| Pressemeldung | Nr. 150

Pressegespräch zu „Aktuellen bioethischen Fragen“ bei der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda

„Organspende ist ein Akt der Nächstenliebe“

Der Vorsitzende der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Gebhard Fürst (Bistum Rottenburg-Stuttgart), hat Organspende als „einen Akt der Nächstenliebe“ bezeichnet. „Sie soll als Ausdruck großherziger Solidarität gefördert werden“, wie es der Katechismus der Katholischen Kirche fordert. „Diese klare Zustimmung zur Organspende wird allerdings von ebenso klar formulierten Bedingungen abhängig gemacht, die es einzuhalten gilt“, sagte Bischof Fürst am Donnerstag bei einem Pressegespräch anlässlich der Herbst-Vollversammlung der deutschen Bischöfe in Fulda. „Dazu gehört zunächst die Freiwilligkeit. Die Organspende ist dann sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben“, betonte Fürst. Ein zweites Kriterium für die postmortale Organspende sei, „dass der Tod des Menschen eingetreten ist. Eine Organspende ist nicht zulässig, wenn sie den Tod eines Menschen direkt herbeiführt.“ Bischof Fürst forderte deshalb in der aktuellen politischen Debatte „ein Höchstmaß an Transparenz hinsichtlich der Freiwilligkeit und ein Höchstmaß an Offenheit hinsichtlich der immer wieder diskutierten Frage des Eintritts des Todeszeitpunkts.“

Des Weiteren kritisierte Bischof Fürst den Mangel an Spenderorganen. Die „bestehende Kluft zwischen Angebot und dem Bedarf an Spenderorganen“ habe sich seit Jahren nicht verbessert. „Im Durchschnitt beträgt die Wartezeit etwa sechs Jahre, bevor ein passendes Organ zur Verfügung steht. Bereits ein Drittel der Patienten sterben aufgrund mangelnder Organe und somit zu langer Wartezeiten. Die Zahl der postmortal gespendeten Organe ist nicht signifikant gestiegen.“

Um diesen Mangel zu beheben, müssten zum Beispiel die organisatorischen Bedingungen in Krankenhäusern verbessert werden, forderte Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger (Bistum Augsburg), der auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist. Derzeit beteiligten sich weniger als die Hälfte aller deutschen Krankenhäuser an der Mitteilung potenzieller Organspender. Die Gründe dafür seien vielfältig: „Dazu zählen: keine angemessene Kostenerstattung für die Krankenhäuser, Arbeitsüberlastung, ungewohnte Abläufe oder auch die Scheu und Unsicherheit aufgrund mangelnder Ausbildung, mit den Angehörigen über eine Organspende sprechen zu müssen.“ Weihbischof Losinger sprach sich deshalb für die Einsetzung von so genannten Transplantationsbeauftragten im Krankenhaus aus. Diese sollten „in Zusammenarbeit mit dem Personal der Intensivstation alle Organspendemöglichkeiten identifizieren und die Abläufe und Verantwortlichkeiten zur Umsetzung“ regeln, um die Situation zu verbessern.

Weiter forderten die beiden Bischöfe die Bürger besser über das Thema Organspende zu informieren. „Insoweit ist es zu unterstützen, wenn eine entsprechende Informationspflicht verankert werden soll, die mit einer Erklärung verbunden werden kann. Hierbei muss auch die Möglichkeit gegeben werden, sich gar nicht oder erst später zu entscheiden. Ebenso muss es möglich sein, eine Entscheidung wieder rückgängig zu machen“, sagte Losinger. Eine in der Politik diskutierte Widerspruchslösung sei dagegen keine Lösung.

Bereits 1990 hatten sich die Kirchen in einer gemeinsamen Erklärung für die Organspende ausgesprochen. Darin heißt es: „Wer darum für den Fall des eigenen Todes die Einwilligung zur Entnahme von Organen gibt, handelt ethisch verantwortlich, denn dadurch kann anderen Menschen geholfen werden“.


Hinweis:

Unten finden Sie das Statement von Bischof Dr. Gebhard Fürst sowie den Beitrag von Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger bei der Anhörung im Deutschen Bundestag im Juni 2011 zum Herunterladen.

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