| Pressemeldung

Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Karl Lehmann (Mainz)

im Anschluss an die Frühjahrs-Vollversammlung in Stuttgart-Hohenheim vom 18. bis 21. Februar 2002

Glaubensfragen
Pastoral
Erziehung und Schule
Ökumene
Liturgie
Weltkirche
Publizistische Fragen

I. Glaubensfragen

1. Bioethik-Diskussion – Zur Gesetzgebung zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen
Die Deutsche Bischofskonferenz bedauert die Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2002, da nun der Import von und die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzelllinien in Deutschland möglich werden soll. Sie spricht den Abgeordneten, die gegen den Import votiert haben, ihren Dank für deren Einsatz zum Schutz menschlichen Lebens von Anfang an aus.Wenn die Deutsche Bischofskonferenz sich künftig zur Gesetzgebung äußert, geschieht dies immer unter dem deutlichen Vorbehalt, dass sie den verabschiedeten Kompromiss aus grundsätzlichen Erwägungen weder befürwortet noch ihn im Nachhinein gutheißt. Bei der kritischen Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens geht es darum, ob die Vorgaben des verabschiedeten Antrags eingelöst werden. Die Deutsche Bischofskonferenz weist darauf hin, dass die Argumente der Importgegner gegen jede Art verbrauchender Embryonenforschung trotz der Entscheidung des Parlaments weiterhin gültig und zu berücksichtigen sind.Der Antrag selbst sieht vor – was oft übersehen wird –, dass das Gesetz dem Verbrauch weiterer Embryonen zur Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen entgegenwirken soll. Der Import humaner embryonaler Stammzellen für öffentlich wie privat finanzierte Vorhaben soll grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise für Forschungsvorhaben unter dort genannten Voraussetzungen zulässig sein.Der Antrag geht davon aus, dass nur in dem Falle, wo Alternativen für die Forschung (insbesondere mit adulten Stammzellen) nicht in vergleichbarer Weise erfolgversprechend sind, die Zulassung des Imports von menschlichen embryonalen Stammzellen erlaubt werden soll. Damit legt er eine hohe Messlatte an. Die Deutsche Bischofkonferenz drängt – ihren früheren Äußerungen entsprechend – auf eine strikte Einhaltung dieser Kriterien und auf eine stärkere Förderung der alternativen Methoden. Sollte man im Einzelfall zu dem Ergebnis kommen, Alternativen stünden nicht zur Verfügung, dann ist die Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Insbesondere die Stichtagsregelung führt zu Problemen. Im Antrag selbst ist nur davon die Rede, dass der Import „auf bestehende Stammzelllinien, die zu einem bestimmten Stichtag – spätestens zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über diesen Antrag – etabliert wurden, beschränkt“ ist. Die Deutsche Bischofskonferenz fordert, dass nicht unter der Hand die Intention des Antrags durch eine nachholende Liberalisierung des Stichtags in ihr Gegenteil verkehrt wird. Im Antrag selbst heißt es deutlich, durch die Stichtagsregelung solle sicher gestellt werden, „dass zum Zwecke des Imports humaner embryonaler Stammzellen nach Deutschland eine Tötung weiterer Embryonen zur Stammzellgewinnung vermieden wird.

Das Einverständnis der Eltern zur Gewinnung von Stammzellen aus einem Embryo zur Voraussetzung zu machen, wirft nicht nur die Frage nach der Überprüfbarkeit, sondern auch nach der Verfassungskonformität auf. Insbesondere wäre eine rechtliche Verankerung eines „Verfügungsrechtes“ der Eltern über den Embryo insoweit hochproblematisch, als diesem damit die Rechtssubjektivität abgesprochen wird.

Die ethische Vertretbarkeit des Forschungsvorhabens soll „durch eine hochrangige und interdisziplinär besetzte Zentrale Ethikkommission“ geprüft werden. Die Deutsche Bischofskonferenz fordert Transparenz der Zusammensetzung und der Prüfkriterien dieser Ethikkommission, wozu auch die strikte Vermeidung von Interessenkollisionen durch Verbindungen mit dem Antragsteller oder dessen Firmen gehört. Die Unabhängigkeit einer solchen Beratung und Entscheidung muss gesichert werden.

Entsprechendes muss insbesondere für die „transparent arbeitende, gesetzlich legitimierte Kontrollbehörde“ gewährleistet sein, deren Genehmigung Bedingung für den Import ist. Hier ist es besonders wichtig, wie die Behörde verfährt. Die Deutsche Bischofskonferenz hält es für unerlässlich, für jeden einzelnen Antrag die Kriterien der Geeignetheit, des Fehlens von Alternativen und der Verhältnismäßigkeit anzuwenden und dabei das Vorsichtsprinzip zu beachten, also so zu verfahren, dass zwischen zwei Möglichkeiten immer die sicherere gewählt wird.Der Antrag behandelt die Importfrage menschlicher embryonaler Stammzelllinien. Über das zweite in der Diskussion befindliche Problem des Umgangs mit „überzähligen“ Embryonen ist - jedenfalls für den räumlichen Geltungsbereich des Embryonenschutzgesetzes – nicht entschieden. Vielmehr bekräftigt der Antrag „die Zielsetzung des Embryonenschutzgesetzes“ und stellt klar, „dass die Zulassung des Imports von bestehenden humanen embryonalen Stammzellen keine rückwirkende Billigung der Tötung von Embryonen zu Forschungszwecken bedeutet“. Bei der künftigen gesetzlichen Umsetzung wird deshalb darauf zu achten sein, dass die deutliche Trennung der beiden Fragen gewahrt bleibt und nicht unter der Hand eine mit dem Embryonenschutzgesetz nicht übereinstimmende Entscheidung über den Umgang mit „überzähligen“ Embryonen getroffen wird.Wir haben also, noch ganz abgesehen von der Präimplantationsdiagnostik, wahrlich viele Gelegenheiten, uns für den Schutz des menschlichen Lebens einzusetzen (vgl. auch die Predigten des Vorsitzenden und von Kardinal Wetter).

- zurück zur 2. Ohne Taufe verstorbene Kinder
In unserer 1993 herausgegebenen Arbeitshilfe „Eltern trauern um ihr totes neugeborenes Kind. Hinweise zur seelsorglichen Begleitung“ haben wir die theologischen Aspekte in der Spannung zwischen allgemeinem Heilswillen Gottes und der Heilsnotwendigkeit der Taufe gestorbenen Kinder behandelt. Die Glaubenskongregation hat uns mitgeteilt, das sie die Absicht hat, eventuell ein Dokument oder eine klärende Stellungnahme zu dieser Thematik zu veröffentlichen. Wir haben deshalb unsere Ausarbeitungen und Vorstellungen der Glaubenskongregation zur Verfügung gestellt.

- zurück zur II. Pastoral
1. Schwangerschaftsberatung - Stand der Entwicklung Im Mittelpunkt unserer Beratungen stand vor allem ein Informationsaustausch über die heutige Tätigkeit der katholischen Schwangeschaftsberatungsstellen. Dabei ist zunächst davon auszugehen, dass wir auch schon vor der Entscheidung, keine Bestätigungen der Beratung („Schein“) auszugeben, über 80 Prozent Beratungen hatten, die keine Konfliktberatungen im gesetzlichen Sinne waren. Die jahrelange Diskussion über den "Schein" hatte den Blick dafür etwas verstellt. Diese intensive Form der Beratung und Gewährleistung von Hilfen für schwangere Frauen in Not ist auch heute nach wie vor das Rückgrat unserer Beratungstätigkeit. Auch nach der Entscheidung von 1999 ist diese Tätigkeit in allen oder fast allen Diözesen von Jahr zu Jahr gestiegen. Hier kam es auch zu einer Intesivierung der Beratung. Ebenso konnten auch neue Beratungsbereiche erschlossen werden, wie z. B. die Beratung im Zusammenhang der pränatalen Diagnostik. Durch notwendige Ergänzungen in der Ausbildung der Beraterinnen für solche Spezialgebiete ist der Anlauf zwar etwas zögernder, hat aber dennoch bereits mit gutem Erfolg begonnen. Immer mehr Frauen kommen zu uns in die Beratung, die bei anderen Beratungsstellen zwar bereits einen „Schein“ erworben haben, im Grunde aber doch mit einer Abtreibung zögern oder unsicher geworden sind und erneute Beratung suchen und deshalb auf Hilfe warten.Neben der Intensivierung der Beratungstätigkeit in unseren Stellen stand auch das Bemühen um eine verbesserte Kommunikation und Kooperation in der Kirche für den Lebensschutz im Vordergrund. Wir sind noch mehr als früher weit über die Beratungsstellen hinaus in die Gemeinden und Verbände, in Bildungseinrichtungen und Schulen gegangen, um das Bewusstsein für den Lebensschutz stärker zu wecken und um das umfassende Angebot unserer Beratung noch sehr viel bekannter zu machen. So haben wir z. B. im Bistum Mainz ein weitgespanntes „Netzwerk Leben“ geschaffen. Es gibt z. B. ein „Haus des Lebens“, in dem Frauen mit ihren Kindern für eine gewisse Überbrückungszeit Wohnung und Betreuung finden. Pastoralreferenten wurden, zumindest mit einer halben Stelle, freigestellt, um die Gemeinden und genannten Einrichtungen bei ihrer Aufgabe einer stärkeren Bewusstseinsbildung zu unterstützen. Ähnliches wurde auch in vielen Diözesen initiiert, nicht zuletzt auch die Errichtung von Stiftungen. In diesem Bereich gibt es viele Aktivitäten, die zu wenig bekannt sind und die wir noch sehr viel mehr als bisher in das Gespräch bringen müssen.Es ist natürlich nicht zu leugnen, dass die Konfliktberatungen im Sinne von § 5–7 des Schwangerenkonfliktgesetzes wegen der Einstellung der Beteiligung an der Vergabe von „Scheinen“ fast ganz zurückgegangen ist. Es kann ja auch gar nicht anders sein, wenn man auf die Schein-Ausgabe verzichtet. Ich spreche hier von der gesetzlichen Konfliktberatung, die sich ja relativ klar durch die Verbindung mit dem „Schein“ definiert. Man muss aber natürlich sehen, dass wir sehr viele Beratungen haben, in denen es um akute Notlagen geht. Manchmal zeigt sich erst im Prozess der Beratung, wie tief einzelne Konflikte eine Frau bedrängen und eben doch noch das Leben eines Kindes gefährden können, selbst wenn am Anfang noch nicht von dem festen Willen zu einer Abtreibung die Rede war. Man denke hier an den möglichen Druck von Eltern oder des Vaters des Kindes, der Um- und Mitwelt, Fragen der Wohnung, des Berufes und so weiter. Wenn also zwar keine Konfliktberatung im Sinne des Gesetzes stattfindet, ist dennoch längst nicht sicher, ob nicht doch in anderer Perspektive die ganzen Schwierigkeiten und Gefährdungen der Schwangerschaft in der Beratung zur Sprache kommen. Wir wollen aber, wie wir dies früher schon getan haben, hier nicht mit dem gesetzlich festgelegten Begriff der „Konfliktberatung“ arbeiten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Weiterhin haben wir uns auch sehr intensiv mit der Frage beschäftigt, wie die Situation in den einzelnen Bundesländern mit einer Anerkennung der Beratungstätigkeit steht, die auch in einer finanziellen staatlichen Förderung zum Ausdruck kommt. Hier sind längst noch nicht überall Festlegungen erfolgt. Die Situation ist außerordentlich verschieden und wenig übersichtlich. Zum Teil finden gerichtliche Auseinandersetzungen statt, die noch nicht beendet sind. Ich will wenigstens auf einige Verfahren hinweisen.

Zum jetzigen Zeitpunkt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:Das Bistum Osnabrück sowie die jeweiligen Trägervereine der katholischen Beratungsstellen des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) in der Diözese Osnabrück und im Offizialatsbezirk Vechta sowie zum Teil in der Diözese Hildesheim haben gegen negative Förderbescheide Widerspruch eingelegt. Ein Bescheid über den Widerspruch liegt bisher noch nicht vor.

Ebenso wurden rechtliche Schritte gegen den Widerruf der Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle eingeleitet und Klagen eingereicht. Man wendet sich hier auch gegen den Widerruf der Anerkennung, da die Finanzierungsrichtlinien im Lande Niedersachsen für eine Förderung der allgemeinen Schwangerenberatung die Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle voraussetzen. Über die Klage ist noch nicht entschieden.

Allerdings hat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren das niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 21. Januar 2002 einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 20. September 2001 bestätigt. Das Gericht bekräftigt die Auffassung, dass zu den unabdingbaren Aufgaben einer staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle (Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle) die Ausstellung einer Beratungsbescheinigung nach Abschluss der Beratung gehöre. Der Widerruf der Anerkennung erfolge nach Auffassung des Gerichts zu Recht, wenn eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nicht mehr bereit sei, den für die Gewähr der Straffreiheit aus § 218 a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch erforderlichen Nachweis zu erteilen.In Berlin und Brandenburg sind ebenfalls ablehnende Förderbescheide ergangen, gegen die von den jeweiligen Caritasverbänden und seitens des Sozialdienstes katholischer Frauen Widerspruch eingelegt worden ist. Mittlerweile hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin über die Widersprüche entschieden. Brandenburg hat hingegen noch nicht reagiert. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin gibt den Widersprüchen gegen die ablehnenden Förderbescheide teilweise statt. Es bejaht einen Anspruch der katholischen Beratungsstellen auf Förderung nach § 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) und gibt seine bisherige Rechtsauffassung auf, dass nur solche Beratungsstellen einen Anspruch auf Förderung nach dem SchKG haben, die sowohl eine Beratung nach § 2 SchKG (allgemeine Beratung) als auch eine Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 5 SchKG (mit Ausstellung eines Beratungsnachweises) durchführen. Einen Streitpunkt stellt jedoch die Höhe der Fördersumme dar. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales spricht dem Sozialdienst katholischer Frauen und der Caritas eine Fördersumme zu, die um den Anteil reduziert ist, „den eine andere, dem katholischen Glauben nahe stehende Institution“ für ihre Beratungstätigkeit nach § 2 SchKG (allgemeine Beratung) erhalten hat. Nach Auffassung des Landesamtes können solche Institutionen diese Fördermittel auch beanspruchen, „da eine Beratungsstelle, die ,nur' Konfliktberatung anböte, nicht auskömmlich tätig sein könne“. Das Landesamt zählt DONUM VITAE zu den „Trägern, die dem katholischen Glauben nahe stehen“. Es zieht von dem Betrag, der nach Ansicht des Landesamtes den dem katholischen Glauben nahestehenden Trägern für die allgemeine Beratung zusteht, zunächst den Betrag ab, den DONUM VITAE erhalten hat. Der dann verbleibende Betrag wird auf SkF und Caritas im Verhältnis der ursprünglich von ihnen beantragten Mittel aufgeteilt. Es wird erwogen, gegen den Widerspruchsbescheid im Hinblick auf die Berechnungsmethode vorzugehen und Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.In Nordrhein-Westfalen richtet man sich nur gegen den Verlust der staatlichen Förderung.In der Diözese Paderborn ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Minden ergangen. Hier wurden drei Klagen abgewiesen, die gegen ablehnende Widerspruchsbescheide erhoben worden waren. Das Gericht hat die Berufung zugelassen, so dass die Möglichkeit besteht, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Wir werden auch weiterhin mit großer Aufmerksamkeit den Verlauf der Widerspruchsverfahren und der anhängigen Klagen verfolgen.

Eine dritte Frage, mit der wir uns intensiver beschäftigt haben, war die Frage wie weit die Kirche – abgesehen von ihren eigenen kirchlichen Beratungsstellen – finanzielle Hilfen aus bischöflichen oder diözesanen Hilfsfonds und Stiftungen nach außen gibt, um Frauen, die sich für ihr Kind entscheiden, zu helfen. Dies ist gelegentlich der Fall im Blick auf evangelische Beratungsstellen, aber auch nicht-kirchliche Beratungsstellen, ganz besonders aber im Blick auf DONUM VITAE. Die Beratungsstellen von DONUM VITAE gehören im stengen Sinne ja zu den nicht-katholischen, nicht-kirchlichen Beratungsstellen. DONUM VITAE wollte ja ganz bewusst von Anfang ausserhalb der verfassten Kirche angesiedelt sein. Wir haben im Interesse der hilfesuchenden Frauen sehr intensiv diese Frage beraten und sind zu der folgenden Lösung gekommen:
Die Vollversammlung stellt fest, dass schwangere Frauen, die eine Beratungsstelle von nicht-katholischen Trägern (einschließlich DONUM VITAE) aufgesucht haben und sich für ihr Kind entscheiden, grundsätzlich eine finanzielle Hilfe aus den bischöflichen oder diözesanen Fonds erhalten können. Der entsprechende Antrag wird von der katholischen Schwangerschaftsberatungsstelle nach der erforderlichen Beratung der Frau und einer entsprechenden Prüfung an die kirchlichen Fonds gerichtet.Im übrigen hat das Thema nichts an Brisanz und Aktualität verloren. Dabei ist besonders auch an den Zusammenhang zwischen unserer Abtreibungsgesetzgebung und der Lösung bioethischer Probleme zu denken. Auch viele andere Fragen sind noch ungelöst, so z. B. auch das Problem der Spätabtreibungen, auf die wir immer wieder hingewiesen haben. Die Bundesregierung ist ja auch nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1993 und – wenn auch abgeschwächt – der Gesetzgebung von 1995 verpflichtet, nach einer gewissen Erprobungszeit zu untersuchen, ob mit dem eingeschlagenen Weg der Gesetzgebung die Zahl der Abtreibungen auch effektiv gesenkt werden konnte. Wenngleich dafür kein Datum vorgegeben wurde, ist es jedoch nicht gerechtfertigt, diese Aufgabe auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben, zumal die statistischen Berichte des Wiesbadener Bundesamts leider, wenigstens in einigen Teilen, eine Zunahme von Abtreibungen melden müssen.

- zurück zur 2. Katholische Militärseelsorge – aktuelle Fragen
Die veränderte Aufgabenstellung der Bundeswehr hat auch Auswirkungen auf die Militärseelsorge. Von einer reinen Heimatarmee ist sie zu einer Armee mit vielen Auslandseinsätzen geworden. Von der reinen Friedenssicherung im Bündnis hat sich ihr Aufgabenbereich erweitert hin auch zu friedenssichernden Aufträgen. Das sind tiefgreifende Veränderungen nicht nur im organisatorischen, sondern auch im seelsorglichen Bereich.Erwartet wird von ihr die pastorale Begleitung aller Kontingente; eine verstärkte Seelsorge für die Familien, die über lange Zeit in der Heimat zurück bleiben; eine gute Vor- und Nachbereitung bei der Begleitung der Auslandseinsätze und eine verstärkte geistig-geistliche Auseinandersetzung mit der Frage der Gewaltanwendung.

Die Militärseelsorge versteht sich als eine „evangelisierende“ Seelsorge. Das ergibt sich aus dem hohen Anteil konfessionell nicht gebundener Soldaten und Soldatinnen (über 30 Prozent). Das Erfordernis einer differenzierten zielgruppen- und situationsgerechten Wahrnehmung der Militärseelsorge macht einen Einsatz aller in der Kirche vorhandenen Dienste erforderlich sowie neue Formen abgestimmter Kooperation mit der Ortsseelsorge und den kirchlichen Sozial- und Beratungsdiensten.

Die erweiterten Aufgaben der Militärseelsorge, vor allem im Blick auf die Familien, erfordern auch einen höheren personellen Einsatz vor allem von hauptamtlicher Laien.

- zurück zur III. Erziehung und Schule
1. Pisa-Studie – Chance zu einem neuen Aufbruch in der BildungspolitikIn den vergangenen Wochen hat es eine lebendige Diskussion über die von der OECD durchgeführte sogenannte Pisa-Studie gegeben. Die für das deutsche Schulwesen nicht besonders schmeichelhaften Ergebnisse haben Lehrer und Eltern, Bildungspolitiker und die Öffentlichkeit aufgeschreckt. In vielen Kommentaren hat man versucht, die Ursachen zu analysieren und die notwendigen Maßnahmen für Verbesserungen zu entwickeln. Die Kommission für Erziehung und Schule der Deutschen Bischofskonferenz hat sich unter Leitung ihres Vorsitzenden Weihbischof Engelbert Siebler (München und Freising) in ihrer Sitzung im Januar dieses Jahres ebenfalls ausführlich mit diesen Fragen befasst. Auf der Grundlage dieser Beratung wollen wir auch seitens der Deutschen Bischofskonferenz folgende Stellungnahme abgeben:

Die PISA-Studie bietet nach Auffassung der Deutschen Bischofskonferenz die Chance zu einem wirklich neuen Aufbruch in der Bildungspolitik jenseits von Parteiinteressen und Ideologie. Ausdrücklich begrüßt die Deutsche Bischofskonferenz, dass das Thema „Schulbildung“ in der Öffentlichkeit und in der Politik wieder die ihm zustehende Aufmerksamkeit erhält und die nun einsetzende Diskussion durch das Vorliegen empirischer Daten versachlicht werden kann.Die PISA belegt eindrucksvoll, dass Bildungsinhalte und Kompetenzen zwar messbar sind, aber nicht nur das Messbare für die Persönlichkeitsbildung bedeutsam ist. Im Umgang mit den erhobenen Daten ist zudem ist vor einem „empirischen Fehlschluss“ zu warnen: Sie beschreiben einen Zustand, geben aber nicht an, wie er zu beheben ist. Zu vermeiden ist, dass – wie es sich in den bisher veröffentlichten Reaktionen auf die PISA-Studie zeigt – die alten, oft ideologisch begrenzten Konzepte zur Bildungsreform wieder aus den Schubladen hervorgeholt werden. Die PISA-Studie belegt mit Zahlen und Schautafeln, dass diese Konzepte der Vergangenheit wenig Erfolg hatten.Wichtig ist nun, dass eine neue Diskussion um den Bildungsbegriff einsetzt, an dem Schulen sich ausrichten sollen. Zu beachten ist hierbei, dass Persönlichkeitsbildung nicht mit spaßbetonter Selbstverwirklichung zu verwechseln ist, sondern an Kompetenzen und tatsächliche Leistungen der Alltagsbewältigung gebunden ist: Hierzu ist der sinnvolle und gewissenhafte Umgang mit Sprache ebenso zu verstehen wie eine genaues, methodisch-systematisches Wissen, das es einem ermöglicht, überall in der Gesellschaft einen (Arbeits-)Platz und ein Tätigkeitsfeld zu finden. Bildung ist Aufforderung zu wertorientierter Selbsttätigkeit, um ein gültiges und tätiges Verhältnis zur Welt, zu den anderen und zu sich selbst zu finden. Die katholischen Schulen in freier Trägerschaft, die an diesen Prinzipien festgehalten haben, fühlen sich durch PISA in ihrem ganzheitlichen Bildungsverständnis bestätigt.

Die Schuld am schlechten Abschneiden des deutschen Bildungssystems einzelnen gesellschaftlichen Gruppen zuzuschreiben greift zu kurz: Die Situation der Schulen etwa bildet die Probleme der Gesellschaft ab, ohne sie allein bewältigen zu können. Die Gesellschaft insgesamt hat genau die Entwicklung des Schulsystems zugelassen, deren Diagnose jetzt zu lesen ist.Gefordert ist demnach nun auch die gesamte Gesellschaft: Die Eltern, die ihre Erziehungsaufgabe ernst nehmen müssen und nicht an die Schulen abschieben dürfen, ebenso wie die Bildungspolitik, die den zentralen Bereich zur Sicherung der Zukunft nicht kaputtsparen oder mit bildungsfremden Aufgaben überfrachten darf. Die Schulen brauchen Rückendeckung, damit sie ihrem Auftrag – fördern durch fordern – gerecht werden können; dabei müssen besonders diejenigen Schulen gestärkt werden, die helfen, die anstehenden sozialen und integrativen Probleme unmittelbar zu bewältigen – etwa die Hauptschule. Den Lehrern gebührt endlich wieder die soziale Achtung, die ihnen in ihrer grundlegenden Bedeutung für die Gesellschaft zukommt. Der Lehrerberuf muss für die junge Generation wieder attraktiv werden: Durch ein überlegtes pädagogisch ausgerichtetes Studium und durch Konzentration auf die zentralen Aufgaben von Unterricht und Erziehung. Und die Schulkinder müssen lernen, dass schulische Bildung kein Event und Freizeitspaß neben anderen ist, sondern – zuweilen mühevolle – Konzentration auf lebensbedeutsame Aneignung von Wissen und Haltung. In der nun geforderten gesamtgesellschaftlichen Anstrengung zur Verbesserung des deutschen Schulwesens nimmt die katholische Kirche mit ihren Bildungseinrichtungen und auch darüber hinaus ihre Verantwortung wahr.

- zurück zur 2. Kirchliche Zulassung von Unterrichtswerken für den katholischen Religionsunterricht
Lehrbücher für den katholischen Religionsunterricht bedürfen einer kirchlichen Zulassung. Wir haben das Verfahren der Zulassung dieser Unterrichtswerke einer Revision unterworfen. Federführend ist die von der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtete Schulbuchkommission, die – für jeweils eine bestimmte Region Deutschlands in unterschiedlicher Zusammensetzung – die Schulbücher begutachtet. Auf deren Empfehlung befindet der zuständige Diözesanbischof über die Zulassung eines Unterrichtswerkes.

- zurück zur 3. Grundlagenplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen
Immer wieder haben wir hervorgehoben, dass wir dem katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen unverändert große Bedeutung beimessen. Deshalb wurde mit Sorgfalt ein neuer Grundlagenplan für den Religionsunterricht an diesen Schulen ausgearbeitet. Er nennt Vorgaben und Bedingungen der Religionslehre an Berufsschulen, ordnet den Religionsunterricht in das Gesamtgefüge der beruflichen Bildung ein und nennt Themenbereiche der religiösen Unterweisung von Berufsschülern. Der Grundlagenplan dient als Rahmen bei der Erstellung von Lehrplänen in den Bundesländern. Er tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

- zurück zur IV. Ökumene
1. Kirche und Eucharistie
1999 haben wir in der Frühjahrs-Vollversammlung der Bischofskonferenz einen Studienhalbtag zum Thema „Eucharistie und Kirche“ abgehalten. Im Anschluss an diesen Studientag haben wir unsere Ökumene-Kommission zusammen mit unserer Glaubens- und Pastoralkommission beauftragt, eine Erklärung zum Thema „Eucharistie und Kirche" zu erarbeiten. Diese Erklärung soll sich mit theologischen Grundsatzüberlegungen zum Verhältnis von Kirche und Eucharistie befassen. Dabei sollen eucharistietheologische, pastorale und kirchenrechtliche Aspekte in den Blick genommen werden. Viele Bischöfe bewegt auch angesichts der an sich willkommenen Häufigkeit des Kommunionempfangs die Sorge um eine ausreichende würdige Vorbereitung und entsprechende Disposition. Die Glaubenskommission wurde beauftragt, in diesem Sinne einen geeigneten Text vorzubereiten.In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach einer möglichen Zulassung evangelischer Christen zum katholischen Eucharistieempfang. Dabei handelt es sich nicht um eine wechselseitige Zulassung, die vor allem wegen des Kirchen- und Amtsverständnisses auf grundlegende Bedenken stößt. Die weltkirchlich vorgegebene Regelung einer einseitigen Zulassung wurde eingehend erörtert. Für unsere konfessionelle Situation stellt sich deshalb vor allem die Frage der Stellung der bekenntnisverschiedenen oder – wie man heute öfter auch sagt – bekenntnisverbindenden Ehe. Man kann diese freilich nicht den bekannten Notsituationen, wie besonders Todesgefahr, Gefängnis und Tod, gleichordnen. Bekenntnisverschiedene Ehen stellen eine eigene Lebenssituation von Christen dar, deren eheliche Gemeinschaft in der Taufe begründet und durch die christliche Eheschließung sakramental verurzelt ist. Es muss noch eingehender geprüft werden, wie weit diese besondere ekklesiale Dichte dieser Ehegemeinschaften eine Ausnahme und damit eine Zulassung zur Eucharistie rechtfertigen könnte. Dabei kommt es jedoch weniger auf einmalige Ereignisse vor allem des Familienlebens, wie z. B. Erstkommunion, an, sondern mehr auf die kontinuierlichen Bemühungen dieser Eheleute auf einem gemeinsamen Weg des Glaubens. Darum hat hier auch der begleitende Pfarrer eine wichtige Stellung.Die Vollversammlung hat nach Berücksichtigung der Ergebnisse einer Arbeitsgruppe einen vorläufigen Text diskutiert und ist zu dem Beschluss gekommen, dass unter Berücksichtigung der geäußerten Bemerkungen und Anregungen eine Revision des Entwurfs erarbeitet werden soll. Nach Möglichkeit soll ein solcher Text noch vor dem Ökumenischen Kirchentag 2003 veröffentlicht werden, obgleich der Text durch die strikte Beschränkung auf konfessionsverschiedene Ehen keinen unmittelbaren Zusammenhang hat mit Berlin 2003. Dabei spielt der Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht die erste Rolle, sondern die theologische Argumentations- und Überzeugungskraft. Da bekannt geworden ist (vgl. L´Osservatore Romano vom 19.01.2002), dass die Glaubenskongregation eine Veröffentlichung zum Thema "Kirche und Eucharistie“ plant, soll dieses Dokument auf jeden Fall berücksichtigt werden.Die Vollversammlung ist überzeugt, dass die sehr intensive, wiederholte Arbeit zu diesem Thema und über diesem Text notwendig ist, da es sich um ein zentrales theologisches, ökumenisches und pastorales Problem handelt, für dessen Lösung ausreichend Zeit zur Verfügung stehen muss und alle Kräfte mobilisiert werden müssen.Die Ökumene-Kommission unter Leitung von Bischof Paul-Werner Scheele (Würzburg) ist gebeten worden, die weitere Überarbeitung vorzunehmen.

- zurück zur 2. Ökumenischer Kirchentag 2003 – Stand der Vorbereitungen
Erneut haben wir uns mit dem Stand der Vorbereitungen zum Ökumenischen Kirchentag 2003 in Berlin befasst. Wir begrüßen, dass bei der Programmgestaltung der Bedeutung der Messfeier, zumal am Sonntag, Rechnung getragen wird. Wir erwarten, dass die für die katholischen Teilnehmer geltenden Regelungen über die Zulassung zur Eucharistie (bei katholischen Messfeiern, bei Abendmahlsfeiern sowie bei ökumenischen Gottesdiensten) respektiert werden. Es gibt Überlegungen, im Kontext des Ökumenischen Kirchentages eine förmliche Annahme der Charta Oecumenica (vom 22. April 2001) als ein Zeugnis ökumenischer Gemeinsamkeit zu gestalten. Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt diese Überlegungen.

- zurück zur V. Liturgie
1. Die Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche
Während der Frühjahrs-Vollversammlung gab es einen kurzen Erfahrungsaustausch zum Katechumenat. Anlass war die Vorstellung einer überarbeiteten Studienausgabe für „Die Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche“ durch den Vorsitzenden der Liturgiekommission, Kardinal Meisner.

Der Katechumenat bezeichnet den gestuften und prozessorientierten Weg zur vollen Eingliederung Jugendlicher und Erwachsener in die Kirche. Obwohl der Katechumenat als längerfristiger Weg der Einübung des Christseins vom II. Vatikanischen Konzil in Erinnerung an die frühkirchliche Praxis deutlich empfohlen wurde, blieb dies bei uns angesichts einer fast durchgängigen Praxis der Kindertaufe zunächst wenig beachtet.

Inzwischen hat sich die Situation deutlich verändert. Mehr und mehr Eltern lassen ihre Kinder nicht mehr als Säuglinge taufen. Der Zuzug deutschstämmiger Bürger aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion sowie die Veränderungen nach dem Zusammenbruch der DDR haben zu einem neuen Interesse an der Erwachsenentaufe geführt.

Dies führt zwar nicht - aufs Ganze gesehen – zu überraschend großen Zahlen von Taufbewerberinnen und -bewerbern. Doch die Zahlen sind kontinuierlich steigend und mahnen den missionarischen Auftrag der Kirche in einer weltanschaulich pluralistischen Gesellschaft an. Die Taufbewerber und der daraufhin eröffnete Lernweg des Christseins im Katechumenat werden zu einem spürbaren Impuls für die Kirche, in veränderter gesellschaftlicher Umwelt das Christsein einladend zu gestalten.

Es muss nüchtern gesagt werden, dass dieser Lernimpuls, der vom Katechumenat in seiner idealtypischen Gestalt ausgeht, noch nicht von allen Gemeinden und bestehenden Gruppierungen aktiv aufgenommen wird. Doch sind inzwischen die positiven Erfahrungen so deutlich, dass zurecht vom Katechumenat als pastoraler Herausforderung und als Chance zugleich gesprochen werden kann. Denn es war bislang eher ungewohnt, von Ungetauften und für Glaube und Kirche interessierten Menschen gefragt zu werden: „Wie kannst du sagen, der Glaube ist für mich Kraft zum Leben?“ Oder: „Beten, wie kann ich dies denn lernen?“ – Solche Anfragen lassen nachdenklich werden und zeigen, dass wir Christen ,auskunftsfähiger' und bereiter zum persönlichen Zeugnis werden müssen. In diesem Sinne ist der Katechumenat für alle dabei Beteiligten ein Lernprozess, in dem die Orientierung an der eigenen Lebensgeschichte und die zentralen Aussagen des Evangeliums gleichermaßen und wechselseitig bedeutsam werden. Bereits im vergangenen Jahr (2001) wurde eine entsprechende Arbeitshilfe publiziert: "Erwachsenentaufe als pastorale Chance. Impulse zur Gestaltung des Katechumenats“. Das Anliegen soll gezielt gefördert werden; in vielen Diözesen gibt es ermutigende Erfahrungen. Nicht zuletzt zeigt sich, dass durch den Katechumenat auch Impulse ausgehen für schwierigen Bereich der Sakramentenpastoral in einer zunehmend katechumenalen Situation.

- zurück zur 2. Instruktion Liturgiam authenticam
Der Vorsitzende der Liturgiekommission, der Erzbischof von Köln, Kardinal Joachim Meisner, hat uns über die Beratungen der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Liturgischen Kommissionen im deutschen Sprachgebiet (IAG) zu der Instruktion „Liturgiam authenticam“ informiert. Die „Fünfte Instruktion zur richtigen Anwendung der Konstitution über die Heilige Liturgie des Zweiten Vatikanischen Konzils – Liturgiam authenticam“ wurde am 7. Mai 2001 in lateinischer Sprache von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung in Rom veröffentlicht. Die deutsche Fassung soll - nach Approbation durch die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung – zweisprachig in der Reihe Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls veröffentlicht werden, die vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegeben wird.

- zurück zur 3. Gemeinsames Gebet- und Gesangbuch
Die Vollversammlung hat im vergangenen Herbst in Fulda beschlossen, ein neues gemeinsames Gebet- und Gesangbuch für die deutschen Diözesen zu erarbeiten. Die Erarbeitung des Nachfolgers des „Einheitsgesangbuch GOTTESLOB“ von 1975 wird voraussichtlich mehrere Jahre dauern. Wir haben Weihbischof Dr. Friedhelm Hofmann (Köln) zum Vorsitzenden der Unterkommission „Gemeinsames Gebet- und Gesangbuch“ der Liturgiekommission gewählt.

- zurück zur VI. Weltkirche
1. Zur Situation der Christen im Heiligen Land
Die Situation im Nahen Osten erfüllt uns mit großer Sorge. Wir hoffen sehr, dass es noch eine Chance gibt, vom Weg der Gewalt abzulassen und wieder zu Gesprächen zurückzukehren. Das erfordert die Bereitschaft aller Beteiligten zu einem gerechten Ausgleich. Die internationale Staatengemeinschaft muss sich nachhaltiger engagieren, um die Spirale der Gewalt zu überwinden.Wir haben uns auf diesem Hintergrund ausführlich mit der Lage der Christen im Heiligen Land beschäftigt. Diese ist äußerst besorgniserregend. Wenn die Christen überleben wollen, brauchen sie die Solidarität und Unterstützung aus der Weltkirche. Zu diesem Ergebnis kamen auch die Teilnehmer eines internationalen Bischofssymposiums vom 21.–24. Januar 2002 in Jerusalem. Die Deutsche Bischofskonferenz war dort vertreten durch den Beauftragten für das Heilige Land, Weihbischof Manfred Melzer (Köln). Bischöfe aus Nordamerika und Europa haben gemeinsam mit Vertretern der katholischen Kirchen in Israel, Jordanien und Palästina nach Möglichkeiten gesucht, wie die westlichen Ortskirchen besser ihre Solidarität mit den christlichen Gemeinschaften vor Ort bezeugen können. Die Zahlen sind alarmierend: Von den weltweit geschätzten 400.000 palästinensischen Christen leben nur noch rund 50.000 in den palästinensischen Autonomiegebieten und 115.000 in Israel. Die größte Gruppe bilden die griechisch-orthodoxen Christen mit 51,6 Prozent, gefolgt von den römisch-katholischen mit 30,3 Prozent und den griechisch-katholischen mit 5,7 Prozent. Angesichts der sehr schwierigen Lage und der Perspektivlosigkeit tragen sich insbesondere junge Menschen zunehmend mit dem Gedanken auszuwandern. Eine repräsentative Umfrage von März 2000 hat ergeben, dass 30,1 Prozent der Christen in den Palästinensergebieten und 25,1 Prozent in Israel so denken. Als Hauptgründe werden die Diskriminierungen und Sicherheitsmaßnahmen durch den Staat Israel, die hohe Arbeitslosigkeit, die Wohnungsnot und wachsender islamistischer Einfluss genannt. Knapp ein Drittel der christlichen Familien lebt bereits unter der Armutsgrenze.Der einzige Weg, die Auswanderung zu verringern, ist eine Rückkehr zum Friedensprozess. Die Bischöfe aus dem Heiligen Land richteten darum die Bitte an die westlichen Bischofskonferenzen, den Politikern in ihren Ländern Friedensvisionen und verstärkten Einfluss auf die Verantwortlichen in Israel und den Palästinensergebieten für eine Beendigung der Gewaltspirale abzuverlangen. Gleichzeitig müsse mit geeigneten Maßnahmen das Überleben der Christen des Landes und ihrer Einrichtungen, voran die Schulen, gesichert werden. Zur Zeit sind etwa 50 Prozent der katholischen Schulen ohne regelmäßiges Einkommen. Außerdem sollen die Gläubigen ermutigt werden, auch unter den derzeit schwierigen Bedingungen Pilgerreisen ins Heilige Land zu machen, da diese „ohne weiteres möglich sind, sofern sie mit der gebotenen Vorsicht und unter kundiger Führung durchgeführt werden.“ Durch erhöhte Pilgerzahlen erfolgt nicht nur wirtschaftliche Hilfe, sondern Pilgerreisen machen auch die direkte Solidarität aus der Weltkirche erfahrbar. Auf der Wunschliste der Bischöfe aus dem Heiligen Land steht auch eine bessere Bewusstseinsbildung durch die Medien im Westen. Es wurde beklagt, dass die alltäglichen Ungerechtigkeiten, die Palästinenser erleiden müssen, weithin dem internationalen Bewusstsein verborgen bleiben.Unsere zuständigen Gremien werden darüber beraten, mit welchen Maßnahmen die Kirche in Deutschland den Christen dort schnell und nachhaltig helfen kann. In einem Aufruf zum kommenden Palmsonntag machen wir nochmals besonders auf die schwierige Lage der Christen im Heiligen Land aufmerksam. Sie rufen zu verstärkter Solidarität mit ihnen auf und bitten die Katholiken in Deutschland, "im Gebet für einen baldigen gerechten Frieden und für Versöhnung ihre Verbundenheit mit den Menschen im Heiligen Land zu zeigen“.

- zurück zur 2. Begegnung mit ausländischen Bischöfen aus Afrika, Asien, Lateinamerika
Der Erzbischof von Monrovia (Liberia), Michael Kpakala Francis, der Bischof von Sucumbíos (Ecuador), Gonzalo López Marañón, und der Bischof von Battambang (Kambodscha), Enrique Figaredo Alvargonzalez, die sich aus Anlass der Eröffnung der diesjährigen Fastenaktion des Bischöflichen Werkes MISEREOR in Deutschland aufhalten, haben uns während der Vollversammlung über die politisch-soziale und pastorale Situation in ihren Ländern berichtet. Diese wurden in den zurückliegenden Jahrzehnten durch Diktaturen und bewaffnete Konflikte nachhaltig erschüttert, die auch schwerwiegende Folgen für das kirchliche Leben in diesen Ländern mit sich gebracht haben.Bischof Figaredo Alvargonzalez sprach über die Tragödie, die das kambodschanische Volk und auch die Kirche in der Zeit der Roten Khmer und der vietnamesischen Okkupation Kambodschas erlitten haben. Er machte auf die große Zahl von Landminen-Opfern aufmerksam, denen die Kirche ihre besondere soziale und pastorale Aufmerksamkeit widmet.

Erzbischof Francis beschrieb die Folgen des siebenjährigen Bürgerkrieges in Liberia. Die Nähe der Kirche zum liberianischen Volk müsse sich heute vor allem beim Wiederaufbau einer zivilen Gesellschaft und bei der Resozialisierung der zahlreichen Kindersoldaten bewähren.Bischof Lopez erläuterte die negativen Folgen, die der „Krieg gegen die Drogen“ auf die Lebensbedingungen der einfachen Menschen in Ecuador hatte. Mit einer Pastoral, die sich auf die Basisgemeinschaften konzentriert und von der vorrangigen Option für die Armen angeleitet ist, stelle sich die Kirche in den Dienst an der notleidenden Bevölkerung. Die ausländischen Bischöfe haben der Kirche in Deutschland gedankt für die langjährige ideelle und materielle Unterstützung, die sie in ihrer Heimat besonders durch die kirchlichen Hilfswerke erfahren.

- zurück zur VII. Publizistische Fragen
1. Strategiekommission Medien - Zwischenbericht
Nach Auffassung der Bischöfe müssen in der kirchlichen Medienarbeit mehr als bisher die Kräfte gebündelt werden. Darüber haben wir vor zwei Jahren in der Frühjahrs-Vollversammlung gesprochen. Inzwischen liegen konkrete Vorschläge vor. Betroffen sind vor allem unsere Medienunternehmen, für die wir eine übergreifende Strategie brauchen, die in enger Verbindung mit der Publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz entworfen werden muss. Wir planen deshalb, im Laufe des Jahres eine „Strategiekommission Medien“ zu gründen. Ihr gehören Mitglieder der zuständigen Bischöflichen Kommission IX an, aber auch Repräsentanten einiger Bistümer, die Gesellschafter der betroffenen Unternehmen sind, für die ich als Beispiele die Tellux, den Rheinischen Merkur oder auch die Katholische Nachrichten-Agentur nenne. Die Mitglieder der Kommission werden Mandate in den Aufsichtsgremien wahrnehmen und Gesellschafterrechte des Verbandes der Diözesen Deutschlands ausüben, so dass wichtige Entscheidungen in den Medienunternehmen besser koordiniert sind. Insbesondere berät die Kommission über die längerfristige Entwicklung der kirchlichen Medienlandschaft, und sie sorgt für die Sicherstellung publizistischer und wirtschaftlicher Synergien.

- zurück zur 2. Plakat zum „Amen“-Film
Das im Zusammenhang mit dem Film „Amen.“ verwendete Plakat, das in der optischen Darstellung das christliche Kreuz mit dem Hakenkreuz gleichsetzt, stellt eine grobe Verleumdung und eine Geschichtsklitterung dar. Die vielen Menschen, die auch aus dem Bereich der katholischen Kirche im Kampf gegen den Nationalsozialismus ihr Leben eingesetzt und verloren haben, müssen sich im Nachhinein verhöhnt vorkommen.Die von der Deutschen Bischofskonferenz 1965 eingerichtete Kommission für Zeitgeschichte hat in über 150 Bänden das Thema katholische Kirche und Nationalsozialismus aufgearbeitet, alle vorhandenen Dokumente vorgelegt und so die Möglichkeit einer objektiven Beurteilung geschaffen.An der Wirkung des Plakates ändert auch nichts die Tatsache, dass es sich bei dem dargestellten Priester und dem SS-Mann um Personen handelt, die von den Nationalsozialisten ermordet wurden. Hier wird das Symbol des Todes und der Vernichtung mit dem Symbol des Lebens gleichgesetzt. Das ist für einen Christen nicht zumutbar.In diesem Zusammenhang möchten wir an die Notwendigkeit erinnern, den Schutz der religiösen Überzeugung im StGB § 166 zu verbessern. Es geht uns nicht um das Vermeiden von Kritik, sondern von Verunglimpfungen, die immer wieder - wie dieses jüngste Beispiel zeigt - geschehen.Die Nachrichten aus dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags, die wir im Sinne von Ablehnung einer Verbesserung des Schutzes erhalten haben, sind hoffentlich nicht das letzte Wort. Wir fordern die Abgeordneten auf, sich im parlamentarischen Verfahren differenzierter mit diesem Thema zu befassen. Es ist auffallend, dass man in Deutschland bei einer religiösen Kränkung von Christen weniger sensibel ist als bei der religiösen Kränkung von Menschen anderer Glaubensbekenntnisse.

- zurück zur Personalien
Weihbischof Dr. Paul Wehrle (Freiburg) wird von der Vollversammlung für die laufende Arbeitsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2006 zum Beauftragten für das Cusanuswerk und den Katholischen Akademischen Ausländer-Dienst (KAAD) gewählt. Den bisherigen Beauftragten für das Cusanuswerk, dem Bischof von Essen, Dr. Hubert Luthe, und für den KAAD, Weihbischof Dr. Klaus Dick (Köln), die auf eigenen Wunsch von diesen Aufgaben entpflichtet werden, danken wir für ihren langjährigen und engagierten Einsatz, nämlich 30 und 20 Jahre.

Die Vollversammlung beruft Prälat Stanislaw Budyn (Hannover) für die Dauer von fünf Jahren (vom 01.04.2002 bis 31.03.2007) zum Delegaten für die polnischsprachige Seelsorge in Deutschland und dankt dem scheidenden Delegaten, Prälat Dr. Franciszek Mrowiec, für seinen 15jährigen Dienst.

Zum Leiter des Katholischen Auslandssekretariats für die Zeit vom 01.03.2002 bis zur Herbst-Vollversammlung 2006 wählt die Vollversammlung Msgr. Dr. Peter Prassel (Bonn) und dankt dem langjährigen Leiter Msgr. Norbert Blome (Osnabrück) für seinen intensiven Einsatz.

Die Vollversammlung stimmt der Kandidatur von Pfarrer Klaus Kugler (Köln) als Bundespräses des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) für eine Amtszeit von drei Jahren (Mai 2002 bis Mai 2005) zu.

Wir haben im Herbst 2001 die Kommissionen und Unterkommissionen neu zusammengesetzt. Jetzt haben wir viele weitere Entsendungen und Beauftragungen durchgeführt, deren Nennung im Einzelnen hier nicht möglich ist.

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