| Pressemeldung

Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann (Mainz), im Anschluss an die Herbst-Vollversammlung in Fulda vom 24. bis 27. September 2001

Glaubensfragen"Das Recht, ein Mensch zu sein - Zur Grundfrage der gegenwärtigen bioethischen Probleme" - Eröffnungsreferat des VorsitzendenBioethikWeltkirchliche FragenStudientag "Der Islam in Deutschland - Herausforderung und Chance für die Kirche"Besuch des Vorsitzenden bei der Polnischen BischofskonferenzInformationsaustausch mit lateinamerikanischen Bischöfen Symposion des CCEE vom 24.-28.04.2002 in RomPastoralWeltjugendtag 2004Schwangerschaftsberatung - Aktuelle FragenZentralinstitut für Ehe und Familie in der Gesellschaft - Zur Grundfrage der gegenwärtigen bioethischen Probleme"
Predigten in den Gottesdiensten:
25. September 2001: Karl Kardinal Lehmann der Bischöflichen KommissionenI. Glaubensfragen1. "Das Recht, ein Mensch zu sein - Zur Grundfrage der gegenwärtigen bioethischen Probleme". Eröffnungsreferat des VorsitzendenEs ist gut, dass eine öffentliche Diskussion über die mit der Gen- und Biotechnik verbundenen Probleme stattfindet. Allerdings kann die momentane Berichterstattung durch die kaum mehr überblickbare Menge von Informationen, durch widersprüchliche Meldungen und hochgespannte Erwartungen nur unzureichend Orientierung und Aufklärung bieten. Es entsteht bisweilen die Fehleinschätzung, als ob der Mensch nur noch durch die Summe seiner Gene definiert werde. Einem solchen deterministischen Menschenbild muss entgegengehalten werden die Bedeutung sozialer Verantwortung und emotionaler Einbindung sowie der Freiheit und der Verantwortung des Menschen für seine Lebensführung.Angesichts manch rasanter Entwicklung der Forschung fällt eine grundsätzliche Orientierung nicht leicht. Deshalb hat die Deutsche Bischofskonferenz im Frühjahr 2001 mit ihrem Wort zu Fragen von Gentechnik und Biomedizin "Der Mensch: sein eigener Schöpfer?" einen grundsätzlich orientierenden Text geboten. Seitdem hat sich innerhalb der verschiedensten Problemstellungen der bioethischen Debatte die Beantwortung der Frage nach dem Status des Menschen im Anfang als besonders bedeutsam herauskristallisiert. Es geht um die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens, um den Beginn menschlichen Lebens, darum, welche Rechte dem Embryo einerseits und welche Pflichten der Gesellschaft andererseits erwachsen.1.1 Ein kurzer Blick in die Geschichte zeigt, dass die Frage nach dem Beginn menschlichen Lebens immer schon Gegenstand menschlichen Suchens war. Die Position der Sukzessivbeseelung (z. B. Thomas von Aquin) wurde nicht zuletzt auch durch genauere Kenntnisse des Befruchtungsvorgangs von der Annahme abgelöst, dass der Beginn des Eigenlebens und die Beseelung, zusammenfallen (Simultanbeseelung).Und tatsächlich: Embryologische Forschungen über die Vereinigung von Ei- und Samenzellen stützen die These, dass der Embryo von Anfang an Mensch ist und sich als solcher entwickelt. Nach der Fertilisation liegt die gesamte Potenz zur weiteren Entwicklung vor, es folgt eine kontinuierliche Entwicklung, in der es keinen Moment gibt, von dem man sagen könnte, erst hier werde der Embryo zum Menschen. So ist es auch wenig hilfreich, den Begriff eines Prae-Embryo für die Entwicklungsperiode bis zum 14. Tag einzuführen, weil dadurch der Eindruck erweckt wird, es gebe in der Frühentwicklung des Menschen eine Phase, in der ein menschlicher Embryo noch nicht vorhanden sei. Wenn eingewendet wird, am Anfang der Entwicklung seien die Zellen totipotent, weswegen die Möglichkeit einer Mehrlingsbildung gegeben sei und deshalb von einem Individuum noch nicht gesprochen werden könne, dann ist dem entgegenzuhalten, dass die in der Totipotenzphase noch unsichere Singularität des Embryos nichts an seiner Individualität und Einzigartigkeit ändert. Es geht um ein Sich-Differenzieren der biologischen System-Einheit von innen her.1.2 Nicht die Unteilbarkeit, sondern die Individualität entscheidet. Die Erkenntnisse über den Beginn menschlichen Lebens fordern einen Schutz menschlicher Embryonen von Beginn an. Versuche, eine abgestufte Schutzwürdigkeit zu begründen, und zunächst nur von einem "Zellhaufen" zu reden, sind ebenso zurückzuweisen wie Vorschläge, das Lebensrecht erst mit der Geburt beginnen zu lassen. Als "eine fatale Argumentation" erscheint in diesem Zusammenhang auch der Ansatz mancher, es müsse wegen der deutschen Abtreibungsgesetzgebung möglich sein, auch frühe Embryonen unter bestimmten Voraussetzungen für Forschungszwecke verbrauchen zu dürfen. Hier wird einerseits verkannt, dass die für die Abtreibung gewählte Rechtskonstruktion dem Embryo im Mutterleib einen größtmöglichen Schutz im Konfliktfall gewähren will; zum anderen, dass ein "Unrecht" nicht die Zulassung von weiterem Unrecht rechtfertigt.1.3 Schon früh hat das kirchliche Lehramt Position bezogen. Er weist ausdrücklich die Auffassung zurück, erst die Geburt (DS 2135) oder der erste intellektuelle Akt (DS 3220 f.) seien der Zeitpunkt der Beseelung des Menschen. Besonders ausführlich behandelt diese Thematik die Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre "Donum vitae" von 1987. Hier werden die verschiedenen Methoden und Erkenntnisweisen der Humanwissenschaften, der Philosophie und der Theologie im Zusammenhang mit dem Beginn menschlichen Lebens und seiner Schutzwürdigkeit angesprochen. Dies mündet in der Frage: "Wie sollte ein menschliches Individuum nicht eine menschliche Person sein?" Dieser Personbegriff, der ausdrücklich nicht rein philosophischer Natur ist, will mit der Anerkennung als Person vor allem auch dem Schutz des Embryos dienen. Diese Sicht liegt auch der Enzyklika "Evangelium vitae" Papst Johannes Paul II. von 1995 und dem Katechismus der katholischen Kirche von 1993 zu Grunde.1.4 Wenn bisweilen der Personbegriff im Zusammenhang der frühen Entwicklungsphase zurückhaltend gebraucht wird, dann hat dies zum Ziel, die Aussageintention nicht durch einen Streit um Begriffe zu gefährden. In der klassischen Fassung des Personbegriffs sind alle Menschen Personen. In weiten Bereichen des neuzeitlichen Denkens ist die Person aber bewusstes, sittliches Subjekt. Die Realität zeigt jedoch, dass es menschliche Lebewesen gibt, die in ihrem aktuellen Zustand nicht handelnde Subjekte sind (z. B. Ungeborene, irreversibel Bewusstlose). Es spricht viel dafür, an der Einheit von Mensch und Person festzuhalten, denn es bestünde sonst die Gefahr, das Personsein an nachzuweisenden Eigenschaften festzumachen.1.5 Schon früh verbindet das abendländische Denken den Rang des Menschen in Gestalt der Menschenwürde mit seinem Status, Person zu sein. Der Begriff der Menschenwürde bezeichnet den unverlierbaren und unantastbaren Eigenwert der Person im Unterschied zu seiner Verzweckung und Vernutzung durch die Gesellschaft (z.B. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte).1.6 Angewandt auf den Embryo (in Anlehnung an R. Spaemann): Dem Embryo als Menschen darf nicht schon die Eintrittskarte in die Welt und die Menschheitsfamilie verwehrt werden. Dies wäre gerade bei der Ohnmacht des Ungeborenen, die seine Menschenwürde nicht aufhebt, sondern noch mehr zur Beachtung aufgibt, eine ganz und gar unerlaubte Verletzung der fundamentalen Menschenrechte. Von daher versteht sich auch der Titel des Eröffnungsreferats: Das Recht, ein Mensch zu sein. Da das Leben zwar nicht das höchste, wohl aber das fundamentalste Gut des Menschen ist, darf man es sich im Zweifel gerade bei ungeborenem Leben nicht leicht machen, sondern muss zur Sicherheit die strengere Regelung wählen (Tutiorismus).1.7 In den letzten Abschnitten wird die Frage aufgegriffen, ob in der heutigen naturwissenschaftlichen Erkenntnisweise, wenn sie ausschließlich betrieben wird, nicht auch eine fragwürdige Verengung vorliegt. Dies wird auch daran erkennbar, dass viele Wissenschaftler von ihren Ergebnissen berichten, ohne je ein Wort zu verlieren, wer oder was das ist, was sie untersuchen. Eine gewisse Zurückhaltung in philosophischer, weltanschaulicher und religiöser Hinsicht ist aufgrund der methodischen Aszese der modernen Wissenschaft verständlich, aber ein Wortgebrauch wie "Material", "Zellhaufen" oder "Rohstoff Embryo" zeigt eine Betrachtungsweise auf, die nicht einfach hingenommen werden kann.Bereits der späte E. Husserl hat, besonders in seiner "Krisis"-Schrift von 1936, den exklusiven Objektivismus der modernen Wissenschaft in Frage gestellt. Auf jeden Fall gibt es im menschlichen Gesamtspektrum des Erkennens noch andere Perspektiven. Auch die moderne Embryologie hat eindrucksvoll aufzeigt, wie viele Fehlbildungen von Anfang an das Werden eines neuen Menschenwesens radikal bedrohen und was für ein "Wunder" es ist, dass dennoch ein gesundes Kind das Licht der Welt erblickt. Daran kann auch die Wissenschaft, selbst wenn sie sich ihrer Grenzen bewusst bleibt, nicht gänzlich vorbeigehen. Schließlich gehört zum Anfang und Ursprung des menschlichen Denkens das Staunen. Solche und ähnliche Überlegungen müssen bei anderer Gelegenheit fortgeführt und vertieft werden. Das Referat schließt mit einem Hinweis auf Psalm 139.- zurück zur 2. BioethikDie Vollversammlung hat sich erneut mit den aktuellen Fragen von Gentechnik und Biomedizin befasst. In der Glaubenskommission wurde wegen der Bedeutung der Thematik eine neue Unterkommission Bioethik unter der Leitung des Bischofs von Rottenburg, Dr. Gebhard Fürst, eingerichtet. Die Vollversammlung hat zudem Entwürfe für Informationsmaterialien zur Kenntnis genommen und diskutiert. Es geht darum, die Aussagen der Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz "Der Mensch: sein eigener Schöpfer?" in einer kurzgefassten Form zu vermitteln und noch stärker in die öffentliche Diskussion einzubringen.- zurück zur II. Weltkirchliche Fragen1. Studientag "Der Islam in Deutschland - Herausforderung und Chance für die Kirche"Die Vollversammlung beschäftigte sich bei ihrem Studientag mit dem Thema "Der Islam in Deutschland - Herausforderung und Chance für die Kirche". Erinnert wurde zu Beginn an die Neuorientierung im Verhältnis zu Judentum und Islam durch das II. Vatikanische Konzil, deren theologische Umsetzung und Vertiefung in anderen Ländern schon weiter vorangeschritten ist als in Deutschland. Als Experten und Referenten nahmen Frau Dr. Barbara Huber-Rudolf, Leiterin der Christlich-Islamischen Begegnungs- und Dokumentationsstelle (CIBEDO), Frankfurt, Dr. Wolfgang Rödl, Ordinariat Rottenburg-Stuttgart und Prof. P. Dr. Christian Troll SJ, Berlin/St. Georgen an den Beratungen teil. Bischof Franz Kamphaus, Vorsitzende der Kommission für weltkirchliche Aufgaben, führt in die Thematik ein. Er machte deutlich, dass das langfristig vorbereitete Thema durch die Ereignisse in den USA eine zusätzliche Aktualität erhalten habe und betonte die Notwendigkeit eines um Verständigung bemühten Dialogs zwischen den Religionen. Er wies auf die ungelösten Probleme hin, die das Zusammenleben mit den Menschen muslimischer Religion in Deutschland bis heute belaste und erinnerte - wie schon der Vorsitzende zu Beginn - an die Maßstäbe, die das Zweite Vatikanische Konzil für die Begegnung mit dem Islam an die Hand gegeben hat.Im ersten Referat gab Dr. Wolfgang Rödl einen Überblick über die Entwicklung der islamischen Präsenz in Deutschland. Er differenzierte nach religiösem und nationalem Profil und stellte die wichtigsten islamischen Organisationen vor. Diese bekennen sich zum Grundgesetz, haben aber weiterhin Vorbehalte gegen die säkulare Staats- und Gesellschaftsordnung. Nähe zu religiös motivierter Gewaltbereitschaft haben sie während ihrer langjährigen Tätigkeit in Deutschland jedoch nicht gezeigt. Unter den rechtlich nicht abschließend geklärten Fragen im Zusammenhang mit islamischer Religionsausübung (Problematik des rituellen Schlachtens, Bestattung nach islamischem Ritus, Bekleidungsvorschriften und Stellung der Frau) behandelte Dr. Rödl die Konflikte um Moscheebau und Gebetsruf und die Frage der Einrichtung von islamischem Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen, die auch Auswirkungen auf die Kirche haben. Prof. P. Dr. Christian W. Troll stellte den Neuanfang im Verhältnis der katholischen Kirche zum Islam dar, den das Zweite Vatikanische Konzil auf den Weg gebracht hat. Als Gemeinsamkeiten zwischen Islam und Christentum hob er den Glauben an den einen Schöpfergott, an von Gott beauftragte Propheten, an eine göttliche Offenbarung sowie an das Jüngste Gericht hervor. Die Unterschiede und Gegensätze ergeben sich aus der Ablehnung des trinitarischen Gottesbegriffes durch den Islam, aus der Sicht Jesu als Prophet (im Unterschied zur Gottessohnschaft und Gottheit) sowie dem Anspruch des Islam, im Koran über die letztgültige Offenbarung zu verfügen. Im Verlauf der Geschichte haben verschiedene Denkschulen im Namen des Islam unterschiedliche Mittel und Methoden vertreten - von friedlicher Überzeugungsarbeit bis hin zu militärischen Mitteln -, um der Wahrheit des Islam und der Vorherrschaft der Umma zum Durchbruch zu verhelfen. Vor diesem Hintergrund wurden Perspektiven für ein friedliches Zusammenleben von Christen und Muslimen in einem freiheitlichen, wertgebundenen, im Hinblick auf die Religion jedoch neutralen Staat entwickelt. In diesem Zusammenhang stellt sich insbesondere auch die Frage nach einer angemessenen Verhältnisbestimmung zwischen Mission und Dialog, die Verpflichtung zum christlichen Glaubenszeugnis und zu einem respektvollen Umgang mit der Glaubensüberzeugung der Muslime. Im dritten Vortrag stellte Frau Dr. Barbara Huber-Rudolf die verschiedenen Ebenen des Dialoges unter den heutigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen vor (Dialog des Lebens, des Handelns und des theologischen Austausches). Sie wies auf die Problematik des oft hohen Anteils von muslimischen Kindern in kirchlichen Kindergärten hin. Am Beispiel eines interreligiösen Kindergarten-Projektes in der Diözese Mainz stellte sie Voraussetzungen und Ansatzpunkte interreligiöser Erziehungsarbeit dar. Darüber hinaus gab sie Anregungen für die pastorale Praxis: Die Einladungspraxis einer wachsenden Zahl von Moschee-Gemeinden sollte von katholischer Seite positiv aufgenommen und mit entsprechenden Einladungen beantwortet werden. Bei Konflikten um den Moscheebau sollten sich die katholischen Gemeinden in offener Haltung aktiv beteiligen. Verstärkte Aufmerksamkeit verlange die Begleitung des katholischen Partners in religionsverschiedenen Ehen. Für die Mitwirkung von Christen bei multireligiösen Gebetsveranstaltungen sollten klärende Richtlinien entwickelt werden. In der Aussprache ging es vor allem um die Einschätzung der islamischen Organisationen, zur Problematik religionsverschiedener Ehen, zur Frage des öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatuts für muslimische Verbände sowie zum islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Dabei wurden die Rückbindung des organisierten Islam an die Herkunftsländer und im Falle der Türkei ein staatliches Streben nach Mitsprache in religiösen Fragen hervorgehoben. Im Hinblick auf den Rechtsstatus des Islam in Deutschland und auf eine Einrichtung von islamischem Religionsunterricht wurde wiederholt der Wunsch nach Erarbeitung von Kriterien geäußert, anhand derer die Kirche in Deutschland zu klaren Positionsbestimmungen kommen kann. Weitere Rückfragen konzentrieren sich auf das Gottesverständnis des Islam und auf die Frage nach der Haltung des Islam zur Gewalt. P. Prof. Dr. Troll wies ergänzend darauf hin, dass die aktuellen Ereignisse nicht zu einer verengten Sichtweise führen dürfen, die den spirituellen Reichtum und die kulturellen Leistungen des Islam zu Unrecht aus dem Blick geraten lassen. Auf der normativen Ebene wird die Frage nach dem Verhältnis zur Gewalt unter Rückgriff auf die islamische Tradition, insbesondere auf das Beispiel Mohammeds, unterschiedlich beantwortet. Ob sich die islamische Theologie künftig zur Akzeptanz der Religionsfreiheit und für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der säkularen Moderne öffnen wird, kann derzeit nicht eindeutig beantwortet werden. Abschließend berät die Vollversammlung über die Schlussfolgerungen, die sich aus dem Studientag für die weitere Arbeit ergeben. Bischof Franz Kamphaus legte hierfür Empfehlungen vor, die er als Vorsitzender der Unterkommission für den Interreligiösen Dialog mit den Experten erarbeitet hat. Er berichtet, dass die Neufassung der pastoralen Handreichung "Christen und Muslime in Deutschland" in Kürze fertiggestellt sein wird. In der Aussprache über die Empfehlungen wird erneut die Notwendigkeit kirchlicher Positionsbestimmungen zu strittigen Fragen muslimischer Religionsausübung hervorgehoben, insbesondere dort, wo die Kirche im öffentlichen Raum (Körperschaftsrechte), auf der Ebene der Gemeinden (Moscheebau und Gebetsruf) oder im schulischen Religionsunterricht mittelbar berührt ist. Ebenso wurde noch einmal die Notwendigkeit theologischer Klärungen hervorgehoben, die zu einer Stärkung der Sprach- und Auskunftsfähigkeit über den eigenen Glauben beitragen. Eine Stärkung der kirchlichen Infrastruktur für den Dialog mit dem Islam wird grundsätzlich befürwortet, wobei die Entscheidung über die zu setzenden Prioritäten den Diözesen obliegt. - zurück zur 2. Besuch des Vorsitzenden bei der Polnischen BischofskonferenzWährend eines Besuchs bei der Polnischen Bischofskonferenz am 16./17.09.2001 in Warschau hatte ich Gelegenheit zu einem umfassenden Austausch über Fragen der Seelsorge wie auch der gesellschaftlichen und politischen Entwicklung in beiden Ländern und in Europa. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden der polnischen Bischofskonferenz, Kardinal Josef Glemp, habe ich die Vereinbarungen zur Rückgabe von Matrikelbüchern an Diözesen in Polen sowie zur Regelung der Seelsorge für polnischsprachige Gläubige in Deutschland unterzeichnet. Ein Gebet an der Grabstätte des Dieners Gottes Jerzy Popielusko sowie eine Begegnung mit dem deutschen Botschafter und seinen Mitarbeitern in der Republik Polen haben den Besuch vervollständigt, der in einer Atmosphäre großer Herzlichkeit stattgefunden hat.- zurück zur 3. Informationsaustausch mit lateinamerikanischen BischöfenBei unserer Eröffnungssitzung hatten wir den Vorsitzenden des Rates der lateinamerikanischen Bischöfe (CELAM), Bischof Jorge Enrique Jiménez Carbajal (Kolumbien), Oscar Andrés Kardinal Rodriguez Maradiaga (Honduras) und den Geschäftsführer von Adveniat, Msgr. Dr. Dieter Spelthahn, zu Gast. Bischof Jiménez Carbajal hat der Kirche in Deutschland im Namen der 22 Bischofskonferenzen und der Gläubigen in Lateinamerika gedankt für die seit 40 Jahren gewährte Begleitung und Unterstützung der Evangelisierung in Lateinamerika. Das solidarische Zusammenwirken, insbesondere in der Arbeit von ADVENIAT, erlaube es der Kirche in Lateinamerika, auf ihrem Weg zur selbstständigen Bewältigung ihrer Aufgaben weiter voranzuschreiten. Der Name ADVENIAT sei ein Synonym für die Solidarität zwischen den Kirchen geworden, ein Anliegen das Papst Johannes Paul II. in das Zentrum seines Pontifikats gestellt habe. Dabei bleibe der Dienst für die Armen und Benachteiligten die wichtigste Herausforderung.- zurück zur 4. Symposion des CCEE vom 24.- 28.04.2002 in Rom Vom 24. bis 28.04.2002 veranstaltet der Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) in Rom das zehnte Symposium der europäischen Bischöfe, und zwar zum Thema "Junge Menschen Europas im Wandel. Laboratorium des Glaubens". Wir haben unsere Jugendkommission beauftragt, einen Bericht über die allgemeine und religiöse Situation der Jugendlichen in unserem Land zu erstellen, der von allen Bischofskonferenzen zur Vorbereitung des Symposiums erwartet wird. Von Seiten der Deutschen Bischofskonferenz werden der Vorsitzende, der Vorsitzende der Jugendkommission, drei weitere Mitglieder der Bischofskonferenz, der Sekretär der Bischofskonferenz sowie Frau Ute Theisen (Düsseldorf) und der Leiter der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz an dem Symposium teilnehmen.- zurück zur III. Pastoral1. Weltjugendtag 2004Nachdem der Apostolische Stuhl wohl die Einladung zum Weltjugendtag 2004 nach Deutschland annehmen wird, haben wir die Planungen für dieses 19. Weltjugendtreffen fortgesetzt. Die Organisation der Vorbegegnungen in den Diözesen liegt in der Verantwortung der Deutschen Bischofskonferenz, der Weltjugendtag selbst in der Verantwortung des Päpstlichen Rates für die Laien, der mit der Bischofskonferenz, dem gastgebenden Bistum und gegebenenfalls der staatlichen Seite zusammenarbeitet. Unter Leitung des Vorsitzenden der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Franz-Josef Bode, Osnabrück, wurde eine Steuerungsgruppe zur Vorbereitung und Durchführung eingerichtet. Zudem haben wir uns die Gründung einer Träger-GmbH für den Weltjugendtag vorgenommen, deren Gesellschafter der Verband der Diözesen Deutschlands und das Erzbistum Köln sein sollen.- zurück zur 2. Schwangerschaftsberatung - Aktuelle FragenDie Vollversammlung hat erneut über die Entwicklungen der katholischen Schwangerschaftsberatung beraten. Die Informationen aus verschiedenen Diözesen und Bundesländern über die Inanspruchnahme der Beratung nach der Neuordnung vom 1. Januar 2001 ergaben den durchgängig Eindruck, dass die Gesamtzahl der Beratungsfälle ungefähr gleich geblieben, zum Teil auch leicht gestiegen ist, während die Beratungen in existentiellen Konfliktsituationen beträchtlich zurückgegangen sind und sich nunmehr auf einzelne Fälle beschränken.Die Vollversammlung hat auch über die Frage gesprochen, wie der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts zur Überprüfung der Abtreibungspraxis und der Wirkung des gesetzlichen Beratungsmodells in Erinnerung gebracht werden kann. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung von 1993 periodisch zu erstattende Berichte der Bundesregierung über die Schutzwirkungen des Gesetzes angeregt, die bisher seitens der Bundesregierung nicht vorgelegt worden sind. Wir erwarten von der Bundesregierung eine diesbezügliche Äußerung bzw. Vorlage eines solchen Berichtes. Die Spätabtreibung und die Entwicklung, die die Pränataldiagnostik in den vergangenen Jahren aufgrund der medizinisch-technischen Fortentwicklung genommen hat, waren ebenfalls Beratungspunkte. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auch das Beratungskonzept der katholischen Beratungsstellen für diese Fälle und für ein Leben mit einem behinderten Kind hingewiesen. Noch einmal wurde betont, dass das Leben eines jeden Menschen, sei er gesund, krank oder behindert, von Beginn an unverfügbar und heilig ist. Die Deutsche Bischofskonferenz unterstützt die katholischen Beratungsstellen in ihrem Konzept, werdenden Eltern und Müttern eine freiwillige psycho-soziale Beratung im Zusammenhang mit pränataldiagnostischen Untersuchungen anzubieten, die von den Frauen und Paaren während der gesamten Schwangerschaft und nach der Geburt in Anspruch genommen werden kann, ihnen Hilfen für ein Leben mit einem behinderten Kind aufzeigt und sie in ihrer eigenverantwortlichen Entscheidung für ein Leben mit einem behinderten Kind stärkt. Die Vollversammlung hat den Stand der Verfahren hinsichtlich der rechtlichen Auseinandersetzungen in einigen Bundesländern über die staatliche Förderung und Anerkennung der Katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen zur Kenntnis genommen und hat bekräftigt, den im Rahmen der Frühjahrsvollversammlung erteilten Auftrag, die Verfahren intensiv weiter zu verfolgen. - zurück zur 3. Zentralinstitut für Ehe und Familie in der Gesellschaft an der Katholischen Universität EichstättDer Bischof von Eichstätt, Dr. Walter Mixa, hat die Vollversammlung über die Gründung des "Zentralinstituts für Ehe und Familie in der Gesellschaft" der Katholischen Universität Eichstätt informiert. Durch den Einsatz der bayerischen Diözesen und der Katholischen Universität Eichstätt ist so ein langjähriges Anliegen der Deutschen Bischofskonferenz verwirklicht worden. Wir hoffen, dass dieses Institut wichtige Impulse in der familienwissenschaftlichen Forschung setzen kann und die kirchliche Ehe- und Familienarbeit, auch durch eine gute Zusammenarbeit mit unserer bischöflichen Kommission für Ehe und Familie, bereichert.- zurück zur 4. Rahmenordnung für die PriesterbildungDie Vollversammlung hat sich mit der Rahmenordnung für die Priesterbildung befasst. Wir haben einer Überarbeitung der derzeit gültigen Fassung von 1988 grundsätzlich zugestimmt. Insbesondere wurden die Ergebnisse der Apostolischen Visitation der Priesterseminare und Theologenkonvikte sowie die zwischenzeitlich erschienenen kirchenamtlichen Dokumente in der Überarbeitung berücksichtigt. Der Text soll nach der Approbation durch den Apostolischen Stuhl in der Reihe "Die deutschen Bischöfe" erscheinen.- zurück zur IV. Ökumene1. "Einheit im Glauben" - Konsultation des Einheitsrates mit dem Lutherischen Weltbund, dem Reformierten Weltbund und dem Weltrat methodistischer KirchenVom 26. November bis zum 1. Dezember 2001 findet in Columbus/Ohio eine Konsultation des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen mit dem Lutherischen Weltbund, dem Reformierten Weltbund und dem Weltrat methodistischer Kirchen statt. Sie steht unter dem Thema "Einheit im Glauben". Diese Beratung soll klären, ob und in welcher Weise die Gemeinsame Erklärung des Heiligen Stuhls und des Lutherischen Weltbundes über die Rechtfertigungslehre vom 31.10.1999 auch im Bereich des Reformierten Weltbundes und der methodistischen Kirchen aufgenommen werden kann. Wir hoffen sehr auf ein positives Ergebnis der Konsultation, das sicher auch positive Auswirkungen auf die Ökumene in unserem Land hätte.- zurück zur V. Liturgie1. Erarbeitung eines neuen gemeinsamen Gebet- und GesangbuchsDie Vollversammlung hat beschlossen, ein neues gemeinsames Gebet- und Gesangbuch für die deutschen Diözesen zu erarbeiten. Wir wollen uns dabei auch mit den Bischofskonferenzen bzw. Bischöfen im deutschen Sprachgebiet abstimmen. Die Erarbeitung des Nachfolgers des "Einheitsgesangbuch GOTTESLOB" von 1975 wird voraussichtlich mehrere Jahre dauern. Das, was sich in den Gemeinden bewährt hat, soll dabei erhalten werden. Eine Unterkommission soll sich mit den Vorbereitungsarbeiten befassen.- zurück zur 2. Zur Seligsprechung von Nikolaus Groß und Schwester Maria Euthymia am 7. Oktober 2001Am 7. Oktober 2001 wird Papst Johannes Paul II. im Rom zwei deutsche Glaubenszeugen seligsprechen: den 1945 von den Nationalsozialisten hingerichteten Bergmann und Journalisten Nikolaus Groß aus dem Bistum Essen, der seit den 20er Jahren für die Katholische Arbeiterbewegung tätig war, und die 1955 verstorbene Schwester Maria Euthymia (Emma Üffing) aus dem Bistum Münster, die sich als Krankenschwester in den 30er und 40er Jahren besonders um ansteckend kranke Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter gekümmert hat und deshalb auch "Engel der Liebe" genannt wird.- zurück zur VI. Gesellschaftliche Fragen1. Erklärung "Den Dialog verstärken"Im Zusammenhang mit der Diskussion um das Verhältnis zum Islam hat die Vollversammlung folgende Erklärung verabschiedet: Den Dialog verstärkenDie deutschen Bischöfe zum Verhältnis von Christen und Muslimen in DeutschlandDie Deutsche Bischofskonferenz hat nach längerer Vorbereitungszeit während ihrer diesjährigen Herbst-Vollversammlung einen Studientag über den Islam als Herausforderung und Chance für die Kirche unseres Landes gehalten. Dieser hat durch den 11. September eine besondere Aktualität bekommen. Wir stehen alle immer noch unter dem Eindruck der schrecklichen Ereignisse in den USA, die Christen und Muslime gleichermaßen schockieren. Als Gläubige erfahren wir die Geschehnisse als Angriff auf den Namen Gottes und auf sein Geschöpf, den Menschen. Dankbar sehen wir, dass Repräsentanten des Islam die Terrorakte verurteilen. Sie erklären unmissverständlich, dass die Täter sich in keiner Weise auf den Islam berufen können. Der Glaube an Gott muss zur Ehrfurcht vor jedem Menschen führen. Wir denken an die vielen Muslime, die in unserem Land leben. Allgemeine Verdächtigungen und Schuldzuweisungen treffen sie zu Unrecht. In zahlreichen Begegnungen zwischen uns Christen und muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sind Verständnis und Vertrauen gewachsen. Der Dialog mit ihnen muss weitergeführt und vertieft werden. Dabei haben wir keine Ängste vor Berührung, aber auch nicht vor Unterscheidung. Wir müssen uns ehrlich und in gegenseitigem Respekt sagen, wie wir zueinander stehen. Kritische Fragen dürfen nicht ausgeklammert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Muslime in unserem Land ihrem Glauben entsprechend leben können. Gleiche Bedingungen müssen auch für Christen in islamischen Ländern gelten. Gemeinsam treten wir für soziale und politische Gerechtigkeit in unserer Welt ein. Globalisierung ist nicht Reichtum für einige, sondern Gerechtigkeit für alle. Wir folgen der Einladung des Hl. Vaters, am Aufbau einer Zivilisation der Liebe mitzuwirken. - zurück zur VII. Organisationsfragen1. Neustrukturierung des Sekretariats der Deutschen BischofskonferenzDie Vollversammlung hat nach einer ausführlichen Beratung die Neuordnung des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz, die in den zurückliegenden Monaten vom Ständigen Rat mehrfach behandelt und in einem umfassenden Prüfungsprozess inhaltlich konkretisiert worden ist, beschlossen. Diese Neuordnung sieht im Einzelnen vor:
Im Sekretariat werden außer der Geschäftsstelle des Verbandes der Diözesen Deutschlands vier Bereiche eingerichtet, die den Bischöflichen Kommissionen zugeordnet sind. Der Leiter des Bereichs ist der Sekretär der Bischöflichen Kommissionen, denen der Bereich zugeordnet ist. Zu seiner Unterstützung bestellt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Kommission und dem Sekretär der Kommission einen Geschäftsführer für die Kommission. Der Geschäftsführer untersteht der Weisung des Sekretärs der Kommission, der Sekretär der Kommission der Weisung des Vorsitzenden der Kommission. Für einzelne Kommissionen sind Vereinbarungen zur Geschäftsverteilung getroffen worden. Diese betreffen: Den Bereich "Glaube und Bildung" in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Liturgischen Institut (Trier), mit dem Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik (Paderborn), zwischen dem Sekretär und dem Geschäftsführer der Kommission für Erziehung und Schule und zwischen dem Sekretär und dem Geschäftsführer der Kommission Wissenschaft und Kultur.Die Geschäftsverteilung im Bereich "Pastoral" in Bezug auf die Zusammenarbeit mit der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz .Die Geschäftsverteilung im Bereich "Kirche und Gesellschaft" in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Caritasverband.Die Geschäftsverteilung zwischen den Arbeitsbereichen "Kirche und Gesellschaft" und "Weltkirche" sowie dem Katholischen Büro in Berlin in Bezug auf Europafragen.Die Neuordnung wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren "ad experimentum" in Kraft gesetzt. Der Sekretär wird beauftragt in der Herbst-Vollversammlung 2003 einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Die im Rahmen der Neuordnung vorgesehene inhaltliche Mittelfrist- bzw. Jahresplanung der Deutschen Bischofskonferenz soll im Jahr 2002 erstmals in Angriff genommen werden. Das Sekretariat wird beauftragt, einen Verfahrensvorschlag für die entsprechende Zusammenarbeit der Bischöflichen Kommissionen zu entwickeln und dem Ständigen Rat vorzulegen.- zurück zur VIII. Personalien1. Wahl der Vorsitzenden und Mitglieder der Bischöflichen KommissionenDie Vollversammlung wählt für den Zeitraum von fünf Jahren die Mitglieder, die Vorsitzenden und die Stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Berater der Bischöflichen Kommissionen ()- zurück zur 2. Wahl der Vorsitzenden der UnterkommissionenUnterkommission "Bioethik" - (Glaubenskommission I): Gebhard Fürst, Bischof von Rottenburg-Stuttgart
Unterkommission Frauen in Kirche und Gesellschaft - (Pastoralkommission III): Georg Kardinal Sterzinsky, Erzbischof von Berlin
Unterkommission für Kontakte mit Lateinamerika (insbes. ADVENIAT) - (Kommission für weltkirchliche Aufgaben X): Franz Grave, Weihbischof in Essen
Unterkommission für Entwicklungsfragen (insbes. MISEREOR) - (Kommission für weltkirchliche Aufgaben X): Werner Thissen, Weihbischof in Münster
Unterkommission für Missionsfragen (insbes. MISSIO) - (Kommission für weltkirchliche Aufgaben X): Anton Schlembach, Bischof von Speyer
Unterkommission für Mittel- und Osteuropa (insbes. RENOVABIS) - (Kommission für weltkirchliche Aufgaben X): Joachim Kardinal Meisner, Erzbischof von Köln
Unterkommission für wissenschaftliche Aufgaben im weltkirchlichen Bereich - (Kommission für weltkirchliche Aufgaben X): Bernhard Haßlberger, Weihbischof in München
Unterkommission für den Interreligiösen Dialog - (Kommission für weltkirchliche Aufgaben X): Hans-Jochen Jaschke, Weihbischof in Hamburg- zurück zur 3. Sonstige PersonalienDie Vollversammlung bestellt mit Zustimmung des Hauptausschusses des Zentralkomitees der deutschen Katholiken den Bischof von Rottenburg-Stuttgart, Dr. Gebhard Fürst, zum Geistlichen Assistenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Sie spricht Weihbischof Leo Schwarz (Trier), der diese Aufgabe in den zurückliegenden Jahren wahrgenommen hat, den Dank der Deutschen Bischofskonferenz aus. Die Vollversammlung benennt den Bischof von Speyer, Dr. Anton Schlembach, als Nationaldelegierten für den 48. Eucharistischen Weltkongress, der vom 10. bis 17. Oktober 2004 in Guadalajara (Mexiko) stattfinden und unter dem Thema "Die Eucharistie, Licht und Leben des neuen Jahrtausends" stehen wird. Die Vollversammlung wählt P. Dietger Demuth C.Ss.R. (Köln) zum Geschäftsführer der Aktion RENOVABIS für die Dauer von fünf Jahren. Der Amtsantritt erfolgt am 01. Juli 2002. Die Amtszeit von P. Eugen Hillengass SJ als Geschäftsführer von RENOVABIS wird bis zum 30. Juni 2002 verlängert. Die Vollversammlung benennt Prof. Dr. Heinz Günter Stobbe (Siegen) als Kontaktperson für die Koordinierung katholischer bzw. ökumenischer Aktivitäten im Rahmen der vom Ökumenischen Rat der Kirchen (Genf) ausgerufenen "Dekade gegen Gewalt". - zurück zur 4. Wahl der Sekretäre der Kommissionen und der BereichsleiterDie Vollversammlung hat nach dem neuen Statut und der neuen Geschäftsordnung die Sekretäre der Kommissionen und die Bereichsleiter gewählt.Dr. Rainer Ilgner zum Sekretär der Glaubenskommission, der Ökumenekommission, der Liturgiekommission, der Kommission für Erziehung und Schule, der Kommission für Wissenschaft und Kultur und zugleich zum Leiter des Bereichs Glaube und Bildung im Sekretariat.P. Dr. Manfred Entrich OP zum Sekretär der Pastoralkommission, der Kommission für Geistliche Berufe und kirchliche Dienste, für Jugendpastoral, für Ehe und Familie und zugleich zum Leiter des Bereichs Pastoral im Sekretariat.Dr. Matthias Meyer zum Sekretär der Kommission für Gesellschaftliche und soziale Fragen, der Publizistischen Kommission, der Caritaskommission und zugleich zum Leiter des Bereichs Kirche und Gesellschaft im Sekretariat.Ulrich Pöner zum Sekretär der Kommission Weltkirche, der Kommission für Migrationsfragen und zugleich zum Leiter des Bereichs Weltkirche und Migration im Sekretariat. In diesen Bereich gehört auch das Auslandssekretariat.Die Ernennung durch den Vorsitzenden wird zunächst für eine Dauer von zwei Jahren bis zur Herbst-Vollversammlung 2003 ausgesprochen, in der die Neuordnung des Sekretariats insgesamt aufgrund der bis dahin gewonnenen Erfahrungen überprüft wird.

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