| Pressemeldung

Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, im Anschluss an die Herbst-Vollversammlung in Fulda vom 22. bis 25. September 2003

I. Gesellschaftliche Fragen
(Eröffnungsreferat des Vorsitzenden)
II. Liturgie

III. Erziehung und Wissenschaft

IV. Weltkirche

V. Jugend

VI.
VII.
I. Gesellschaftliche Fragen
1. Studientag Europa
Im Rahmen eines Studientages haben wir uns mit den aktuellen Entwicklungen in Europa und den Konsequenzen befasst, die sich hieraus für das kirchliche Handeln ergeben. Als Referenten konnten wir Professor Dr. Rémi Brague (Paris/ München), Prälat Noël Treanor (Brüssel) und den langjährigen außenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Herrn Karl Lamers (Bonn), begrüßen. Professor Dr. Rémi Brague näherte sich der Thematik aus kulturwissenschaftlich-philosophischer Sicht. Er ging zunächst auf eine mögliche Veränderung der Werthaltungen in Europa ein, die durch die Annäherung der beiden früher getrennten Teile Europas entstehen können. Der Kirche fällt eine wichtige Aufgabe im Dialog zu, da sie als nahezu einzige Institution durchgehend am Zusammenhalt des einen Europas festgehalten hat. Auch behandelte das Referat die Folgerungen, die sich aus dem Europäischen Verfassungsvertrag ergeben. Schließlich setzte sich Professor Brague mit der Rolle auseinander, die Europa in der Welt noch finden muss. Er macht deutlich, dass es eine unterscheidende europäische Erfahrung ist, sich vielfältigen Traditionen auf eine Weise zu nähern, die diese anerkennt und zu bewahren weiß, also Fremdes aufnimmt, ohne es dabei aufzulösen. Im Unterschied zu Amerika hat Europa die Erfahrung einer Friedensstiftung in seinem Innern anzubieten. Es kann auf andere Teile der Welt anziehend wirken und eine Vorbildfunktion ausüben, dass sich im Innern Europas alte Feindschaften in Freundschaften verwandelt haben. In einem zweiten Referat stellte der Generalsekretär der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (ComECE), Prälat Noël Treanor, den vom Europäischen Konvent erarbeiteten Entwurf eines Vertrages über eine "Verfassung für Europa" vor und erörtert Konsequenzen für das kirchliche Handeln. Die Europäische Union wird künftig auch rechtlich verbindlich zur Berücksichtigung kirchlicher Belange und des mitgliedsstaatlichen Verhältnisses von Kirche und Staat verpflichtet sein. Ebenfalls soll die Charta der Grundrechte in den Verfassungsvertrag aufgenommen werden, wodurch die Religionsfreiheit in ihrer individuellen und kollektiven Dimension besser zur Geltung kommt. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Überlegungen legte Prälat Treanor auf die Ausgestaltung des Dialogs der Europäischen Union mit den Kirchen, wie er durch den geplanten Art. I-51 Abs. 3 eingeführt wird. Schließlich ging Prälat Treanor auf die Präambel des Verfassungsentwurfs ein. Er machte deutlich, dass die Erwähnung von "kulturellen, religiösen und humanistischen" Überlieferungen Europas in allen Amtssprachen der Union gegenüber der nur in der deutschen Version der Grundrechtecharta zu findenden Nennung eines "geistig-religiösen Erbes" einen Fortschritt darstellt. Zu den erfreulichen Erfahrungen der Verfassungsdebatte der vergangenen Monate gehört es, dass sich die Diskussion über die öffentlich-religiöse Dimension des Lebens substantiell weiter entwickelt hat. Allerdings wird der besondere Anteil des Christentums am religiösen Erbe Europas im Verfassungsentwurf nicht erwähnt. Zudem fehlt ein Gottesbezug. Im dritten Referat ging Karl Lamers aus politischem Blickwinkel auf die Zukunft Europas ein. Er behandelte Fragen der Bewahrung einer liberalen Wirtschafts- und zugleich solidarischen Gesellschaftsordnung und der Integration neuer Mitglieder, die angesichts des unterschiedlichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungsstandes, aber auch mentaler Unterschiede eine besondere Herausforderung darstellt. Sodann ging es um die Bestimmung der Grenzen Europas, die Neubestimmung des Verhältnisses zu Amerika im Sinne einer europäisch-amerikanischen Partnerschaft und der Vorstellungen Europas von einer besseren Weltordnung. Die Bischöfe haben in der Aussprache nochmals betont, dass die Europäische Union nicht nur eine Wirtschafts- oder eine politische Gemeinschaft ist, sondern als eine Wertegemeinschaft verstanden werden muss. Dies macht auch die Einfügung der Grundrechtecharta in den EU-Verfassungsentwurf deutlich. Wir begrüßen, dass die Europäische Union nach dem Verfassungsentwurf die Identität der Kirchen und die unterschiedliche Ausgestaltung des Verhältnisses von Staat und Kirche in den einzelnen europäischen Staaten ausdrücklich achtet und einen Dialog mit den Kirchen führt. In der Diskussion wurde anerkannt, dass die Präambel auf die religiösen Überlieferungen Europas und deren Werte Bezug nimmt, doch sind wir uns einig, dass angesichts der tiefen Verwurzelung der europäischen Kultur im christlichen Glauben das Fehlen eines ausdrücklichen Bezugs auf das christliche Erbe und eines Gottesbezuges nicht akzeptabel ist. Die Deutsche Bischofskonferenz dankt der ComECE für ihre gründliche Arbeit, die sie gegenüber den Organen der EU in enger Abstimmung mit dem Heiligen Stuhl, den Bischofskonferenzen der Europäischen Union und in ökumenischer Zusammenarbeit leistet.

2. Zum Entwurf eines europäischen Verfassungsvertrages
Die deutschen Bischöfe erkennen an, dass dem Verfassung-Konvent insgesamt ein eindrucksvoller und außergewöhnlicher Entwurf gelungen ist, der im Vertragstext die vielfältigen Interessen der Vertreter von Regierungen und Parlamenten aus den Mitgliedsstaaten und den Beitrittsländern sowie des Europäischen Parlaments zusammenführt. Es ist sehr erfreulich, dass die Europäische Union durch die Eingliederung der Grundrechtecharta in den Verfassungstext nochmals deutlich macht, dass sie die grundlegenden Werte anerkennt, zu denen das Christentum einen entscheidenden Beitrag geleistet hat: Die transzendente Würde der menschlichen Person, den Wert der Vernunft, der Freiheit, der Demokratie, des Rechtsstaats und der Unterscheidung zwischen Politik und Religion. Die Europäische Union wird sich ihrer Werte immer wieder vergewissern und sie mit Leben füllen müssen, wenn aus der Wertekrise, in der Europa steckt, neuer Schwung folgen soll, der den Bürgerinnen und Bürgern Anlass zur Hoffnung gibt. Es ist sehr zu begrüßen, dass die Europäische Union die Identität der Kirchen und die unterschiedliche Ausgestaltung des Verhältnisses von Staat und Kirche in den europäischen Staaten, die tiefe historische Wurzeln hat, ausdrücklich achtet und einen Dialog mit den Kirchen führt. In der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (ComECE) mit den anderen Bischofskonferenzen in der Europäischen Union versammelt, sind wir dazu bereit. Angesichts der Tatsache, dass "der christliche Glaube tiefgreifend und maßgebend zu den Fundamenten der europäischen Kultur gehört", woran Papst Johannes Paul II. nachdrücklich in seinem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben "Ecclesia in Europa" im Sommer diesen Jahres erinnert hat, ist es unverständlich, dass dieser christliche Beitrag zur Gestalt Europas in der Präambel nicht ausdrücklich benannt wird. Die Präambel, die im Konvent im Gegensatz zum eigentlichen Verfassungstext nicht mehr ausführlich beraten wurde, wird Gegenstand der Beratungen der Staats- und Regierungschefs in der Regierungskonferenz seien. Nach dem Willen der italienischen Ratspräsidentschaft und anderer Länder soll dabei auch die Frage der Verankerung des Religiösen in der Präambel thematisiert werden. Die Deutsche Bischofskonferenz bittet die Verantwortlichen bei der Regierungskonferenz, insbesondere die Bundesregierung, für die Aufnahme einer expliziten Nennung des jüdisch-christlichen Erbes einzutreten sowie für die Aufnahme eines ausdrücklichen Transzendenz-Bezuges, wie wir ihn beispielsweise im deutschen Grundgesetz mit der Formulierung "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ..." kennen. Die Nennung Gottes würde eine Absage an die Verabsolutierung der politischen Ordnung darstellen. Mit dem Gottesbezug in der europäischen Verfassung wäre deshalb eine Grenze und zugleich eine Quelle politischen Handelns benannt, die die Geschichte Europas bis heute bestimmt und der Humanität dient.

3. Lebensschutz in Europa
Aus aktuellem Anlass haben wir uns mit verschiedenen Entwicklungen im Bereich des Lebensschutzes in Europa befasst. Mit Befremden haben wir einen Bericht der Kommission für soziale Fragen, Gesundheit und Familie der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zur Frage der "Euthanasie" zur Kenntnis genommen. Der Bericht empfiehlt den Mitgliedern des Europarats, künftig von der Bestrafung aktiver Sterbehilfe abzusehen. Ein solcher Vorschlag widerspricht nicht nur der bisherigen Position der Parlamentarischen Versammlung selbst (vgl. Empfehlung 1418 der Parlamentarischen Versammlung vom 25. Juni 1999) und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (vgl. zum Fall Diane Pretty vom 29.04.2003, no. 2346/02). Er widerspricht auch grundlegenden ethischen Forderungen im Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen in den Ländern Europas. Wir appellieren an die deutschen Abgeordneten in der Parlamentarischen Versammlung, jeder Realisierung und Förderung der Straffreiheit aktiver Sterbehilfe entschieden entgegenzutreten. Wir erinnern eindringlich daran, dass jeder Mensch in jeder Phase seines Lebens eine unveräußerliche Würde und ein unbedingtes Lebensrecht besitzt.

Bereits am vergangenen Montag habe ich eindringlich vor einer Förderung der sogenannten "verbrauchenden" Embryonenforschung in der Europäischen Union gewarnt. Jeder finanziellen Förderung von Forschungen, bei der menschliche Embryonen getötet werden, muss eine klare Absage erteilt werden. Menschliche Embryonen dürfen nicht zu einem "Rohstoff" werden. Eine solche Instrumentalisierung missachtet das Lebensrecht, das dem menschlichen Embryo von Anfang an zukommt. Gerade in seinen schwächsten Phasen verdient menschliches Leben einen besonderen Schutz.

4. Zusammenhalt und Gerechtigkeit, Solidarität und Verantwortung zwischen den Generationen. Anthropologische und theologische Klärungsversuche zur aktuellen Diskussion um die Sozialsysteme" (Eröffnungsreferat des Vorsitzenden)
Aktueller Anknüpfungspunkt des Eröffnungsreferats ist die Diskussion über die Generationengerechtigkeit angesichts des notwendigen Umbaus der sozialen Sicherungssysteme. Ausgehend von der Vielschichtigkeit des Generationenbegriffes und der bestehenden wechselseitigen Abhängigkeit der Generationen wird in anthropologischer und theologischer Perspektive auf die Notwendigkeit einer ethischen Annäherung an den Zusammenhang und die Verantwortung der Generationen hingewiesen. Der Generationenbegriff ist vielschichtig. Unter Generation wird vielfach eine Gruppe etwa altersgleicher Personen verstanden, die Lebensphasen gemeinsam haben, gegebenenfalls durch schwerwiegende Ereignisse zur Schicksalsgemeinschaft geworden sind und durch ähnliche Weltsichten, Lebensstile und Handlungsmuster ein Generationenbewusstsein ausgebildet haben. Gleichzeitig geht es aber auch um die Generationenfolge in der Familie. Dies wird leider heute viel zu wenig beachtet. Der Generationenbegriff muss erweitert werden, um so auch dem unmittelbaren, persönlichen Generationenzusammenhang mit seinem ethischen Gehalt stärkeres Gewicht zu verleihen. Unzureichend ist der Erklärungsgehalt der Begriffe Generationenkonflikt und Generationenvertrag zur Beschreibung der wechselseitigen Abhängigkeit der Generationen. Notwendig ist eine "intergenerationelle Solidarität", die zwischen der noch nicht, der derzeit und der nicht mehr erwerbsfähigen Generation geübt wird. Da in der derzeitigen Situation die Last für die noch nicht erwerbsfähige Generation zu einem erheblichen Teil bei den Familien liegt und dies zu einem Problem der Verteilungsgerechtigkeit wird, fordern wir hier ein Umdenken und eine energische Wende in der Familienpolitik. Der Zusammenhang der Generationen meint eine doppelte Verpflichtung, die schon im 4. Gebot "Ehre deinen Vater und deine Mutter, damit du lange lebst in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt" (Exodus 20,12) in Verbindung mit dem Buch Deuteronomium 4,10; 11,18-21 aufgezeigt wird: Während die nachfolgende Generation ihren Eltern insbesondere durch konkrete materielle Versorgungsleistungen ein Altern in Würde ermöglicht, ist die vorangegangene Generation verpflichtet zu einer Weitergabe ihres Glaubens und ihrer Werte. In dem Maße, in dem das Leben des Einzelnen weniger durch familiäre Verhältnisse geprägt wird, muss der Geist des Gebotes auf die neuen Rahmenbedingungen übertragen werden. Ein zentrales Problem der Generationensolidarität ist es, dass sich die westlichen Industriestaaten in beträchtlichem Umfang von elementaren Prinzipien intergenerationeller Solidarität entfernen. Sie werden ihrer Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen nicht gerecht. Heute lebende Generationen haben die technischen Möglichkeiten, den Fortbestand menschlichen Lebens ernsthaft zu gefährden oder zumindest durch Entscheidungen und Verhaltensweisen die Lebensfundamente künftiger Generationen in einem bisher kaum gekannten Ausmaß zu beeinträchtigen. Sie haben damit die Möglichkeit, die Belange der zukünftigen Generationen ihren eigenen unterzuordnen. Auch die von der Gesellschaft getragene Altersversorgung, die weitgehend an die Stelle der familiengebundenen Altenfürsorge getreten ist, bedarf einer kritischen Betrachtung. Die Familie ist auf vielfache Weise geschwächt und das Grundverhältnis der Generationen ist insbesondere angesichts einer hochgradigen Individualisierung und Privatisierung des menschlichen Lebens vielfach gestört. Damit ist die Wechselseitigkeit von Geben und Nehmen in der Abfolge der Generationen nicht mehr gewährleistet. Die mangelnde Verantwortung gegenüber kommenden Generationen zeigt sich beispielsweise bei den sozialen Sicherungssystemen, besonders der Rentenfrage, bei der Staatsverschuldung, der Arbeitslosigkeit oder dem Ausbau von Bildungseinrichtungen. Die Krise des deutschen Sozialstaats ist unübersehbar, was auch damit zusammenhängt, dass die Familie heute vielfach aus dem Horizont des Generationenzusammenhangs verdrängt worden ist. Während es die Eltern sind, die die Lasten für die nachfolgenden Generationen tragen, profitieren alle Älteren von den Leistungen der nachfolgenden Generation. Es kommt zu einer gefährlichen Kluft zwischen Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit, weil das Ziel des sozialen Rechtsstaates mit den heutigen demographischen Entwicklungen kaum mehr zu vermitteln ist. Die Gestaltung des Generationenzusammenhangs muss deshalb korrigiert werden: eine klare Priorität für die Familie auch in den Bereichen des Verfassungsrechts, der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und der Sozialpolitik. Die Generationensolidarität ist nicht selbstverständlich, und sie wird nicht allein durch die Beschwörung des guten Willens oder das Vertrauen auf formale, rechtliche oder ökonomische Regelungen herbeigeführt. Vielmehr geht es um eine neue ethische Verantwortung der Generationen untereinander. Was wir brauchen, ist eine vorausdenkende Verantwortung (Hans Jonas), die sich auf die Zukunft und ganz besonders auf den Erhalt der Lebensbedingungen für die künftigen Generationen richtet. Dazu ist ein grundsätzliches Umdenken notwendig. Für die Generationensolidarität sind zwei Dinge notwendig: Die Familie und ihre Lebensbedingungen sowie die Weitergabe elementarer Kenntnisse und Überzeugungen ethischer, geistiger und spiritueller Art zwischen den Generationen. Diese Überlegungen wurden fortgeführt, zumal im Licht der Worte Jesu (vgl. Lk 8,19-21), in der Predigt am 23.9.2003.

5. Handreichung "Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und wirtschaftliche Aufsicht"
Wir haben uns auch mit der Frage der wirtschaftlichen Aufsicht in sozialen und über soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft befasst. Die katholische Kirche ist mit ihren vielfältigen sozialen Diensten und Einrichtungen, insbesondere im Bereich der Caritas und der Orden, ein quantitativ und qualitativ starker Anbieter sozialer Dienstleistungen. Gesellschaftliche, sozialpolitische und ökonomische Veränderungen haben die Organisation dieser Dienste und Einrichtungen hinsichtlich der Trägerstrukturen, der Geschäftsführung und der Tragweite wirtschaftlicher Entscheidungen wesentlich komplexer werden lassen. Damit wachsen auch die Anforderungen an die Verantwortungsträger. Klare Aufsichtsstrukturen sind deshalb ein wichtiges Qualitätsmerkmal. In Wirtschaft und Politik sind in den letzten Jahren einige Aspekte entwickelt worden, die zum Teil auf den sozialen Bereich hin übertragen werden müssen, so z. B. Elemente aus dem "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" (KonTraG) oder dem "Transparenz- und Publizitätsgesetz" (TransPuG) und des "Deutschen Corporate Governance Kodex" (DCGK). Die Träger sozialer Einrichtungen und Dienste müssen die Anforderungen an die internen Aufsichtsstrukturen und -gremien neu bedenken und umsetzen. Die Aufgabe der bischöflichen Ordinariate liegt primär darin, sicherzustellen, dass in allen Einrichtungen geeignete interne Aufsichtsstrukturen vorhanden sind. Darüber hinaus nehmen die Ordinariate auch Funktionen als Aufsichtsbehörde wahr. Um die Träger sozialer Dienste und Einrichtungen in katholischer Trägerschaft bei der wirtschaftlichen Aufsicht zu unterstützen, erarbeiten die Kommission für caritative Fragen und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) derzeit gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband und der Vereinigung der Ordensoberinnen Deutschlands eine Handreichung. Die Arbeiten an dem Text sollen noch vor Ende diesen Jahres abgeschlossen sein.

6. Ausbildungsplatzsituation in Deutschland
Im Verlauf unserer Vollversammlung haben wir uns auch ausführlich mit der derzeitigen Ausbildungsplatzsituation beschäftigt. Dazu geben wir folgende Erklärung im Wortlaut ab:

"In diesen Wochen beginnen viele Schulabgänger ihre Berufsausbildung. Doch hat eine beträchtliche Zahl junger Menschen in diesem Jahr noch keinen Ausbildungsplatz gefunden. Die Ausbildungsplatzsituation ist in Deutschland so schwierig wie seit Jahren nicht mehr. Angesichts der großen Zahl von Jugendlichen, denen der Start ins Berufsleben auf diese Weise zu misslingen droht, richten die deutschen Bischöfe den nachdrücklichen Appell an die Verantwortlichen in den privaten und öffentlichen Unternehmen und Betrieben, Ausbildungsplätze in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen und wenn möglich auch über den gegenwärtigen Bedarf hinaus junge Menschen auszubilden.

In unserer Gesellschaft, die zunehmend von Technologie und Wissen geprägt wird, ist ein gelingendes Erwerbsleben ohne eine qualifizierte Ausbildung kaum mehr möglich. Deshalb hängen die zukünftigen Chancen von Jugendlichen fundamental von einer guten Berufsausbildung ab. Sie ist nicht nur für die eigenständige Sicherung ihres Lebensunterhalts, sondern auch für das Selbstwertgefühl der Jugendlichen und ihre Bereitschaft und Befähigung, am sozialen Leben teilzunehmen, entscheidend. Besondere Beachtung erfordert die Situation der benachteiligten Jugendlichen aus sozial schwachen Familien und aus Familien mit Migrationshintergrund, die durch spezielle Förderung auf eine Ausbildung vorbereitet werden müssen. Sie dürfen nicht Opfer von Spar- und Umstrukturierungsmaßnahmen aufgrund einer schwierigen Situation in den öffentlichen Haushalten und bei privaten Unternehmen werden.

In den kirchlichen Einrichtungen, vor allem in den Einrichtungen der Caritas, wird eine erhebliche Anzahl junger Menschen ausgebildet oder auf die Ausbildung vorbereitet. Gleichwohl richten die deutschen Bischöfe ihren Appell auch an alle kirchlichen Einrichtungen, zu prüfen, ob sie über das bisherige Ausbildungsplatzangebot hinaus weiteren Jugendlichen eine Berufsausbildung ermöglichen können.

Fulda, den 25. September 2003"

II. Liturgie
1. Hirtenwort zur Liturgie
Im Blick auf das Thema "Mitte und Höhepunkt des ganzen Lebens der christlichen Gemeinde. Impulse für eine lebendige Feier der Liturgie" haben wir ein Hirtenwort zur Liturgie verabschiedet, das am Christkönigssonntag, den 23.11.2003, in allen katholischen Gemeinden verlesen werden soll. Mit diesem Hirtenwort wollen wir an die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils "Sacrosanctum Concilium" vom 04.12.1963 erinnern, durch die vor 40 Jahren eine Erneuerung der Liturgie in die Wege geleitet wurde. In erster Linie soll das Hirtenwort die Gemeinden ermutigen, den "Schatz der Liturgie" neu zu entdecken und in seiner missionarischen Bedeutung wiederzubeleben. Es will Anregungen geben, das liturgische Leben in der Vielfalt der liturgischen Dienste zu vertiefen und von innen her lebendiger zu gestalten. Das Hirtenwort wird in der Reihe "Die deutschen Bischöfe" veröffentlicht.

2. Revision der Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift
Seit rund 25 Jahren gibt es die deutsche Einheitsübersetzung der Bibel. Wir haben jetzt eine Überarbeitung beschlossen, bei der Fehler korrigiert und einige sprachliche Formulierungen überdacht werden sollen. Die Revision übernehmen ausgewiesene Bibelwissenschaftler. Die Psalmen und das Neue Testament werden in bewährter ökumenischer Zusammenarbeit von evangelischen und katholischen Experten überarbeitet. Für den Bereich des Alten Testaments (abgesehen von den Psalmen) werden katholische Fachleute benannt. Bei der Überarbeitung gelten die "Normen für die Übersetzung der Heiligen Schrift und für die Erstellung der Lektionare" (Liturgiam authenticam 34-45). Herausgeber sind die Deutsche, die Österreichische und die Schweizer Bischofskonferenz sowie die (Erz-)Bischöfe von Bozen-Brixen, Luxemburg, Lüttich, Straßburg und Vaduz. Für die Psalmen und das Neue Testament ist auch der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland Auftraggeber. Die revidierte Einheitsübersetzung wird von der Katholischen Bibelanstalt (Stuttgart) herausgegeben, die Verträge mit weiteren Verlegern abschließt.

3. Übersetzung der 3. Auflage des Deutschen Messbuchs
Am 18. März 2002 wurde in Rom die 3. Auflage des Missale Romanum (Römisches Messbuch) als editio typica (Original-Vorlage) veröffentlicht. Auf dieser Grundlage und nach den Maßgaben der Instruktion Liturgiam authenticam soll nun auch unser Deutsches Messbuch überarbeitet werden. Wir hoffen, dass die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung bald eine Gemischte Kommission für die Übersetzung der liturgischen Bücher im deutschen Sprachgebiet einrichtet und wir mit der Übersetzungsarbeit beginnen können. Die bislang gültige 2. Auflage wurde von der Deutschen, der Österreichischen und der Schweizer Bischofskonferenz sowie den (Erz-)Bischöfen von Bozen/Brixen, Luxemburg und Straßburg erarbeitet und herausgegeben. In Zukunft sollen auch die (Erz-)Bischöfe von Lüttich und Vaduz zur Herausgebergruppe gehören. Außerdem stimmen wir der Überführung der bisherigen "Arbeitsgemeinschaft der Liturgischen Kommissionen im deutschen Sprachgebiet (IAG)" in ein "Forum Liturgie der Bischofskonferenzen und Bischöfe im deutschen Sprachgebiet (FLD)" zu. Die anderen beteiligten Bischofskonferenzen und Bischöfe haben großteils zugestimmt, so dass die Neuordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2004 in Kraft treten kann.

4. Neues Gebet- und Gesangbuch (GGB)
Weihbischof Dr. Friedhelm Hofmann (Köln), Vorsitzender der Unterkommission "Gemeinsames Gebet- und Gesangbuch", hat über den Fortgang der Arbeiten am neuen Gebet- und Gesangbuch berichtet. Ausführlich haben wir über die inhaltliche Konzeption beraten und uns schließlich für eine Unterteilung in die drei Teile "Gebete / Texte / Hausgottesdienste", "Gottesdienstliche Feiern" und "Lieder / Gesänge" entschieden. Für die inhaltliche Arbeit sollen drei Bereiche mit entsprechenden Arbeitsgruppen gebildet werden: "Gesänge" (mit den Arbeitsgruppen Lieder; Nicht-liedmäßige Gesänge/Gregorianik; Psalmodie; Musikalische Begleitpublikationen), "Texte" (mit den Arbeitsgruppen Gebete; Katechetische Texte; Bilder/Bildtexte) sowie "Liturgie" (mit den Arbeitsgruppen Eucharistie/ordo missae; andere sakramentliche Feiern; Weitere gottesdienstliche Feiern). Die Mitglieder der Unterkommission werden für die einzelnen Arbeitsgruppen entsprechende Fachleute auswählen.

5. Orientierungshilfe "Umnutzung von Kirchen"
Der Vorsitzende unserer Liturgiekommission, Kardinal Joachim Meisner, hat eine Orientierungshilfe zur Umnutzung von Kirchen vorgestellt, die wir nochmals beraten haben. Sie soll den Bistümern Beurteilungskriterien und Entscheidungshilfen für den Fall an die Hand geben, dass einzelne Kirchen nicht mehr für gottesdienstliche Zwecke genutzt werden. Jüngere Entwicklungen - ich möchte hier nur die Bildung neuer Seelsorgeeinheiten, die Verödung mancher Stadtzentren und die gestiegenen Anforderungen an den Kirchenraum nennen - stellen Bistümer und Ordensgemeinschaften vor die Frage, was mit Kirchenbauten geschehen soll, die für die feiernde Gemeinde zu groß oder gar überflüssig geworden sind. Manchmal sind auch die Sanierungskosten zu hoch. Ein einheitliches Vorgehen zu finden ist schwer, da eine mögliche Umnutzung von Einzelfall zu Einzelfall genau geprüft werden muss. Dabei darf nicht vergessen werden, dass Kirchenbauten Glaubenszeugnisse sind. Sie sind sichtbare Zeichen unserer christlichen Identität, Orte des gelebten und gefeierten Glaubens. Für die Angehörigen von Pfarrgemeinden haben sie oft eine wichtige emotionale Bedeutung, häufig sind sie Heimat von Generationen von Christen. Deshalb bedeutet die Aufgabe eines kirchlichen Gebäudes immer, dass ein wesentlicher Bereich, der zum Leben eines Menschen gehört, verloren geht. Um ein der Situation angemessenes sensibles Vorgehen zu erreichen, hat eine Arbeitsgruppe die Orientierungshilfe zusammengestellt, die auf den Erfahrungen einzelner Bistümer basiert. Sie bedenkt unterschiedliche Möglichkeiten im Bereich der Nutzungserweiterung, der Umnutzung oder Profanierung von Kirchen- und Kapellengebäuden. Dabei werden sowohl kirchlich-liturgische als auch denkmalpflegerisch-kulturelle und baulich-nutzungstechnische sowie auch rechtliche Aspekte einbezogen. Grundsatz bleibt, dass jede Kirche für sich betrachtet und die aktuelle und pfarreispezifische Lage eingeschätzt und bewertet werden muss. Außerdem wurde ein Ritus zur Profanierung einer Kirche erarbeitet, mit dem die Gemeinde von ihrer Kirche Abschied nehmen kann, wenn diese nicht mehr zum Gottesdienst genutzt wird. Wie die Errichtung und Weihe einer Kirche, fällt auch die Entscheidung zur Profanierung in die Kompetenz des Bischofs, dem die Sorge für die Ortskirche anvertraut ist. Die Vollversammlung hat beschlossen, beide Texte - nach Einarbeitung letzter Änderungen - in der Reihe "Arbeitshilfen" zu veröffentlichen, die vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegeben wird.

6. Regionalkalender für das deutsche Sprachgebiet
Wir haben beschlossen, folgende nichtgebotene Gedenktage - nach Anerkennung durch die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung in Rom - in den Regionalkalender für das deutsche Sprachgebiet aufzunehmen:
5. Januar: Heiliger Johann Nepomuk Neumann
3. November: Seliger Rupert Mayer
4. Dezember: Seliger Adolph Kolping.
Außerdem wollen wir beantragen, den Gedenktag des Heiligen Bonifatius (5. Juni) zukünftig in allen deutschen Bistümern zum Fest anzuheben. Für das Bonifatiusjubiläum im nächsten Jahr, in dem sich der Todestag des "Apostels der Deutschen" zum 1250. Mal jährt, treffen bereits viele Bistümer Vorbereitungen. Informationen über das Jubiläumsjahr finden Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz href="../../aktionen/bonifatius-jubilaeum/index.html" target="_top".
III. Erziehung und Wissenschaft
1. Kirchliche Anforderungen an Juniorprofessoren
Mit der Einführung der Juniorprofessur durch die Hochschul-Dienstrechtsreform vom 23. Februar 2002 ergab sich für unsere Theologischen Fakultäten und Ausbildungsstätten Regelungsbedarf. Deshalb haben wir auf der Vollversammlung "Kirchliche Anforderungen an Juniorprofessoren in der Katholischen Theologie" beschlossen, die auch vom Katholisch-Theologischen Fakultätentag mitgetragen werden. Die Anforderungen sollen nach Zustimmung durch die Kongregation für das katholische Bildungswesen als Rahmenvorgabe des kirchlichen Hochschulrechts bei der Berufung und Qualifizierung der Juniorprofessoren zu Grunde gelegt werden. Die bewährte Habilitation bleibt für die Theologie insbesondere in den Ländern erhalten, wo sie staatskirchenrechtlich vereinbart ist. An den mehr als 50 Katholisch-Theologischen Fakultäten und Instituten in Deutschland arbeiten etwa 380 Theologieprofessoren (Statistisches Bundesamt, Professoren/Personalstellen 2001). Im Jahr 2001 waren ca. 19.000 Studierende für das Studienfach Katholische Theologie in den verschiedenen Studiengängen (Diplom, Magister, Lehrämter etc.) eingeschrieben (Statistisches Bundesamt, Studenten WS 2001/2002).

2. Grundlagenplan für den katholischen Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe/Sekundarstufe II
Die Kommission für Erziehung und Schule hat einen "Grundlagenplan für den katholischen Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe/Sekundarstufe II" erstellt, den die Vollversammlung verabschiedet und mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt hat. Der Grundlagenplan legt die Aufgaben und Ziele des katholischen Religionsunterrichts in dieser Schulstufe fest und entwickelt Leitlinien eines dialogischen Religionsunterrichts, der einen konfessionell-kirchlichen Standpunkt mit Offenheit für andere Einsichten und Überzeugungen verbindet.

Zum Hintergrund:
Der schulische Religionsunterricht unterliegt der staatlichen Aufsicht. Seine inhaltliche Ausgestaltung ist jedoch Angelegenheit der Religionsgemeinschaften (Art. 7, Abs. 3 GG). Die Lehrpläne für den Katholischen Religionsunterricht - wie auch die Schulbücher - bedürfen deshalb der kirchlichen Zulassung. Maßgabe für die kirchliche Zulassung sind die Grundlagenpläne. Sie legen auf der Grundlage der kirchlichen Lehre und unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen in Theologie und Pädagogik die didaktisch-methodische Konzeption des Katholischen Religionsunterrichts für eine bestimmte Schulstufe oder Schulform fest und geben Unterrichtsinhalte - meist in Form von Themenfeldern oder Gegenstandsbereichen - verbindlich vor. Sie schaffen damit eine Basis, auf der je spezifische Länderlehrpläne entstehen. Durch Grundlagenpläne kommen die Bischöfe ihrer Regelungsverpflichtung für den katholischen Religionsunterricht nach, die der Bischofskonferenz durch Can. 804 § 1 CIC übertragen ist.

3. Kirchliche Anforderungen für die Lehamtsstudiengänge
Die Vollversammlung hat neue "Kirchliche Anforderungen an die Studiengänge für das Lehramt in Katholischer Religion sowie an die Magister- und BA-/MA-Studiengänge mit Katholischer Religion als Haupt- oder Nebenfach" beschlossen. Damit wird das Religionslehrerstudium grundlegend reformiert. Zugleich werden die Vorgaben für die Einführung konsekutiver Studiengänge mit Bachelor- und Masterabschlüssen formuliert. In der vergangenen Woche haben die europäischen Wissenschaftsminister in Berlin unter Beteiligung des Heiligen Stuhls beschlossen, bis zum Jahr 2010 einen einheitlichen europäischen Hochschulraum mit konsekutiven Studienabschlüssen zu schaffen. Die "Kirchlichen Anforderungen" sollen ein solides Theologiestudium und eine Einführung in die schulische Praxis gewährleisten. Sie gehen vom Grundsatz des aufbauenden Lernens aus und formulieren verbindliche Studien- und Prüfungsinhalte. Für die neuen Studiengänge mit BA-/MA-Abschlüssen geben sie Module vor und schaffen so einen gemeinsamen Bezugspunkt für die Universitäten. Dabei bleibt den Katholisch-Theologischen Fakultäten und Ausbildungsstätten der notwendige Raum, eigene Akzente zu setzen. Der theologische Diplomstudiengang bleibt von dieser Änderung vorläufig unberührt. Der Neuordnung ist ein zweijähriger Konsultationsprozess vorangegangen, an dem alle an der Religionslehrerbildung beteiligten Gruppen von den Theologieprofessoren bis zu den Schulpraktikern teilgenommen haben. Die "Kirchlichen Anforderungen" sollen als Rahmenvorgabe des kirchlichen Hochschulrechts bei der Erstellung oder Veränderung von Studien- und Prüfungsordnungen zu Grunde gelegt werden. Nach Genehmigung durch die Kongregation für das katholische Bildungswesen werden die "Kirchlichen Anforderungen" den Kultus- bzw. Wissenschaftsministern der Länder zugeleitet. Erziehung und Schule gehören zu den traditionellen Aufgabenfeldern kirchlichen Handelns. In Deutschland ist der katholische Religionsunterricht fester Bestandteil im Fächerkanon der Schulen. Auch die gesellschaftliche Akzeptanz des Religionsunterrichts ist groß. So spricht sich in Umfragen regelmäßig die Mehrheit der Bevölkerung für den Religionsunterricht aus. Und weniger als 5 Prozent der Schülerinnen und Schüler melden sich vom Religionsunterricht ab, so das Ergebnis des Fachberichts der Kultusministerkonferenz "Zur Situation des Katholischen Religionsunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland", der im März diesen Jahres vorgestellt wurde.

4. Katholische Kirchenmusik-Ausbildung
Die Kirchenmusik besitzt für die katholische Kirche als notwendiger und integrierender Bestandteil der feierlichen Liturgie eine hohe Bedeutung. Zugleich wird ihr Wert für die Verkündigung und die Pastoral immer deutlicher wahrgenommen. Die deutschen Bischöfe haben hieraus mit der Erneuerung des kirchenmusikalischen Berufsbildes im Jahre 1991 bereits Folgerungen gezogen. (Das Studium der katholischen Kirchenmusik ist nach wie vor ein vielversprechender und lohnender Weg, auch wenn das berufliche Umfeld zunehmend Flexibilität und Kreativität erfordert.) Wir haben einen gemeinsamen Entwurf unserer Liturgiekommission und unserer Kommission für Wissenschaft und Kultur "Kirchliche Anforderungen für die berufsqualifizirende katholische Kirchenmusik-Ausbildung" beraten, der versucht entsprechende Vorgaben für die Ausbildung an Einrichtungen in staatlicher und kirchlicher Trägerschaft zu formulieren. Ziel ist die Sicherung einheitlicher Standards bei der kirchenmusikalischen Ausbildung, gerade auch unter Berücksichtigung möglicher neuer konsekutiver Studienangebote mit BA-/MA-Abschlüssen. Wir werden die Beratungen auf unserer Frühjahrs-Vollversammlung im kommenden Jahr fortsetzen.

5. Kirchliche Förderung für ausländische Studierende (KAAD)
Der Katholische Akademische Ausländer-Dienst (KAAD) hat seinen Bericht über die kirchliche Förderung für ausländische Studierende in Deutschland vorgelegt. Wie der KAAD als Clearingstelle für diesen Bereich darlegt, haben die Diözesen, die Deutsche Bischofskonferenz und die kirchlichen Werke im Jahr 2002 insgesamt ca. 6,3 Millionen Euro für ausländische Studierende und Wissenschaftler aufgewandt. Wichtig ist insbesondere die pastorale und soziale Arbeit der Hochschulgemeinden, die für ratsuchende ausländische Studierende zentrale Anlaufpunkte sind. Trotz mancher finanzieller Engpässe konnte die Arbeit auf hohem Niveau fortgeführt werden. Der KAAD selbst hat z. Zt. über 600 Stipendiatinnen und Stipendiaten aus Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa. Er macht seinen Stipendiaten ein umfangreiches Bildungsangebot. Das Förderungswerk verfügt über Partnerstrukturen im Ausland und pflegt intensiven Kontakt zu seinen Altstipendiaten. In seinen Bericht "Die Katholische Kirche im Prozess der Internationalisierung der deutschen Hochschule" geht der KAAD auf die Chancen und auch auf mögliche Probleme einer weiteren Internationalisierung der deutschen Hochschulen ein. Insbesondere nennt er die wachsenden finanziellen und sozialen Probleme ausländischer Studierender und Wissenschaftler. Der Bericht kann bei der Geschäftsstelle des KAAD (Hausdorffstr. 151, 53129 Bonn, Tel: 0228/917580) bestellt bzw. über www.kaad.de bezogen werden.

IV. Weltkirche
1. Arbeitshilfe "Christen und Muslime in Deutschland"
"Christen und Muslime in Deutschland" ist der Titel einer Arbeitshilfe, die uns der Vorsitzende unserer Kommission Weltkirche, Bischof Dr. Franz Kamphaus (Limburg), während der Vollversammlung vorgestellt hat. Bei der Arbeitshilfe handelt es sich um die Neufassung einer erstmals schon vor rund 20 Jahren veröffentlichten Publikation mit damals vor allem pastoralem Schwerpunkt. Eine neue Erarbeitung der komplexen Thematik war nötig geworden, da mit der steigenden Zahl der Muslime sich die auf die Kirche und auf unsere Gesellschaft zukommenden Herausforderungen deutlich verändert haben. Auch ist nicht zuletzt in Folge des 11. Septembers das Interesse der deutschen Öffentlichkeit an der Weltreligion Islam und am friedlichen Miteinander in Deutschland gestiegen. Die Arbeitshilfe gibt in einem ersten Teil einen Überblick über den Isalm in Deutschland, über seine historische, theologische und politische Vielfalt sowie über die wesentlichen Glaubensinhalte und die Glaubenspraxis der Muslime. Dabei werden den islamischen die christlichen Glaubensinhalte jeweils vergleichend gegenüber gestellt. In ihrem zweiten Teil können sich die Leser mit wichtigen Einzelfragen vertraut machen, deren Kenntnis für die Arbeit in pastoralen bzw. gesellschaftlichen Handlungsfeldern von Bedeutung ist. Hier geht es u. a. um Fragen der Ehe zwischen Katholiken und Muslimen, um Seelsorge im Krankenhaus und im Altersheim oder um Fragen, die sich in Bezug auf Schule, Kindertagesstätten oder Pfarrgemeinden ergeben. Im Hinblick auf das Zusammenleben von Christen, Muslimen und auch einer zunehmenden Zahl religiös nicht gebundener Menschen in Deutschland widmet sich die Arbeitshilfe außerdem den in unserer Gesellschaft z. T. heftig umstrittenen Themen wie Schächten, Moscheebau und Muezzinruf, Kopftuch und Islamunterricht mit größter Sorgfalt, um einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion zu leisten.

2. Bemerkungen zum "Kopftuchurteil" des Bundesverfassungsgerichts vom 24.09.2003
Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Woche sein lang erwartetes Urteil im sogenannten Kopftuch-Streit gesprochen. Mit der Aufhebung der gegen Frau Ludin ergangenen Entscheidungen der Vorinstanzen scheint höchstrichterlich entschieden, dass das religiös begründete Tragen eines Kopftuches auch dann unter den Schutz der grundgesetzlich garantierten Glaubensfreiheit fällt, wenn die Trägerin als Beamtin im Schuldienst steht. Andererseits aber haben die Verfassungsrichter - die Minderheit noch weit deutlicher als die Mehrheit - bekräftigt, dass in Ausübung eines öffentlichen Amtes die individuelle Glaubensfreiheit des Amtsträgers durchaus Beschränkungen unterworfen sein kann, wenn diese sich aus den Erfordernissen des Amtes ergeben. Das Gericht betont ausdrücklich die Möglichkeit solcher Beschränkungen im Hinblick auf das religiös motivierte Tragen eines Kopftuches im Schuldienst. Allerdings sieht die Mehrheit des 2. Senats des Verfassungsgerichts dies als einen so gravierenden Eingriff in ein grundrechtlich geschütztes Gut an, dass dieser nur dann gerechtfertigt sei, wenn er aufgrund eines hinreichend präzisen Gesetzes erfolgt. Das Verfassungsgericht erklärt nicht die Justiz, sondern den Gesetzgeber zur Klärung der Kopftuchfrage im Schuldienst für zuständig. Damit beschreitet es einen - in dieser Form überraschend - neuen Weg. Während die Minderheit der Richter überzeugt ist, dass die in der Verfassung verankerten Grundsätze des Beamtentums zur Klärung des Streites durch die Vorinstanzen ausreichend waren, hält die Mehrheit ein Gesetz für erforderlich, durch das der Begriff der Eignung näher definiert wird, der für die Einstellung eines Beamten zentral ist. Dies kann man zunächst als eine Stärkung der positiven Religionsfreiheit von Amtsträgern im öffentlichen Raum begrüßen. Tatsächlich aber ist im Grunde alles wieder offen. Im Augenblick scheint nicht einmal geklärt, ob Frau Ludin nun eingestellt werden muss oder nicht. Bereits heute ist deutlich, dass nicht nur Baden-Württemberg, sondern auch weitere Bundesländer aufgefordert sind, zur Regelung der Kopftuchfrage Gesetze zu erlassen. Es bedarf keiner großen Phantasie vorauszusehen, dass sie zu sehr unterschiedlichen Regelungen kommen können. Von heute überhaupt nicht absehbarer Bedeutung ist ferner die Tatsache, dass die zu erwartenden Gesetze sich keineswegs auf die Präzisierung der beamtenrechtlichen Eignungs- und damit Einstellungskriterien im Hinblick auf das islamische Kopftuch zu beschränken brauchen. Der zweite, dem Urteil voran gestellte Leitsatz besagt, dass die Länder den mit der zunehmenden religiösen Pluralität verbundenen gesellschaftlichen Wandel zum "Anlass zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule" nehmen können (BverfG, 2 BvR 1436/02 vom 3.6.2003, verkündet am 24.09.2003). Damit kann das Urteil nicht nur für muslimische, sondern möglicherweise auch für christliche Lehrerinnen und Lehrer und darüber hinaus auch für den Stellenwert von Religion in unseren öffentlichen Schulen überhaupt Folgen haben, die sich im Augenblick kaum übersehen lassen. Auch nach sorgfältiger Analyse der Urteilsgründe, der wir uns intensiv widmen müssen, wird keine abschließende Bewertung möglich sein. Die Hoffnung, dass mit dem Urteil zum Kopftuchstreit die mit dem Kruzifix-Urteil geförderte rechtspolitische Tendenz modifiziert werden könnte, richtet sich nunmehr an den demokratisch legitimierten Gesetzgeber. Sicherlich wird es nun zu sorgfältig abzuwägenden Entscheidungen kommen müssen. Um Lösungen zu finden, die allen Beteiligten gerecht werden, wird eine breite und offene Diskussion im politischen und gesellschaftlichen Raum erforderlich sein. Als Kirche werden wir uns intensiv an ihr beteiligen. Es geht dabei nicht allein um das immer wieder neu zu bestimmende, sensible Verhältnis zwischen Staat und Religion und dessen Ausgestaltung in einem föderalen Staat. Vielmehr können und müssen auch die Rahmenbedingungen für eine gelingende Integration der Menschen muslimischen Glaubens in Deutschland reflektiert werden. Dabei dürfen wir nicht allein die Rechte von muslimischen Lehrerinnen, sondern auch die Rechte muslimischer Schülerinnen im Blick haben. Es ist ja nicht zuletzt auch der Einsatz für ein Menschenbild gefordert, das die Gleichstellung von Mann und Frau in unserer Gesellschaft fördert, seien sie christlicher oder muslimischer Religionszugehörigkeit.

3. Weltfriedensgebet in Aachen
Der Bischof von Aachen, Dr. Heinrich Mussinghoff, hat uns über das 17. Weltfriedensgebetstreffen informiert, das vom 07. bis zum 09. September unter dem Motto "Zwischen Krieg und Frieden - Religionen und Kulturen begegnen sich" in Aachen stattgefunden hat. An diesem Treffen haben über 500 Führer der großen Weltreligionen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Gesellschaft und Politik aus über 50 Ländern teilgenommen. Auch viele Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz waren in Aachen. Organisiert wurde das Weltfriedensgebet von der Gemeinschaft Sant'Egidio im Zusammenwirken mit dem Bistum Aachen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat diese eindrucksvolle Begegnung gewürdigt. Wir hoffen sehr, dass von diesem Gebetstreffen weitere positive Wirkungen auf den interreligiösen Dialog ausgehen.

V. Jugend
1. Weltjugendtag 2005 in Deutschland
Der Vorsitzende der Jugendkommission, Bischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück), und der Erzbischof von Köln, Joachim Kardinal Meisner, berichteten über den Stand der Vorbereitungen des XX. Weltjugendtages 2005 in Deutschland. Er wird vom 15. bis 21 August 2005 in Köln stattfinden. Zuvor findet während der Tage der Begegnung in den Diözesen (11. bis 14. August 2005) auch ein Tag des sozialen Engagments statt. Leitwort dieses Tages ist "Under construction - bau mit an einer gerechten Welt". Das Weltjugendtagskreuz, das der Heilige Vater am diesjährigen Palmsonntag übergeben hat, war bis Ende August bereits in 13 europäischen Ländern zu Gast. Es wird am Palmsonntag 2004 seinen Weg durch die deutschen Bistümer beginnen.
Seit August stehen auch die Örtlichkeiten für die Großveranstaltungen fest: Der Eröffnungsgottesdienst und die Willkommensfeier finden auf den Poller Rheinwiesen statt, die Vigil und die Abschlussmesse auf dem Flughafen St. Augustin-Hangelar. Dies bestätigte Monsignore Renato Boccardo, der vatikanische Verantwortliche für die Reiseplanungen des Papstes, der Ende Juli die Örtlichkeiten besichtigt hatte.
Mitte Juni wurde das Logo des Weltjugendtags veröffentlicht. Dies sowie weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Homepage des Weltjugendtages 2005 unter
VI. Neustrukturierung des Sekretariats
Vor zwei Jahren haben wir dem Sekretariat unserer Bischofskonferenz eine neue Struktur gegeben. Über erste Erfahrungen mit dieser Neuordnung haben wir uns im Zuge einer ersten Auswertung beraten. Es zeigt sich, dass die Zusammenarbeit der Bischöflichen Kommissionen intensiviert und eine bessere Schwerpunktsetzung in der Bischofskonferenz erreicht werden konnte. Dies ist auch der Unterstützung durch die vier Fachbereiche im Sekretariat zu verdanken. Seine Neuorganisation hat sich insofern bewährt. Eine kleinere Nachbesserung wurde erforderlich, weil wir im Bereich der Liturgie - wie schon dargestellt - mehrere große Projekte verfolgen, die besondere Unterstützung verlangen.

VII. Personalien
1. Bischöfliche Kommissionen
Wir haben Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller (Regensburg) zum Vorsitzenden der Ökumenekommission gewählt. Die Wahl gilt für die laufende Arbeitsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2006.

Aufgrund der zuletzt erfolgten Bischofsernennungen wurde eine Nachwahl der Mitglieder der Bischöflichen Kommissionen für den Rest der Arbeitsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2006 erforderlich. Gewählt wurden:

Erzbischof Dr. Robert Zollitsch (Freiburg) zum Mitglied der Glaubenskommission und der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste;Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg) zum Mitglied der Unterkommission für Osteuropa;Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller zum Mitglied der Kommission Weltkirche;Weihbischof Dr. Hans-Jochen Jaschke (Hamburg) zum Mitglied der Pastoralkommision;Weihbischof Dr. Rainer Woelki (Köln) zum Mitglied der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste sowie der Migrationskommission;Weihbischof Dr. Werner Guballa (Mainz) zum Mitglied der Kommission für Wissenschaft und Kultur sowie der Kommission Weltkirche;Weihbischof Dr. Ulrich Neymeyr (Mainz) zum Mitglied der Publizistischen Kommission und der Jugendkommission.Ebenfalls neu gewählt wurden drei stellvertretende Vorsitzende von Kommissionen:
Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller (Regensburg) für die Glaubenskommission;Weihbischof Dr. Paul Wehrle (Freiburg) für die Kommission für Wissenschaft und Kultur undWeihbischof Josef Grünwald (Augsburg) für die Publizistische Kommission.Die Wahl gilt für die laufende Arbeitsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2006.

2. Wahl der Sekretäre der Bischöflichen Kommissionen und Bestellung der Bereichsleiter im Sekretariat
Die Vollversammlung hat die Sekretäre der Kommissionen und die Bereichsleiter im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz gewählt:
Pater Dr. Manfred Entrich OP zum Sekretär der Pastoralkommission, der Kommission für Geistliche Berufe und kirchliche Dienste, der Kommission für Ehe und Familie sowie der Jugendkommission. Er wird zugleich zum Leiter des Bereichs Pastoral im Sekretariat bestellt.Dr. Matthias Meyer zum Sekretär der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, der Publizistischen Kommission sowie der Caritaskommission. Zugleich wird er zum Leiter des Bereichs Kirche und Gesellschaft im Sekretariat bestellt.Ulrich Pöner zum Sekretär der Kommission Weltkirche und der Kommission für Migration. Er wird zugleich zum Leiter des Bereichs Weltkirche und Migration im Sekretariat bestellt.Dr. Rainer Ilgner wird zum Sekretär der Liturgiekommission gewählt. Zugleich haben wir Dr. Ilgner mit der strukturellen und inhaltlichen Koordination des Projekts "Bücher der Kirche" beauftragt (Deutsche Übersetzung der 3. Auflage des Missale Romanum, neues Gebet- und Gesangbuch, Revision der Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift).Alle Wahlen gelten für die laufende Arbeitsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2006.

3. Weitere Personalien
Die Herbst-Vollversammlung wählt Weihbischof Dr. Hans-Jochen Jaschke (Hamburg) zum Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für die Seelsorge im Bundesgrenzschutz. Die deutschen Bischöfe danken ausdrücklich Weihbischof Heinrich Janssen (Münster), der diese Aufgabe seit 1986 wahrgenommen hat, für sein langjähriges Engagement.

Prof. Dr. Josef Sayer wird für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren zum Hauptgeschäftsführer des Bischöflichen Werks Misereor berufen. Seine Amtszeit beginnt am 1. Dezember 2003.

Die Vollversammlung stimmt der erneuten Berufung von Prälat Clemens A. Kathke (Paderborn) als Generalsekretär des Bonifatiuswerkes der deutschen Katholiken zu. Die Wahl gilt wiederum sechs Jahre.

Als Mitglieder des Aktionsausschusses der Aktion Renovabis werden nach Beratungen in der Gemeinsamen Konferenz für die Dauer von fünf Jahren berufen: Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg), Dr. Andrea Gawrich (Bochum), Prälat Dr. Karl Jüsten (Berlin), Hubert Tintelott (Köln) und Helmut Wiesmann (Bonn). Zum Vorsitzenden wird Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg), zum stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Stefan Vesper (Bonn) ernannt.

Die Vollversammlung beruft Professor Dr. Stephan Leimgruber (München) und Privatdozent Dr. Hans Christian Schmidbauer (München) als Gutachter für die Regionale Schulbuchkommission Süd (Regensburg) für die kommenden fünf Jahre. Zugleich dankt sie Professor Dr. Wolfgang Nastainczyk und Professor Dr. Dr. Adam Seigfried (beide Regensburg) für ihre langjährige und erfolgreiche Mitarbeit.

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