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Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann (Mainz), im Anschluss an die Frühjahrs-Vollversammlung in Augsburg vom 5. bis 8. März 2001

I. Glaubensfragen
" - Wort der deutschen Bischöfe zu Fragen von Gentechnik und Biomedizin"
II. Pastoral
Studienhalbtag zur Neuorganisation der Dialogprozess der Jugendkommission zum Internationale
III. Ökumene
Neufassung der " - Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa" in Berlin
IV. Gesellschaftliche und soziale Aufgaben
Erklärung der Migrationskommission " - eine humanitäre und pastorale Herausforderung"Position der Kirche zur aktuellen Gesetzesinitiative zur (Schutz von Religion und Glaube in der Öffentlichkeit, "Gotteslästerung")
V. Weltkirchliche Fragen
Sorge um den Hilfe für Studientag der Herbst-Vollversammlung 2001 . Zwischenbericht zum Planungsstand
VI. Wissenschaft und Kultur
Kirchliche Förderung für
VII.
Anlage:
" - Wort der Deutschen Bischofskonferenz zu Fragen von Gentechnik und Biomedizin
I. Glaubensfragen
1. "Der Mensch: Sein eigener Schöpfer? - Wort der deutschen Bischöfe zu Fragen von Gentechnik und Biomedizin"
In den Fragen von Gentechnik und Biomedizin haben wir uns schon des öfteren zu Wort gemeldet, weil es hier um fundamentale Fragen des Menschen und des menschlichen Lebens geht. In unserer diesjährigen Vollversammlung waren diese Fragen und die ethische Bewertung ein zentraler Beratungspunkt. Die Diskussion über die Präimplantationsdiagnostik und das "therapeutische Klonen", das in Wirklichkeit keine Therapie, sondern Verbrauch von menschlichem Leben ist, bewegt viele Menschen. Nicht wenige setzen große Hoffnungen auf die Möglichkeit, bisher unbesiegte Krankheiten zu heilen. Wir übersehen den medizinischen Fortschritt zum Wohle von Menschen nicht. Wir machen aber gleichzeitig auf die Grenzen aufmerksam, die dem Menschen gesetzt sind. Der Mensch darf nicht alles, was er kann.
Wir haben die Themen aus den Bereichen von Gentechnik und Biomedizin ausgiebig diskutiert und dabei auch den Sachverstand aus den Bereichen Moraltheologie, Ethik und Naturwissenschaft einbezogen.
Hauptaussagen des Textes
Methodisch setzen wir beim biblischen Schöpfungs- und Kulturauftrag an den Menschen an. Dieser enthält auch die Legitimation und die Ermächtigung des Menschen zum verantwortlichen Handeln im technischen, also auch im gentechnischen Bereich, was die Bibel mit "Bebauen und Bewahren" der Schöpfung zum Ausdruck bringt.Den inzwischen schon fast inflationär gebrauchten Begriff der Menschenwürde leiten wir her aus der Gottebenbildlichkeit des Menschen. Während andere die Menschenwürde mehr oder weniger willkürlich einem Menschen zu- oder aberkennen, stellen wir heraus, dass die Menschenwürde jedem Menschen "unabhängig von der Einschätzung anderer oder seiner Selbsteinschätzung" zukommt. Dies gilt für Geborene wie Ungeborene, für Gesunde wie Kranke, für Behinderte und Sterbende.Mit unserer Auffassung von der Menschenwürde beschreiten wir keinen Sonderweg, denn die Erkenntnis, dass die Menschenwürde dem Menschen allein schon aufgrund seines Menschseins zukommt und jeder rechtlichen Regelung vorgeht, liegt auch unserer Verfassung zugrunde.Neben der grundsätzlichen Legitimation für gentechnisches Handeln bedarf es aber weiterer ethischer Maßstäbe. Diese entwickeln wir auf der Folie des christlichen Menschenbildes und mit Hilfe der allgemeinen ethischen Kriterien: der Frage nach Zielen, Mitteln und Folgen gentechnischen Handelns.Auf dieser Basis beziehen wir Stellung zunächst zum Humangenomprojekt und dann zu den damit verbundenen Möglichkeiten. Bei den einzelnen Anwendungsbereichen sehen wir zunächst auch die Chancen, die durch diese neuen gentechnischen Möglichkeiten gegeben sind und wollen keineswegs die Hoffnungen der Menschen zerstören, die sich hierdurch Hilfe erwarten. Wenn wir dennoch unserer Besorgnis Ausdruck verleihen und Gefahren anmahnen, geht es uns um den ganzen Menschen und um alles, was ihn ausmacht.Im einzelnen heben wir bei der pränatalen Diagnostik positiv hervor die Möglichkeiten einer frühzeitigen Therapie schon im Mutterleib oder direkt nach der Geburt; mit großer Sorge stellen wir aber fest, dass diese Methode inzwischen in erster Linie dazu eingesetzt wird, kranke Kinder abzutreiben.Ein eindeutiges Instrument zur Selektion von menschlichem Leben ist die Präimplantationsdiagnostik. Um das gewünschte genetisch gesunde Kind zur Welt zu bringen, werden die genetisch belasteten Embryonen aussortiert und vernichtet. Dies lehnen wir entschieden ab, da es sich um die Tötung menschlichen Lebens handelt.Mit der Möglichkeit, genetische Defekte zu erkennen, wächst auch die Chance, sie zu reparieren. Wir gehen hier von den beiden Therapieansätzen aus. Die somatische Gentherapie, die auf nicht ordnungsgemäß arbeitende Körperzellen gerichtet ist, stellt kein prinzipiell neues ethisches Problem dar. Sie ist zu bewerten wie andere Methoden auch: die Methode muss sicher sein, die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, der Patient muss wohl informiert zustimmen.Im Gegensatz zur Gentherapie an Körperzellen bewirkt die Keimbahntherapie nicht nur eine Veränderung für den, an dem sie vorgenommen wird, sondern ist zugleich auch eine Festlegung der genetischen Eigenschaften der Nachkommen dieses Menschen. Gegen die ethische Legitimation der Keimbahntherapie sprechen für uns vor allen Dingen drei Gründe:
1. die gegenwärtig noch unausgereifte Methode,
2. die für die weitere Entwicklung der Methode notwendige verbrauchende Embryonenforschung und damit Verbrauch menschlichen Lebens und
3. die Gefahr des Missbrauchs zur Menschenzüchtung.Um einen solchen Missbrauch handelt es sich mit Sicherheit beim Klonen, also der Herstellung genetisch identischer Menschen. Zu Recht wird dieses Verfahren bis jetzt weltweit geächtet.Mit dem "therapeutischen Klonen" wollen die Forscher neuartige Medikamente schaffen, menschliche Organe und Gewebe züchten und bislang nicht heilbare Krankheiten, wir Parkinson, Alzheimer oder sogar Krebs heilen. Wer möchte hier nicht helfen? Und wer möchte Kranken die Heilung vorenthalten? Wir weisen aber darauf hin, dass es sich um derzeit noch nicht eingelöste Heilungsversprechen handelt. Zudem können wir die Augen nicht davor verschließen, dass auch beim "therapeutischen Klonen" wie es der Name schon sagt, geklont wird - eine für uns nicht hinnehmbare Technik: Es wird ein Embryo hergestellt, der als Rohstoff und als Ersatzteillager benutzt und verbraucht wird. Es handelt sich aber auch bei einem Embryo um personales Leben, das von Gott bejaht und angenommen ist.Wir gehen von der weithin anerkannten Erkenntnis aus, dass mit der Befruchtung von Ei- und Samenzelle menschliches und zugleich personales Leben entsteht. Ein solches scheidet aufgrund seiner Würde aus jeder abwägenden Berechnung gegenüber anderen Gütern aus. Insofern rechtfertigt auch medizinischer Nutzen nicht ein Verfahren mit menschlichem Leben, das die unantastbare Würde dieses Lebewesens infrage stellt.
Der Wunsch nach Rezeption
Wir appellieren an alle Beteiligten, die menschendienliche Dimension nicht aus dem Auge zu verlieren. Die Politikerinnen und Politiker fordern wir auf, durch entsprechende Gesetze der Komplexität, den Risikodimensionen, den Zukunftswirkungen und den ethischen Implikationen der Gentechnik Rechnung zu tragen.
An die Forscher in diesem Bereich ergeht der Appell, in ihrer Verantwortung die Chancen und Risiken ihres Forschungsgegenstandes verantwortungsbewusst zu überprüfen, ihn einer sorgsamen Folgenabschätzung zu unterziehen und über ihr Tun gewissenhaft Rechenschaft zu geben und ethisch vertretbare Alternativen anzustreben.
Alle Menschen rufen wir auf, in diesem Bereich noch mehr Sensibilität walten zu lassen und die Fortentwicklung moralischer Kompetenz zu intensivieren. Insbesondere lässt sich dies erreichen durch die Achtung der Würde des Menschen, der Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit ebenso wie der Selbstbestimmungsrechte und Persönlichkeitsrechte, da nur so einer Kultur des Lebens zum Durchbruch verholfen werden kann.
Wir wünschen, dass unser einen Beitrag zu dieser Kultur des Lebens leisten kann.- zurück zur
II. Pastoral
1. Studienhalbtag zur Zukunft der (Pfarr-) Seelsorge
Die Vollversammlung hat sich im Rahmen eines Studienhalbtages mit der Zukunft der Pfarrseelsorge und mit der Seelsorge allgemein beschäftigt. Der Bischof von Erfurt, Joachim Wanke, der auch Vorsitzender der Pastoralkommission ist, hat in die Thematik eingeführt. An den Beginn seiner Ausführungen stellt er Überlegungen zu den Herausforderungen, vor denen die Kirche in der gegenwärtigen Situation mit ihrem pastoralen Wirken steht. Dabei legt er Wert auf die Feststellung, dass die zurückgehenden Priesterzahlen zwar Anlass für die Veränderung der pastoralen Strukturen in den Bistümern sind, dass die eigentlichen Probleme jedoch ohne eine grundlegende Reflexion über die künftige Rolle der Kirche in der sich verändernden Gesellschaft und ohne eine überzeugende Zukunftsvision nicht bewältigt werden können.
Ein Blick auf die heutige Lebenssituation, die den Menschen in einer pluralistischen Umgebung von vielen traditionellen Bindungen freisetzt und ihm nicht nur im Alltag, sondern auch im Bereich seiner Lebensorientierung eigene Entscheidungen abverlangt, müssen auch die kirchliche Verkündigung und Pastoral neue Wege beschreiten. Dabei bleibt ihr Auftrag weiterhin darauf gerichtet, möglichst allen Menschen das Evangelium nahe zu bringen. Missionarische Verkündigung an kirchenferne Menschen gewinnt in diesem Zusammenhang auf allen Ebenen des kirchlichen Handelns, nicht zuletzt in der Pfarrseelsorge, eine neue Priorität.
Dabei muss die Pfarrseelsorge das Ziel der Sammlung (Stärkung des Glaubens und des sakramentalen Lebens sowie der diakonischen Verantwortung) mit dem Auftrag der Sendung (missionarische Verkündigung, Dialog und Begegnung mit der Welt) verbinden. Welche strukturellen Veränderungen der Pfarrseelsorge notwendig sind, um diesen Auftrag auch unter den reduzierten Bedingungen der absehbaren Zukunft wahrnehmen zu können, ist seit vielen Jahren in wissenschaftlichen Beiträgen und kirchlichen Gremien erörtert worden. Mit einem Blick auf diese Überlegungen verbindet der Vorsitzende der Pastoralkommission zum Abschluss seiner Ausführungen den Appell, in der Pfarrseelsorge eine neue Weite zu gewinnen, die er in folgenden Stichworten thesenartig umreißt:
Weitung der Pfarrseelsorge in eine größere Region hinein, auch zum Zweck der Entlastung vor Ort (dazu gehören die Bemühungen um eine "Kooperation" von Pfarreien, etwa in Gestalt von "Seelsorgeeinheiten", von "Pfarrgemeinschaften" und von "Pfarrverbänden");Angebote unterschiedlicher "Glaubensorte", in denen "Nachfragebedürfnisse" der Getauften und Glaubenssympathisanten aufgenommen werden können;"Profilbildung" in den Pfarreien einer überschaubaren Region mit Ausrichtung auf eine "Zentralkirche", deren Präsenz auf kleinere Pfarreien ausstrahlt und diese miteinander vernetzt;Einbeziehung von anderen Trägern christlich-kirchlichen Lebens wie Ordenshäuser, geistliche Gemeinschaften, spirituelle Zentren, Vereine, Verbände, Krankenhäuser, Begegnungsstätten, Caritaseinrichtungen, Beratungseinrichtungen, kirchliche Schulen u.a.m.;Überprüfung der "Eucharistieorte" in einer Region (anhand der Grundüberlegung: Wie und wo kann durch eine hinreichende Anzahl Mitfeiernder eine festliche Eucharistie, die immer auch Darstellung von Kirche ist, gestaltet werden?);Ausweitung der Initiativen zur Schaffung herausragender Orte mit religiösem Angebotscharakter für eine "Kommunikationspastoral" (Beispiele: Kölner Domforum, Jugendkirche Oberhausen, Kirchenzentrum Frankfurt a.M., Berlin?);Einleitung eines Prozesses zum "Rückbau" von (gegebenenfalls auch erst vor wenigen Jahrzehnten gegründeten) Gemeinden zugunsten größerer Pfarreinheiten.
Die Vollversammlung hat im Rahmen einer ausführlichen Diskussion weiterführende Aspekte eingebracht:
Angesichts der weit vorangeschrittenen Umstrukturierung der Pfarrseelsorge in den Diözesen bedarf es einer Vergewisserung über gemeinsame Grundlinien und eine verbindende Perspektive für die verschiedenen Modelle kooperativer Pastoral, ohne dabei eine unsachgemäße Vereinheitlichung anzustreben, die den regionalen Besonderheiten nicht gerecht würde.Als Voraussetzung aller strukturellen Planungen ist eine theologische Grundlegung erforderlich, die den ekklesiologischen Zusammenhang und die sakramentale Dimension der kirchlichen Gemeinde zu Bewusstsein bringt und eine pastorale Vision für die Zukunft erschließt.Die Ausweitung der Pfarrseelsorge in eine größere Region hinein darf den territorialen Aspekt einer Pfarrgemeinde und der damit verbundenen Pastoral nicht völlig verdrängen. Trotz der demografischen Entwicklung und des sozialen Wandels sowie der parallelen Veränderungen im kirchlichen Leben bestehen an vielen Orten auch heute gewachsene katholische Strukturen, die es zu erhalten und zu fördern gilt. Bei der Schaffung neuer pastoraler Räume bleibt die Frage nach der Grundversorgung der einzelnen Pfarrei ein wichtiges Anliegen.Strukturelle Veränderungen im Blick auf eine kooperative Pastoral setzen kooperative Mitarbeiter voraus. Besonders betroffen von allen bisherigen und kommenden Neuordnungen sind die hauptamtlich in der Seelsorge Tätigen, vor allem die Priester. Sie müssen in vielfacher Weise für die neuen Herausforderungen qualifiziert werden, die sich ihnen in dem veränderten pastoralen Kontext stellen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die persönliche Begleitung und der Kontakt zum eigenen Bischof.Alle Bemühungen um eine zukunftsorientierte Pfarrseelsorge sollen weniger unter dem Aspekt der Mangelverwaltung als unter dem Zeichen eines neuen Aufbruchs und einer missionarischen Bewegung stehen.
Unter Einbeziehung der in der Diskussion zusammengetragenen Aspekte hält der Vorsitzende der Unterkommission der Pastoralkommission (III) "Grundfragen der Gemeinde- und Sakramentenpastoral" Weihbischof Dr. Paul Wehrle (Freiburg) ein weiterführendes Referat, in dem er die Zukunftsperspektiven der (Pfarr-)Seelsorge vor allem unter pastoraltheologischem Gesichtspunkt reflektiert. Auch er geht dabei von der Überzeugung aus, dass die Fragen der Zukunft nicht durch ein Zurückschauen auf frühere Verhältnisse beantwortet werden können und dass die reduzierten Bedingungen der Gegenwart nicht nur als Mangelphänomene, sondern zugleich als Chancen für eine innere Erneuerung der Kirche verstanden und genutzt werden sollten.
In diesem Sinn sollte die Suche nach neuen Formen seelsorglichen Handelns im Rahmen einer kooperativen Pastoral nicht nur als strukturelle und organisatorische Maßnahme, sondern als Herausforderung zu einer neuen Besinnung auf das Wesen der Kirche und ihr Wirken in den differenzierten Lebens- und Handlungsräumen der heutigen Welt verstanden werden. Für die Klärung von Einzelfragen, die sich hiermit verbinden, gibt Weihbischof Wehrle eine Reihe von Hinweisen. Hierbei betont auch er den missionarischen Auftrag einer zukunftsorientierten Pastoral, weist auf die Notwendigkeit von tragfähigen Vernetzungen zwischen den verschiedenen pastoralen Räumen hin, erörtert die Bedeutung der "Grundversorgung" im Blick auf eine moderne Pfarrgemeinde und beschließt seine Ausführungen mit der Zusammenstellung von Fragen zur Aus- und Fortbildung der in der Pastoral tätigen Personen sowie zu einer ekklesiologisch verantworteten Gemeindeleitung.
In einer Schlussdiskussion der Vollversammlung wird das facettenreiche Ergebnis des Studienhalbtags zusammengetragen und einer ersten Bewertung unterzogen. Es besteht Übereinstimmung, dass vor allem der theologischen Reflexion über die Grundlagen der Pastoral unter den veränderten Bedingungen der gegenwärtigen Situation noch einmal verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Diese Überlegungen sollen mit einem Nachdenken über die geistlichen Quellen des christlichen Lebens in der heutigen Zeit verbunden werden, wie Papst Johannes Paul II. dies in seinem Apostolischen Schreiben NOVO MILLENNIO INEUNTE angeregt hat.
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2. Schwangerschaftsberatung - Zwischenbericht
Die Vollversammlung hat über die Erfahrungen gesprochen, die sich seit der mit dem Jahresbeginn 2001 in Kraft getretenen Neuordnung der katholischen Schwangerschaftsberatung ergeben haben. Es lag ein Bericht über den Verlauf und die Resonanz der Öffentlichkeitsinitiative vor, die im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz in den ersten Wochen des Jahres 2001 durchgeführt wurde. Die Initiative hat trotz mancher Irritationen und innerkirchlicher Kritik das angestrebte Ziel erreicht. Es ist gelungen, auf breiter Ebene neue Aufmerksamkeit für die katholische Schwangerschaftsberatung zu wecken und die Botschaft "Wir helfen und beraten weiter" insbesondere auch in der jungen Generation bekannt zu machen. Wir wollen auf der Grundlage dieses Ergebnisses auch erneut das Gespräch mit den katholischen Frauenverbänden suchen, um die Missverständnisse und Meinungsverschiedenheiten zu überwinden, die im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitskampagne entstanden sind.
Eine Emnid-Umfrage unter 1.500 Frauen und Männern hat ergeben, dass zwei Drittel der Befragten (64 Prozent) wussten, dass die katholische Kirche auch nach dem Verzicht der Ausstellung des Beratungsnachweises weiterhin Schwangerschaftsberatung anbietet. Die Befragung ergab zudem, dass die Form bzw. das Motiv der Initiative bei der Hauptzielgruppe der 14 bis 29-jährigen auf eine hohe Akzeptanz gestoßen ist. 64 Prozent dieser Befragten beurteilten das Motiv als frauenfreundlich und 81 Prozent sahen die Umsetzung als würdig und dem Thema angemessen an. Vor allem jüngere Menschen, für die die Beratung angeboten wird, fühlten sich von der Initiative angesprochen.
Die Mehrheit der Bevölkerung weiß, dass die katholische Kirche allen schwangeren Frauen und ihren Familien unvermindert Beratung und Hilfe anbietet. Persönlicher Beistand und seelische Unterstützung sind für 55 Prozent die wichtigste Leistung der Beratung. Unter den jüngeren Frauen im Alter von 14 bis 39 Jahren sind es sogar 66 Prozent. An zweiter und dritter Stelle der wichtigsten Aspekte stehen bei den Frauen im Alter zwischen 14 bis 39 Jahren die Beratung und Hilfe in finanzieller sowie beruflicher Hinsicht (54 Prozent) sowie die Information über Kinderbetreuung (40 Prozent). Nur 12 Prozent halten den Beratungsnachweis für einen wichtigen Aspekt in der Schwangerschaftsberatung.
Was die Frauen von der Schwangerschaftsberatung erwarten, entspricht exakt dem Angebot der katholischen Beratungsstellen: psychosoziale und individuelle Beratung sowie wirtschaftliche Hilfen, die neue Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnen.
Die Übersicht zum aktuellen Stand der staatlichen Förderung zeigt, dass die Situation in den deutschen Bundesländern weiterhin sehr unterschiedlich ist. Während einige Bundesländer die Arbeit der katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen (auf der Grundlage von § 2 Schwangerenkonfliktberatungsgesetz oder auf der Basis der allgemeinen Ehe-, Familien- und Lebensberatung) unterstützen, ist die staatliche Mitfinanzierung in einer nicht geringen Zahl anderer Bundesländer eingestellt worden. Die Vollversammlung hat vor diesem Hintergrund noch einmal unterstrichen, dass die Katholische Kirche auf der Grundlage der Bischöflichen Richtlinien vom 26. September 2000 ihre Schwangerschaftsberatung auch nach dem Verzicht auf die Ausstellung eines Beratungsnachweises als Beitrag zur Ausfüllung des gesetzlichen Rahmens versteht und deshalb grundsätzlich den Anspruch auf eine entsprechende finanzielle Leistung von staatlicher Seite aufrecht erhält. Dieser Anspruch soll auch dort, wo landesgesetzliche Regelungen ihm zur Zeit entgegenstehen (so im Freistaat Bayern) in der längerfristigen Perspektive nicht aufgegeben werden.
Es geht nicht nur um finanzielle Aspekte, sondern um eine anerkannte Position im gesetzlichen Rahmen der Schwangerschaftsberatung, die sicherstellt, dass die katholischen Einrichtungen ihre Tätigkeit ohne Beeinträchtigung ihres bisherigen rechtlichen Status fortsetzen können und keinen Einschränkungen oder Benachteiligungen unterworfen werden. Der Vorsitzende wurde gebeten, zur Sondierung und Klärung der hier bestehenden rechtlichen Fragen eine Expertengruppe einzuberufen, in die der Sachverstand des Instituts für Staatskirchenrecht, der Rechtskommission des Verbandes der Diözesen Deutschlands und des Deutschen Caritasverbandes eingebunden wird.
Für die Beurteilung des Erfolges der katholischen Schwangerschaftsberatung nach der Neuordnung ist die Frage von ausschlaggebender Bedeutung, in welchem Umfang auch weiterhin Frauen in Konfliktsituationen mit Rat und Hilfe erreicht werden. Bei der Beobachtung der Entwicklung unter diesem Gesichtspunkt und bei der Erfassung der entsprechenden Fälle in der Statistik der Beratungsstellen ist gelegentlich Unsicherheit darüber entstanden, wie der Begriff der "Beratung in Konfliktsituationen" künftig inhaltlich zu definieren ist. Die Vollversammlung stellte hierzu noch einmal fest, dass die katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen auf der Grundlage der Bischöflichen Richtlinien zwar keine Konfliktberatung im Sinn des § 7 Schwangerenkonfliktberatungsgesetz (der die Erteilung eines Beratungsnachweises zum konstitutiven Bestandteil der Konfliktberatung macht) durchführen, nach wie vor aber Frauen in denselben Konfliktsituationen zu erreichen suchen, die das staatliche Beratungskonzept im Blick hat. Die Öffentlichkeitsinitiative unter dem Motto "Wir helfen und beraten weiter" zielte darauf ab, diesen Ansatz zu verdeutlichen.
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3. Neuorganisation der Bundesarbeitsgemeinschaft - Katholisches Altenwerk
In der katholischen Kirche gibt es ein vielfältiges Engagement im Bereich der Seniorenarbeit und der "Pastoral in der Dritten Lebensphase". Seit 1977 hat die "Bundesarbeitsgemeinschaft - Katholisches Altenwerk" (von 1958 bis 1977 "Altenwerk der Katholiken Deutschlands") das Zusammenwirken der Träger von Altenbildung, Altenhilfe und Altenpastoral gefördert. Unterdessen haben sich in den (Erz-)Diözesen, katholischen Verbänden und Bundesorganisationen neue Strukturen in der Seniorenarbeit entwickelt, die eine Neuorganisation auf Bundesebene erforderlich machen.
Deshalb haben wir in Abstimmung mit den Mitgliedern der Bundesarbeitsgemeinschaft - Katholisches Altenwerk eine Neuorganisation der katholischen Seniorenarbeit auf Bundesebene und eine entsprechende Neufassung der "Ordnung für das Bundesforum Katholischer Seniorenarbeit" beschlossen: Zukünftig werden die Diözesan-Institutionen für Seniorenarbeit und die Diözesan-Altenwerke im Bundesforum Katholische Seniorenarbeit zusammenarbeiten, dessen Geschäftsführung von der Zentralstelle Pastoral der Deutschen Bischofskonferenz wahrgenommen wird. Der Runde Tisch Senioren- und Seniorinnenarbeit/Bundesarbeitsgemeinschaft katholischer Verbände und Organisationen ist ein rein verbandlicher Zusammenschluss der Senioren/innenbewegung der katholischen Bundesverbände und Bundesorganisationen mit Geschäftsführung durch das Generalsekretariat des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Wir hoffen, auf diese Art und Weise Voraussetzungen für eine zukunftsweisende "Pastoral in der Dritten Lebensphase" zu schaffen.
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4. Dialogprozess der Jugendkommission zum "Brief an die Verantwortlichen in der kirchlichen Jugendarbeit zu einigen Fragen der Sexualität und der Sexualpädagogik"
Die Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz hatte im September 1999 durch einen "Brief an die Verantwortlichen in der kirchlichen Jugendarbeit zu einigen Fragen der Sexualität und der Sexualpädagogik" einen breit angelegten Dialogprozess zu Fragen der Sexualität und Sexualpädagogik im Bereich von Kirche und Jugend angeregt. Die über 100 eingegangenen Reaktionen von Jugendverbänden, Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und Jugendlichen auf diesen Brief sind in einer "Zwischenbilanz" zusammengefasst und ausgewertet worden. Am 25. Januar 2001 hat die Jugendkommission in Mainz ein Hearing zu diesem Themengebiet veranstaltet, an dem über 60 Vertreterinnen und Vertreter kirchlicher Jugendverbände und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der kirchlichen Jugendarbeit teilgenommen haben. Im Mittelpunkt der Diskussion standen Perspektiven einer Sexualerziehung aus christlicher Verantwortung, Fragen der Vermittlung von Werten und Normen, die Thematisierung von Keuschheit und Ehelosigkeit, die besondere Rolle kirchlicher Mitarbeiter in der Sexualerziehung sowie die Frage von Homosexualität.
Wir haben in der Vollversammlung eine Auswertung des gesamten Dialogprozesses zur Kenntnis genommen und danken der Jugendkommission für die geleistete Arbeit. Die Jugendkommission wird sich mit weiteren Hilfen für die Sexualpädagogik befassen.
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5. Internationale Ministrantenwallfahrt nach Rom 2001
Um den Monatswechsel von Juli auf August 2001 findet eine internationale Wallfahrt von Ministrantinnen und Ministranten nach Rom statt, und zwar unter dem Motto "Unterwegs in eine neue Welt". Mit derzeit über 15.400 Anmeldungen kommen über die Hälfte der Teilnehmer aus Deutschland. Wir danken allen, die in den Diözesen und auf überdiözesaner Ebene an der Vorbereitung und Durchführung dieser Wallfahrt mitwirken.
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6. Weltjugendtag
Im Juli 2002 soll der 17. Weltjugendtag in Toronto, Kanada, stattfinden, für den bereits jetzt die ersten Vorbereitungen getroffen werden. Auch dieser Weltjugendtag wird mit einem Begegnungsprogramm in den kanadischen Diözesen vom 18. bis 21.07.2002 vorbereitet, auf das vom 22. bis 28.07. das Programm in Toronto folgt. Die Eröffnungsfeier mit dem Papst ist für den 24. August vorgesehen.
Wir haben uns in der Vollversammlung auch mit der Frage einer eventuellen Durchführung eines Weltjugendtreffens mit dem Papst in Deutschland befasst. Die Deutsche Bischofskonferenz möchte für 2004 zum Weltjugendtreffen nach Deutschland einladen. Die positiven Erfahrungen der letzten Welttage der Jugend ermutigen sie dazu. Sie sehen darin eine große Chance für die Zukunft der Kirche in unserem Land.
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III. Ökumene
1. Neufassung der "Charta Oecumenica - Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa"
Der Vorsitzende der Ökumenekommission, Bischof Prof. Dr. Paul-Werner Scheele, hat uns ausführlich über die Neufassung der "Charta Oecumenica" informiert, die am 22. April in Straßburg von den Präsidenten des Rates der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) und der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) unterzeichnet werden soll.
Der Text ist nach einer langen Konsultationsphase in den Jahren 1999 und 2000 auf der Ebene der Mitgliedskirchen der Konferenz Europäischer Kirchen und des Rates der Europäischen Bischofskonferenzen entstanden. Er beschreibt grundlegende ökumenische Verantwortungen, aus denen eine Anzahl von Leitlinen und Verpflichtungen hervorgehen. Er wurde entworfen, um eine ökumenische Kultur des Dialoges und der Zusammenarbeit auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens zu fördern und um gemeinsam beschlossene Kriterien dafür zur Verfügung zu stellen. Dabei wird die Autorität der "Charta Oecumenica" von der freiwilligen Verpflichtung der Bischofskonferenzen von CCEE und der Mitgliedskirchen von KEK abhängen. Diese sind aufgefordert, diesen Grundtext anzunehmen und ihn in Zusammenarbeit mit ihren ökumenischen Partnern auf die eigene Situation vor Ort zu übertragen.
Die Unterzeichnung soll im Rahmen einer Ökumenischen Begegnung vom 17. bis 23. April 2001 in Straßburg stattfinden, bei der eine gleiche Anzahl von Kirchenrepräsentanten und jungen Menschen zusammenkommen, um sich mit der Zukunft der Ökumene in Europa zu befassen.
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2. Ökumenischer Kirchentag 2003 in Berlin
Wir haben uns erneut mit dem Stand der Vorbereitungen für den Ökumenischen Kirchentag 2003 in Berlin befasst.
In den mittlerweile zusammengetretenen Leitungsgremien (gemeinsames Präsidium, Vorstand des Präsidiums, Trägerverein) und ergänzenden Arbeitskreisen ("Ökumenische Feierformen", "Kunst und Kultur") sind die evangelische und katholische Seite gleichberechtigt vertreten. Auch die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) nimmt mit Vertretern an den Beratungen des gemeinsamen Präsidiums teil. Grundlage für die inhaltliche Planung ist die gemeinsame Erklärung, die der Deutsche Evangelische Kirchentag (DEKT) und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) veröffentlicht haben.
Für das Gelingen des Ökumenischen Kirchentages wird es entscheidend darauf ankommen, die gemeinsame christliche Verantwortung für die Entwicklung der deutschen und europäischen Gesellschaft zum Ausdruck zu bringen und den missionarischen Auftrag der Christen zu betonen. Dazu bietet die Stadt Berlin mit ihrem weitgehend säkularisierten Umfeld sicher vielfältige Chancen und Herausforderungen.
Die Vollversammlung erinnert noch einmal mit Nachdruck daran, dass die Beteiligung an dem Ökumenischen Kirchentag 2003 in Berlin an eine unzweideutige Klärung der Problematik der Eucharistie- bzw. Abendmahlsgemeinschaft gebunden ist.
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IV. Gesellschaftliche und soziale Aufgaben
1. Entschädigungs- und Versöhnungsfonds
Die Vollversammlung wurde über den derzeitigen Stand der Arbeit des Entschädigungs- und Versöhnungsfonds informiert. Der Entschädigungsfonds hat bisher 60 Bewilligungen ausgesprochen; 293 Anträge liegen noch vor und werden derzeit geprüft. Die Diözesen haben bisher 1.243 Namen gemeldet. Davon sind 899 mit vollständigen Angaben; 344 sind unvollständig. Es geht jetzt darum herauszufinden, wer von diesen 1.243 ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern noch lebt und ausfindig gemacht werden kann. Die Diözesen sind aufgefordert, ihre Nachforschungen fortzusetzen, damit möglichst viele Fälle aufgeklärt werden können.
Unser eigener Weg der Entschädigung hat sich somit bewährt. Es ist unser Ziel, mit allen Entschädigten auch einen persönlichen Kontakt herzustellen, um nicht nur eine Zahlung zu leisten, sondern auch mit den Menschen über das ihnen zugefügte Unrecht zu sprechen.
Ende Januar hat in Mainz eine Zusammenkunft aller katholischen Zusammenschlüsse und Gruppen stattgefunden, die sich zum Teil schon seit vielen Jahrzehnten in der Versöhnungsarbeit engagieren. Ziel der Beratungen war es, Überlegungen zu neuen Initiativen in diesem Bereich anzustellen und Möglichkeiten zu prüfen, wie verschiedene Organisationen dabei zusammenwirken können. Diese Überlegungen werden jetzt konkretisiert und umgesetzt.
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2. Erklärung der Migrationskommission "Leben in der Illegalität - eine humanitäre und pastorale Herausforderung"
Die Vollversammlung hat in 1. Lesung eine Arbeitshilfe der Kommission XIV (Migration) "Leben in der Illegalität als humanitäre und pastorale Herausforderung" erörtert. Wir haben diese Frage, die im kirchlichen Bereich nicht neu ist, auf dem Hintergrund der Erfahrungen der Seelsorger in den fremdsprachlichen Gemeinden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas wie der Flüchtlingshilfe erneut aufgegriffen. Wir haben es zunehmend mit Menschen zu tun, die sich ohne rechtlichen Aufenthaltsstatus und ohne Duldung in unserem Land aufhalten, d. h. in der Illegalität leben. Hier gibt es eine große Grauzone. Betroffen sind u. a. Untergetauchte, illegale Arbeiter, Opfer von Menschenhandel und Schleusern, die in einem Status der Rechtlosigkeit leben. Das hindert aber nicht, dass sie ein Recht auf Seelsorge und aktuelle Hilfe haben.
Es gibt ein ethisches Dilemma. Es kann nicht unser Ziel sein, Illegalität zu stabilisieren. Aber es ist notwendig, politisch nach Wegen zu suchen, dass illegal Arbeitenden der vereinbarte Lohn nicht vorenthalten wird und dass sie nicht ausgebeutet werden, dass Menschen mit bedrohlichen Krankheiten versorgt werden können, dass Kindern nicht die Zukunft verbaut wird, indem ihnen der Schulbesuch unmöglich ist. Es sind Menschen in großer Bedrängnis, deren wir uns als Kirche - unabhängig von allen rechtlichen Regelungen - annehmen müssen; wir können und dürfen nicht wegsehen. Deshalb wird uns ihr Schicksal auch weiter beschäftigen.
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3. Position der Kirche zur aktuellen Krise der Landwirtschaft
Wir haben in der Vollversammlung sehr intensiv über die derzeitige Situation in der Landwirtschaft gesprochen. Viele bäuerliche Betriebe sind in ihrer Existenz bedroht. Wir nehmen Anteil an den Sorgen und Nöten und der nicht selten verzweifelten Lage der betroffenen Menschen. Sie sind Opfer einer fehlgeleiteten europäischen und auch nationalen Agrarpolitik. Wir setzen uns nachhaltig dafür ein, die Struktur des ländlichen Raumes wegen ihrer Bedeutung für die Gesamtgesellschaft zu erhalten. Dazu ist es notwendig, dass die Menschen, die dort leben und arbeiten, eine Zukunftsperspektive haben.
Wir können den Strukturwandel, der sich aus dem fortgesetzten technischen Fortschritt sowie aus dem europäischen und globalen Wettbewerb ergibt, nicht aufhalten, sondern müssen eine Politik der sozial abgefederten, ökologisch nachhaltigen und ökonomisch-rationalen Strukturanpassung verfolgen. Wir müssen die Krise auch als Chance sehen für ein weiterentwickeltes Berufsbild des Landwirtes.
Die Landwirtschaft der Zukunft muss noch stärker auf zwei Säulen stehen: sie muss umweltverträglich und qualitätsorientiert sein. Die Landwirtschaftspolitik soll also keine Überschüsse finanzieren und sie danach vernichten, sondern Qualität. Es muss zudem zu einer Koppelung von Nahrungsmittelerzeugung, Landschaftspflege und eventuell auch Energieproduktion kommen. Dabei müssen auch nicht marktgängige Leistungen - wie zum Beispiel der Landschaftsschutz - anerkannt werden. Folgerichtig dürfen auch die EU-Subventionen nicht mehr an die Menge der erzeugten Produkte gekoppelt werden, sondern an die Art der Erzeugung und die Qualität der Produkte.
Zu der Forderung nach Umweltverträglichkeit und Qualitätsorientierung gehört auch das artgerechte Halten der Tiere. Hier müssen dringend Fehlentwicklungen korrigiert werden. Wir brauchen dringend mehr regionale Selbstständigkeit und Kreisläufe. Die derzeitige Krise zeigt, wie schnell sich Seuchen ausbreiten können, wenn Tiere ständig unter zum Teil unzumutbaren Umständen quer durch Europa transportiert werden. Die Verzweckung von Tieren, die Mitgeschöpfe des Menschen sind, hat ein Ausmaß erreicht, das nicht mehr hingenommen werden kann.
Wir wissen, dass alle, die in diesem Bereich Verantwortung tragen, vor schwierigen Problemen und nicht selten auch vor einem ethischen Dilemma stehen. Aber die jetzige Krise zwingt zum Handeln und zur Umkehr. Für den Herbst ist eine Erklärung zur Situation der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes vorgesehen.
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4. Gesetzesinitiative zur Änderung des § 166 StGB (Schutz von Religion und Glaube in der Öffentlichkeit, "Gotteslästerung")
Die Vollversammlung befasst sich mit dem Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundstages, bei dem es um eine Stärkung des Toleranzgebotes durch einen besseren Schutz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen gemäß § 166 StGB geht. Wir begrüßen diese Initiative und erwarten eine konstruktive Diskussion, insbesondere auch unter aktiver Beteiligung der katholischen Laien. Wir fordern den Gesetzgeber auf, künftig einen hinreichenden Schutz religiöser Überzeugungen und Gefühle zu gewährleisten.
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V. Weltkirchliche Fragen
1. Besuch der ausländischen Bischöfe
Mit großer Freude haben wir auf der Vollversammlung Oscar Andrés Kardinal Rodriguz Maradiaga aus Tegucigalpa (Honduras) und Erzbischof Pius Alick Ncube aus Bulawayo (Simbabwe) begrüßt, die sich anlässlich der Eröffnung der diesjährigen Misereor-Fastenaktion in Deutschland aufhalten und ihre Berichte über die Situation der Kirche in ihren Ländern dankbar zur Kenntnis genommen.
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2. Christenverfolgungen
Die Vollversammlung hat einen Bericht der Kommission für weltkirchliche Aufgaben über die Solidaritätsbemühungen kirchlicher Einrichtungen in Deutschland zugunsten verfolgter Christen in aller Welt zur Kenntnis genommen und eine Vertiefung dieser Arbeit beschlossen. Zukünftig wollen wir unter anderem jährlich eine kleine Publikation herausgeben, die sich mit aktueller Bedrängung oder Gefährdung von Christen befasst und auf der Internet-Seite der Bischofskonferenz eine monatlich wechselnde Gebetsmeinung für aktuell bedrängte Christen publizieren. Zudem fordern wir die kirchlichen Hilfswerke und katholische Einrichtungen wie Justitia et Pax und Pax Christi auf, die Märtyrer der Gegenwart in der Weltkirche stärker in ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu berücksichtigen.
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3. Sorge um den Frieden in Israel und Indonesien
Mit großer Sorge beobachten wir die aktuellen Entwicklungen in Israel und Teilen Indonesiens.
In Israel ist der Friedensprozess zum Stillstand gekommen. Die in Folge der jüngsten Intifada von Israel durchgeführte erneute Abriegelung der palästinensischen Gebiete in der West-Bank und des Gazastreifens haben den Zusammenbruch des Pilger- und Tourismusgeschäfts und hohe Arbeitslosigkeit bewirkt. Priester aus den betroffenen Gebieten haben von alarmierenden Zuständen berichtet. Unter der Bevölkerung breitet sich langsam Hunger aus; in den palästinensischen Gemeinden ist Mangelernährung bereits weit verbreitet, die vor allem Gesundheit und Wachstum der Kinder gefährdet.
Die Ergebnisse der jüngsten Wahlen in Israel geben wenig Anlass zur Hoffnung, dass der bisherige Weg in Richtung auf einen von beiden Seiten akzeptierten Frieden weitergegangen wird. Vielmehr ist zu befürchten, dass radikale und terroristische Kräfte auf beiden Seiten wieder verstärkt an Einfluss gewinnen. Vor diesem Hintergrund wollen wir gegenüber den Christen im Hl. Land - die überwiegend der palästinensischen Bevölkerung angehören - besondere Solidarität bekunden und mit ihnen im Gebet verbunden sein. Darüber hinaus müssen wir alles tun, etwa über unsere kirchlichen Hilfswerke, in der sich abzeichnenden Notsituation zu helfen.
Nach der Tragödie in Ost-Timor, wo nach der Unabhängigkeit nun ein schwieriger Aufbauprozess begonnen hat, kommt es nun in anderen Gebieten Indonesiens zunehmend zu zum Teil mit grausamen Gewalttaten verbundenen Kämpfen und "ethnischen Säuberungen". Auf den Molukken starben in den letzten zwei Jahren rund 5.000 Menschen. In diesen Tagen hören wir von blutigen Unruhen im indonesischen Teil der Insel Borneo. Mit barbarischer Grausamkeit jagen die Ureinwohner gezielt Zuwanderer. Mehrere Tausend Flüchtlinge warten unter katastrophalen Bedingungen auf ihre Rettung. Ursache der Ausschreitungen auf Borneo wie auch in anderen Teilen des Landes ist das Ansiedlungsprogramm der indonesischen Regierung: Sie verteilte Bewohner der dichter besiedelten Hauptinsel auf weniger besiedelte Außeninseln.
Wir fordern die politisch Verantwortlichen in unserem Land auf, ihren ganzen Einfluss geltend zu machen, der Gewalt in Indonesien ein Ende zu bereiten.
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4. Hilfe für Menschen in Katastrophengebieten
Wir haben auch über die schwierige Lage vieler Menschen in den verschiedenen Katastrophengebieten der Welt gesprochen. Durch Erdbeben in El Salvador und Indien und Überschwemmungen in verschiedenen Ländern sind Menschen in große Not geraten. Unsere Hilfswerke versuchen, einen Beitrag zur Linderung der größten Not zu leisten und so auch unsere Solidarität zum Ausdruck zu bringen. Wir danken allen von Herzen, die durch großzügige Spenden diese Hilfe möglich machen.
Angesichts der großen Not bitten wir sehr eindringlich darum, in der Hilfsbereitschaft nicht nachzulassen. Vor allem tragen unsere Werke auch zu einer langfristigen strukturellen Hilfe für die armen Länder bei. Immer wieder danken die Bischöfe aus den betroffenen Ländern für die hochherzige Hilfe der deutschen Katholiken. Sie sehen in dieser Verbundenheit ein Zeichen der Mitverantwortung der deutschen Katholiken für die eine Welt.
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5. Studientag der Herbst-Vollversammlung 2001 "Christentum - Islam". Zwischenbericht zum Planungsstand
Auf unserer nächsten Vollversammlung im Herbst in Fulda wollen wir uns während eines Studientages mit Fragen des christlich-islamischen Dialogs beschäftigen. Dabei soll es darum gehen, die Voraussetzungen für einen verstärkten Dialog mit den Muslimen in Deutschland zu verbessern, die dafür notwendigen Informationen bereit zu stellen und einen Beitrag zur Bewältigung der pastoralen Herausforderungen zu leisten, die sich aus der wachsenden islamischen Präsenz in Deutschland ergeben.
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VI. Wissenschaft und Kultur
1. Kirchliche Förderung für ausländische Studierende
Die Vollversammlung hat sich auch mit den verschiedenen kirchlichen Förderungsmaßnahmen für ausländische Studierende beschäftigt. Wir sind sehr froh, dass der Katholische Akademische Austauschdienst (KAAD) die ideelle Förderung sowie die partnerschaftliche Ausrichtung und Vernetzung kirchlicher Förderungsmaßnahmen weiterentwickeln konnte. Derzeit stehen ihm jährlich ca. 10,5 Millionen DM für die Förderung ausländischer Studierender und Wissenschaftler zur Verfügung. Zukünftig wird auch die Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk - zunächst in einer Probephase - ausländische Studierende aus der Europäischen Union fördern, wobei die notwendigen konzeptionellen Klärungen bis zur anstehenden Erweiterung der Europäischen Union zum Abschluss gebracht werden sollen.
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VII. Personalien
Die Vollversammlung hat der Kandidatur von Markus Schneider (Freiburg als Kirchlicher Assistent der Gemeinschaft Christlichen Lebens - Jungen und Männer (GCL-JM) zugestimmt.
Die Vollversammlung ernennt Pfarrer Dieter Schütz (Hamburg) für die Dauer von fünf Jahren zum Nationaldirektor des Apostolats des Meeres / Deutsche Katholische Seemannsmissionen.
Die Vollversammlung ernennt Pater Jozef Lanãariã SDB (Bonn) für die Dauer von fünf Jahren zum Nationalseelsorger für die Zigeuner.
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