| Pressemeldung

Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Karl Lehmann (Mainz) im Anschluss an die Frühjahrs-Vollversammlung in Freising vom 10. bis 13. März 2003

I. Schwerpunktthemen

II. Weitere Beratungspunkte
Glauben
      
Pastoral
   
Liturgie
         
Weltkirche und Migration
         
Gesellschaft
      

SchwerpunktthemenStudientag "Caritas als Lebensäußerung der Kirche und als Verband"Die "Caritas als Lebensäußerung der Kirche und als Verband" stand im Mittelpunkt unseres ganztägigen Studientages. Schon vor knapp vier Jahren haben wir dazu das Wort "Caritas als Lebensäußerung der Kirche und als verbandliches Engagement in Kirche und Gesellschaft" (23.09.1999) veröffentlicht. Der Vorsitzende der Caritaskommission, Bischof Joachim Reinelt (Dresden), hat uns einführend den Wandel im Umfeld der Caritas beschrieben, zu den weit reichende Veränderungen im politischen und gesellschaftlichen Bereich sowie im Gesundheitswesen gehören.Prälat Hellmut Puschmann (Freiburg) berichtete von seinen mehr als 12-jährigen Erfahrungen als Präsident des Deutschen Caritasverbandes. Er würdigte die Dynamik der Caritas nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit. Der Leitbild-Prozess, die Formulierung von Jahresschwerpunkten und die nachdrückliche Befassung mit Armutsfragen geben Hinweise auf die Arbeit des letzten Jahrzehnts. Gleichzeitig haben u. a. das Erstarken des privatwirtschaftlichen Sektors auch in der sozialen Arbeit, der Rückgang öffentlicher Finanzzuwendungen und mögliche Auswirkungen des europäischen Einigungsprozesses im Bereich der Daseinsvorsorge den Caritasverband vor neue Herausforderungen gestellt. Die Caritas ermöglicht in ihrer alltäglichen Arbeit nach wie vor die Begegnung mit der Katholischen Kirche weit über den Bereich der Gläubigen hinaus. Um so wichtiger ist das enge Miteinander von Caritas und Bischofskonferenz, die beide einen Schwund selbstverständlicher Akzeptanz in der Gesellschaft hinnehmen müssen. Die Kirchlichkeit der Caritas, so Prälat Puschmann, kann durch eine noch stärkere Orientierung an ihrer geistlichen Dimension verdeutlicht werden. Die Zuwendung zum Menschen und das Annehmen seiner Begrenztheit bringen das im Glauben begründete Menschenbild besonders zur Geltung. Den deutschen Bischöfen dankt Prälat Puschmann für ihre vielfältige Unterstützung des Deutschen Caritasverbandes. Prälat Prof. Dr. Alfred Hierold (Bamberg) hat uns den Entwurf einer Neufassung der Satzung des Deutschen Caritasverbandes unter kirchenrechtlichen Gesichtspunkten analysiert. Professor Dr. Wilhelm Dütz ging auf die besonderen Herausforderungen des kirchlichen Arbeitsrechts ("Dritter Weg") im Caritasbereich ein. Dazu gehören vor allem die wachsende Schwierigkeit, die bisherige Vergütungspraxis aufrecht zu erhalten, und eine wachsende Konkurrenz zwischen den freien Wohlfahrtsverbänden und gewerblichen Anbietern. In einer anschließenden Diskussion der drei Referate haben wir besonders die innere Spannung thematisiert, in welche die Caritas als Lebensäußerung der Kirche und als Anbieter sozialer Dienstleistungen geraten kann. Das katholische Profil der caritativen Dienste muss unbeschadet aller Erfordernisse, die Wettbewerb und Qualitätssicherung mit sich bringen, gewahrt werden. Es muss als Unterscheidungsmerkmal im Vergleich zu anderen Anbietern sozialer Dienste verstärkt werden. Das betrifft die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit, die Strukturen und die personelle Besetzung. Eine besondere Bedeutung kommt der spirituellen Unterstützung kirchlicher Bildung und Weiterbildung von Laien zu, die immer stärker die Kirchlichkeit der Caritas auf verschiedenen Ebenen gewährleisten müssen. Insgesamt darf auch der Überprüfung des Umfangs caritativer Arbeit nicht ausgewichen werden. Die Kirche erfüllt ihren diakonischen Auftrag gleichermaßen in den Gemeinden wie in den Diensten der verbandlichen Caritas. Dabei stützt sie sich auf hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Beide Formen, das Haupt- und das Ehrenamt, haben ihre je eigenen Zugänge und Arbeitsformen. Beide sind unverzichtbar für das Wirken der Caritas. Eine besondere Bedeutung kommt der freien Initiative im caritativen Handeln der Gläubigen zu. Es ist zu prüfen, wie das Zueinander von gemeindlicher und verbandlicher Caritas besser gefördert werden kann, um das Gemeinsame ihres Auftrags noch deutlicher herauszustellen. Bischöfe und Generalvikare haben der Caritas im Zusammenhang mit anderen kirchlichen Grundvollzügen ein ausreichendes Gewicht beizumessen.Verschiedentlich wurde das Problem der bischöflichen Aufsicht über die Caritas angesprochen. Vor dem Hintergrund des Wechselspiels von Aufsicht und Haftung ist die Entwicklung geeigneter Aufsichtsinstrumente zu prüfen. Angesichts des starken Wachstums vieler Träger und Einrichtungen muss kritisch gefragt werden, ob der caritative Bereich nicht oft im Übermaß an den Möglichkeiten des deutschen Sozialstaates orientiert gewesen war und zu wenig an der Frage, welches die zentralen caritativen Aufgaben sind, die der Kirche von ihrer Sendung her aufgetragen ist.Auch künftig soll das kirchliche Arbeitsrecht im Sinne eines "Dritten Weges" Anwendung finden. Doch sind Reformen im Sinne größerer Flexibilität erforderlich. Im Kontext des missionarischen Wirkens der Kirche behält die Caritas einen besonderen Auftrag.Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zum Irak-KonfliktInternational und auch in Deutschland wird derzeit immer heftiger über einen möglichen militärischen Einsatz gegen den Irak diskutiert. In dieser Situation sollte eine verzerrte Perspektive vermieden werden: Das menschenverachtende Regime Saddam Husseins darf nicht aus dem Blick geraten und muss beim Namen genannt werden. Desgleichen muss immer neu das Recht der internationalen Gemeinschaft herausgestellt werden, der Verfügungsgewalt des Irak über Massenvernichtungswaffen entgegenzuwirken.Mit ebenso großem Nachdruck erinnern wir in dieser Stunde daran, dass "jegliches militärisches Handeln an das geltende Friedenssicherungsrecht und die dort festgelegten Verfahren gebunden" ist (Gerechter Friede, Ziff. 154). Die Kompetenz, eine Bedrohung des Weltfriedens festzustellen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahr zu beschließen, liegt beim Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Eine militärische Gewaltanwendung, die ohne Mandat des Sicherheitsrates oder sogar gegen dessen Willen erfolgte, würde eine Abkehr vom Völkerrecht bedeuten.Auch der Weltsicherheitsrat muss in seinen Entscheidungen der Zielsetzung der Vereinten Nationen entsprechen, den Frieden zu wahren und Gewaltanwendung wenn irgend möglich zu vermeiden. Deswegen könnte nur eine außerordentlich schwerwiegende, unmittelbare und auf anderem Wege nicht zu bannende Bedrohung es rechtfertigen, Gewaltmaßnahmen zu erwägen. Ist eine solche Situation gegeben? Gemeinsam mit dem Heiligen Stuhl, der angesichts der Inspektionen nach dem jetzigen Erkenntnisstand einen "Ausweg in die Gewalt" nicht als gerechtfertigt zu erkennen vermag, hegen wir Bischöfe ernste Zweifel, dass ein Militäreinsatz gegen den Irak mit jenen Kriterien in Übereinstimmung zu bringen wäre, die die katholische Kirche im Einklang mit dem Völkerrecht vertritt. Ein Krieg, der lediglich aufgrund einer zwar realen, jedoch allgemeinen Bedrohungslage geführt würde, wäre sittlich unerlaubt.Wir wiederholen unsere Besorgnis über die Folgen eines Krieges. Die Verwüstung des Landes und ein unermessliches Flüchtlingselend sind abzusehen, nicht zuletzt das Sterben unschuldiger Menschen. Eine militärische Auseinandersetzung lässt den Terrorismus anwachsen und führt zu einer weiteren Entfremdung zwischen westlicher und muslimischer Welt. Ein Krieg würde die große Gefahr weiterer Destabilisierung der ganzen Region mit sich bringen. In der gegenwärtigen Situation fühlen wir uns den christlichen Schwestern und Brüdern im Nahen und Mittleren Osten besonders verbunden. Sie leben unter großen Bedrängnissen und sind wegen ihres Glaubens einem starken Druck ausgesetzt. Im Falle eines Krieges laufen sie Gefahr, Opfer militanter Fanatiker zu werden, die religiöse Unterschiede für eigene Zwecke ausbeuten.In den letzten Wochen ist vermehrt über die politischen Chancen debattiert worden, die sich nach einem militärisch erzwungenen Sturz der Bagdader Regierung für die ganze Region des Vorderen Orients bieten könnten. Wir bejahen das Ziel der Weltgemeinschaft, diktatorische Regime zu überwinden. Wir bejahen entschiedene Anstrengungen für die bessere Verwirklichung der Menschenrechte. Ebenso klar lehnen wir politische Konzepte ab, die diese Ziele mit dem Mittel des Krieges durchsetzen wollen. Wir wissen uns in der gegenwärtigen Situation ganz im Einklang mit Papst Johannes Paul II. Er gibt in diesen Tagen großer Sorge ein Zeugnis für den Frieden, das weit über die katholische Kirche hinaus Hoffnung und Orientierung schenkt. Mit ihm appellieren wir nachdrücklich an alle Verantwortlichen, alles zu tun, damit ein Krieg abgewendet wird. Vor dem Weltsicherheitsrat hat der Heilige Stuhl am 19. Februar der Überzeugung Ausdruck gegeben, dass die "Inspektionen, obwohl sie schleppend zu verlaufen scheinen, doch ein effektiver Weg sind, der zu einem Konsens" und zu einer "tragfähigen und achtbaren Lösung des Problems" führen kann. Dieser Weg muss fortgesetzt, von ihm darf nicht abgewichen werden.Ungezählte Gläubige haben sich in den vergangenen Wochen in der Gemeinschaft des Gebetes für den Frieden zusammengefunden. Wir rufen alle auf, darin nicht nachzulassen.Situation der Christen im Heiligen LandVom 13. bis 16. Januar 2003 fand in Jerusalem das III. Internationale Bischofstreffen zur Situation der Christen im Heiligen Land statt. Vertreter westlicher Bischofskonferenzen - neben Deutschland u.a. USA, Kanada, England und Wales, Spanien und Italien - haben gemeinsam mit Repräsentanten des Heiligen Stuhls und der Ortskirchen im Heiligen Land über Maßnahmen beraten, wie den Christen im Nahen Osten in ihrer schwierigen Lage wirksam geholfen werden kann. Für die Deutsche Bischofskonferenz hat der Vorsitzende der Deutschen Kommission Justitia et Pax, Bischof Dr. Reinhard Marx (Trier), an dem Symposium teilgenommen. Die Lage der Christen im Heiligen Land ist äußerst besorgniserregend. Die christliche Bevölkerung besteht überwiegend aus Palästinensern und ist von der täglichen Gewalt und den Sicherheitsrestriktionen hart betroffen. Im vergangenen Jahr hat sich die Situation zum Teil nochmals dramatisch verschlechtert. In einigen Palästinensergebieten sind acht von zehn Menschen arbeitslos. Die Armut wächst, die Ernährungssituation verschlechtert sich zunehmend. Infolge der durch die israelischen Militärbehörden verhängten Abriegelungen und Ausgangssperren in den palästinensischen Gebieten nimmt auch der psychische Druck zu. Immer mehr Menschen, gerade auch unter der christlichen Bevölkerung, sehen für sich und ihre Kinder keine Zukunftsperspektiven mehr und verlassen das Land.Vor diesem Hintergrund hatte das III. Internationale Bischofssymposium auch das Ziel, weltweite Solidarität mit den Christen vor Ort zu signalisieren. Dieser Solidaritätscharakter wurde durch Besuche der Delegationen beim israelischen Staatspräsidenten Moshe Katsav und beim Vorsitzenden der palästinensischen Autonomiebehörde Arafat unterstrichen. Es wurde verabredet, auch weiterhin alle Gläubigen zu ermutigen, Pilgerfahrten ins Heilige Land zu unternehmen. Da allerdings aufgrund der Sicherheitslage in absehbarer Zeit die Zahl der Pilger begrenzt bleiben wird, wollen die Delegierten verstärkt darauf hinwirken, dass Gruppen von Bischöfen das Heilige Land besuchen. Solche Bischofsreisen nach Israel und Palästina können auch dazu beitragen, Pilgerfahrten von Gemeinden und Verbänden neu anzuregen. Außerdem soll das Programm zur Unterstützung des kirchlichen Schulwesens weitergeführt werden. Für das vergangene Jahr haben deutsche Werke und Diözesen über 700.000 Euro für Stipendien zur Verfügung gestellt. Die Sicherung des kirchlichen Schulwesens wird seitens der Kirche im Heiligen Land als ein Schlüsselprojekt für die Aufrechterhaltung christlicher Präsenz erachtet. Ein dringender Wunsch der Kirchenführer vor Ort und des Apostolischen Nuntius ist es, dass sich die westlichen Kirchen stärker in der Pressearbeit und in der politischen Arbeit betätigen. Auch die Pressearbeit vor Ort muss verbessert werden. Dafür wurde vereinbart, den Arbeitskontakt zwischen den Sekretariaten der beteiligten Bischofskonferenzen und den Kirchen im Heiligen Land zu verbessern.Stellungnahme zur Diskussion über die GanztagsschuleWir haben uns in der Vollversammlung mit der aktuellen öffentlichen Debatte um die Ganztagsschule auseinandergesetzt und unsere Position in der Erklärung "Ganztagsangebote: Freiwillig, subsidiär und vielfältig" zusammengefasst. Den Wortlaut finden Sie in der Anlage zum Pressebericht. Der Bedarf an Ganztagsplätzen wächst aufgrund der veränderten Situation von Kindern und Jugendlichen und deren Familien. Ein Hauptgrund ist der Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere auch von Frauen. Auch in den schulischen und vorschulischen Einrichtungen in Trägerschaft der katholischen Kirche haben wir die Ganztagsangebote kontinuierlich erhöht. Wir begrüßen auch die staatlichen Bemühungen zur Schaffung von Ganztagsplätzen. Zugleich teilen wir aber die in der öffentlichen Debatte genannten Vorbehalte hinsichtlich eines zu starken staatlichen Einflusses auf die Erziehung der Kinder und Jugendlichen und einer Schwächung der Familien. Beim Ausbau der Ganztagsangebote sollten die Prinzipien von Subsidiarität, Vielfalt und Freiwilligkeit angewendet werden. Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Schulqualität sollten Halbtagsschulen mit Ganztagsschulen gleichbehandelt werden.Wir hoffen, dass in der öffentlichen Diskussion auch die Frage von Kriterien für pädagogisch und familienpolitisch verantwortbare Ganztagsangebote breiteren Raum einnehmen wird. Als großer Träger von Kindergärten, Schulen, Internaten und Einrichtungen der Jugendhilfe wollen wir unsere Erfahrungen in die kommenden Gespräche einbringen. Eucharistie- und Kirchengemeinschaft / Aufruf zur Kollekte für den Ökumenischen KirchentagAuch im Blick auf den Ökumenischen Kirchentag, der vom 28. Mai bis 1. Juni 2003 in Berlin stattfindet, haben wir unsere Beratungen zum Thema "Eucharistie und Kirchengemeinschaft" fortgesetzt. Der Vorsitzende unserer Ökumenekommission, Bischof Paul-Werner Scheele (Würzburg), hat uns die Arbeitshilfe "Das Abendmahl. Eine Orientierungshilfe zu Verständnis und Praxis des Abendmahls in der Evangelischen Kirche" vorgestellt, die der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland im Januar (17.01.2003) veröffentlicht hat. Dieser Text setzt in verschiedenen Themenbereichen positive Akzente: z. B. zur gewünschten Häufigkeit der Abendmahlsfeier, der Bedeutung der Einsetzungsworte und zur Frage des Empfangs unter einer Gestalt. Andererseits bleiben manche Aussagen hinter dem Stand ökumenischer Konvergenz- und Konsenspapiere zurück: z. B. bezüglich einiger Dimensionen der Realpräsenz und der Bedeutung des ordinierten Amtes. Die Arbeitshilfe trägt aus unserer Sicht insgesamt zur Verdeutlichung der evangelischen und katholischen Positionen bei, die im Vorfeld des ökumenischen Kirchentages hilfreich sein kann. Bereits in dem Wort der deutschen Bischöfe zum Ökumenischen Kirchentag "Gemeinsam zum Segen werden" (11.01.2003) haben wir betont, dass eine Einheit am Tisch des Herrn unwahrhaftig ist, solange sich die ökumenischen Partner in Grundüberzeugungen widersprechen. Dass dies derzeit so ist, schmerzt uns, aber ökumenische Erfolge wird es nicht durch Abschleifung der Profile geben. Die Eucharistie ist "Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens" (LG 11), der "Inbegriff und die Summe unseres Glaubens" (Katechismus der Katholischen Kirche, 1327). Sie enthält das "Heilsgut der Kirche in seiner ganzen Fülle, Christus selbst, unser Osterlamm" (PO 5). In diesem Sinne bezeichnet die Eucharistie, was uns noch fehlt: die sichtbare und volle Einheit der Kirche Jesu Christi. Zu dieser gehört nach unserer Überzeugung die Einheit im Glauben, in der Feier aller Sakramente und im apostolischen Amt, im Leben und im Dienst (Hirtenwort "Gemeinsam zum Segen werden").Auf der Vollversammlung haben wir einen Aufruf zur Kollekte für den Ökumenischen Kirchentag verabschiedet. Dieser soll am Sonntag, dem 25. Mai 2003, sowie in der Vorabendmesse verlesen werden. Wir hoffen, dass der Ökumenische Kirchentag zu einem großen ökumenischen Zeichen wird. Er kann deutlich machen, dass über alle Konfessionsgrenzen hinweg die Gemeinsamkeit im Glauben stärker und bedeutender ist als das Trennende und dass die Christen eine gemeinsame Sendung für unsere Welt haben.Stellungnahme zum Ökumenischen Dokument "Communio Sanctorum"Am 4. September 2000 wurde erstmals das Dialogdokument "Communio Sanctorum - Die Kirchen als Gemeinschaft der Heiligen" vorgestellt. Es ist von einer bilateralen Arbeitsgruppe im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz und der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) verfasst worden. Das Ergebnis dieses Lehrgesprächs wurde anschließend den Auftraggebern vorgelegt, um zu prüfen, wieweit sie sich die Aussagen zu eigen machen können, die in dem Dokument erreicht wurden. Die von der Deutschen Bischofskonferenz unter Vorsitz von Kardinal Friedrich Wetter (München und Freising) eingesetzte Arbeitsgruppe hat den Entwurf einer Stellungnahme erarbeitet. Wir betonen noch einmal ausdrücklich die positive Bedeutung der gemeinsam verfassten Erklärung "Communio Sanctorum", die einen wichtigen Schritt in der ökumenischen Entwicklung darstellt. In unserer Stellungnahme verschweigen wir aber auch verbleibende offene Fragen nicht. Die Stellungnahme wird in der Reihe "Die deutschen Bischöfe" publiziert (Text s. Anlage).Wort zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen [Wortlaut: Die deutschen Bischöfe, ]Zum Europäischen Jahr 2003 der Menschen mit Behinderungen haben wir ein Wort der deutschen Bischöfe mit dem Titel "unBehindert Leben und Glauben teilen" verabschiedet. Gerade angesichts der gegenwärtigen bioethischen Debatte wollen wir Fragen und Anliegen behinderter Menschen erneut einer breiten Öffentlichkeit ins Bewußtsein bringen. Vor allem möchten wir Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen ermutigen.Annähernd sieben Millionen Menschen mit Behinderungen leben in unserem Land. Ihnen und ihren vielfältigen Anliegen wissen wir Bischöfe uns in besonderer Weise verpflichtet. Vom christlichen Menschenbild her besitzt jeder Mensch einen absoluten Wert und ist vom Schöpfer gleichermaßen gewollt. Zur Hoffnungsbotschaft unseres christlichen Glaubens gehört seine heilsame Ermutigung für das endliche Menschsein, zu dem auch unüberwindbare Krankheiten, Behinderungen und der Tod gehören. Diese Hoffnungsbotschaft macht resistent gegen den Traum vom perfekten Menschen.Es ist uns ein wichtiges Anliegen, Menschen mit Behinderungen mehr Zugang und Beteiligung am kirchlichen Leben zu ermöglichen. Deshalb appellieren wir insbesondere an die Kirchengemeinden, christliche Gemeinschaften, Verbände, Räte, Organisationen und Initiativen sowie an caritative Werke, Dienste und Einrichtungen, im alltäglichen Zusammenleben Orte eines "unBehinderten" Miteinanders zu sein.Ein weiteres wichtiges Motiv unseres Wortes ist die Subjektrolle der behinderten Menschen. Deshalb müssen Selbsthilfe und Zusammenarbeit gegenüber Hilfe und Fürsorge verstärkt werden.Die Diskussion über die Pränataldiagnostik (PND) und die Präimplantationsdiagnostik (PID) machen auf erschreckende Weise deutlich, unter welchen Rechtfertigungsdruck behinderte Menschen heute schon geraten können. Negative Einstellungen gegenüber Menschen mit Behinderungen können durch Fortschritte der Gentechnik, insbesondere der Humangenetik und Biomedizin, noch erheblich verstärkt werden. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 18. Juni 2002 von einem "Unterhaltsschaden der Eltern bei unterbliebenem Schwangerschaftsabbruch" gesprochen. Hier zeigt sich die fatale Einstellung, die Geburt eines Kindes mit körperlichen Fehlbildungen sei ein Schadensfall. Dies widerspricht sowohl dem christlichen Menschenbild als auch dem Wertekonsens des Grundgesetzes. Wir erneuern unsere Forderung, dass die vorgeburtliche Diagnostik ausschließlich dazu dienen darf, im Falle einer Erkrankung oder einer Behinderung des Embryos frühzeitig eine Therapie einzuleiten und die Eltern auf die besondere Situation nach der Geburt ihres Kindes vorzubereiten. Eine Selektion von Kindern, die mit einem auffälligen Befund belastet sind, ist in jedem Fall ethisch verwerflich. Dies gilt in gleicher Weise für sogenannte Spätabtreibungen.Wir hoffen mit unserem Wort, gerade im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen, zur Sensibilisierung für die Würde jedes Menschen beizutragen. Wir wollen dazu ermutigen, "unBehindert Leben und Glauben zu teilen". Das Bischofswort wird in der Reihe "Die deutschen Bischöfe" veröffentlicht.Europäischer VerfassungskonventWir haben uns auch mit Fragen eines europäischen Verfassungsvertrages befasst. Bischof Dr. Josef Homeyer (Hildesheim), Vorsitzender der Kommission für gesellschaftlichen und soziale Fragen, informierte uns über den aktuellen Stand der Beratungen des EU-Konventes über den europäischen Verfassungsvertrag. Das Präsidium hat dem Konvent eine Reihe von Artikeln des Vertragswerk im Entwurf zugeleitet. Der vollständige Text soll dem Europäischen Rat im Juni 2003 vorgelegt werden und in einer Regierungskonferenz ab Herbst 2003 beraten werden. Zu den aus kirchlicher Perspektive besonders interessierenden Fragen des Gottesbezugs in der Präambel, der Einbeziehung der Erklärung Nr. 11 zum Vertrag von Amsterdam sowie einer Bestimmung über die Stellung und das Wirken der Kirchen und Religionsgemeinschaften in den Europäischen Verfassungsvertrag werden zur Zeit noch weitere Verhandlungen geführt. Ich konnte am 07.03.2003 in Rom ein Gespräch mit dem Stellvertretenden Präsidenten des EU-Konventes Giuliano Amato und einen Tag später in Stuttgart mit dem Ministerpräsidenten Erwin Teufel, der ebenfalls Mitglied des Konvents ist, ein Gespräch führen. Aufgrund dieser Kontakte und den Erfahrungen, die Bischof Homeyer als Präsident der ComECE in Brüssel gewinnen konnte, erwarten wir, dass die aus kirchlicher Sicht bedeutsamen Anliegen in der weiteren Entwicklung des europäischen Verfassungsvertrags nicht unberücksichtigt bleiben werden.Ausdrücklich begrüßen wir die Bemühungen vieler Mitglieder des europäischen Verfassungskonventes, den Anliegen der Kirchen Rechnung zu tragen: die Aufnahme eines Gottesbezugs, die Erwähnung des religiösen Erbes Europas und die Aufnahme von Bestimmungen zu einem Verhältnis zwischen den Kirchen und der Europäischen Union in den Vertrag.Durch die Aufnahme eines Transzendenzbezugs werden die Grenzen staatlicher Macht anerkannt. Dies ist nicht zuletzt angesichts der Vertiefung der Integration Europas von Bedeutung. Deshalb unterstützen wir die Forderung derjenigen Konventsmitglieder, die einen Gottes/Transzendenzbezug in die Präambel aufnehmen möchten. Ein europäischer Verfassungsvertrag muss verbindliche Werte enthalten; er sollte aber auch offen für verschiedene Weltdeutungen sein. In ihren gemeinsamen Textvorschlägen haben die Kirchen formuliert:"Im Bewusstsein der menschlichen Verantwortung vor Gott und ebenso im Bewusstsein anderer Quellen menschlicher Verantwortung sind die Völker Europas entschlossen, eine friedliche Zukunft zu gestalten.Eingedenk ihres geistigen, religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität."Eine Hoffnung knüpfen wir an die Diskussion um die Erwähnung des religiösen Erbes in der Präambel. Religiöse Identität ist ein wesentlicher Teil der kulturellen Identität. Diese ist ebenso wie das Bewusstsein der eigenen Geschichte für die Einigung Europas unerlässlich.Ausdrücklich unterstützen wir die Bemühungen, den rechtlichen Status der Kirchen und Religionsgemeinschaften in den Mitgliedstaaten zu wahren. Dies könnte z. B. auch durch die Aufnahme des Inhalts der Erklärung Nr. 11 des Amsterdamer Vertrags geschehen.Darüber hinaus begrüßen wir, dass wesentliche Forderungen der Kirchen Unterstützung finden: die Anerkennung ihres öffentlichen Wirkens sowie die Achtung ihres Rechts, sich frei nach ihren Überzeugungen und ihren Statuten zu organisieren und ihren Aufgaben nachzugehen. Der gemeinsame Textvorschlag der Kirchen dazu lautet:"Die Europäische Union anerkennt und achtet die besondere Eigenart und das öffentliche Wirken der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie deren Recht, sich gemäß ihren Überzeugungen und Statuten frei zu organisieren und ihren Aufgaben nachzugehen und unterhält mit ihnen einen strukturierten Dialog. Sie beeinträchtigt nicht den Status der Kirchen und Religionsgemeinschaften nach dem Recht der Mitgliedstaaten".Die deutschen Bischöfe haben von Anfang an die Einbeziehung der Grundrechte-Charta in den Verfassungsvertrag befürwortet, da sie sich eindeutig zur Unantastbarkeit der Würde des Menschen und den Menschenrechten bekennt. Dies gehört zur grundlegenden Identität Europas. Wir begrüßen es daher, dass über die Einbeziehung der Grundrechte-Charta in den Vertrag Einigkeit besteht.Ehe und Familie sind die natürliche Keimzelle der Gesellschaft. Sie verdienen deshalb den größtmöglichen Schutz und Beistand durch das öffentliche Gemeinwesen für die gesamte Dauer ihres Bestehens. Wir treten deshalb nachdrücklich dafür ein, diesen Schutz im Vertrag ausdrücklich zu gewährleisten, wie dies auch im Konvent gefordert wird.  II. WEITERE BERATUNGSPUNKTEGlaubenBioethik-DiskussionDie Deutsche Bischofskonferenz begrüßt die Entscheidung des Deutschen Bundestages (vom 20. Februar 2003), erneut eine Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" einzurichten. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass die Kommission die bewährte Arbeit der vorherigen Enquete-Kommission fortsetzt, die in den Fragen der Stammzellforschung und Präimplantationsdiagnostik wichtige Orientierungen aufgezeigt hat. Auch die künftig in der Enquete-Kommission zu behandelnden Fragen der modernen Medizin und der Biowissenschaften berühren wesentlich das christliche Menschenbild. Besonders angesichts der Dynamik des medizinischen Fortschritts bedarf es einer sachgerechten und ethisch fundierten Auseinandersetzung mit diesen Entwicklungen, auch mit ihren Grenzen und Risiken. Bei vielen dieser Fragen geht es um den Wert und die Würde des menschlichen Lebens, die hier Maßstab allen Handelns sein müssen. Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel, auch die öffentliche Diskussion dieser Themen fortzusetzen und zu vertiefen.Wir hoffen, dass der interfraktionelle Antrag "Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten", der inzwischen mehrheitlich vom Deutschen Bundestag angenommen wurde, von der Bundesregierung umgesetzt wird. Dadurch würde deutlich, dass sowohl das Klonen zu Fortpflanzungszwecken (reproduktives Klonen) als auch das Klonen zu Forschungszwecken (sogenanntes therapeutisches Klonen) der Würde des Menschen von Anfang an widerspricht und weltweit zu ächten ist.Neuübersetzung des Katechismus der Katholischen KircheWährend der Vollversammlung ist den Bischöfen die Neuübersetzung des Katechismus der Katholischen Kirche aufgrund der Editio typica Latina (lateinische Original-Ausgabe) übergeben worden (erschienen in der Verlegergemeinschaft Oldenbourg/München, Wien; St. Benno Verlag/Leipzig; Paulusverlag/Fribourg). Die jetzige Ausgabe stellt eine deutsche Neuübesetzung dar, die auch alle redaktionellen Änderungen der lateinischen Originalausgabe enthält. Der gebundenen Ausgabe liegt eine CD-rom mit den Daten des Textes bei. Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt das Erscheinen dieser nun verbindlichen Ausgabe und dankt der Verlegergemeinschaft für die Bereitstellung der deutschen Neuübersetzung, zehn Jahre nach dem Erscheinen der 1. Auflage.PastoralVorbereitungen auf den Weltjugendtag 2005Kardinal Joachim Meisner, Erzbischof von Köln, und der Vorsitzende der Jugendkommission, Bischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück), berichteten über den Fortgang der Planungen für den 18. Weltjugendtag 2005 in Deutschland. Am 22. Januar 2003 haben sich Delegierte aus den einzelnen Diözesen getroffen. Kurze Zeit später, am 31. Januar 2003, kam es zu einer Begegnung mit Orden, kirchlichen Bewegungen und freien Initiativen. Von besonderer Bedeutung für die spirituelle Vorbereitung auf den Weltjugendtag sind die Initiativen zum Pilgerweg des Weltjugendtagskreuzes unter dem Leitwort "Gäste sind ein Segen". Hierzu gehören die Übernahme des Weltjugendtagkreuzes am diesjährigen Palmsonntag, der sich daran anschließende Pilgerweg durch die europäischen Länder und der Beginn des Pilgerweges 2004 in Deutschland. Thema des diesjährigen Weltjugendtages 2003 lautet "Siehe deine Mutter ...". Die von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossene Organisationsstruktur sowie die Orientierung für die Begegnung in den Diözesen und den Pilgerweg, die das Lokale Organisationskomitee erarbeitet hat, haben sich bewährt und bilden eine tragfähige Grundlage für die weitere Arbeit.Die Zusammenarbeit mit Rom erweist sich als sehr gut. Inzwischen wurde Prälat Heiner Koch (Köln) zum Generalsekretär ernannt.LiturgieBeratung eines pastoralen Schreibens zur LiturgieIm Dezember vor 40. Jahren, am 04.12.1963, wurde die Liturgiekonstitution "Sacrosanctum Concilium" des Zweiten Vatikanischen Konzils verabschiedet, mit der eine allgemeine Erneuerung der Liturgie in die Wege geleitet wurde. Aus Anlass dieses Jahrestages bereiten die deutschen Bischöfe ein Pastorales Schreiben zur Liturgie vor, über das wir während der Vollversammlung beraten haben. Mit diesem Pastoralschreiben, das zusammen mit einem Hirtenschreiben veröffentlicht werden wird, wollen wir die liturgische Bildung unserer Gemeinden fördern und zum Nachdenken über die theologische und spirituelle Bedeutung unseres gottesdienstlichen Handelns anregen. Es richtet sich nicht nur an Priester und Diakone, sondern an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge. Das Schreiben soll dazu einladen, Grunddimensionen und Kernfragen des liturgischen Lebens und der gottesdienstlichen Praxis zu bedenken. Wir wollen Impulse geben, damit das liturgische Leben von innen her lebendiger und so zu einer Quelle der Spiritualität und der Frömmigkeit wird. - Bis zum 31. März können noch Modifikationen in den Text eingebracht werden.Gemeinsames Gebet- und Gesangbuch - Stand der VorbereitungenWeihbischof Dr. Friedhelm Hofmann (Köln), der Vorsitzende der Unterkommission "Gemeinsames Gebet- und Gesangbuch" (GGB), berichtete über den Stand der Arbeiten am neuen Gebet- und Gesangbuch. Derzeit sammelt die Unterkommission die Erfahrungen mit dem "Gotteslob" und wertet diese aus. Dazu werden wissenschaftliche Publikationen und die bisher zusammengestellten Zuschriften zusammengestellt und eine Befragung bei Verantwortlichen in den Diözesen und ausgewählten Gemeinden durchgeführt. Die Vollversammlung beauftragt die Unterkommission, ihre Arbeit auf den bisher geführten Grundlagen fortzuführen. Die Bearbeitungs- und Vorbereitungszeit wird sicher noch einige Jahre in Anspruch nehmen.Zum Hintergrund: Nach Beschlüssen der Österreichischen und der Deutschen Bischofskonferenz wird ein neues gemeinsames Gebet- und Gesangbuch als Nachfolge für das bisherige Einheitsgesangbuch "Gotteslob" erarbeitet. Das neue GGB soll zugleich Liturgie- und Hausbuch sein. Es soll die unterschiedlichen Glaubens- und Lebenserfahrungen der heutigen Menschen in ihrer Religiosität, Spiritualität und Glaubenssuche berücksichtigen und den unterschiedlichen Bedürfnissen aller Lebensalter in Gebeten und Gesängen, Texten und Gestaltungen Rechnung tragen. Dabei ist auch an die Katholiken anderer Muttersprachen gedacht. Zum Gebrauch liturgischer Gewänder im GottesdienstVor dem Hintergrund der Erfahrung, dass mancherorts übliche liturgische Gewänder zu Verwechslungen der liturgischen Dienste Anlass geben, hat die Vollversammlung die Bedeutung der ordnungsgemäßen liturgischen Kleidung im Gottesdienst betont. Sie ist Ausdruck des jeweiligen Dienstes und Auftrags in der liturgischen Feier. Sowohl bei Klerikern wie auch bei Laien ist darauf zu achten, dass jeder liturgische Dienst die ihm zustehenden liturgischen Gewänder trägt. Alle für die Liturgie Verantwortlichen sind gebeten, in ihrem Bereich für die Beachtung der entsprechenden Normen der liturgischen Dokumente und Bücher Sorge zu tragen.Weltkirche und MigrationAufruf der deutschen Bischöfe zur Akion RENOVABIS 2003Die Vollversammlung verabschiedet den Aufruf der deutschen Bischöfe zur Kollekte der Aktion RENOVABIS am Pfingstsonntag (08.06.2003), der in allen Gottesdiensten verlesen werden soll. Seit nunmehr zehn Jahren setzt sich die katholische Solidaritätsaktion RENOVABIS tatkräftig für die Menschen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa ein. Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag für ein in christlichem Geist erneuertes Europa.Leitlinien für die Seelsorge an Katholiken anderer MutterspracheDie Vollversammlung hat neue Leitlinien für die seelsorgliche Betreuung von Katholiken anderer Sprache verabschiedet. Auch in Zukunft misst die Bischofskonferenz der fremdsprachigen Pastoral und vor allem dem Angebot von Gottesdiensten in der Muttersprache von Zuwanderern große Bedeutung zu. Die Migranten sind jedoch auch Teil der deutschen Ortskirche, und sie sollen ermutigt werden, sich selbst auch so zu verstehen. Die neuen Leitlinien streben deshalb eine bessere Zusammenarbeit von Pfarreien und fremdsprachigen Gemeinden an und intensivieren die Verbindung zwischen der allgemeinen (deutschsprachigen) Pastoral und der Migrantenseelsorge. Besuch ausländischer BischöfeDer Bischof von Ipil (Philippinen), Antonio Ledesma SJ, der Bischof von Rustenburg (Südafrika), Kevin Dowling, und der Bischof von San Marcos (Guatemala), Alvaro L. Ramazzini Imeri, berichteten über die kirchliche und politische Situation in ihren Heimatländern. Die drei Bischöfe befinden sich derzeit aus Anlass der Eröffnung der diesjährigen Fastenaktion des Bischöflichen Werkes MISEREOR in Deutschland. Die drei Bischöfe schilderten die oft problematischen Auswirkungen der wirtschaftlichen Globalisierung auf ihre Länder. Sie berichteten über kirchliche Entwicklungsprojekte, die mit Unterstützung der Kirche in Deutschland verwirklicht werden konnten. Auf den Philippinen und in Guatemala stehen dabei Fragen der nachhaltigen Landwirtschaft und der Ernährungssicherheit im Vordergrund. In Südafrika liegt angesichts der rasanten Ausbreitung der Immunschwächekrankheit AIDS ein Schwerpunkt der kirchlichen Entwicklungsarbeit auf der Erziehung und Bewusstseinsbildung von Jugendlichen sowie auf Maßnahmen der Betreuung von AIDS-Kranken. Die Gäste danken im Namen ihrer Bischofskonferenzen der Deutschen Bischofskonferenz und deren Werk MISEREOR für die langjährige großzügige Hilfe.GesellschaftText zur GesundheitspolitikBischof Josef Homeyer (Hildesheim), Vorsitzender der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, legte den Entwurf einer Stellungnahme zur Reform des Gesundheitswesens "Solidarität durch Eigenverantwortung - Orientierungen für ein zukünftiges Gesundheitssystem" vor. Der Text soll mit der Unterkommission "Bioethik" der Glaubenskommission abgestimmt werden. Die Vollversammlung hat die verschiedenen inhaltlichen Aspekte erörtert und Hinweise für das weitere Verfahren gegeben. Die endgültige Fassung wird dem Ständigen Rat bei seiner nächsten Sitzung Ende April vorgelegt. Die Stellungnahme soll in der Reihe "Die Deutschen Bischöfe - Kommissionen" veröffentlicht werden.Katholischer MedienpreisIn diesem Jahr wird erstmals der Katholische Medienpreis der Deutschen Bischofskonferenz ausgeschrieben. Die Verleihung erfolgt am 8. Oktober 2003 in München durch den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann. Die Vollversammlung hat Weihbischof Friedrich Ostermann (Münster) als Vorsitzenden und Dr. Claudia Nothelle (Berlin) als Mitglied für vier Jahre in die Jury des Katholischen Medienpreises berufen.III. PersonalienDer Bischof von Regensburg, Dr. Gerhard Ludwig Müller, wird von der Deutschen Bischofskonferenz für die laufende Amtsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2006 zum Mitglied der Ökumenekommission.Peter Birkhofer, derzeit Geistlicher Mentor in der Studienbegleitung für Laientheologen, wird mit Wirkung vom 01.10. 2003 für die laufende Amtsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2006 zum Leiter der Arbeitsstelle der Deutschen Bischofskonferenz für die Pastoral der geistlichen Berufe und kirchlichen Dienste (Zentrum für Berufungspastoral) berufen. Der Leiter des Kommissariats der Deutschen Bischöfe in Berlin, Prälat Dr. Karl Jüsten, wird von den deutschen Bischöfen für eine weitere Amtsperiode (23. April 2003 bis 31.03.2007) in den Rundfunkrat der Deutschen Welle entsendet.Der Diplom-Theologe Martin Klaedtke (Limburg) wird für die laufende Amtszeit von der Vollversammlung bis zum 31.03.2005 zum Mitglied des Katholische Glaubensinformation Frankfurt e.V. berufen.Zum neuen Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für das Zweite Deutsche Fernsehen beruft die Vollversammlung den Diplom-Theologen Ulrich Fischer. Fischer ist bislang Geschäftsführer der katholischen Medienarbeit Rhein-Main (Diözese Limburg) und Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für die Privatsender SAT.1 und Pro Sieben. Der 46-Jährige folgt Pater Dr. Eckhard Bieger SJ nach, der die Geschäftsführung des von ihm mitbegründeten Verein "Erfurt NetCode" übernimmt. Die Vollversammlung spricht ihm für sein langjähriges und engagiertes Wirken ihren Dank aus.Bischof Dr. Viktor Josef Dammertz bleibt Kirchlicher Assistent der Gemeinschaft Christlichen Lebens (GCL) in Deutschland. Die Wahl gilt bis zum Ende seiner Amtszeit, maximal für weitere vier Jahre.

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