| Pressemeldung | Nr. 64

Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, im Anschluss an die Herbst-Vollversammlung in Fulda vom 20. bis 23. September 2004

I.    Weltkirche

1.    Schwerpunktthema „Die Mission der Weltkirche“:
1.1    Wort der deutschen Bischöfe „Allen Völkern Sein Heil. Die Mission der Weltkirche“
1.2    Studientag am 22.09.2004
1.3    Gemeinsamer Hirtenbrief der deutschen Bischöfe anlässlich des Bonifatius-Jubiläums: „Der missionarische     Auftrag der Kirche“
1.4    Eröffnungsreferat des Vorsitzenden: „Umkehr zum Leben für alle. Ursprung und Tragweite der missionarischen       Grunddimension des christlichen Glaubens“
2.    Wort der deutschen Bischöfe: „Integration fördern – Zusammenleben gestalten“
3.    Zur Frage künftiger Erweiterungen der Europäischen Union

II.    Ordnungen der Deutschen Bischofskonferenz

1.    Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards für den katholischen Religionsunterricht in der Sekundarstufe I
2.    Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO)

III.    Gesellschaftliche und soziale Fragen


1.    Öffentliche Debatte über die Arbeitsmarktreformen
2.    Diskussion über Mehrarbeit / Feiertagsschutz
3.    Zum Engagement der Kirchen im JugendmedienschutzI

IV.    Pastoral

1.    Weltjugendtag 2005 in Deutschland
2.    Katechese in veränderter Zeit

V.    Glaubensfragen

1.    Handreichung zum Gottesbild „Der Glaube an den dreieinen Gott“
2.    Bioethik: Zum menschlichen Klonen

VI.    Liturgie

1.    Gemeinsames Gebet- und Gesangbuch
2.    Zur Umsetzung der Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ in den deutschen Diözesen

VII.    Personalien

I. Weltkirche

1.    Schwerpunktthema „Die Mission der Weltkirche“
In diesem Jahr feiern wir den 1250. Todestag des hl. Bonifatius, der als „Apostel der Deutschen“ verehrt wird. Dieses Jubiläum bot auch der Vollversammlung einen guten und geradezu verpflichtenden Anlass, der Frage der missionarischen Ausrichtung unserer Kirche in-tensiv nachzugehen. Wir stehen dabei nicht am Anfang: Ich erinnere an das Wort „Zeit zur Aussaat. Missionarisch Kirche sein“ aus dem Jahr 2000, das einen erfreulich großen Widerhall in unseren Gemeinden, aber auch in der Theologie gefunden hat. Auf den unterschiedlichen Ebenen kirchlichen Lebens hat dieses Wort viele Initiativen nach sich gezogen. Unverkennbar ist in der Kirche in Deutschland ein – wenn vielleicht auch noch rudimentäres – Bewusstsein entstanden, dass wir eine neue missionarische Praxis entwickeln müssen, damit die Botschaft Jesu in unserer zunehmend christentumsfremden, aber durchaus sinnhungrigen Gesellschaft wieder mehr gehört wird.
Die Mission der Kirche hat jedoch immer auch eine weltweite Dimension. Die Kirche ist aufgerufen, allen Völkern das Evangelium zu verkünden. Alle Ortskirchen haben den Auftrag, sich an dieser Aufgabe zu beteiligen. Wir haben diesem zentralen Aspekt des Missionsthemas in den vergangenen Tagen unser besonderes Augenmerk gewidmet.


1.1    Wort der deutschen Bischöfe „Allen Völkern Sein Heil. Die Mission der Weltkirche“

„Allen Völkern Sein Heil. Die Mission der Weltkirche“ lautet der Titel eines 74 Seiten umfassendes Wortes, das wir bereits auf der letzten Sitzung des Ständigen Rates verabschiedet ha-ben und heute veröffentlichen. Ziel des Textes ist es, den Sinn für die Weltmission in unserer Ortskirche zu fördern. Vor dem Hintergrund der wechselvollen Geschichte und kritischer Anfragen in der Gegenwart schärft das Wort den Blick für Grund und Ziel der christlichen Mis-sion. Es gibt zahlreiche praktische Impulse, wie missionarische Aktivitäten von unseren Diözesen und Gemeinden, in Gruppen und Verbänden, Ordensgemeinschaften und Hilfswerken entfaltet werden können. Zugleich will es mit den theologischen Fragen der Mission vertraut machen und dazu befähigen, gerade angesichts der heute verbreiteten Skepsis und Kritik begründete Auskunft über die christliche Mission zu geben und Vorurteilen zu begegnen.
In unserer Kirche gibt es zwar eine nach wie vor bewundernswerte Sensibilität für die weltweiten sozialen Fragen. Viele unserer Diözesen und Gemeinden pflegen enge und Frucht bringende Partnerschaften mit der Kirche in anderen Kontinenten oder in Osteuropa. Dennoch betrachten auch viele Katholiken den Gedanken der Mission, der Verbreitung des christlichen Glaubens als kaum zeitgemäß. Vielerorts hat sich eine Missionsmüdigkeit breit gemacht.
Dies hängt vor allem mit der allgemeinen geistigen Situation in unserem Land wie auch in der westlichen Welt insgesamt zusammen. Religiöser Individualismus und relativistische Strömungen, die einen religiösen Wahrheits- und Heilsanspruch prinzipiell nicht dulden oder mindestens unter Verdacht stellen, gehören zur geistigen Signatur unserer Zeit. Sie haben auch in der Mentalität vieler Gläubiger ihre Spuren hinterlassen.
Hinzu kommen die Fehler und Schattenseiten der Missionsgeschichte, die manche dazu neigen lassen, die Mission als solche unter Generalverdacht zu stellen. Wir versuchen deshalb in unserem Wort, die Geschichte der christlichen Mission – von der früheren Ausbreitung des Christentums bis hin zum Kolonialismus der Neuzeit – wenigstens in ihren Grundzügen darzustellen (erstes Kapitel) und dabei weder die dunklen Seiten zu verkleinern noch die humanisierenden Wirkungen der Missionsaktivitäten zu übergehen. Man darf nicht übersehen: Zahlreiche Missionare haben sich zu allen Zeiten als Anwälte der Schwachen verstanden. Und der biblische Universalismus, der mit dem Christentum Verbreitung fand,  bleibt das große Geschenk der christlich-jüdischen Tradition an die Menschheit. Gerade gegenüber allen Ethnozentrismen und kulturellen sowie ethischen Relativismen ist er auch in unserer Zeit von überragender Bedeutung.
Das zweite Kapitel des Wortes befasst sich mit dem theologischen Profil der Weltmission. Dabei wird deutlich: Die Sendung Jesu Christi selbst ist der Grund aller Mission. Deshalb hat die Kirche, der diese Sendung anvertraut ist, den Auftrag, aller Welt das Evangelium vom Reich Gottes zu verkünden. Missionarisch wird sie nicht durch eigenen Entschluss, sie ist es von ihrem Wesen her.
Im Zentrum eines modernen Missionsverständnisses, das vor allem die Impulse des Zweiten Vatikanischen Konzils und der Enzyklika „Redemptoris Missio“ (1990) von Papst Johannes Paul II. aufgreift, steht die Berufung eines jeden Menschen zu Wahrheit und Freiheit. Christ-liche Mission setzt den Menschen als Freiheitswesen voraus – und zugleich ist der christliche Glaube die Ermöglichung der größeren Freiheit, zu der Gott den Menschen bestimmt hat. Mission als Botschaft der Befreiung muss deshalb auch stets einhergehen mit dem Engage-ment für Personenwürde und Menschenrechte. Was hier mit Blick auf den Einzelnen gesagt ist, gilt analog auch für die Begegnung des Evangeliums mit den verschiedenen Kulturen. Mission nimmt diese Kulturen ganz und gar ernst und konfrontiert sie zugleich mit der um-gestaltenden Botschaft des Glaubens. Dies ist der Sinn der Inkulturation des Christentums in den Völkern und Kulturen.
Mission ist als Dienst an der Freiheit immer auch Dienst an der Wahrheit. Dabei meint das Bekenntnis zur Wahrheit für uns letztlich das Bekenntnis zur Person Jesu Christi, der die Fülle der Offenbarung ist. Diese Wahrheit dürfen wir Christen niemandem gegenüber verschweigen. Dies hat nichts mit einem wie immer gearteten imperialen Anspruch zu tun. Vielmehr sind wir im Glauben überzeugt, dass jeder Mensch das Recht hat, die Botschaft des Christentums zu hören und in Freiheit auf diesen Anruf zu antworten.
Im abschließenden dritten Kapitel geht es sodann um „Wege und Weisen der Weltmission“. Hier wird gezeigt, wie heutiges missionarisches Handeln möglich ist. Im Vordergrund steht dabei der Austausch zwischen den Ortskirchen, der immer rückgebunden ist auf die universale Kirche mit dem Papst als Oberhaupt. Kirche ist eine weltweite Gemeinschaft, in der alle lokalen Kirchen voneinander lernen und in Gebet und Solidarität miteinander verbunden sind. Das bedeutet: Nicht wir, die Kirchen des Westens, verkünden den Glauben in anderen Ländern, sondern wir unterstützen die mittlerweile fast überall auf der Welt präsenten und aktiven Ortskirchen bei deren Aufgabe der Mission. Gerade im wechselseitigen Austausch der Kirchen sind wir aber nicht nur Gebende, sondern in gleichem Maße auch Empfangende. Das Wort der Bischofskonferenz versucht darzulegen, was dies konkret für die Praxis der Einzelnen, der Gemeinden, Diözesen und Ordensgemeinschaften bedeutet.

1.2    Studientag am 22.09.2004

Am Mittwoch haben wir einen Studientag zum Thema „Mission der Weltkirche“ gehalten. Wir knüpfen damit inhaltlich an die theologischen Aussagen des Wortes der deutschen Bischöfe „Allen Völkern Sein Heil“ an und sind der Frage nachgegangen, wie das dort formulierte erneuerte Missionsverständnis im kirchlichen Leben wirksam und für die Pastoral fruchtbar gemacht werden kann. Zur weiteren Auseinandersetzung mit den theologischen Akzenten unseres Wortes hat Pater Professor Dr. Michael Sievernich SJ (Mainz / Frankfurt) ein Referat „Zur theologischen Bedeutung der Weltmission in der Gegenwart“ gehalten. Anschließend haben wir in vier Arbeitsgruppen Orientierungen und Perspektiven zur Erneuerung des missionarischen Bewusstseins für die Kirche in Deutschland erörtert.

Zur weiteren Verbreitung und Umsetzung des Wortes „Allen Völkern Sein Heil“ wird die Deutsche Bischofskonferenz unter anderem einen Internationalen Missionskongress durchführen und verschiedene pädagogisch-didaktische Hilfen für Schule und Kindergarten erstellen.

1.3    Gemeinsamer Hirtenbrief der deutschen Bischöfe anlässlich des Bonifatius-Jubiläums: „Der Missionarische Auftrag der Kirche“

Aus Anlass des Bonifatius-Jubiläums haben wir einen Hirtenbrief verabschiedet, der am Sonntag der Weltmission (24.10.2004) in allen Gottesdiensten verlesen werden soll. Wir stellen schmerzhaft fest, dass Deutschland selbst zum Missionsland geworden ist und wir dabei sind, „unser kostbarstes Erbe zu verschleudern: Gott zu kennen, wie Jesus Christus ihn uns bekannt gemacht hat“. Aber wir sehen diese Umbruchzeit auch als Gnadenzeit: Sie bietet die Chance, den Glauben tiefer zu entdecken und entschiedener zu leben. Es kann zum Aufbruch im Umbruch kommen, wenn sich alle Christen wieder bewusst werden, dass sie in ihrer Mission unvertretbar sind. „Wenn uns Christus als das Licht der Welt wirklich einleuchtet, dann strahlen wir aus: Menschen mit Ausstrahlung! So geschieht Mission.“

Auch Bonifatius hat das Evangelium in kirchenferne Räume tragen müssen, weil er daran glaubte, dass die Botschaft Jesu vom Reich Gottes allen Menschen gilt und alle Menschen zu einem befreiten und reichen Leben berufen sind. „Wir schulden der Welt das Evangelium vom Reich Gottes, nicht mehr und nicht weniger. Das ist unsere Welt-Mission.“ Das Leitwort des Missionssonntags 2004 „Missionarisch leben – Begegnung wagen“ kann als Aufruf verstanden werden, in unserem Land und weltweit auf Menschen zuzugehen, die das Evangelium nicht oder nicht mehr kennen und die Botschaft vom Reich Gottes in ihr Leben strahlen zu lassen. Denn „das Medium der Ausstrahlung Gottes sind wir selbst.“

1.4    Eröffnungsreferat des Vorsitzenden: „Umkehr zum Leben für alle. Ursprung und Tragweite der missionarischen Grunddimension des christlichen Glaubens“


Mein Eröffnungsreferat „Umkehr zum Leben für alle. Ursprung und Tragweite der missionarischen Grunddimension des christlichen Glaubens“ diente der theologischen Grundlegung der verschiedenen Bemühungen um eine Förderung des Missionsgedankens, die wir im Rah-men unserer Vollversammlung unternommenen haben (Studientag „Die Mission der Weltkir-che“, Veröffentlichung des Wortes „Allen Völkern Sein Heil“ und des Hirtenbriefes „Der missionarische Auftrag der Kirche“).

Am Beginn steht das biblische Gottesbild des zu den Menschen herabsteigenden Gottes. Es gibt eine Reihe wissenschaftlicher Hypothesen zum Ursprung der christlichen Mission, denen zufolge die Verbreitung des Glaubens unter den Heiden nicht auf den historischen Jesus zurückgehe, sondern ihre Voraussetzung gerade in der Ablehnung Jesu durch die Juden habe. Demgegenüber zeigt heute die Exegese der biblischen Schriften, dass sich Jesus zwar in erster Linie als der von Gott zum Volk Israel Gesandte verstand, diese Konzentration der Sendung jedoch keine Ausgrenzung der Heidenvölker beinhaltete. So verdeutlichen z. B. die Geschichte des Hauptmanns von Kafarnaum (vgl. Mt 8,5-13) und die Erzählung von der Syrophönizierin (vgl. Mk 7,24-30) die Überschreitung der traditionellen Grenzen im Wirken des irdischen Jesus. Schon hier gerät jene universale Sendung Jesu in den Blick, die das frühe Christentum dann im Gefolge von Passion, Tod und Auferstehung des Herrn sowie des pfingstlichen Geistempfangs umfassend zu verstehen lernte.

Entscheidend für das Verständnis der Mission der Kirche ist ihre Grundlegung in der Sendung und Vollmacht Jesu selbst. Als Gesandte Jesu haben die Jünger Teil am Auftrag dessen, der vom Vater gesandt und bevollmächtigt ist. Die Sendung der Kirche, d. h. ihr Auftrag, das Evangelium zu verkünden, ist somit innerlich mit dem Geheimnis des Dreifaltigen Gottes verbunden. Von daher stellt die Mission auch nicht einfach eine der Kirche zukommende Funktion oder ein sekundäres Merkmal dar. Vielmehr erhellen sich Mission und Kirche gegenseitig in ihrem tiefsten Verständnis. Mission macht das Wesen der Kirche selbst aus – ein theologischer Zusammenhang, der, wenngleich indirekt seit den Zeiten der jungen Kirche aufweisbar, besonders vom Zweiten Vatikanischen Konzil durchdrungen und geklärt worden ist (vgl. das Missionsdekret Ad Gentes).

Diese Überlegung wird in einer soteriologischen Reflexion weiter vertieft. In der biblischen Formel des „Für uns“ erschließt sich das Erlösungsgeschehen in Jesus Christus und damit auch die Mission der Kirche in dichtester Weise: Das gesamte Leben und Wirken Jesu wird hier als Ausdruck des universalen Heilswillens des Vaters und sein Tod als höchster Vollzug des göttlichen Erlösungswillens gedeutet, der alle Menschen umgreift. Diese Zuwendung Gottes zu allen, die Universalität des Erlösungshandelns und  todes Jesu zu bezeugen, ist die Mitte der kirchlichen Mission.

So sehr die Kirche jedoch über die Jahrhunderte hinweg allen Versuchen widerstanden hat, die Universalität der in Jesus allen zugewandten Gnade einzuschränken, so wenig begründet diese eine Art „Heilsautomatismus“. Gerade im Bereich von Gnade und Heil kann es keine „subjektlosen Prozesse“ geben. Die in Jesus erfolgte Erlösung stellt vielmehr eine Einladung an alle Menschen dar, sich diese Gnade anzueignen. Gerade die Differenz zwischen dem von Jesus verdienten Geschenk der Erlösung und der Aneignung durch jeden einzelnen Menschen macht Mission überhaupt erst notwendig – und begründet damit zugleich den Auftrag der Kirche, durch die Zeiten hindurch (zwischen Auferstehung und Parusie) allen Menschen den göttlichen Heilswillen mitzuteilen, ihnen den Ernst der Entscheidungssituation zu erhellen und die Annahme der göttlichen Einladung anzunehmen.

Von diesen Grundbestimmungen her habe ich einige Abgrenzungen und Schärfungen des Missionsbegriffs vorgenommen.

  • Mission ist zunächst von rein humanitärer oder Entwicklungshilfe zu unterscheiden. Wenn sie auch – wie die konkrete missionarische Praxis immer schon gezeigt hat – den anthropologischen und sozialen Bedürfnissen Rechnung trägt, so verfügt sie doch über ein Spezifikum, das ihre Unersetzlichkeit und Eigenständigkeit ausmacht: Sie bringt den Menschen das Leben Gottes selbst.
  • Es liegt in der Logik der Menschwerdung Gottes, dass das Evangelium in den verschiedenen Kulturen verwurzelt werden und Fuß fassen will. Auch hier muss jedoch darauf geachtet werden, dass das Genuine der christlichen Botschaft nicht preisgegeben wird, sondern die Welt- und Menschenverständnisse der Kulturen neu prägt („Inkulturation“).
  • Die Mission ist stets auf die Freiheit des Adressaten angewiesen, der das Ja des Glaubens nur in personaler Überzeugung sprechen kann. In diesem Sinne ist Mission stets ein dialogischer Vorgang. Dieser darf allerdings nicht mit Unverbindlichkeit gleichgesetzt werden, da die Herausforderung durch die Glaubensverkündigung immer auch eine Entscheidung verlangt. Der Dialog mindert deshalb nicht die Ernsthaftigkeit und den Anspruch der Wahrheit.

In einer weiteren Überlegung habe ich mich mit den Trägern der Mission befasst. Das ganze Gottesvolk hat Verantwortung für die Mission und jedes Amt und jeder Dienst in der Kirche schließt eine missionarische Dimension ein. Mit Blick auf aktuelle Diskussionen ist vor zwei entgegengesetzten Tendenzen zu warnen. Bei manchen wird die Professionalität der Missionsgesellschaften in ihrer Bedeutung unzureichend wahrgenommen, bei anderen findet eine Fixierung auf die hauptamtlich in der Seelsorge Tätigen statt. Demgegenüber besteht die eigentliche Aufgabe der kirchlichen Ämter und Dienste darin, die Gläubigen in ihrem Lebenszeugnis zu stärken und zur Mission zu befähigen. Die Erneuerung der missionarischen Kraft verlangt darüber hinaus vor allem nach einer neuen Spiritualität, für die die großen Heiligen und zahlreiche Bewegungen und Gemeinschaften ein Vorbild darstellen. Eine solche Spiritualität und ein neuer missionarischer Geist können in keinem Falle durch Verzicht auf den „Absolutheitsanspruch“ des Christentums erreicht werden; sie erfordern vielmehr einen vollkommen vom Christlichen durchdrungenen Lebenswandel. Dies wird vor allem auch dargelegt an Hand neuerer exegetischer und patristischer Forschungsergebnisse zu den Trägern der Mission. Dabei hat die Mikrokommunikation eine größere Bedeutung als bisher ange-nommen. Deswegen darf auch nicht alles an der so genannten „Missionspredigt“ allein abgelesen werden. Die Weitergabe des Glaubens erfolgt gewiss durch Wanderprediger und Missi-onare, jedoch ist auch der Beitrag der Reisenden, z. B. von Kaufleuten und Soldaten, der Freundeskreise und innerhalb der alltäglichen Begegnungen von Menschen nicht zu unterschätzen. Dies ist auch bei aller fortgeschrittenen Professionalisierung für das missionarische Glaubenszeugnis der Laien heute sehr wichtig.
Mein Beitrag endet mit einem Hinweis auf neuzeitliche und gegenwärtige Spiritualität der Mission.

2.    Wort der deutschen Bischöfe: „Integration fördern – Zusammenleben gestalten“

Am Mittwoch (22.09.2004) haben wir in einer Pressekonferenz das Wort „Integration fördern – Zusammenleben gestalten“ vorgestellt. Das Wort leistet einen Beitrag zu einer Debatte, die lange Zeit in unserer Gesellschaft nur zögerlich geführt wurde. Dabei ist die Integration von Migranten eine gesellschaftliche und politische Schlüsselaufgabe der kommenden Jahre.
Integration, wie sie in dem Wort der Bischöfe verstanden wird, richtet sich ebenso gegen den Gedanken einer einseitigen Anpassung der Zuwanderer (Assimilation) wie gegen den Aufbau abgeschlossener „Parallelgesellschaften“, der in einigen Großstädten zu beobachten ist. Integration zielt auf ein Zusammenleben in Vielfalt und fordert Beiträge sowohl der einheimischen wie der zugewanderten Bevölkerung. Wechselseitige Wahrnehmung und Achtung sind unabdingbare Voraussetzungen für ein friedliches Miteinander. Die Mehrheitsgesellschaft muss die mitgebrachten Werte und Prägungen der Zuwanderer – soweit sie mit den Grundwerten der Verfassung vereinbar sind – respektieren. Die Zuwanderer ihrerseits sind gehalten, den Traditionen und Prägungen der Mehrheitsgesellschaft mit Respekt und Wertschätzung zu begegnen.
Vor diesem Hintergrund skizziert das Wort der Bischöfe Anforderungen an eine integrationsförderliche Politik. Erste Schritte wurden im neuen Zuwanderungsgesetz auf den Weg ge-bracht. Darüber hinaus kommen der besseren rechtlichen Absicherung des Aufenthaltsstatus der Migranten, der Ermöglichung eines erweiterten Familiennachzugs, verstärkten integrationspolitischen Ansätzen in Kindergarten und Schule und der Förderung des Erwerbs von Deutschkenntnissen künftig besondere Bedeutung zu. Wir sprechen uns nachdrücklich dafür aus, die bewährten Migrationsfachdienste zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zudem ist es erforderlich, die interkulturelle Kom¬petenz der Mitarbeiter im sozialen Sektor zu stärken.
Von den Migranten selbst muss die verstärkte Bereitschaft erwartet werden, die deutsche Sprache zu erlernen und Integrationsangebote anzunehmen. Die Werteordnung des Grundgesetzes ist von den Zugewanderten auch dann zu akzeptieren, wenn dies eine Überwindung althergebrachter gesellschaftlich-kultureller Traditionen erfordert, z. B. im Verhältnis von Mann und Frau oder in der Anerkennung des wertegebundenen säkularen Staates.
In einem breit angelegten Kapitel geht das Wort auf die Möglichkeiten der Kirche ein, ihrerseits zur Integration beizutragen. Besondere Beachtung verdienen hier die katholischen Kindergärten, die schon heute einen erheblichen Integrationsbeitrag leisten. Darüber hinaus soll künftig auf eine erweiterte Mitwirkung von Migranten in den Strukturen der Pfarrgemeinden hingewirkt werden und das Zusammenwirken von (deutschsprachigen) Pfarreien und fremdsprachigen Gemeinden vertieft werden. Auch sind wir bestrebt, die Integrationsleistung der kirchlichen Schulen zu stärken und den Anteil der katholischen Zuwanderer unter den Mitar-beitern kirchlicher Einrichtungen zu vergrößern.

3.    Zur Frage künftiger Erweiterungen der Europäischen Union    

Ausführlich haben wir uns mit der Frage künftiger Erweiterungen der Europäischen Union befasst. Im Mittelpunkt stand dabei angesichts der bevorstehenden politischen Entscheidungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates die Möglichkeit der Auf-nahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Die Diskussion der verschiedenen Gesichtspunkte und Optionen in diesem Zusammenhang lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • In den vergangenen vier Jahrzehnten haben sich – begleitet von tief greifenden Ver¬änderungen und Integrationsprozessen – die ehemaligen Europäischen Gemeinschaften in die Europäische Union mit gemeinsamen politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Standards weiterentwickelt. Deshalb kann die mit dem Assoziierungsabkommen von 1963 der Türkei eröffnete Beitrittsperspektive kein automatisch greifendes Beitrittsrecht begründen. Mit dem Europäischen Rat von Dezember 1999 haben die Mitglieder der Europäischen Union jedoch die Beitrittsmöglichkeit der Türkei dem Grundsatz nach anerkannt, sofern sowohl die Europäische Union selbst als auch die Türkei die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
  • Die Beitrittsbedingungen, die für die Türkei wie auch für alle anderen Beitrittskandidaten gelten, sind in den so genannten Kopenhagener Kriterien festgeschrieben. Zu diesen Kriterien gehört die umfassende Gewährleistung der Men-schenrechte einschließlich der vollen individuellen und korporativen Religionsfreiheit. Die Religionsfreiheit liegt in der Würde des Menschen begründet. Daher sind der Schutz der Menschenrechte und die Achtung der Religionsfreiheit von zentraler Bedeutung. Es muss sichergestellt werden, dass die Rechte, die türkische Muslime in Deutschland genießen, mindestens schrittweise auch den Christen in der Türkei eingeräumt werden.
  • Wir Bischöfe gehen davon aus, dass die Entscheidungsträger der Europäischen Union ihre eigenen, in Kopenhagen formulierten Beitrittskriterien ernst nehmen werden. Angesichts anhaltender Defizite bei Menschenrechten und Religionsfrei-heit in der Türkei, die die Europäische Kommission zuletzt 2003 benannt hat, kommt es in Zukunft ganz besonders auf die Einlösung dieser Desiderate an, besonders die kollektive Religionsfreiheit. Die Deutsche Bischofskonferenz ist der Überzeugung, dass die Europäische Union daran festhalten wird, dass die Religionsfreiheit auch in Zukunft als zentrales Menschenrecht geachtet und als Identität stiftendes Merkmal des demokratischen Rechtsstaats europäischer Prägung respektiert wird.

II.    Ordnungen der Deutschen Bischofskonferenz

1.    Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards für den katholischen Religionsun-terricht in der Sekundarstufe I


Um den Religionsunterricht im gegenwärtigen Prozess der Schulreform zu stärken und die Vermittlung von Grundwissen über den christlichen Glauben zu fördern, hat die Vollver-sammlung Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards für den katholischen Religionsunter-richt in den Jahrgangsstufen 5 – 10/ Sekundarstufe I (Mittlerer Schulabschluss) verabschiedet. Sie bilden die normative Vorgabe für die Entwicklung von nationalen Bildungsstandards, von Kernlehrplänen in den Ländern und von Schulcurricula für den katholischen Religionsunter-richt in der Sekundarstufe I.

Die deutschen Bischöfe nehmen mit den Kirchlichen Richtlinien nicht nur ihre Verantwortung für den schulischen Religionsunterricht wahr, sondern greifen gleichzeitig die schulpolitische Diskussion um Bildungsstandards auf.
Bildungsstandards legen fest, was Schülerinnen und Schüler zu einem bestimmten Zeitpunkt und auf einem bestimmten Niveau in einem Fach wissen und können sollen. Zugleich sollen sie eine Überprüfung der Lernerfolge ermöglichen.

Bildungsstandards sind für den Religionsunterricht durchaus ein geeignetes Instrument. Sie können die Vermittlung von Grundwissen über den christlichen Glauben wie auch den Erwerb religiöser Wahrnehmungs-, Urteils- und Verständigungsfähigkeit fördern.

Die Kirchlichen Richtlinien machen allerdings auch deutlich, dass Bildungsstandards nur einen Teil der Ziele des katholischen Religionsunterrichts beschreiben. Im Religionsunterricht geht es nicht nur um die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten. Vielmehr sollen auch christliche Grundeinstellungen und Haltungen eingeübt werden, wie zum Beispiel Dankbar-keit, Wachheit für letzte Fragen und Sensibilität für das Leiden anderer. Einstellungen und Haltungen sind nicht im selben Maße lehrbar wie Kenntnisse und Fähigkeiten. Eine besondere Rolle kommt auch dem Verhalten der Lehrerinnen und Lehrer und der Schulkultur zu. Denn Schule hat nicht nur einen Bildungs-, sondern auch einen Erziehungsauftrag.

2.    Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO)


Mit der Verabschiedung der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) haben wir eine Vorgabe der 1993 beschlossenen Grundordnung des kirchlichen Dienstes (GrO) umgesetzt. Diese fordert einen kirchlichen Rechtsschutz auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes in Ergänzung des Rechtsschutzes durch die staatlichen Arbeitsgerichte (GrO Art. 10).

Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Einzelarbeitsverhältnis ergeben (z. B. Kündigungsschutz, Arbeitsentgelt, Urlaub, Zeugnisse usw.), unterliegen der staatlichen Arbeitsgerichtsbarkeit. Für Rechtsstreitigkeiten aus dem kollektiven Arbeitsrecht, das die Kirche auf dem kircheneigenen Dritten Weg ausgestaltet, sind die staatlichen Arbeitsgerichte jedoch nicht zuständig. Hier muss die Kirche selbst für einen effektiven Rechtsschutz sorgen.

Die neue Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung gilt für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten der kirchlichen Ordnungen für ein Arbeitsvertragsrecht (KODA-Ordnungen) und des Mitarbeiter-vertretungsrechts (MAVO). Die KODA-Ordnungen regeln das Recht der Arbeitsrechtlichen Kommissionen, das kollektive Arbeitsrecht zu gestalten. Das Mitarbeitervertretungsrecht regelt die betriebliche Mitbestimmung. Hier können z. B. Streitigkeiten aus dem Wahlverfahren, Freistellungsfragen und die Verletzung von einzelnen Mitwirkungsrechten Verfahrensge-genstand sein. Bislang wurden diese Streitigkeiten den MAVO-Schlichtungsstellen zugewie-sen. Sie waren nicht nur für die Schlichtung zwischen Mitarbeitervertretung und Dienstgeber zuständig, sondern haben mehr und mehr die Funktion einer Rechtsprechung angenommen. Die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung trennt nun die Schlichtungs- und die Rechtsprechungsfunktion. Die Schlichtungsaufgabe geht auf Einigungsstellen über. Sie entsprechen im Wesentlichen den bisherigen MAVO-Schlichtungsstellen. Die Rechtsprechung wird den neu zu bildenden kirchlichen Arbeitsgerichten übertragen. Neu ist der als Gericht zweiter Instanz einzurichtende Kirchliche Arbeitsgerichtshof. Er kann als Revisionsgericht die Entscheidungen der kirchlichen Arbeitsgerichte erster Instanz überprüfen.

Die Gerichte sind mit einem Vorsitzenden, der Volljurist nach dem Deutschen Richtergesetz sein muss, sowie Beisitzern aus den Kreisen der kirchlichen Dienstgeber und Mitarbeiter besetzt. Dem kirchlichen Arbeitsgerichtshof gehören darüber hinaus noch ein Beisitzer mit der Befähigung zum staatlichen Richteramt und einer mit der Befähigung zum kirchlichen Richteramt an.

Kirchenrechtlich handelt es sich bei der KAGO um ein Gesetz der Deutschen Bischofskonferenz, die dafür vom Heiligen Stuhl ausdrücklich die Gesetzgebungskompetenz erhalten hat. Dies ist ein bisher einmaliger Vorgang. Normalerweise werden alle Kirchengesetze auf dem Gebiet des Arbeitsrechts als diözesane Gesetze durch jeden einzelnen Bischof erlassen. Die Bischofskonferenz hat nur dann ein Gesetzgebungsrecht, wenn es ihr für den Einzelfall aus-drücklich vom Heiligen Stuhl verliehen wurde.

Nach dem Erlass der KAGO durch die Bischofskonferenz werden die kirchlichen Arbeitsgerichte durch die (Erz-)Diözesen eingerichtet. Die Gerichte können für eine Diözese, aber auch für mehrere Diözesen gemeinsam eingerichtet werden. Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof wird auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet.

Die KAGO wird mit Wirkung vom 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt. Bis dahin wird die Einrich-tung der Gerichte abgeschlossen sein, so dass mit dem In-Kraft-Treten der KAGO eine funktionsfähige Gerichtsbarkeit zur Verfügung steht.

Eine letzte Approbation römischer Instanzen wird nach diesen Beschlüssen bald erwartet.

III.    Gesellschaftliche und soziale Fragen


1.    Öffentliche Debatte über die Arbeitsmarktreformen


Vor dem Hintergrund der anhaltenden Proteste gegen die so genannten Hartz-IV-Gesetze haben wir einen Bericht zur öffentlichen Debatte um das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) entgegengenommen und ausführlich die Lage vor allem auch in den ostdeutschen Bundesländern diskutiert. Wir haben großes Verständnis für die Situation vieler Menschen, die persönlich verunsichert sind und die anstehenden Veränderun¬gen als Bedrohung ihrer sozialen Existenz wahrnehmen.

Es ist sicher sinnvoll, eine einheitliche Gesetzesgrundlage für Empfänger von Arbeitslosenhilfe und arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern zu schaffen. Allein wird jedoch diese Reform der Arbeitsmarktpolitik das Problem der Arbeitslosigkeit in Deutschland, die in besonderem Maße struktureller Natur ist, nicht lösen können. In Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit wird die Reform des Arbeitsmarktes nur in Verbindung mit weiteren beschäftigungsfördernden Maßnahmen sowie mit einer weiteren Stärkung des Wirtschaftswachstums zu einem grundlegenden Erfolg, d. h. zu einem steigenden Arbeitsplatzangebot, führen können. In diesem Sinne halten wir eine Ergänzung der „Hartz-Reformen“ für dringend geboten. Wir weisen außerdem nachdrücklich darauf hin, dass bei der konkreten Ausführung des Gesetzes beson-ders auf die Situation der Familien Rücksicht genommen werden muss. In diesem Zusam-menhang verweisen wir noch mal auf die Situation am Ausbildungsstellenmarkt. Trotz großer Anstrengungen gibt es unverändert eine nicht geringe Zahl ausbildungsfähiger und –williger Jugendlicher, die noch keinen Ausbildungsplatz haben. Wir rufen hier erneut zu erhöhten Anstrengungen auf.

Es wird immer Menschen geben, die auch unter verbesserten wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen nur schwer in den ersten Arbeitsmarkt gelangen werden. Gerade sie dürfen nicht aus dem Blick geraten. Für diese, in erster Linie gering qualifizierten Personen, müssen weiterhin Strukturen öffentlich geförderter Beschäftigungsgelegen-heiten bereitgehalten werden. Wir begrüßen deshalb die Initiative des Deutschen Caritasver-bandes, sich im Bereich der gering qualifizierten und öffentlich bezuschussten Arbeitsgelegenheiten zu engagieren.

Ein Teil des Protests macht sich an der unterschiedlichen Höhe des Regelsatzes des Arbeitslosengelds II fest. Eine sachgerechte Regelung liegt möglicherweise darin, den Regelsatz nach regionalen Gesichtspunkten, d. h. auch innerhalb der Bundesländer, zu differenzieren. Wir regen an, diese Möglichkeit ernsthaft zu prüfen.

Die notwendigen Veränderungen des Sozialstaats sind eine gesamtdeutsche Herausforderung. Sie erfordern einen schwierigen Umdenkungsprozess in allen Teilen der Gesellschaft. Die vom „Hartz-IV-Gesetz“ ausgelösten Proteste bringen wohl auch eine bereits länger gehegte Unzufriedenheit in Teilen der ostdeutschen Bevölkerung zum Ausdruck. Dieser Protest speist sich unserer Wahrnehmung nach aus den Enttäuschungen und Härten, die mit dem Umbau des Sozialstaats verbunden sind. In außerordentlichen Notsituationen muss man rasch helfen, damit evidente Benachteiligungen mancher Gruppen müssen schleunigst korrigiert werden. Diese Härten könnten bei manchen – nicht allein in Ostdeutschland – zu sehr grundsätzlichen Anfragen an das politische System führen. Auch die zum Teil erheblichen und beklagens-werten Zugewinne für die extremen Parteien des rechten und des linken politischen Spekt-rums bei den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen sowie im Saarland scheinen dar-auf hinzudeuten. Wir beobachten diese Entwicklung mit Sorge. Gemeinsam mit dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland wollen wir diese tiefer liegenden Aspekte der öffentlichen Diskussion auch um „Hartz IV“ analysieren und Vorschläge entwickeln, wie diesen Tendenzen begegnet werden könnte.

2.    Diskussion um Mehrarbeit / Feiertagsschutz

Wir haben einen Bericht zur aktuellen Diskussion um Mehrarbeit, die durch die Verlängerung der Wochenarbeitszeit, die Streichung von Urlaubstagen sowie die Verschiebung oder Ab-schaffung gesetzlicher Feiertage erreicht werden soll, entgegengenommen. Nachdrücklich weisen wir darauf hin, dass eine Reduzierung der Zahl der gesetzlichen Feiertage auf das norddeutsche Niveau (neun Tage) einseitig zu Lasten der Festtage ginge, die vornehmlich in der katholischen Tradition wurzeln. Eine solche Regelung würde den regionalen und konfes-sionellen Besonderheiten der Bundesländer nicht gerecht. Wir bedauern, dass bei den Befürwortern einer Verschiebung oder Abschaffung gesetzlicher Feiertage eine Sichtweise zum Tragen kommt, die sich einseitig an ökonomischen Argumentationsmustern orientiert. Die Bedeutung der Feiertage für das soziale Zusammenleben und für den Einzelnen wird dabei vernachlässigt.
Wir sprechen uns daher erneut – wie schon so oft – dafür aus, die gesetzlichen Feiertage unter Wahrung der regionalen und konfessionellen Eigenheiten in den einzelnen Bundesländern zu bewahren. Die vielschichtige Bedeutung der Feiertage darf nicht kurzsichtig gegen bloß ökonomische Erwägungen aufgerechnet werden. Eine solche Beurteilung stimmt auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht, wie Bayern und Baden-Württemberg seit Jahren und Jahrzehnten belegen.

3.    Zum Engagement der Kirchen im Jugendmedienschutz

Am 1. April 2003 sind das neue Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutzstaatsvertrag in Kraft getreten. Dadurch hat auch das kirchliche Engagement im gesetzlichen Jugendmedienschutz an Bedeutung gewonnen. Die neue Gesetzeslage weist den Selbstkontrolleinrichtungen eine größere Rolle zu. Seit langem haben die Kirchen gefordert, dass in diesen Selbstkontrolleinrichtungen verstärkt gesellschaftlich relevante Gruppen beteiligt werden müssen. Denn nur so kann eine unabhängige Prüfung gewährleistet werden. Wir freuen uns, dass diese Forderung in die Gesetze eingeflossen ist und auch die Kirchen in die Arbeit der Selbstkontrolleinrichtungen verstärkt einbezogen worden sind.

Die Katholische Kirche hat inzwischen Vertreter in Kuratorien bzw. Beiräten sowie Prüfer bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fern¬sehen (FSF), der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), der Freiwilligen Automaten-Selbstkontrolle (ASK) sowie der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (fsm). Wir sind der festen Überzeugung – und haben uns als Kirche deshalb gerne in die Pflicht nehmen lassen –, dass hier eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe zu vertreten ist. In verschiedenen Gesprächen wurde deutlich, dass die Mitwirkung der Kirchen positiv aufgenommen wird. Uns ist sehr wohl bewusst, dass Selbstkontrolle ein wichtiges Instrument der Regulierung sein kann, jedoch in ihren Möglichkeiten auch nicht überschätzt werden darf.

Die Selbstkontrolle im Bereich der Medien wird sicher zukünftig noch an Bedeutung gewin-nen. Dabei geht es nicht nur um den Jugendschutz. Denn die Diskussionen um problematische Fernsehformate wie z. B. Big Brother, Dschungel-TV oder die anstehende Welle von Shows um Schönheitsoperationen zeigt, dass es um mehr als nur die Frage geht, vor welchen Inhalten wir Kinder und Jugendlichen bewahren wollen. Wenn immer mehr Programme fragwürdige Orientierungen vermitteln, ist die Gesellschaft vielmehr grundsätzlich gefordert, sich darüber zu verständigen, welche Grenzen sie ziehen will.

Die Kirchen stellen sich dieser Aufgabe deshalb nicht nur im Bereich Jugendmedienschutz. Sie tun dies beispielsweise auch im Rahmen einer kontinuierlichen kritischen Begleitung der Medien durch die katholische Medienpublizistik („FUNK-Korrespondenz“, „film-dienst“) und medienpädagogische Angebote der kirchlichen Medienzentralen, aber auch durch Veran-staltungen zu Jugendschutzthemen, wie wir sie beispielsweise in Kooperation mit Jugend-schutzbeauftragten von öffentlich-rechtlichen Sendern (WDR, RBB, NDR, ZDF) in diesem Jahr zum zweiten Mal durchführen. Die Veranstaltung mit dem Titel „Besonders WERTvoll. Fernsehen und Jugendmedienschutz zwischen Wirklichkeit und Vision“ findet am 15. und 16. November 2004 in der Katholischen Akademie Berlin statt.

IV.    Pastoral
   

1.    Weltjugendtag 2005 in Deutschland


Über den Stand der Vorbereitungen zum Weltjugendtag, der vom 11. bis 21. August 2005 in Deutschland stattfindet, informierte uns der Erzbischof von Köln, Kardinal Joachim Meisner. Die Planungen gehen gut voran, insbesondere die Weltjugendtagslotterie läuft in den Diözesen mit großer Resonanz an. Über den weiteren Fortgang der Vorbereitungen haben Kardinal Meisner, Bischof Dr. Franz-Josef Bode, der Vorsitzende der Jugendkommission, und ich in einem Pressegespräch am Dienstag (21.09.) berichtet.

2.    Katechese in veränderter Zeit


In einem Pressegespräch am Donnerstag (23.09.) haben der Vorsitzende der Pastoralkommission, Bischof Dr. Joachim Wanke (Erfurt), der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Grundfragen der Gemeindepastoral, Weihbischof Dr. Paul Wehrle (Freiburg), und ich das Wort der deutschen Bischöfe „Katechese in veränderter Zeit“ vorgestellt. Das Wort greift die Herausforderungen einer veränderten religiösen Situation auf. Ziel ist es, das Profil einer missionarischen Weitergabe des Glaubens zu umschreiben:

Kapitel 1
gibt eine kurze theologische Einführung zur Bedeutung der Katechese als Grund-aufgabe der Kirche. Die veränderte gesellschaftliche und kirchliche Situation erfordert eine veränderte katechetische Schwerpunktsetzung. Dies beinhaltet eine „Elementarisierung der Glaubensvermittlung“, verbunden mit entsprechenden „Schritte(n) zu missi¬onarischen und evangelisierenden Lernformen“ (Kapitel 2).

Im zentralen 3. Kapitel des Textes wird der Erwachsenenkatechumenat als Leitbild für das missionarisch ausgerichtete katechetische Handeln vorgestellt. Katechetische Praxis konzentriert sich nicht mehr nur auf Kinder und Heranwachsende. Daraus erwächst ein ganzheitliches Profil der Katechese, das sich bestimmten „Standards“ verpflichtet weiß (4. Kapitel): Sie ist situations- und erfahrungsbezogen, evangeliumsgemäß, prozesshaft und begleitend, positiv und verbindlich, partizipatorisch und hat einen personalen Ansatz.

Auf dem Hintergrund dieser Kriterien werden im 5. Kapitel verschiedene pastorale Handlungsfelder im Blick auf ihre katechetischen Chancen und Grenzen reflektiert:

-    die traditionellen Lernorte Familie, Schule und Gemeinde;
-    katechetische Elemente in Liturgie und Kirchenjahr;
-    katechetische Elemente in Kunst, Kultur und Medien;
-    Katechese in veränderten pastoralen Strukturen.

Das 6. Kapitel beschreibt kurz die unterschiedlichen Aufgaben der für die Katechese Verantwortlichen, wobei ausdrücklich an die Erstverantwortung des Bischofs für die Katechese erinnert wird. Abschließend (Kapitel 7) wird noch einmal die katechetische Dimension allen kirchlichen Handelns bedacht, wobei klar unterschieden wird, dass nicht alles kirchliche Handeln mit Katechese im eigentlichen Sinne des Wortes gleichzusetzen ist.
Das Wort der deutschen Bischöfe richtet sich an Verantwortliche und Multiplikatoren für Pastoral und Katechese in den Diözesen, Gemeinden und Regionen; vor allem aber an diejenigen, die in unterschiedlicher Weise – haupt- oder ehrenamtlich – ihren persönlichen Beitrag zum katechetischen Wirken der Kirche leisten.

V.    Glaubensfragen


1.    Handreichung zum Gottesbild „Der Glaube an den dreieinen Gott“


Im Rahmen unseres Schwerpunktthemas „Evangelisierung und missionarische Seelsorge“ hat die Glaubenskommission eine Ausarbeitung zum Verständnis des trinitarischen Gottesglaubens erstellt. Sie trägt den Titel „Der Glaube an den dreieinen Gott“. Ihr Hauptziel ist es, die Erschließung des Glaubens an den dreieinen Gott als Herzstück des christlichen Glaubens zu fördern und anzuregen. Die Handreichung greift aktuelle Themen aus innerkatholischer Diskussion und interreligiösen Gesprächen auf. Ausgehend von Gottesbildern im Kontext der Postmoderne werden fundamentaltheologische, exegetische und dogmatische Aspekte des trinitarischen Gottesbild entfaltet. Der Text richtet sich besonders an Personen, die in der Glaubensverkündigung tätig oder im christlich-jüdischen Dialog bzw. im Gespräch mit Muslimen engagiert sind.

Die Handreichung beginnt mit einer Einführung, die an die Erfahrung des Glaubensvollzugs im Gebetsleben und im liturgischen Vollzug (Kreuzzeichen, Gloria, Credo, Taufe) anknüpft. In drei Hauptkapiteln wird anschließend die gegenwärtige Relevanz, die biblische Fundierung und die geschichtliche Entfaltung des Glaubens an den dreieinen Gott zur Sprache gebracht. Der Text soll demnächst in der Reihe „Die deutschen Bischöfe“ veröffentlicht werden.

2.    Bioethik: Zum menschlichen Klonen


Bischof Dr. Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart) hat uns einen Bericht zur Diskussion über das Klonen am Menschen gegeben. Das Thema Klonen hat in Deutschland durch eine Stellungnahme des Nationalen Ethikrats vom 13. September 2004 („Klonen zu Fortpflanzungs-zwecken und Klonen zu biomedizinischen Forschungszwecken“) sowie weltweit durch die Beratung der UNO seit dem 14. September 2004 über den Vorschlag eines allgemeinen Klonverbots neue Aktualität gewonnen. Der Nationale Ethikrat hat sich gegen das Klonen zu Fortpflanzungszwecken ausgesprochen, zugleich aber durch eine große Zahl seiner Mitglieder eine Zulassung des Forschungsklonens unter bestimmten Voraussetzungen befürwortet. Die Vollversammlung dankt den anderen Mitgliedern des Ethikrats, die sich in einem gemeinsamen Votum eindeutig gegen diese Position ausgesprochen haben.

Gemeinsam mit dem Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) habe ich in einer Gemeinsamen Stellungnahme am 14. September 2004 noch einmal deutlich gemacht, dass jegliches Klonen am Menschen gegen die Menschenwürde und ethische Grundsätze verstößt, die nicht zur Disposition gestellt werden dürfen. Die Vollversammlung bestätigt diese Auffassung, die von der Deutschen Bischofskonferenz in mehrfachen Erklärungen (vgl. insbesondere „Der Mensch sein eigener Schöpfer“, 2001) immer wieder zum Ausdruck gebracht wor¬den ist. Wir erwarten, dass die deutsche Bundesregierung sich bei ihren weiteren Entscheidungen von den eindeutigen Ergebnissen und Beschlüssen des Deutschen Bundestages (Bericht der Enquête-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“, Beschluss vom 20.02.2003) leiten lässt, insbesondere auch im Rahmen der UNO-Beratungen. Wir erklären hiermit nochmals nachdrücklich und unmissverständlich, dass die Deutsche Bischofskonferenz allen Entwicklungen, die zu einer weiteren Liberalisierung in dieser Frage führen, mit Entschiedenheit entgegentreten wird.

VI.    Liturgie


1.    Gemeinsames Gebet- und Gesangbuch


Der Vorsitzende der Unterkommission „Gemeinsames Gebet- und Gesangbuch“ (= GGB), Bischof Dr. Friedhelm Hofmann (Würzburg), hat uns über den Stand der Arbeiten informiert. Im Mai haben die Diözesanbeauftragten für das GGB die Ergebnisse der Akzeptanzerhebung zum Gotteslob und die Aufgaben bei der Erstellung der Diözesanteile erörtert. Die mit Zustimmung der Bischofskonferenz eingerichteten Arbeitsgruppen haben Anfang Mai bei einer Auftaktveranstaltung die Grundlinien der weiteren Tätigkeit abgestimmt.
Wir sind zuversichtlich, dass dieses umfassende Projekt, an dem viele Experten aus verschiedenen Ländern beteiligt sind, gut voranschreitet.

2.    Zur Umsetzung der Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ in den deutschen Diözesen


Wir haben eine „Orientierungshilfe zu Schwerpunkten der Instruktion Redemptionis Sacra-mentum“ verabschiedet, die die Liturgiekommission unter Vorsitz von Kardinal Joachim Meisner (Köln) erstellt hat. Sie kann in den Diözesen als Grundlage für Gespräche mit den für die Liturgie Verantwortlichen in Gemeinden und regionalen Gremien dienen. Spezielle Fragen, besonders auch in liturgierechtlicher Hinsicht, bedürfen der weiteren Klärung.

VII.    Personalien


1.    Bischöfliche Kommissionen


Wir haben den Bischof von Essen, Dr. Felix Genn, für die laufende Amtsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2006 zum Vorsitzenden der Kommission für geistliche Berufe und kirchliche Dienste gewählt. Er übernimmt dieses Amt von Bischof Dr. Viktor Josef Dammertz OSB, der am 09.06.2004 als Bischof von Augsburg emeritiert wurde. Weihbischof Karl Borsch (Aachen) haben wir ebenfalls für die laufende Amtsperiode zum stellvertretenden Vorsitzenden dieser Kommission gewählt.

Zum Vorsitzenden der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen haben wir für die laufende Amtsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2006 den Bischof von Trier, Prof. Dr. Reinhard Marx, gewählt. Er übernimmt dieses Amt von Bischof Dr. Josef Homeyer, der am 20.08.2004 als Bischof von Hildesheim emeritiert wurde.

Weihbischof Dr. Karlheinz Diez (Fulda) haben wir für die laufende Amtsperiode zum Mitglied der Glaubenskommission und Weihbischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst (Münster) zum Mitglied der Kommission Weltkirche gewählt.

Den Bischof von Limburg, Dr. Franz Kamphaus, haben wir für die laufende Amtsperiode zum Vorsitzenden und Weihbischof Manfred Melzer (Köln) zum Mitglied der Unterkom-mission MISSIO der Kommission Weltkirche gewählt.

Zum Mitglied der Unterkommission für wissenschaftliche Aufgaben der Kommission Weltkirche wurde Weihbischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst (Münster) für die laufende Amtsperiode gewählt.

Den künftigen Weihbischof Dr. Karlheinz Diez (Fulda) ist für die laufende Amtsperiode zum Mitglied der Unterkommission „Interreligiöser Dialog“ der Kommission Weltkirche gewählt worden.

Den Bischof von Trier, Prof. Dr. Reinhard Marx, haben wir zum Mitglied der Kontaktgruppe zwischen der Deutschen und der Polnischen Bischofskonferenz gewählt, deren Vorsitz auf deutscher Seite künftig der Bischof von Limburg führen wird.

2.    Weitere Personalien

Zum Leiter der Koordinationsstelle FIDEI DONUM haben wir den Geschäftsführer der Aktion ADVENIAT, Pfarrer Bernd Klaschka (Essen), berufen. Er folgt in dieser Funktion Prälat Dr. Dieter Spelthahn nach, dem wir für die Wahrnehmung dieser Aufgabe danken.

Als Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für DeutschlandRadio (Köln/Berlin) und Deutsche Welle (Bonn) haben wir für den Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.12.2007 erneut Pater Ulrich Behlau CSsR (Hennef) berufen. Für denselben Zeitraum haben wir Pfarrer Lutz Nehk (Berlin) zum stellvertretenden Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für DeutschlandRadio und Deutsche Welle-TV mit Sitz in Berlin berufen.

Zum Beauftragten der Katholischen Kirche für den privaten Fernsehsender RTL haben wir für den Zeitraum vom 01.10.2004 bis 31.08.2005 erneut Pfarrer Dietmar Heeg (Frankfurt / Bensheim) berufen.

Gotthard Dobmeier (München und Freising) haben wir bis zur Herbst-Vollversammlung 2006 erneut zum zentralen Ansprechpartner der Deutschen Bischofskonferenz für Umweltfragen berufen.

Der Berufung von Dr. Peter Hünseler (Linz/Rhein) als Leiter der Christlich-Islamischen Begegnungs- und Dokumentationsstelle (CIBEDO) in Frankfurt haben wir zugestimmt. Die fünfjährige Amtszeit beginnt am 01.11.2004.

Die Vollversammlung hat die Wahl von Pfarrer Frank Müller (Düsseldorf) zum Beisitzer des Vorstandes des Katholischen Verbandes für soziale Dienste in Deutschland e.V. (SKM) bestätigt.

3.    Verabschiedung der emeritierten Bischöfe


Zudem haben wir im Rahmen dieser Vollversammlung die sechs Bischöfe verabschiedet, die im letzten Jahr emeritiert wurden:

Bischof Dr. Josef Homeyer, der am 20.08.2004 als Bischof von Hildesheim emeritiert wurde. Josef Homeyer war von 1972 bis 1983 Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz und seit dem 13.11.1983 Bischof von Hildesheim. Von 1991 bis 2004 war er Vorsitzender unserer Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen. Seit 1984 war er zudem Mitglied in der Kommission Weltkirche. Seit 1994 ist Bischof Homeyer Vorsitzender der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (ComECE).

Bischof Leopold Nowak, der am 27.06.1994 zum ersten Bischof des neu errichteten Bistums Magdeburg ernannt worden war, wurde am 17.03.2004 als Bischof von Magdeburg emeritiert. Bischof Nowak war seit 1990 Mitglied unserer Konferenz und hat von 1991 bis 1996 unsere Jugendkommission geleitet. Zudem war er Mitglied in unserer Kommission für gesellschaftli-che und soziale Fragen, in der Kommission für publizistische Fragen, in der Pastoralkommis-sion sowie in der Kommission Weltkirche.

Bischof Dr. Viktor Josef Dammertz OSB ist am 09.06.2004 als Bischof von Augsburg emeri¬tiert worden. Er hat das Bistum Augsburg seit 1993 geleitet. In den letzten zehn Jahren war er Vorsitzender unserer Kommission für geistliche Berufe und kirchliche Dienste. Zudem war er Mitglied in unserer Kommission Weltkirche und in der Unterkommission Missio.

Weihbischof Dr. Gerd Dicke, Aachen, der am 21.11.2003 nach 33 Jahren als Weihbischof in Aachen emeritiert wurde. Ebenso lange hat er in unserer Kommission für Erziehung und Schule mitgearbeitet. Zudem war er Mitglied in der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, in der Kommission Weltkirche sowie in den Unterkommissionen Misereor und Missio.

Weihbischof Vinzenz Guggenberger ist am 22.03.2004 als Weihbischof in Regensburg eme-ritiert worden. Er war seit 1972 Mitglied unserer Konferenz und hat unter anderem in den Kommissionen für Schule und Erziehung, für geistliche Berufe und kirchliche Dienste, Welt-kirche sowie den Unterkommissionen Adveniat, Renovabis und Interreligiöser Dialog mitgearbeitet.

Weihbischof Johannes Kapp ist am 13.07.2004 als Weihbischof in Fulda emeritiert worden. Er war seit 1976 Mitglied der Bischofskonferenz und hat seit dieser Zeit insbesondere in der Kommission für geistliche Berufe und kirchliche Dienste mitgearbeitet. Zudem war Kapp Mitglied in unserer Liturgiekommission.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz und der Apostolische Nuntius, Erzbischof Dr. Erwin Josef Ender, haben diese Bischöfe am Montag (20.09.) im Rahmen eines Abendessens gewürdigt und verabschiedet.

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Statistik Cookies um zu verstehen, wie Sie mit unserer Webseite interagieren.

Anbieter:

Google

Datenschutz

Matomo

Datenschutz

Diese Cookies sind für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Hier werden bspw. Ihre Cookie Einstellungen gespeichert.

Anbieter:

Deutsche Bischofskonferenz

Datenschutz