| Pressemeldung | Nr. 009

Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, im Anschluss an die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 11. bis 14. Februar 2008 in Würzburg

I.    Studientag „Ehe und Familie“
II.    Stellungnahme zur aktuellen Stammzelldebatte
III.    Pastorale Fragen

  1. Planungen für das Paulus-Jahr 2008/2009
  2. Leitlinien für das Gebet bei Treffen von Christen, Juden und Muslimen – Erste Lesung der überarbeiteten Arbeitshilfe
  3. 97. Deutscher Katholikentag in Osnabrück
  4. XXIII. Weltjugendtag in Sydney (Australien)

IV.    Gesellschaftliche und soziale Fragen

  1. Kirchliche Bewertung des EU-Vertrags von Lissabon
  2. Kirche im digitalen Fernsehen
  3. Gemeinsame Tagung zur Zukunft des europäischen Sozialmodells angesichts der Globalisierung

V.    Weltkirche

  1. Zur Situation der Kirche in China
  2. Bericht über eine Delegationsreise nach Kamerun
  3. Aufruf der deutschen Bischöfe zur Solidarität mit den Christen im Heiligen Land
  4. Besuch ausländischer Bischöfe zur Misereor-Fastenaktion 2008

VI.    Liturgie

  1. „Die Feier der Kindertaufe“ – Vorstellung des neuen liturgischen Buches
  2. Fragen zur Umsetzung des Motu proprio Summorum Pontificum zur Messfeier in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus
  3. Verlagspublikationen liturgischer Texte
  4. Förderung der eucharistischen Anbetung

VII.    Schule, Wissenschaft und Kultur

  1. Religionsunterricht in Berlin
  2. Sicherung und Nutzung von Kirchenbüchern
  3. Änderung der Satzung des Forums Hochschule und Kirche

VIII.    Personalien



I.    Studientag „Ehe und Familie“

Am Mittwoch hat sich die Vollversammlung im Rahmen eines ganztägigen Studientages mit dem Thema „Ehe und Familie“ befasst. Bereits in den Jahren 2005 bis 2007 haben wir erfolgreich die bundesweite Drei-Jahres-Initiative „Hier beginnt die Zukunft: Ehe und Familie“ unter Federführung der Kommission Ehe und Familie durchgeführt. Die gesellschaftliche Bedeutung der Thematik Ehe und Familie ist in dieser Zeit stetig gestiegen. Der Vorsitzende der Kommission Ehe und Familie, Georg Kardinal Sterzinsky (Berlin), hat in das Thema des Studientages eingeführt.

Professor Dr. Johannes Huinink (Bremen) legte aus empirisch-familien-soziologischer Perspektive eine Bestandsaufnahme der Situation von Ehe und Familie in Deutschland vor. Dabei wurde die Vielfalt konkret gelebter Formen des Zusammenlebens in Paarbeziehungen und Familien deutlich. In seiner Analyse stellte er fest, dass die Ehe hinsichtlich ihrer Unbedingtheit als institutionelle Basis partnerschaftlichen Zusammenlebens einen deutlichen Geltungsverlust erfahren hat, der mit einer fortschreitenden De-Institutionalisierung und einer Emotionalisierung von Paarbeziehungen verbunden ist. Auch die Elternschaft hat, obwohl ihre Bedeutung nach wie vor hoch ist, ihre Selbstverständlichkeit eingebüßt: Die Motivation zur Elternschaft gründet vielfach auf der persönlichen Erwartung psychisch-emotionalen Zugewinns durch das Leben mit Kindern. Dem steht jedoch eine wachsende Aufmerksamkeit für das Problem gegenüber, das Leben mit Kindern und die Ansprüche einer modernen Lebensführung in der modernen Gesellschaft zu vereinbaren. Die Gesellschaft scheint nur zögernd dazu bereit, den Bedürfnissen von Familien angemessen gerecht zu werden. Wachsende Belastungen für Familien sind die Folge.

Professor Dr. Arno Anzenbacher (Mainz) brachte in seinem Beitrag zentrale Aspekte des christlichen Ehe- und Familienverständnisses ins Bewusstsein und bezog sie sozialethisch auf Fragen der aktuellen Situation. Er erläuterte die Bedeutung des christlichen Leitbildes der auf Ehe gegründeten Familie im Zusammenhang philosophisch-anthropologischer Grundbestimmungen. Vor diesem Hintergrund bezeichnete er die Bezogenheit von Ehe und Familie als eine Konstante des Menschseins, der intentional, aber auch in der Lebenspraxis der Menschen eine bleibende Bedeutung für die Gestaltung von Partnerschaft und Elternschaft zukommt. Den im gesellschaftlichen Teilsystem Familie erbrachten Leistungen für den Einzelnen und für die Gesellschaft gebührt Anerkennung und Förderung. Angesichts der „strukturellen Rücksichtslosigkeiten“ von Staat und Gesellschaft gegenüber der Familie sind zahlreiche Maßnahmen zu fordern, die dazu beitragen, die derzeitige „Pönalisierung“ des Familienlebens zu reduzieren. Unter dem Grundsatz der Subsidiarität ist deshalb der freie Handlungsspielraum der Familie besonders zu achten und zu fördern. Dies gilt insbesondere für die Fragen der innerfamiliären Rollenaufteilung, der Vereinbarung von Erwerbsarbeit und Familienzeit und des Zueinanders von familiärer und außerfamiliärer Kindererziehung und -betreuung.

Professor Dr. Dieter Schwab (Regensburg) hob den Zusammenhang von rechtlicher Normierung durch den Staat einerseits und christlicher Prägung von Ehe und Familie andererseits hervor: Wesentliche Elemente des staatlichen Eherechts – Monogamie, gleichberechtigter Ehewille, gegenseitige Solidarität, rechtliche Bindung als Basis gemeinsamer Elternverantwortung, Anlage auf Lebenszeit – wurzeln in christlichen Vorstellungen. Die Erleichterung der Ehescheidung, die sinkende Heiratsbereitschaft und die gesellschaftliche Anerkennung ehelosen Zusammenlebens haben in den vergangenen Jahrzehnten zu einer Vielfalt von Gesellungsformen geführt, die mit der ehelichen Familie konkurrieren, jedoch nach wie vor ohne spezifische Rechtsform sind. An diesen Umstand knüpfen Gesetzesreformen und weitergehende Reformforderungen an. Auch für den Bereich des Kindschaftsrechtes stellte Professor Schwab heraus, dass der Schutz und die Förderung von Kindern ohne Rücksicht auf ihre eheliche oder nichteheliche Herkunft gewährt werden müssen. Diese Forderungen sind nicht in Widerspruch zur Anerkennung der staatlich geregelten Ehe und der auf Ehe gegründeten Familie als besonders schützenswerte Einrichtungen zu bringen. Die rechtliche Verbindlichkeit der Ehe sichert die materielle Gleichberechtigung von Mann und Frau und bietet Instrumente für den Schutz des ökonomisch schwächeren Teils. Daher liegt es im Interesse der Gesellschaft, einer Entwertung der Ehe entgegenzuwirken und sie, soweit der Einfluss der Gesetzgebung reicht, möglichst attraktiv auszugestalten. Im Verhältnis von Staat und Familie zeigt sich eine zunehmende Bereitschaft zur Einmischung in das Familienleben, der es im Sinne der elterlichen Selbstverantwortung Grenzen aufzuzeigen gilt.
In der Aussprache wurden weiterführende Gesichtspunkte erörtert. Insbesondere wurde die gesellschaftliche und theologisch-kirchliche Bedeutung der Ehe herausgestellt, aus der sich unter anderem die Notwendigkeit einer deutlicheren Berücksichtigung in der kirchlichen Verkündigung, aber auch in der theologischen Ausbildung ergibt. Als ein zentrales Thema wurde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hervorgehoben, mit der auch die Fragen der familiären Rollenverteilung und des Zueinanders von familiären und außerfamiliären Kinderbetreuung und -erziehung verknüpft sind. Im Sinn der Familien ist eine Stärkung echter Wahlfreiheit unerlässlich. Dies stellt Anforderungen nicht nur an Staat und Kirche, sondern auch an den Bereich der Wirtschaft, insbesondere was die familienfreundlichere Gestaltung von Arbeitsplätzen anbelangt. Mit bleibender Besorgnis sehen wir die hohe Scheidungshäufigkeit und ihre sowohl rechtlichen als auch psychosozialen Auswirkungen. Thematisiert wurde auch die vom Gesetzgeber bereits verabschiedete Änderung des deutschen Personenstandsrechts, die unter anderem den Wegfall des Verbots der kirchlichen Voraustrauung zum 01.01.2009 umfasst; die konkordatäre Regelung bleibt weiterhin bestehen. Eher kritisch beurteilte die Vollversammlung die Frage einer Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zu einem Familiensplitting. Die Notwendigkeit weiterer Bemühungen um eine in ihren Prinzipien klare und zugleich lebensnahe Ehe- und Familienpastoral, um eine Fortführung des Dialoges mit Verantwortungsträgern der Familienpolitik und um eine ehe- und familienförderliche Arbeit ihrer Caritas wurde nachdrücklich betont. In der Ausrichtung der Pastoral ist das Augenmerk darauf zu richten, besonders jungen Menschen das Leitbild von Ehe und Familie in glaubhafter Weise als Orientierungshilfe zum Gelingen eines Lebens in Partnerschaft und Elternschaft nahe zu bringen. In den Dialog mit der Politik sind die unaufgebbaren Merkmale von Ehe und Familie als für die Gesellschaft zukunftsweisend und lebensfördernd einzubringen.
In einem Gesprächsforum mit Vertretern der kirchlichen Ehe- und Familienarbeit wurde am Nachmittag die Vielzahl und Ausdifferenzierung der Initiativen, Projekte und Institutionen in diesem Bereich vorgestellt, insbesondere auf den Feldern der Familienpastoral, der Caritas, der Familienbildung, der Ehe-, Familien- und Lebensberatung sowie der Familienpolitik. Im Gespräch zwischen Seelsorge, Verbandsarbeit, Caritas und Politik wurde dargestellt, wie die Kirche ihr Engagement für Ehe und Familie konkret gestaltet, worauf das besondere Augenmerk zu richten ist und wie weitere Schritte für das konkrete Handel aussehen können. Die am Gespräch Beteiligten stimmten darin überein, dass die konkrete Unterstützung von Ehepaaren und Familie in Pastoral und Caritas sowie das politische Eintreten für eine familienfreundlichere Gesellschaft untrennbar zusammengehören, in der Praxis gut miteinander vernetzt sein müssen und im gesellschaftlichen Diskurs mit einer Stimme sprechen sollen. Dies stärkt die Glaubwürdigkeit kirchlicher Verkündigung, die nach wie vor eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für die Orientierung sowohl der Einzelnen als auch der Gesellschaft besitzt.

Im Anschluss an das Gesprächsforum fasste der Vorsitzende der Kommission Ehe und Familie grundlegende Aspekte zur Thematik des Studientags in einigen Thesen zusammen, die inhaltlich auf Überlegungen und Beratungen der Kommission Ehe und Familie, insbesondere im Zusammenhang der Initiative „Hier beginnt die Zukunft: Ehe und Familie“ zurückgehen. Die Kommission Ehe und Familie wird diese Thesen vor dem Hintergrund des Studientages weiter bearbeiten und die Ergebnisse dieser Beratungen der Bischofskonferenz zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen.

In meinem Schlusswort habe ich auf einige ergänzende Grundaspekte des Themas sowie auf die Perspektiven des zukünftigen Handelns hingewiesen, insbesondere auf die Bedeutung des Präventionsaspektes, auf den Vorrang der familiären Autonomie und des Elternrechts sowie auf das Erfordernis einer fundierten Ehe- und Familienpastoral. In der Nacharbeit zum Studientag sollen diese Hinweise entsprechend einbezogen werden. Die Anregung der Kommission Ehe und Familie, ein breit angelegtes ehe- und familienpastorales Fachgespräch mit den katholischen Verbänden, dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken, der Caritas und den kirchlichen Bewegungen durchzuführen, hat grundsätzlich Zustimmung gefunden. Die Kommission Ehe und Familie wird einen Vorschlag für die inhaltliche und organisatorische Gestaltung entwickeln und der Bischofskonferenz vorlegen.
 

II.    Stellungnahme zur aktuellen Stammzelldebatte

Heute, am 14. Februar, hat sich der Deutsche Bundestag in Erster Lesung mit den vier Gruppenanträgen zum „Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen“, dem Stammzellgesetz aus dem Jahr 2002, befasst. Die Diskussion der letzten Wochen über die angebliche Notwendigkeit einer Embryonen verbrauchenden Forschung, über eine so genannte Ethik des Heilens und über mögliche Gefahren für den Wissenschaftsstandort Deutschland, verstellt den Blick auf den eigentlichen Kern: die Wahrung der Menschenwürde von Anfang an und das Lebensrecht des Embryos.

Entscheidend sind nicht die Ziele und möglichen Ergebnisse einer Forschung an Stammzelllinien, entscheidend ist, dass zur Herstellung dieser Zelllinien Embryonen getötet, „verbraucht“ werden müssen. Dies ist immer eine grundlegende Verletzung der Integrität des Embryos und seines Lebensrechts. Menschliches Leben ist nicht verfügbar, es ist kein Verbrauchsgut, das einer Güterabwägung unterliegt.

Bei der aktuellen Diskussion um die Verschiebung des Stichtages im Rahmen des Stammzellgesetzes geht es folglich nicht um eine Terminfrage, es geht um die Grundsatzentscheidung, ob man menschliches Leben zu Forschungszwecken töten darf.

Wir Bischöfe haben in den letzten Jahren, Monaten und Wochen diese Überzeugung immer wieder öffentlich zur Sprache gebracht.

Wenn wir als katholische Kirche im oben erwähnten Sinn ein entschiedenes und klares Nein zur Stichtagsverschiebung sagen, darf dies nicht als therapiefeindlich eingestuft werden, wie es oft geschieht. Schließlich geht es um die Sensibilität für das Leben, seine Würde und sein Recht, vor allem um die Rettung des menschlichen Lebens schon am Anfang. Die Tötung embryonaler Menschen kann und darf nicht Mittel und Voraussetzung für eine mögliche Therapie anderer Menschen sein!

Wir freuen uns, wenn wir auf anderen Wegen der Forschung, insbesondere im Bereich der adulten Stammzellforschung und der ganz neuen Ansätze der Reprogrammierung von Körperzellen durch Retroviren, zu neuen und hilfreichen Einsichten kommen. Die letzten Wochen haben einige sehr aufschlussreiche Ergebnisse an den Tag gebracht, die Folgen für die zukünftige Forschungsförderung haben sollten. Die Frage der Integrität embryonaler Menschen darf jedoch bei all diesen Fortschritten in keinem Fall übergangen, verdrängt oder relativiert werden. Dies bleibt unsere Aufgabe.

 
III.    Pastorale Fragen

1.    Planungen für das Paulus-Jahr 2008/2009
Aus Anlass der 2000-Jahrfeier der Geburt des Apostels Paulus hat Papst Benedikt XVI. vom 28. Juni 2008 bis zum 29. Juni 2009 ein Jubiläumsjahr ausgerufen. Während dieses Paulus-Jahres wird in besonderer Weise an den Völkerapostel Paulus erinnert. Paulus gilt gemeinsam mit Petrus als Gründer der Kirche. Er wirkte bis zu seinem Tod als Missionar und Apostel der Völker. Im Paulus-Jahr sollen nicht nur die Person des heiligen Paulus, seine Tätigkeiten und seine zahlreichen Reisen, sondern auch seine Lehre und Spiritualität neu entdeckt werden. Das Gedenkjahr war vom Papst im vergangenen Jahr am 28. Juni, am Vorabend des Hochfestes der heiligen Petrus und Paulus, in der Päpstlichen Basilika St. Paul vor den Mauern in Rom angekündigt worden.

Wir haben während der Vollversammlung die bisherigen Vorbereitungen für das Jubiläumsjahr in Rom zur Kenntnis genommen, insbesondere die Planungen für liturgische, kulturelle und ökumenische Veranstaltungen am Grab des Völkerapostels in der Päpstlichen Basilika St. Paul vor den Mauern.  Seit kurzem geben Ausgrabungen hier Zutritt zu dem Marmorsarkophag unter dem Papstaltar der Basilika. Zudem werden in der Basilika und in der angrenzenden Benediktinerabtei pastorale und soziale Initiativen geplant, die von der Spiritualität des heiligen Paulus inspiriert sind.

Bei der Ausrufung des Paulus-Jahres hatte Papst Benedikt unter anderem Pilgerreisen zum Grab des heiligen Paulus sowie Fachkongresse und spezielle Publikationen über die paulinischen Texte angeregt. Religiöse Institutionen, die den Namen des heiligen Paulus tragen oder von ihm inspiriert sind, werden aufgefordert, entsprechende Initiativen in den Diözesen, Heiligtümern und Gotteshäusern zu ergreifen. Mit besonderer Aufmerksamkeit soll bei den Veranstaltungen die ökumenische Dimension wahrgenommen werden: „Der Völkerapostel“, so Papst Benedikt „hat sich vollkommen für die Einheit und Eintracht aller Christen aufgeopfert. Möge er uns bei dieser 2000-Jahrfeier leiten, schützen und uns helfen, in der demütigen und aufrichtigen Suche nach der vollen Einheit aller Glieder des mystischen Leibes Christi voranzuschreiten“.
Über die Webseite des Vatikans (www.vatican.va) oder direkt (www.annopaolino.org) ist eine Internetseite der Basilika Sankt Paul vor den Mauern abrufbar, auf der Informationen  über das Gedenkjahr angeboten werden und Pilgerreisen, Besuche und Feiern in der Basilika Sankt Paul vor den Mauern anzumelden sind.

Die Vollversammlung hat sich zudem mit Vorschlägen für die Beteiligung an dem Jubiläumsjahr auf der Ebene der Diözesen in Deutschland und im Rahmen überdiözesaner Initiativen befasst. Unter anderem soll das Leitwort des 97. Deutschen Katholikentags „Du führst uns hinaus ins Weite“ (vgl. Ps 18,20) vom 21.-25. Mai 2008 in Osnabrück mit dem Wirken des Völkerapostels Paulus verbunden werden.

Insbesondere möchten wir im Paulus-Jahr die Aufmerksamkeit auch auf die Situation der Christen in der Türkei lenken. Wir empfehlen, durch verstärkte Pilgerreisen an die Wirkstätten des heiligen Paulus die Verbundenheit mit den dort lebenden Christen zum Ausdruck zu bringen. In diesem Zusammenhang informierte uns der Erzbischof von Köln, Joachim Kardinal Meisner, über den Fortgang seiner Kontakte mit der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) und anderen Stellen wegen der Errichtung eines katholischen Pilgerhauses mit Kirche in der Stadt Tarsus. Wir haben beschlossen, dass eine Gruppe von Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz im Herbst 2008 eine Reise nach Tarsus durchführen soll, um die Solidarität mit den Christen vor Ort zum Ausdruck zu bringen. Wir bemühen uns weiterhin intensiv um eine Stärkung der Religionsfreiheit und die Erlaubnis zur Errichtung von Kirchen in dem Land.
Darüber hinaus wollen wir Themenvorschläge und Anregungen für die Praxis erarbeiten. Unter anderem sollen Anregungen für die Feier von Paulus-Patrozinien und Pilgerwegen zu Paulus-Kirchen, zur Auseinandersetzung mit Paulus-Bildern in Kunst, Literatur, Philosophie und Judaistik sowie paulinische Impulse für Bibelarbeiten, Predigten, Sakramentenpastoral und eine Spiritualität im Alltag erarbeitet werden. Diese sollen, verbunden mit entsprechenden Grundinformationen über den heiligen Paulus und das Paulus-Jahr sowie Literatur- und Materialhinweisen, auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz zugänglich gemacht werden. So sollen Gemeinden, Erwachsenenbildungseinrichtungen, Verbände und Religionslehrer angeregt werden, vielfältige Initiativen zum Paulus-Gedenkjahr zu ergreifen.
Die Vollversammlung setzt eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Vorsitzenden der Glaubenskommission, Karl Kardinal Lehmann (Mainz), ein, die entsprechende Grundinformationen, inhaltliche Schwerpunktsetzungen, Anregungen und Hilfestellungen – auch über die kirchlichen Internetauftritte – zugänglich machen und auf diese Weise vielfältige Initiativen Anregen soll.

2.    Leitlinien für das Gebet bei Treffen von Christen, Juden und Muslimen – Erste Lesung der überarbeiteten Arbeitshilfe
Im Januar 2003 haben die deutschen Bischöfe erstmals „Leitlinien für multireligiöse Feiern von Christen, Juden und Muslimen“ als Handreichung für die Praxis veröffentlicht. Der Text sollte Verantwortlichen in der Praxis von Gemeinden, Schulen, Verbänden und Krankenhäusern einen Rahmen für interreligiöse Begegnungen an die Hand geben.

Während der vergangenen fünf Jahre wurden vielfältige Erfahrungen mit der Arbeitshilfe und im interreligiösen Gespräch gesammelt. Nicht zuletzt durch die Kontakte zwischen Papst Benedikt XVI. und Vertretern des Islam ist auch weltweit eine neue Phase des interreligiösen Dialogs angebrochen. Diese Erfahrungen sollen nun in eine erste Überarbeitung des Textes einfließen, bei der es insbesondere Präzisierungen und Aktualisierungen vorzunehmen gilt. So sind die Unterschiede der Beziehungen zwischen Christen und Juden einerseits und zwischen Christen und Muslimen andererseits noch genauer zu erfassen. Die verschiedenen Gottesbilder sowie die Unterschiede des Betens in den monotheistischen Religionen sollen stärker herausgehoben werden. Auf die missverständliche Formulierung „multireligiöse Feier“ wird verzichtet. Die genannten Anlässe machen den Ausnahmecharakter einer Begegnung im Gebet zwischen den Religionen deutlicher. Durchgängig vertreten wir die Auffassung, bei entsprechenden Anlässen solle nicht gemeinsam mit Vertretern anderer Religionen gebetet werden, wohl aber könne in ihrem Beisein jeder in seiner eigenen Tradition beten. Schließlich soll daran erinnert werden, dass vor Gebetstreffen, an denen Gläubige der drei monotheistischen Religionen teilnehmen, die zuständigen kirchlichen Autoritäten zu fragen sind. Der Frage der Einrichtung und Gestaltung von Gebetsräumen für die verschiedenen Religionen in Schulen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden soll möglichst bald eine eigene Untersuchung und Beratung gewidmet werden.

Die Vollversammlung hat sich in erster Lesung mit einer solchen Überarbeitung der Arbeitshilfe soll, befasst. Sie ist unter Federführung unserer Glaubenskommission bei Beteiligung der Unterkommissionen für den interreligiösen Dialog sowie für die religiösen Beziehungen zum Judentum erarbeitet worden. Nach einer zweiten Lesung im Sommer werden die überarbeiteten Leitlinien als Arbeitshilfe unter dem  Titel „Leitlinien für das Gebet bei Treffen von Christen, Juden und Muslimen“ der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht.

3.    97. Deutscher Katholikentag in Osnabrück
Der Bischof von Osnabrück, Dr. Franz-Josef Bode, hat uns einen Zwischenbericht über die Vorbereitung des 97. Katholikentages vom 21.-25. Mai 2008 in Osnabrück gegeben. Er findet unter dem Leitwort „Du führst uns hinaus ins Weite“ statt, ein leicht abgewandeltes Wort aus dem Psalm 18, einem großen Danklied für Rettung und Befreiung.
4.    XXIII. Weltjugendtag in Sydney
Bischof Dr. Bode informierte uns als Vorsitzender der Jugendkommission auch über den Stand der Anmeldungen zum XXIII. Weltjugendtag in Sydney (Australien) vom 15.-20. Juli 2008. Zurzeit haben sich 14 Bischöfe mit rund 6000 Jugendlichen aus den deutschen Diözesen angemeldet. Die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz (afj) hat einen Leitfaden für die geistliche Vorbereitung erarbeitet, der auch im Internet zur Verfügung steht (www.wjt2008.de).


IV.    Gesellschaftliche und soziale Fragen

1.    Kirchliche Bewertung des EU-Vertrags von Lissabon
Der Vorsitzende der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, Erzbischof Dr. Reinhard Marx (München und Freising), hat die Vollversammlung über den Stand der Ratifizierung des EU-Vertrags von Lissabon informiert und eine Bewertung aus kirchlicher Sicht vorgenommen.

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten hatten sich bei der Tagung des Europäischen Rates am 18./19. Oktober 2007 in Lissabon auf den „ Vertrag von Lissabon“ zur Reform der vertragsrechtlichen Grundlagen der Europäischen Union geeinigt und am 13. Dezember 2007 in einer feierlichen Zeremonie unterzeichnet.
Aus kirchlicher Perspektive ist unter anderem auf folgende Punkte besonders hinzuweisen:

  • Auch wenn das Scheitern der Europäischen Verfassung bedauerlich ist, so stellt doch der an ihrer Stelle beschlossene Vertrag von Lissabon einen Erfolg dar, weil er die Europäische Union aus ihrer konstitutionellen Krise führt. Der Vertrag von Lissabon ermöglicht strukturelle Reformen der EU und macht sie insofern demokratischer, transparenter und effizienter. Deshalb befürworten wir seine Ratifikation und sein Inkrafttreten.
  • Das Fehlen eines Gottesbezuges und eines Bezugs auf das Christentum bzw. auf das christlich-jüdische Erbe Europas bleibt für die Kirche unbefriedigend. Wir werden weiterhin nachdrücklich für einen Gottesbezug und einen Hinweis auf die biblisch-christlichen Wurzeln Europas in der Vertragsgrundlage der EU eintreten.
  • Wir bedauern, dass die Charta der Grundrechte nicht in den Vertragstext aufgenommen worden ist, auch wenn sie die gleiche rechtliche Verbindlichkeit erhält wie der Vertrag. Auch dass Großbritannien und Polen die Geltung der Grundrechtecharta für ihre nationale Ebene nicht anerkennen, ist ein bedauerliches Zeichen, selbst wenn es keine besondere rechtliche Wirkung haben dürfte.
  • Es ist erfreulich, dass der geplante Verfassungsartikel bezüglich des Status der Kirchen und weltanschaulichen Gemeinschaften in den Vertrag aufgenommen wurde. Er bestimmt, dass die Union die nationale Regelung des Staat-Kirche-Verhältnisses achtet. Die Europäische Union verpflichtet er zu einem offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den Kirchen. Wir werden beobachten, ob sich die Platzierung des Kirchenartikels im Vertrag über die Arbeitsweise der Union langfristig als nachteilig für die Kirche erweisen könnte, insbesondere für den Fall, dass dieser Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt eventuell einen geringeren rechtlichen Status erhalten sollte als der Vertrag über die Europäische Union. Bei der Ausgestaltung des strukturierten Dialogs zwischen der Europäischen Union und den Kirchen werden wir darauf achten, dass dieser Dialog ein tatsächlich wirksames Instrumentarium wird, um kirchliche Anliegen in den politischen Prozess auf europäischer Ebene einzubringen.

Die Deutsche Bischofskonferenz wird, insbesondere durch ihre Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, ihre Bischöfliche Arbeitsgruppe Europa, unter Einbeziehung des Katholischen Büros und in enger Kooperation mit der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (ComECE) die Ratifikation und Wirkung des Vertrages von Lissabon begleiten und die kirchliche Position gegenüber den politischen Repräsentanten und der Öffentlichkeit herausstellen.

2.    Kirche im digitalen Fernsehen
Der Vorsitzende der Publizistischen Kommission, Bischof Dr. Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart), hat uns einen Zwischenbericht zu einer in Auftrag gegebenen „Machbarkeitsstudie: Kirche im digitalen Fernsehen“ gegeben. In der Aussprache wurden inhaltliche Fragen geklärt und grundlegende Probleme eines solchen Projekts zur Sprache gebracht. Die Diskussion soll nach Abschluss der Machbarkeitsstudie und auf der Grundlage eines abschließenden Berichts der Publizistischen Kommission in der Sitzung des Ständigen Rates fortgesetzt werden. Dabei sollen auch die Konturen eines Mediengesamtplans in die Erörterung einbezogen werden.

3.    Gemeinsame Tagung zur Zukunft des europäischen Sozialmodells angesichts der Globalisierung
Wir haben eine Information des Vorsitzenden der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, Erzbischof Dr. Reinhard Marx (München und Freising), über den Stand der Planung für eine gemeinsame Tagung der Kommission und der Kammer für soziale Ordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) entgegengenommen, die am 18. April 2008 unter dem Arbeitstitel „Die Zukunft des europäischen Sozialmodells in einer globalisierten Wirtschaft“ in Berlin stattfinden soll. Über Verlauf und Ergebnisse wird dem Ständigen Rat zu gegebener Zeit ein Bericht vorgelegt.


V.    Weltkirche

1.    Zur Situation der Kirche in China
Wir haben uns mit der Situation der Kirche in der Volksrepublik China befasst. Der Brief, den Papst Benedikt XVI. am 27. Mai 2007 an die Bischöfe, Priester und alle Gläubigen gerichtet hat, bietet nicht nur der dortigen Kirche Ermutigung und Orientierung. Er ist zugleich ein Aufruf an die Ortskirchen in aller Welt, sich in Gebet und konkreter Hilfe solidarisch mit den Katholiken in China zu verbinden. Die Kommission Weltkirche wird sich in den kommenden Jahren verstärkt mit der Lage in China befassen und vom 6.-15. Oktober 2008 eine Delegationsreise durchführen. Sie soll der Information, der Begegnung mit chinesischen Bischöfen und dem Besuch kirchlicher Einrichtungen dienen. Die diesjährige Arbeitshilfe „Verfolgte und bedrängte Christen“, die im September 2008 erscheinen soll, wird sich mit den Einschränkungen der Religionsfreiheit in China auseinandersetzen und die Katholiken in Deutschland zum Gebet für die chinesischen Gläubigen einladen. Die Vollversammlung begrüßt diese Initiativen und Bemühungen der Kommission Weltkirche, im Gespräch mit den Hilfswerken für eine Weiterentwicklung und Abstimmung der Hilfen für die katholische Kirche in China Sorge zu tragen.

2.    Bericht über eine Delegationsreise nach Kamerun
Der Vorsitzende der Kommission Weltkirche, Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg), hat uns von einer Delegationsreise deutscher Bischöfe nach Kamerun berichtet, die vom 5.-11. Januar 2008 stattgefunden hat. An der Reise haben neben Erzbischof Dr. Schick auch Bischof em. Dr. Franz Kamphaus (Rüdesheim), Bischof em. Dr. Josef Homeyer (Hildesheim) und Weihbischof Dr. Reinhard Hauke (Erfurt) sowie Vertreter der Hilfswerke MISSIO, Misereor und der Deutschen Provinz der Pallottiner teilgenommen. Anlass der Begegnung, zu der die Bischofskonferenz von Kamerun eingeladen hatte, war das rund 100-jährige Bestehen der dortigen Ortskirche, deren Gründung auf deutsche Pallottiner zurückgeht. Weitere Informationen über die Reise finden Sie in einer Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz vom 17. Januar 2008.

3.    Aufruf der deutschen Bischöfe zur Solidarität mit den Christen im Heiligen Land
Wir haben einen Aufruf der deutschen Bischöfe zur Solidarität mit den Christen im Heiligen Land (Palmsonntags-Kollekte am 16. März 2008) verabschiedet. Ihr Ertrag soll der Kirche im Heiligen Land zugute kommen. Wie in den Vorjahren soll der Aufruf über die Verteiler des Deutschen Vereins vom Heiligen Land und des Kommissariats der Franziskaner für das Heilige Land versandt und über die Medien veröffentlicht werden. In diesem Zusammenhang haben wir auch einen Bericht über das 8. Internationale Bischofstreffen zur Solidarität mit den Christen im Heiligen Land entgegengenommen, das vom 11.-16. Januar 2008 in Jerusalem, Bethlehem, Ramallah und Rom stattgefunden hat (vgl. Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz vom 18. Januar 2008).

4.    Besuch ausländischer Bischöfe zur Misereor-Fastenaktion 2008
Aus Anlass der Misereor-Fastenaktion 2008 waren Erzbischof Pedro Barreto SJ (Peru), Erzbischof Orlando Quevedo O.M.I. (Philippinen) und Bischof Joseph Nduhirubusa (Burundi) in Deutschland. Sie haben unserer Vollversammlung einen Einblick in die kirchliche und politische Situation in ihren Heimatländern gegeben.
Erzbischof Pedro Barreto SJ hat die kirchlichen Bemühungen zur Linderung sozialer Missstände und gravierender Umweltprobleme in Peru beschrieben. Wegen dieses Engagements sind der Erzbischof und seine Mitarbeiter in der jüngeren Vergangenheit wiederholt mit dem Tod bedroht worden. Die pastorale und die gesellschaftliche Situation Lateinamerikas waren auch Gegenstand der 5. Generalversammlung der Bischöfe Lateinamerikas und der Karibik (Aparecida, 13. – 31. Mai 2007), über deren Verlauf und Ergebnisse Erzbischof Barreto berichtete. Nachdrücklich plädierte er für ein Modell von Globalisierung und Entwicklung, das den Lebensinteressen der Armen gerecht wird.

Erzbischof Orlando Quevedo gab einen Bericht über den Kampf der Kirche gegen die auf den Philippinen überhand nehmende Korruption, die auch die politische Stabilität des Landes zu untergraben droht. Als Erzbischof von Cotabato gilt seine besondere Aufmerksamkeit dem friedlichen Zusammenleben von Christen und Muslimen. Die historische Benachteiligung der Muslime auf der Insel Mindanao bildet den Hintergrund einer militanten Unabhängigkeitsbewegung. In den vergangenen Jahren sind zunehmend auch Al-Kaida-nahe Gruppen aktiv geworden. Im interreligiösen Dialog und im Zusammenwirken mit den muslimischen Autoritäten ist die Kirche deshalb bemüht, die Lage zu stabilisieren und der Gewalt den Boden zu entziehen.

Bischof Joseph Nduhirubusa schilderte in einem historischen Rückblick die Geschichte Burundis von der Kolonialzeit bis heute. Der langjährige Bürgerkrieg (1993 – 2003) zwischen Hutu und Tutsi hat die Entwicklung des Landes zurückgeworfen und tiefe Spuren in den Seelen der Menschen hinterlassen. Die katholische Kirche, der die überwiegende Mehrzahl in beiden Volksgruppen angehört, versucht mit zahlreichen Initiativen der durch den Bürgerkrieg hervorgerufenen Verarmung entgegenzuwirken und die Wunden der Vergangenheit zu heilen.


VI.    Liturgie

1.    „Die Feier der Kindertaufe“ – Vorstellung des neuen liturgischen Buches
Der Vorsitzende der Liturgiekommission, Joachim Kardinal Meisner (Köln), hat der Vollversammlung das neue Rituale „Die Feier der Kindertaufe“ vorgestellt. Dieses neue liturgische Buch enthält die liturgischen Bestimmungen für die Taufe von Kindern. Neben der „Feier der Kindertaufe außerhalb der Feier der heiligen Messe“ beinhaltet das neue Buch nunmehr auch Bestimmungen für die „Feier der Kindertaufe innerhalb der heiligen Messe“. Ein Sonderritus des deutschsprachigen Buches ist die im Anhang abgedruckte „Feier der Kindertaufe in zwei Stufen“.
Das neue Rituale, dessen Erscheinen in den Amtsblättern der deutschen Diözesen angekündigt worden ist, ersetzt vom 1. Adventssonntag 2008 an die bisherige Ausgabe von 1971. Es kann jedoch bereits unmittelbar nach Erscheinen verwendet werden. Eine begleitende Pastorale Einführung der Bischöfe des deutschen Sprachgebietes ist unter dem Titel „Die Feier der Kindertaufe“ als Arbeitshilfe Nr. 220 in der Schriftenreihe erschienen, die vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegeben wird.
Die Vollversammlung regt an, dass die Verantwortlichen für die liturgische und pastorale Fortbildung in den Diözesen das Erscheinen des neuen Ritenbuches auch zum Anlass nehmen, um  Initiativen für eine Erneuerung der Taufliturgie zu ergreifen. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Liturgischen Institut (DLI) wird derzeit ein Werkbuch vorbereitet. Auch bei der 7. Trierer Sommerakademie des DLI im August 2008 steht das Thema „Kindertaufe“ auf der Tagesordnung.
2006 wurden 176.081 Kinder unter 7 Jahren durch die heilige Taufe in die katholische Kirche aufgenommen. Die Taufe ist das erste und grundlegende Sakrament für das Christsein. Gemeinsam mit der Firmung und der Eucharistie gehört die im Namen des dreifaltigen Gottes gefeierte Taufe zu den Sakramenten der Initiation (Einführung) und begründet die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche.

2.    Fragen zur Umsetzung des Motu proprio Summorum Pontificum zur Messfeier in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus

Am 14. September 2007 haben die Bestimmungen zur Messfeier in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus Rechtskraft erhalten. Papst Benedikt XVI. hatte das Motu Proprio Summorum Pontificum zusammen mit einem Brief an die Bischöfe am 7. Juli 2007 erlassen.

Wir haben uns auf der Vollversammlung erneut über die Umsetzung der Bestimmungen in den deutschen Diözesen ausgetauscht. Die Leitlinien, die wir auf der Herbst-Vollversammlung am 26. September 2007 verabschiedet haben, sind inzwischen von allen Diözesanbischöfen in Kraft gesetzt und in den Amtsblättern veröffentlicht worden. Im Blick auf die zahlenmäßige Entwicklung von Anträgen und Genehmigungen für die Messfeier in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus zeigt sich, dass keine erhebliche Zunahme zu verzeichnen ist. Die Vollversammlung bestätigt nochmals, dass Antrag und Genehmigung von Messfeiern in der außerordentlichen Form unmittelbar zwischen den Gläubigen und ihrem Pfarrer geregelt werden. Kommen Gläubige aus mehreren Pfarreien zusammen, ist der Diözesanbischof zuständig. Initiativen zur Förderung der Messfeiern in der außerordentlichen Form kommt keine Vermittler- bzw. Anwaltsfunktion in den diözesanen Genehmigungsverfahren zu.
Wir gehen davon aus, dass eine Reihe noch offener Fragen (z.B. bezüglich der Leseordnung) in den angekündigten Ausführungsbestimmungen der Kommission Ecclesia Dei geklärt werden.

Zur Vorbereitung der Vergleichbarkeit der Berichte, die von den Diözesanbischöfen drei Jahre nach dem Erlass des Motu proprio an den Heiligen Stuhl zu senden sind, soll das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz zu gegebener Zeit eine Erhebung durchführen.

3.    Verlagspublikationen liturgischer Texte
Auf Initiative der Liturgiekommission hat sich die Vollversammlung erneut mit verschiedenen Aspekten der Verlagspublikationen liturgischer Texte und Gottesdiensthilfen befasst. Dabei geht es insbesondere um die Verbreitung von nicht autorisierten Verlagsproduktionen liturgischer Texte, die im Gottesdienst verwendet werden. Dies gilt für Tages-, Gaben- und Schlussgebete, aber auch für das eucharistische Hochgebet.

Liturgische Handlungen sind Feiern der Kirche und stehen nicht der individuellen Gestaltung offen. Um den Schatz der Liturgie zu wahren und zur Entfaltung zu bringen, sind bei der Feier der Liturgie deshalb die genehmigten liturgischen Bücher zu verwenden, das heißt die lateinischen „editiones typicae“ oder eine approbierte landessprachliche Übersetzung (vgl. cc 846 § 1, 928 CIC). Diese Bücher enthalten die verbindlich zu verwendenden Schrifttexte und Gebete. Sie weisen auch auf bestehende Variationsmöglichkeiten und Freiräume hin, die in bestimmten Teilen eine Berücksichtigung der örtlichen, zeitlichen und situativen Umstände ermöglichen. Deshalb dürfen amtliche liturgische Texte der Kirche nicht verändert oder ersetzt werden. Ergänzende Publikationen können nur im Rahmen der von der liturgischen Ordnung vorgesehenen Gestaltungsfreiheit entwickelt werden.

In diesem Zusammenhang hat uns der Vorsitzende der Liturgiekommission entsprechende Überlegungen vorgestellt: Insbesondere sollen die Möglichkeiten geprüft werden, in Analogie zur Zulassung von Büchern für den Religionsunterricht auch für die liturgischen Materialien ein Prüfungs- und Zertifikationsverfahren einzuführen bzw. eine Art „Gütesiegel“ für mustergültige Texte und Publikationen zu vergeben.

Die Vollversammlung hat grundsätzlich die Bemühungen begrüßt, bei der Veröffentlichung freier liturgischer Texte und deren Gebrauch im Gottesdienst auf eine stärkere Beachtung der kirchlichen Ordnung hinzuwirken. Wir haben die Liturgiekommission beauftragt, die praktischen Möglichkeiten für ein entsprechendes Prüfungs- und Zertifikationsverfahren zu untersuchen und ein Modell zu entwickeln, das bei der Herbst-Vollversammlung 2008 zur Entscheidung vorgelegt werde soll.

4.    Förderung der eucharistischen Anbetung

Wir haben ein Schreiben der Kleruskongregation vom 8. Dezember 2007 zur Förderung der eucharistischen Anbetung zugunsten des Klerus und der Priesterberufe zur Kenntnis genommen. In den deutschen Diözesen und auf überdiözesaner Ebene gibt es dafür bereits seit langem verschiedene Initiativen. Die Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste ist gebeten worden, in Kooperation mit der Liturgiekommission Wege zur Umsetzung der Anregungen der Kleruskongregation zu prüfen und dem Ständigen Rat Vorschläge zu unterbreiten.


VII.    Schule, Wissenschaft und Kultur

1.    Religionsunterricht in Berlin
Der Erzbischof von Berlin, Georg Kardinal Sterzinsky, hat uns über Aktivitäten zur Stärkung des Religionsunterrichtes nach der Einführung von Ethikunterricht als Pflichtfach für alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 in Berlin berichtet. Die Vollversammlung begrüßt die Initiativen der Bürgerinitiative „Pro Reli“ und die erste erfolgreich abgeschlossene Phase zur Einleitung eines Volksbegehrens. Wir befürworten die Unterstützung der nächsten Phase des Volksbegehrens, gerade auch angesichts einer neueren Umfrage (forsa, Januar 2008), nach welcher der überwiegende Teil der Bevölkerung und knapp drei Viertel der Schülerschaft die derzeitige Regelung zum Ethikunterricht ablehnen und stattdessen eine freie Wahl zwischen Religions- und Ethikunterricht befürworten.

2.    Sicherung und Nutzung von Kirchenbüchern

Wir haben uns erneut mit Fragen der archivarischen Sicherung der Kirchenbücher befasst. Wir empfehlen, die Leitlinien, die von der Bundeskonferenz der kirchlichen Archive in Deutschland zur „Sicherung und Nutzung von Pfarrmatrikeln (Kirchenbüchern)“ erstellt worden sind, als Rahmenempfehlungen in den Diözesen zugrunde zu legen.

3.    Änderung der Satzung des Forums Hochschule und Kirche
Wir haben die überarbeitete Satzung des „Forums Hochschule und Kirche e. V.“ zustimmend zur Kenntnis genommen und die erforderliche Genehmigung der Deutschen Bischofskonferenz erteilt.


VIII.    Personalien

Die Vollversammlung hat den Erzbischof von Freiburg, Dr. Robert Zollitsch, zum neuen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre (bis zur Frühjahrs-Vollversammlung 2014) und beginnt am 18. Februar 2008.

Auf diese Amtszeit wiedergewählt wurden der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Dr. Hans Langendörfer SJ, und der Stellvertreter des Sekretärs, Dr. Rainer Ilgner.

Der Bischof von Mainz, Karl Kardinal Lehmann, wurde mit sofortiger Wirkung für die laufende Amtsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2011 zum Vorsitzenden der Glaubenskommission gewählt. Des Weiteren wurde er nach der Niederlegung des Vorsitzes der Deutschen Bischofskonferenz als Mitglied im Kontaktgesprächskreis mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und in der Gemeinsamen Konferenz mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) für die laufende Amtsperiode bestätigt.

Der Erzbischof von Paderborn, Hans-Josef Becker, wurde für die laufende Amtsperiode zum Stellvertretenden Vorsitzenden der Publizistischen Kommission gewählt.

Auf Vorschlag der Kommission Weltkirche hat die Vollversammlung Bischof Dr. Felix Genn, Essen, als Mitglied der Kommission Weltkirche sowie als Vorsitzenden der Unterkommission für Kontakte zu Lateinamerika (insbesondere ADVENIAT) gewählt. Die Amtszeit beginnt nach der Emeritierung des derzeitigen Vorsitzenden der Unterkommission, Weihbischof Franz Grave (Essen), und gilt für die laufende Amtsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2011. Die Vollversammlung dankt Weihbischof Grave, der seit 1992 den Vorsitz der Unterkommission für Kontakte zu Lateinamerika (insbesondere ADVENIAT) innehat.

Die Vollversammlung hat Dr. Martina Höhns für die Amtszeit des neuen Vorsitzenden (bis zur Frühjahrs-Vollversammlung 2014) als Leiterin der Pressestelle des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz bestätigt.
Als Mitglied des Rundfunkrates der Deutschen Welle nominiert die Vollversammlung für die neue Amtsperiode (Juli 2008 bis Juli 2013) den Leiter des Kommissariats der Deutschen Bischöfe in Berlin, Prälat Dr. Karl Jüsten, der die katholische Kirche bereits in der vergangenen Amtsperiode in diesem Gremium vertreten hat.

Als Mitglieder des Fernsehrates des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) für die XIII. Amtsperiode (Juli 2008 bis Juli 2012) werden von der Vollversammlung Ordinariatsrätin Dr. Anneliese Mayer (München) und P. Dr. Hans Langendörfer SJ (Bonn) nominiert, die die katholische Kirche auch in der vergangenen Amtsperiode im Fernsehrat des ZDF vertreten haben.

Als Mitglieder des Vereins „Kirchliche Arbeitsstelle für Männerseelsorge und Männerarbeit in den deutschen Diözesen e. V.“ wurden Norbert Hendriks (Essen), Msgr. Michael Freiherr von Lüninck (Dipperz), Wolf-Reiner Sattler (Nürnberg), Paul Schulz (Lüneburg) und Wilfried Vogelmann (Stuttgart) für fünf Jahre bis zum 30.04.2013 berufen.

Die Vollversammlung hat Generalmajor Peter Schelzig (Aurich) bis zum Ende der laufenden Amtsperiode (September 2009) als Mitglied der Deutschen Kommission Justitia et Pax gewählt. Die Zustimmung des Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken ist in Aussicht gestellt.

Als Stellvertretende Delegierte in der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) e.V. benennt die Vollversammlung für die laufende Arbeitsperiode (bis zur Herbst-Vollversammlung 2011) Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann, ernannter Bischof von Speyer und Mitglied der Ökumenekommission, und Frau Dr. Dorothee Kaes, Referentin im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz und Geschäftsführerin der Ökumenekommission.

Als scheidender Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (1987-2008) danke ich den Mitbrüdern in der Konferenz sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sekretariats und des Katholischen Büros Berlin für das mir entgegengebrachte Vertrauen und die mir geleistete Hilfe. Ich habe für die Vollversammlung einen Bericht über meine Tätigkeit „Vom Dienst am Ganzen“ (20 Seiten) zur Verfügung gestellt, den wir bereits am 11. Februar 2008 auch der Presse vorgestellt haben. Ich erbitte für alle Gottes Segen.

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