines präventiven Jugendmedienschutzes und der Förderung der Medienkompetenz verfolgt. Nach dem Gespräch zwischen den Kirchen und den Intendanten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens im Frühjahr in Rom ist der Beschluss gefasst worden, noch in diesem Jahr eine weitere Jugendmedienschutztagung durchzuführen, die es bereits seit 2003 in gemeinsamer Verantwortung von ARD, ZDF und den Kirchen gibt. Grund für die Dringlichkeit ist der gescheiterte Reformvorschlag der Länder, der neue Regulierungen für das Internet vorsah und eine Veränderung des seit 2003 geltenden Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien beinhaltet. Derzeit herrscht in der Medienpolitik Uneinigkeit, wie es mit dem medialen Jugendschutz in Deutschland weitergehen soll.

Die Tagung „Quo vadis Jugendmedienschutz“ vom 30. November bis 1. Dezember 2011 in Mainz stellt eine Chance dar, die Position der Kirche darzulegen. Die Vollversammlung hat ihre Position bekräftigt, nach der die gesetzlichen Regelungen erhalten bleiben müssen, aber auch durch präventive Maßnahmen zu ergänzen sind. Der Vorsitzende der Publizistischen Kommission (IX) wird diese Position in Mainz darlegen, verbunden mit der Forderung, den Jugendschutz gesellschaftlich zu verankern durch die Beteiligung gesellschaftlich relevanter Gruppen. Außerdem müssen die Entscheidungen der Selbstkontrolleinrichtungen so kommuniziert werden, dass sie für den Nutzer nachvollziehbar und eine echte Orientierungshilfe sind.

Weiterentwicklung der überdiözesanen Medienarbeit
Zur Unterstützung der überdiözesanen Medienarbeit ist mittlerweile das „Katholische Medienhaus“ in Bonn eingerichtet worden. Durch eine Zusammenführung kirchlicher Medienunternehmen in einem Haus werden infrastrukturelle Vorteile erzielt und die Zusammenarbeit gefördert. So ist eine Grundlage geschaffen, um verschiedene Medienengagements der Kirche hinsichtlich von Produktion, Inhalten und Technik besser zu vernetzen, die Zersplitterung kirchlicher Medienengagements aufzuhalten und die Steuerung der Unternehmen zu verbessern. Das „Katholische Medienhaus“ versteht sich als Mitmachmodell, an dem sich weitere Interessierte, zum Beispiel diözesane Medienanbieter, beteiligen können.

Eine große Herausforderung ist die Frage, welche Rolle soziale Netzwerke im Rahmen der kirchlichen Medienarbeit spielen sollen. Zum Papstbesuch wurde auf der offiziellen Seite www.papst-in-deutschland.de eine Facebookseite eingerichtet, die für den kirchlichen Bereich sehr schnellen und sehr hohen Zuspruch gefunden hat. Die Publizistische Kommission hat sich der Thematik sozialer Netzwerke auf verschiedene Weise gestellt. Sie hat eine Studie in Auftrag gegeben, die von Theologen an der Universität Frankfurt durchgeführt wurde und den Titel „Vernetzt oder isoliert? Die Katholische Kirche und das Social Web“ trägt. Sie wird demnächst Thema in der Deutschen Bischofskonferenz werden.

Zukunftssicherung der Bistumszeitungen
Die Bistumspresse hat in den vergangenen Jahren – ohne Ausnahme – erneut deutlich an Auflage verloren. Voraussichtlich wird sich dieser Abwärtstrend fortsetzen. Ausschlaggebend ist neben einem veränderten Mediennutzungsverhalten die zunehmende Säkularisierung der Gesellschaft. Auch aus der Generation 50 plus können neue Leser und Abonnenten nicht oder nur schwer gewonnen werden. Weitere Gründe liegen in den Restrukturierungsmaßnahmen der Diözesen, bei denen immer mehr Pfarreistandorte zusammen gefasst werden. Dadurch ist die Verteilstruktur der Kirchenzeitung in erheblichem Maße betroffen. Die Publizistische Kommission hat sich mehrfach mit der Situation der Bistumszeitungen beschäftigt.

Die Vollversammlung ist der Auffassung, dass ein möglicher Schritt zur Zukunftssicherung sein könnte, noch stärker als bisher Kooperationsmodelle vorzusehen und noch deutlicher die Potenziale, insbesondere im crossmedialen Bereich, auszuschöpfen. Die Idee eine Kooperationsmodells soll in einer Testphase durchgeführt und auf Machbarkeit und Synergieeffekte geprüft werden.

 

9.    Jugend

Weltjugendtag Madrid
Vom 16. bis 21. August 2011 fand in Madrid der XXVI. Weltjugendtag statt. Das Motto „Verwurzelt in Jesus Christus und auf ihn gegründet, fest im Glauben“ war dem Kolosserbrief entnommen. In der Vollversammlung hat uns der bisherige kommissarische Vorsitzende der Jugendkommission (XII) einen Bericht vorgelegt. Die Jugendkommission wird in den nächsten Wochen noch eine ausführliche Auswertung des Weltjugendtags vornehmen, zumal die Vorlaufzeit für den kommenden Weltjugendtag in Rio de Janeiro 2012 sehr kurz sein wird. Aus Deutschland pilgerten 16.500 Katholiken zum Weltjugendtag. Davon nahmen 11.000 Teilnehmer an Fahrten teil, die von Diözesen oder Geistlichen Gemeinschaften organisiert wurden. Etwa 5.500 Jugendliche fuhren in Eigeninitiative oder als Gruppe nach Spanien. 22 Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz waren in Madrid dabei.

 

10.    Caritas

Jahresbericht Caritaskommission
In der Herbst-Vollversammlung diskutieren wir immer einen der jährlichen Kommissionsberichte ausführlich. Der bisherige Vorsitzende der Caritaskommission (XIII), Bischof Joachim Reinelt, hat in einem Bericht über die Arbeit der Caritaskommission in den zurückliegenden fünf Jahren drei Akzente hervorgehoben:

Zwei Jahre nach der Verabschiedung des Wortes der deutschen Bischöfe „Berufen zur caritas“ durch die Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2009 ist eine breite Rezeption des Textes in den Diözesen und den Caritasverbänden festzustellen. Das Wort, das von der Kommission XIII erarbeitet worden ist, gibt vor dem Hintergrund der Enzyklika „Deus Caritas est“ von Papst Benedikt XVI. Orientierungen und Impulse für das caritative Handeln und die Organisation der christlichen Nächstenliebe. Zur Implementierung des Wortes ist ein Beitrag des Vorsitzenden der Kommission XIII im Jahrbuch des Deutschen Caritasverbandes erschienen. Neben weiteren Artikeln in überregionalen Zeitschriften (unter anderem in „Herder-Korrespondenz“ und „neue caritas“) haben sich Fortbildungen, Arbeitshilfen und Themenhefte von Caritas-Zeitschriften auf diözesaner Ebene mit dem Text beschäftigt mit dem Ziel, ihn für ehrenamtliche sowie hauptberuflich Mitarbeitende in Kirchengemeinden und Caritasverbänden vor Ort fruchtbar zu machen. Das Bischofswort ist vielerorts ein Grundlagentext bei Selbstverständnisprozessen caritativer Verbände geworden.

Die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2011 hat das Wort der deutschen Bischöfe „Die Zukunft der Pflege im Alter. Ein Beitrag der katholischen Kirche“ verabschiedet. Er richtet sich vorrangig an die Verantwortlichen für die Organisation und Durchführung von Pflegeleistungen, stellt die zentralen Optionen des christlichen Menschenbildes dar und zeigt die Folgerungen daraus für die Pflege auf. Zentrale Botschaft des Textes ist, dass Pflege jede und jeden angeht und daher eine Aufgabe darstellt, zu deren Bewältigung nicht nur die politisch Verantwortlichen, die Träger von Pflegeeinrichtungen und die Pflegenden selbst, sondern auch jedes Mitglied der Gesellschaft beitragen muss.

Die Caritaskommission koordiniert die kirchlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit den Vorwürfen ehemaliger Heimkinder bezüglich physischer und psychischer Gewalt und zu sexuellem Missbrauch in katholischen Heimen. Ziel ihrer Bemühungen ist es, zur Geltung zu bringen, dass Heimkinder auch in kirchlichen Einrichtungen viel Leid erfahren mussten und eine Entstigmatisierung und Rehabilitierung der Betroffenen zu fördern. Der Geschäftsführer der Kommission hat die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche Ordensobernkonferenz beim Runden Tisch Heimerziehung (RTH) in den 50er und 60er Jahren vertreten und sich konstruktiv an der Arbeit des RTH beteiligt (Anfang 2009 – Ende 2010), insbesondere an der Entwicklung von Lösungswegen. Ich selbst habe mehrfach persönliche Gespräche mit ehemaligen Heimkindern geführt, unter anderem im August 2009, im Oktober 2009 und im Oktober 2010.  Die Deutsche Bischofskonferenz hat im April 2009 gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband und den Orden an alle katholischen Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe appelliert, die Anliegen ehemaliger Heimkinder konstruktiv aufzugreifen, sie bei der Aufarbeitung ihrer Vergangenheit zu unterstützen und ihnen insbesondere die Einsicht in sie betreffende Akten zu ermöglichen. Gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Deutschland, den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden und den Orden hat sie ein Projekt an der Ruhr-Universität Bochum zur Erforschung der konfessionellen Heimerziehung in Deutschland zwischen 1949 und 1972 gefördert.

Ehemalige Heimkinder – Umsetzung des Lösungsvorschlages des Runden Tisches Heimerziehung
Der Ständige Rat hat im Januar diesen Jahres dem Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung (RTH) zugestimmt, der einen bundesweiten „Fonds für ehemalige Heimkinder“ mit einer Ausstattung von 120 Mio. Euro vorgeschlagen hatte, die zu je einem Drittel von Bund, Ländern und Kommunen sowie den beiden großen Kirchen, ihren Wohlfahrtsverbänden und den Orden getragen werden soll.

Die Vollversammlung hat nun einen Bericht über den Stand der Umsetzung des Lösungsvorschlages des RTH entgegen genommen. Sie begrüßt die Beschlüsse des Deutschen Bundestages und der Bundesländer in diesem Sommer, die eine weitgehende Übernahme der Empfehlungen des RTH vorsehen und eine angemessene Umsetzung der Lösungsvorschläge des RTH fordern. Dazu werden gegenwärtig intensive Gespräche geführt, an denen sich das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz konstruktiv beteiligt. Wir unterstützen ausdrücklich auch die Forderungen des Deutschen Bundestages, die gleichwertige Hilfen für Betroffene aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in der DDR und andere Opfergruppen, insbesondere im Bereich der Behinderteneinrichtungen, betreffen. Der „Fonds für ehemalige Heimkinder“ soll zum 1. Januar 2012 starten. Entscheidungen über die Auszahlung von Mitteln aus dem Fonds sollen zwar ausschließlich von Vertretern der Institutionen getroffen werden, die in den Fonds einzahlen. Betroffene sollen aber bei der Entwicklung der Leistungsvoraussetzungen und bei der Befassung mit Anträgen auf Leistungen angemessen beteiligt werden. Wiederholt sind wir Bischöfe von ehemaligen Heimkindern darauf aufmerksam gemacht worden, wie viele positive Erfahrungen es in Heimen kirchlicher Trägerschaft gab. Wir wollen damit nicht die schweren Vergehen relativieren, aber deutlich machen, dass viele ehemalige Heimbewohner dankbar an die Erziehung und Bildung in den früheren Heimen zurückdenken.

Gestatten Sie mir hier einen aktuellen Hinweis auf das Thema sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen im kirchlichen Bereich. Sie wissen, dass wir seit der letzten Vollversammlung in Paderborn neben verschiedenen Aktivitäten zwei große Projekte begonnen haben. Über die wissenschaftliche Aufarbeitung in zwei Forschungsprojekten hat im Sommer der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen, Bischof Dr. Stephan Ackermann, informiert. Am 14. März 2011 haben wir unsere Vorgehensweise zur materiellen Anerkennung des Leids von Opfern sexuellen Missbrauchs veröffentlicht. Eine Zentrale Koordinierungsstelle nimmt die Anträge entgegen, berät sie mit Fachleuten und spricht dann eine Empfehlung an die Bistümer bzw. Orden aus, damit diese entscheiden und handeln können. Bisher sind bei der Zentralen Koordinierungsstelle im „Büro für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich“ in Bonn 757 Anträge eingegangen (Stand: 13. September 2011). Davon lagen 664 der Koordinierungsstelle inzwischen zur Beratung vor, von denen bereits 627 mit einer Empfehlung ausgesprochen worden sind.

 

11.    Personalien

Wir haben zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Bischof Norbert Trelle (Hildesheim) in Nachfolge von Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff (Aachen) gewählt. Außerdem haben wir die Vorsitzenden der 14 bischöflichen Kommissionen und deren Mitglieder neu gewählt (s. Anlage). Hinzu kommen Berater in den Kommissionen, die ebenfalls benannt wurden.

Weitere Personalentscheidungen waren:

  • Dr. Joachiem Giela (Münster) wird zum Visitator für die Seelsorge an den Priestern und Gläubigen aus der ehemaligen Erzdiözese Breslau und den ehemaligen Generalvikariaten Branitz und Glatz berufen.
  • Msgr. Dieter Olbrich (München und Freising) wird zum Visitator für die Seelsorge an den Sudeten- und Karpatendeutschen berufen.
  • Egmont Topits (Bamberg) wird zum Visitator für die Seelsorge an den Donauschwaben und Deutschen aus Südosteuropa berufen.
  • Dr. Alexander Hoffmann (München und Freising) wird zum Visitator für die Seelsorge an den Deutschen aus Russland, Kasachstan und anderen Ländern der GUS berufen.
  • Prälat Dr. Karl Jüsten (Berlin) wird erneut für eine Amtszeit von sechs Jahren zum Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin gewählt.
  • Dr. Matthias Meyer (Bonn) wird erneut für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Leiter des Bereichs Kirche und Gesellschaft im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bestellt.
  • Ulrich Pöner (Bonn) wird erneut für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Leiter des Bereichs Weltkirche und Migration im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bestellt.
  • Pfr. Dr. Thomas Roddey (Bonn) wird erneut für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Leiter des Bereichs Pastoral im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bestellt.
  • Dr. Frank Ronge (Bonn) wird erneut für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Leiter des Bereichs Glaube und Bildung im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bestellt.
  • Pfr. Peter Lang (Regensburg) wird erneut für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Leiter des Katholischen Auslandssekretariats gewählt.
  • Prälat Dr. Eberhard Amon (Trier) wird erneut für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Leiter des Deutschen Liturgischen Instituts berufen.
  • Pfr. Pirmin Spiegel (Speyer) wird für eine Amtszeit von sechs Jahren zum Hauptgeschäftsführer des Bischöflichen Hilfswerkes Misereor berufen.

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