| Pressemeldung

Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Karl Lehmann,

im Anschluss an die Frühjahrs-Vollversammlung vom 13. bis 16. März 2000 in Mainz

Kirche und Eucharistie

„Charta Oecumenica“ für die Zusammenarbeit zwischen den Kirchen in Europa

Benutzung der Einheitsübersetzung in ökumenischen Gottesdiensten

Stellungnahme zum „Rohentwurf eines Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft – Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)“

Schwangerschaftskonfliktberatung

Allgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz „Über die Aufnahme ins Seminar von Kandidaten, die aus anderen Seminaren oder von Ordensfamilien kommen“

„Die eine Sendung und die vielen Dienste“ – Zum Selbstverständnis weltkirchlich orientierter Einrichtungen und Initiativen heute
Misereor, Begegnung mit Weihbischof Gilio Felicio aus Bahio (Brasilien)

Kirchliches Engagement in den Medien

Wissenschaftlicher Nachwuchs in der katholischen Theologie

Präimplantationsdiagnostik

Generationengerechtigkeit in der Alterssicherung (Ökumenische Arbeitsgruppe)
Initiative der Kommission für gesellschaftliche Fragen und der katholischen Sozialverbände gemeinsam mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken

Professio fidei und Treueid


„Mea culpa“

Die Deutsche Bischofskonferenz hat auf ihrer Vollversammlung dankbar die Initiative von Papst Johannes Paul II. aufgegriffen, die er am Tag vor der Eröffnung, am Sonntag, 12. März, in einem feierlichen Gottesdienst in Rom durch die sieben Vergebungsbitten im Blick auf Fehlentwicklungen und sündhaftes Vergehen der Kirche eindrucksvoll realisiert hat. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Karl Lehmann, und der Erzbischof von München und Freising, Friedrich Kardinal Wetter, sind in den Predigten bei der Eröffnung im Mainzer Dom am 13. März und im Erbacher Hof am 16. März ausführlicher auf diesen in der Geschichte der Kirche einmaligen Akt eingegangen und haben seine bleibende Bedeutung und Verpflichtung herausgestellt. Dabei war es auch möglich, Missverständnisse und Fehlinterpretationen anzusprechen. Beide Texte sind als Anlage 1 dem Pressebericht beigefügt.

Wir haben auch darüber gesprochen, wie die Öffentlichkeitsarbeit des Heiligen Stuhles für die Ortskirchen bei einem solchen Ereignis verbessert werden könnte. Wir haben zwar Verständnis dafür, dass bis zu Beginn der Feierlichkeiten manches noch offen bleibt, zumal die Veröffentlichung in vielen Sprachen geschehen muss, werden aber doch sehr darum bitten, dass wir bei ähnlichen Anlässen über die wichtigsten Abläufe und Inhalte früher informiert werden.

I. Ökumene

Kirche und Eucharistie

Intensiv hat sich die Vollversammlung mit einen Entwurf der Ökumenekommission für eine Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zum Thema „Kirche und Eucharistie“ beschäftigt. Die Erarbeitung einer solchen Erklärung war bei einem Studienhalbtag der Bischofskonferenz am 24. Februar 1999 in Lingen beschlossen worden. Der Bischof von Würzburg als Vorsitzender und Prälat Prof. Dr. Aloys Klein als Sekretär der Ökumenekommission haben uns die inhaltlichen Schwerpunkte des Textes erläutert. Auf dem Hintergrund der unterschiedlichen Erfahrungen, die in der kirchlichen Praxis der Diözesen seit langem gemacht werden, haben wir noch einmal Ziel und Adressaten sowie verschiedene thematische Sachfragen in den Blick genommen. Dabei wird erneut deutlich, dass es nicht leicht ist, dieser unterschiedlichen Entwicklung in einer Erklärung, die auch normative Ziele verfolgt, angemessen gerecht zu werden. Wir haben die Kommission deshalb gebeten, den vorliegenden Entwurf nochmals zu überarbeiten. Dabei ist zu prüfen, ob die theologische Grundlegung des Eucharistie- und Kirchenverständnisses noch weiter ausgestaltet und mit einem handlungsorientierten Teil verbunden werden kann, der auf die praktischen Fragen der Gläubigen und Gemeinden konkrete Antworten gibt. Als Grundlinie für Umfang und Voraussetzung der Zulassung von nichtkatholischen Christen zum Empfang der Eucharistie gelten dabei die Maßgaben des II. Vatikanischen Konzils und die nachfolgenden Dokumente, insbesondere das Allgemeine Ökumenische Direktorium.

„Charta Oecumenica“ für die Zusammenarbeit zwischen den Kirchen in Europa

Der Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) und der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) haben im vergangenen Jahr den Entwurf einer „Charta Oecumenica“ veröffentlicht. Ziel dieser Erklärung ist es, der erreichten guten Zusammenarbeit zwischen den Kirchen in Europa eine sichere Basis zu geben. Dabei kann man auf die Erfahrungen der beiden Europäischen Ökumenischen Versammlungen von Basel 1989 und von Graz 1997 zurückgreifen. Im Jahr 2001 soll die „Charta Oecumenica“ proklamiert werden. Die Vollversammlung hat diese Initiative begrüßt und hat generell dem Inhalt und Duktus des Entwurfs zugestimmt. Änderungsvorschläge sollen dem Sekretär der Ökumenekommission bis zum 1. Juni 2000 mitgeteilt werden. Die Ökumenekommission wurde beauftragt, dann ein endgültiges Votum zu erstellen.

Benutzung der Einheitsübersetzung in ökumenischen Gottesdiensten

Wir haben uns in einer kurzen Aussprache mit den Erfahrungen und der aktuellen Diskussion im Blick auf den Gebrauch der Einheitsübersetzung in ökumenischen Gottesdiensten befasst. Wir gehen davon aus, dass die Einheitsübersetzung auch in Zukunft als Bezugstext für ökumenische Gottesdienste und Veranstaltungen gilt. Zudem haben die bisherigen Überlegungen für ein weiteres „Jahr mit der Bibel“ – mit der Einschränkung, dass ein vertretbarer finanzieller Rahmen gefunden werden muss – die Zustimmung der Vollversammlung gefunden. Das Sekretariat und die Zentralstelle Pastoral werden beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) konkrete Vorschläge für die Durchführung zu entwickeln und der Bischofskonferenz zur Entscheidung vorzulegen.

II. Pastoral
Stellungnahme zum „Rohentwurf eines Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft – Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)“

Im Zusammenhang mit den Plänen der Bundesregierung zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften hat die Vollversammlung die folgende Erklärung abgegeben:

Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zur Frage der Rechtsstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

Im Januar dieses Jahres ist ein im Bundesjustizministerium erarbeiteter „Rohentwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Sexualität: Lebenspartnerschaften“ bekannt geworden. Dieser Rohentwurf hat in der Öffentlichkeit eine lebhafte und kontroverse Diskussion ausgelöst. Wegen der Bedeutung der Angelegenheit hat sich auch die Deutsche Bischofskonferenz damit befasst. Sie nimmt zu dem Vorhaben, für Personen gleichen Geschlechts das Rechtsinstitut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit erheblichen Rechtswirkungen einzuführen, in folgender Weise Stellung:

Nach kirchlicher Lehre verbietet es sich, homosexuell veranlagte Männer und Frauen in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen und ihnen wegen ihrer Veranlagung mit Missachtung zu begegnen. Homosexuelle Beziehungen lehnt die Kirche indessen unmissverständlich ab, da die Geschlechtlichkeit nach der Schöpfungsordnung auf die eheliche Liebe von Mann und Frau hingeordnet ist.

Wenn der Gesetzgeber in einzelnen Rechtsbereichen für gleichgeschlechtliche, auf Lebenszeit angelegte Partnerschaften Regelungen treffen will, so kann er dies nur insofern tun, als das geltende Recht und privatrechtliche Vereinbarungen nicht ausreichen und diese Regelungen mit der Rechts- und Werteordnung der Verfassung übereinstimmen.

Stets hat er dabei die besondere Bedeutung der Ehe, ihren Zusammenhang mit der Familie und das gesamtgesellschaftliche Interesse an der Ehe und Familie zu beachten. Es wäre ein schwerwiegendes Missverständnis, die hervorgehobene Rechtsstellung der Ehe und ihren bleibenden besonderen Schutz als Diskriminierung homosexuell veranlagter Männer und Frauen zu verstehen. Die Ehe ist sowohl die Lebens- und Liebesgemeinschaft von Mann und Frau als auch darauf angelegt, Kindern das Leben zu schenken und die ihrem Wohl förderlichen Lebensbedingungen zu gewährleisten. Das Rechtsinstitut der Ehe hat nicht nur die Partnerschaft zwischen Mann und Frau allein als Bezugspunkt, sondern auch das Ehepaar, das Elternpaar geworden ist und Sorge und Verantwortung für Kinder trägt. Insbesondere aus diesem doppelten Sinn der Ehe, nämlich dem Wohl der Gatten selbst und der Weitergabe des Lebens, ergibt sich auch ihre herausgehobene gesellschaftliche Bedeutung. Der besondere Schutz von Ehe und Familie (vgl. Art. VI Abs. 1 GG) zielt auf die Sicherung dieser Lebensform nicht nur im Interesse der Lebenspartner und ihrer Kinder, sondern auch im Interesse der Gesamtgesellschaft, weil sie „Keimzelle jeder menschlichen Gemeinschaft ist, deren Bedeutung mit keiner anderen menschlichen Bindung verglichen werden kann“ (BVerfG 6, 55 <71>).

Abzulehnen sind deshalb alle Versuche, ein Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften zu schaffen und dieses der Ehe anzunähern oder gar ihr gleichzustellen. Daher kann man die Begriffe, Rechtsfiguren und Denkmuster des Ehe- und Familienrechts – selbst wenn sie modifiziert werden - nicht auf die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften übertragen. Die Ehe muss in ihrer besonderen, ja einzigartigen Stellung als Gemeinschaft geschützt werden.

Schwangerschaftskonfliktberatung

In einer langen Aussprache wird über die Bemühungen um eine Neuordnung der Schwangerschaftskonfliktberatung in den einzelnen Diözesen bzw. Bundesländern berichtet. Dabei wird erneut deutlich, dass sowohl die rechtlichen Voraussetzungen und die allgemeinen Rahmenbedingungen als auch der Umfang des kirchlichen Engagements und der Stand der Entscheidungen über die weitere Entwicklung zur Zeit nicht einheitlich sind. Von daher erscheint es bis auf weiteres unumgänglich, in flexibler Weise auf die jeweiligen Voraussetzungen zu reagieren und nach angemessenen Lösungen zu suchen.

Deshalb sollte man für die unmittelbare Zukunft zuerst die Ergebnisse der einzelnen diözesanen und überdiözesan-regionalen Initiativen, die eine Neuordnung versuchen, abwarten. Dabei sollte zwischen den Diözesen soweit wie möglich ein Informationsaustausch stattfinden, um unnötige Parallelarbeit und beziehungslos nebeneinander herlaufende Entwicklungen zu vermeiden. Mittel- bzw. längerfristig wollen wir einen Weg suchen, um dann die differenzierten Maßnahmen der Diözesen in ein gemeinsames Konzept für den gesamten Bereich der Deutschen Bischofskonferenz einzubinden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die katholische Schwangerschaftskonfliktberatung auf der Grundlage gemeinsamer Prinzipien und möglichsr einheitlicher Rahmenrichtlinien ein identisches Profil bewahrt.

Die Vollversammlung ist überzeugt, dass auf diese Weise die hohe Qualität der katholischen Beratung gesichert und sowohl die gesellschaftliche Anerkennung als insbesondere auch die Akzeptanz bei Frauen in Konfliktsituationen auf Dauer gewährleistet werden. Darum sollte in jedem Fall auch eine finanzielle Sicherung der bestehenden Beratungsstellen versucht werden, um Anspruch und Akzeptanz zu erhalten.

Allgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz „Über die Aufnahme ins Seminar von Kandidaten, die aus anderen Seminaren oder von Ordensfamilien kommen“

Die Vollversammlung hat beschlossen, die Partikularnorm zu can. 241 § 3 CIC, die in der Frühjahrs-Vollversammlung im März 1998 verabschiedet worden war, umzubenennen in ein „Allgemeines Dekret über die Aufnahme ins Seminar (Konvikt) von Priesterkandidaten, die zuvor in anderen Seminaren (Konvikten, Ordensinstituten oder sonstigen kirchlichen Gemeinschaften) waren". Das Dekret soll der Bischofskongregation zugeleitet werden. Nach erfolgter Rekognoszierung / Anerkennung wird es im Amtsblatt der Diözese Mainz veröffentlicht und auch den Ordensobern zugeleitet.

III. Weltkirche

„Die eine Sendung und die vielen Dienste“ - Zum Selbstverständnis weltkirchlich orientierter Einrichtungen und Initiativen heute

Die kirchlichen Hilfswerke haben gemeinsam mit der Kommission Weltkirche einen Text erarbeitet, der das Selbstverständnis weltkirchlich orientierter Einrichtungen und Initiativen im Blick hat. Die verschiedenen weltkirchlichen Initiativen unterscheiden sich zwar in ihrer unmittelbaren Zielsetzung, treffen sich dann wieder in dem Sendungsauftrag der Kirche, allen Völkern und allen Menschen durch Wort und Tat das Evangelium zu bezeugen. Die christliche Soziallehre ist dabei Grundorientierung für alle Beteiligten. Ausgehend vom christlichen Menschenbild geht es um den Aufbau eine humanen Gesellschaftsordnung. Mitgewirkt an der Erklärung, die nach Einarbeitung einiger Änderungsvorschläge demnächst veröffentlicht wird, haben die missionierenden Ordensgemeinschaften, MISSIO, Kindermissionswerk, Päpstliches Missionswerk der Frauen in Deutschland, MISEREOR, ADVENIAT, Renovabis, Caritas International und Deutsche Kommission Justitia et Pax.

Misereor, Begegnung mit Weihbischof Gilio Felicio aus Bahio (Brasilien)

Im Zusammenhang mit der Eröffnung der diesjährigen Fastenaktion MISEREOR war Weihbischof Gilio Felicio aus Brasilien zu einem Abendgespräch in Mainz. Er schilderte die neuere Entwicklung in seinem Land, die von einem verstärkten Bewusstsein innerhalb der Kirche für die Belange der schwarzen und der indianischen Bevölkerung geprägt ist. Bei den Feiern zum Jahr 2000 und dem Gedenken an den Beginn der Evangelisierung soll besonders an das Schicksal dieser über Jahrhunderte hin benachteiligten Menschen gedacht werden. In Verbindung mit Papst Johannes Paul II. wird auch die Kirche in Brasilien eine öffentliche Bitte um Verzeihung und Versöhnung aussprechen.

IV. Medien, Wissenschaft und Kultur

Kirchliches Engagement in den MedienDer Wandel der Gesellschaft zur Medien- und Informationsgesellschaft verlangt auch von der Kirche eine angemessene Reaktion. Die Deutsche Bischofskonferenz hat bereits 1997 zusammen mit dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland in der gemeinsamen Erklärung „Chancen und Risiken der Mediengesellschaft“ auf die Bedeutung der Zusammenhänge Gesellschaft, Kirche und Medien hingewiesen.Der Studientag im Rahmen der Vollversammlung diente dem Austausch über das Verhältnis zwischen Kirche und säkularen Medien und über den Zustand, die Aufgabenstellung und die Funktionsfähigkeit des eigenen kirchlichen Medienengagements. Bei allen Defiziten, die wir gerne abgebaut sähen – so sind wir mit den Auflagen unserer verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften in vielen Fällen alles andere als zufrieden –, haben wir doch konstatieren können, dass zusätzlich zu dem Engagement der einzelnen Diözesen im Medienbereich das überdiözesane Engagement erheblich ist. Die Katholische Nachrichten-Agentur, der Weltbild-Konzern, die Tellux-Gruppe, die kirchliche Büchereiarbeit, eine Vielfalt von Zeitschriften, Mediendienste, der Rheinische Merkur und vieles andere mehr sind Aktivposten kirchlich inspirierter und orientierter Medienarbeit. Angesichts des Tempos der Entwicklungen insbesondere von Konzentrationen im elektronischen wie im Printbereich ringsum ist auch für unsere Kirche die Bemühung um Bündelung der Kräfte, um Konzentration und gleichzeitige Optimierung der Ressourcen angesagt. Gleichzeitig haben wir Überlegungen angestellt wie die Lasten, die verschiedene Medienengagements mit sich bringen, noch gleichmäßiger verteilt werden können.

Im elektronischen Medienbereich wird immer wieder über ein mögliches künftiges Engagement der Kirche in Form von eigenen Radio- oder Fernsehsendern spekuliert. Wir bejahen das duale Rundfunksystem. Wir sind allerdings auch offen für Möglichkeiten, die sich aus der Entwicklung der Rundfunktechnik und der rundfunkpolitischen Bewegungen ergeben können. Neue Überlegungen werden auch wir über kirchliche Programmplanungen anzustellen haben, wenn die angefangene Konvergenz der Bildschirmmedien weitere Fortschritte gemacht haben wird. Die Bischofskonferenz ist jedenfalls grundsätzlich gewillt, ihren Verkündigungsauftrag mit Hilfe aller medialen Möglichkeiten auch in Zukunft zeitgemäß zu verwirklichen.Wissenschaftlicher Nachwuchs in der katholischen TheologieDie Kommission für Wissenschaft und Kultur hat uns das Ergebnis einer Erhebung über die Entwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der katholischen Theologie vorgelegt. Wir machen dies regelmäßig. In den letzten Jahren ist ein Anstieg der theologischen Habilitationen insgesamt und insbesondere auch von Priestern, Diakonen und Ordensleuten zu verzeichnen. Wir bekräftigen in diesem Zusammenhang den Grundsatz, dass an den Katholisch-Theologischen Fakultäten und Hochschulen aus sachlichen und rechtlichen Gründen eine ausreichende Zahl von Priestern, Diakonen und Ordensleuten tätig sein soll. Hierzu sind auch weiterhin entscheidende Anstrengungen der Diözesen und Ordensgemeinschaften erforderlich. Daneben sollen geeignete Laien – Männer und Frauen – zu einer wissenschaftlichen Laufbahn ermuntert werden. Die Kommission für Wissenschaft und Kultur wird ihre Bemühungen um den wissenschaftlichen Nachwuchs unter Einschluss regelmäßiger statistischer Erhebungen fortsetzen.

PräimplantationsdiagnostikDie Bundesärztekammer hat am 24. Februar 2000 einen „Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik“ veröffentlicht. Die Präimplantationsdiagnostik betrifft die gezielte genetische Untersuchung an einzelnen Zellen eines durch künstliche Befruchtung ausserhalb des Körpers (in vitro) erzeugten Embryos, bevor er in die Gebärmutter eingesetzt wird. Ziel einer solchen Untersuchung ist es, eine genetisch bedingte Veränderung, die eine schwere Erkrankung des Kindes darstellt oder zu ihr führt, rechtzeitig zu erkennen und die Übertragung eines solchen Embryos mit genetisch bedingter Veränderung nicht vorzunehmen. Diese Diagnostik wird in den USA und in ca. 10 europäischen Staaten auf jeweils unterschiedlicher Rechtsgrundlage praktiziert.

In Deutschland ist sie bisher nach dem geltenden Embryonenschutzgesetz nicht zugelassen. Die Bundesärztekammer hält in dem genannten Diskussionspapier eine solche Interpretation nicht für zwingend. „Die Bundesärztekammer will mit dem vorgelegten Diskussionsentwurf zur Schärfung des Problembewußtseins im gesamtgesellschaftlichen Meinungsbildungsprozess beitragen.“ Man hofft, mit einer sehr restriktiven Praxis, die sich nur auf Fälle bezieht, in denen für die Nachkommen „ein hohes Risiko für eine bekannte und schwerwiegende, genetisch bedingte Erkrankung“ besteht, die Anwendung dieser Untersuchungsmethode wirkungsvoll beschränken zu können. Man möchte auf diese Weise Geburten von Kindern mit schweren Erbleiden vermeiden.Diese Diagnostik scheint vielen Wünschen im Bereich der Fortpflanzungsmedizin entgegenzukommen. Der Wunsch der Eltern nach einem gesunden Kind ist verständlich und berechtigt. Die Mediziner fragen, ob die Aussonderung evtl. „schadensträchtiger“ Embryonen nicht erträglicher sei als eine spätere Abtreibung. Manche Eltern erhoffen sich von der Medizin oft die Realisierung ihrer Wünsche fast um jeden Preis. Das Thema ist deshalb aus verständlichen Gründen emotional hoch belastet.Es ist jedoch nicht zu übersehen, dass es hier elementar um den Schutz des menschlichen Lebens in der frühesten Phase geht. Es ist davon auszugehen, dass der Embryo als menschliches Wesen mit dem ihm gebührenden Schutz zu gelten hat. Dieser wird durch eine evtl. Selektion kranker Embryonen grundlegend in Frage gestellt und ausgehöhlt.Konkret ergeben sich aus den zunächst als Hilfe erscheinenden Möglichkeiten der Präimplantationsdiagnostik folgende schwerwiegende und erst noch umfassend zu diskutierende Probleme:Instrumentalisierung der Erzeugung von EmbryonenSelektion von Leben nach den Kriterien lebenswert/lebensunwertVernichtung der als erbkrank diagnostizierten EmbryonenGefahr der Ausdehnung der zunächst nur für Ausnahmefälle zugelassenen PräimplantationsdiagnostikGefahr der Diskriminierung von Behinderten und ihrer Eltern.Die Bundesärztekammer hat gewiss in ihrem Diskussionsbeitrag sehr strenge Regeln und Anforderungen an eine Anwendung der Präimplantationsdiagnostik gelegt, doch muss deutlich gesagt werden, dass ein solcher Vorschlag die Grenzen der bisher in Deutschland geltenden Normen eindeutig sprengt. Dies gilt bereits für die Anwendung der In-Vitro-Fertilisation, die bisher nur für Paare bei nachgewiesener Sterilität angewandt werden darf; nun wird der Personenkreis auch auf Paare ausgeweitet, für deren Nachkommen ein hohes Risiko für eine bekannte und schwerwiegende, genetisch bedingte Erkrankung besteht. Während das Embryonenschutzgesetz die Erzeugung von Embryonen zu einem anderen als zu einem ihrer Erhaltung dienenden Zweck verbietet, mit dem erklärten Ziel, den menschlichen Embryo schon in seinem frühesten Stadium vor Instrumentalisierung und Vernichtung zu schützen, stellt sich beim Vorschlag der Bundesärztekammer die Frage, mit welcher Begründung dies für die Präimplantationsdiagnostik nicht verbindlich sein soll.Aus dem Vorschlag der Bundesärztekammer ergeben sich grundlegende Probleme, die vor jeder Entscheidung über Anwendungsrichtlinien der Präimplantationsdiagnostik geklärt werden müssen:Die Bundesärztekammer bekennt sich in ihrem Richtlinienentwurf ausdrücklich zu einem „Menschenbild, dass nicht reduktionistisch auf der Summe genetischer Informationen beruht, sondern vielmehr von Respekt vor allen Menschen, einschließlich denen mit geistigen, seelischen und körperlichen Beeinträchtigungen, geprägt ist“. Hier aber entsteht ein erheblicher Zweifel, ob der beschriebene selektive Umgang mit Embryonen nach den vorgeschlagenen Möglichkeiten einer Präimplantationsdiagnostik mit dem bejahten Menschenbild vereinbar ist.Die Beantwortung der von der Bundesärztekammer selbst gestellten Frage, ob es sich im Zusammenhang mit der Präimplantationsdiagnostik „um eine Ausnahme vom Tötungsverbot handelt, z. B. vor dem Hintergrund eines abgestuften Schutzkonzepts, oder keine Tötung vorliegt, ist nicht ausschließlich mit einem medizinischen und rechtlichen Instrumentarium zu lösen, sondern setzt eine anthropologische und ethische Klärung voraus.Präimplantationsdiagnostik mit dem erklärten Ziel, den Embryo nur bei genetischem „Normalbefund“ weiterleben zu lassen, ist faktisch trotz aller gegenläufigen Erklärung eugenische Selektion und wird zu weiterem Missbrauch verführen. Es ist widersprüchlich, enge Grenzen zu ziehen, aber dennoch bisher unüberschreitbare Grenzen zu verletzen. Es ist nicht zu übersehen, dass hier elementare Menschenrechte zerstört werden. Wir sehen auch nicht, wie eine Gesellschaft die Menschenwürde noch ausreichend schützt, wenn sie sich auf die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik einlässt.Wir fordern in diesem Zusammenhang auch die Ärzte auf, sich nicht auf alle denkbaren Ansprüche von seiten der Gesellschaft an sie einzulassen. Der durch den „Diskussionsentwurf“ gesuchte Konsens der Gesellschaft ist kein ethisches Kriterium. Wenn die Ärzte einem solchen Druck nachgeben, wird ihre ethische Kompetenz in Frage gestellt oder brüchig, in solchen schwierigen Fragen durch ihr Standesethos Richtlinien zu verabschieden, die einen ausreichenden Schutz der Menschenwürde bieten. Eine entschiedene Weigerung verhütet das Abrutschen in immer noch schwierigere Probleme.

Die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat sich in einer ersten Diskussion mit dieser für unser Land neuen Herausforderung beschäftigt und wird in nicht zu ferner Zeit eine ausführlichere Bewertung vorlegen.

V. Gesellschaftliche und soziale Fragen

Generationengerechtigkeit in der Alterssicherung (Ökumenische Arbeitsgruppe)

Eines der drängendsten Reformvorhaben in unserem Lande ist die Reform der Alterssicherung. Durch die niedrige Geburtenrate, die längere Lebenserwartung und andere grundlegende Verschiebungen wird unsere im Umlageverfahren organisiertes und finanziertes Alterssicherungssystem in zunehmende Finanzierungsschwierigkeiten kommen. Wenn man nicht – je nach Kassenlage – Beiträge erhöhen oder senken, Renten kürzen oder wieder aufstocken usw. will, ist eine grundsätzliche Reform der Alterssicherung unumgänglich. Diese Reform muss auf der einen Seite die Leistungen an die Menschen im Alter berechenbar halten und ein menschenwürdiges Auskommen sichern sowie das Prinzip der Generationengerechtigkeit wahren, wonach es zu einer gerechten Verteilung der Lasten zwischen den Generationen kommen muss, ohne die aktive Generation zu überfordern.

Die fachlich zuständige Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz sowie die auf evangelischer Seite fachlich zuständige Kammer für soziale Ordnung erarbeiten zur Zeit einen Text, der Eckpunkte und ethische Kernanforderungen an eine auf Generationensolidarität und Generationengerechtigkeit basierende Alterssicherung benennt sowie deren langfristiges Ziel verdeutlicht. Die Kirchen verfolgen das Ziel, durch rechtzeitig angemahnte Weichenstellung das Vertrauen in das System der Alterssicherung langfristig zu sichern. Die von uns vorbereiteten orientierenden Eckpunkte umfassen sowohl Aussagen zu notwendigen Instrumenten, die das derzeitige System leistungsfähig halten, Aussagen zu Ergänzungssystemen der Alterssicherung sowie einige grundsätzliche Aussagen: die Aufforderung, eine Reform mit langfristiger Perspektive anzugehen sowie – als Grundlage – den Mut zur Wahrheit aufzubringen.

Initiative der Kommission für gesellschaftliche Fragen und der katholischen Sozialverbände gemeinsam mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken

In den letzten drei Jahren nach der Veröffentlichung des Gemeinsamen Wortes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage hat es eine Vielzahl von Initiativen gegeben, die zum Ziel hatten, das Gemeinsame Wort im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu halten sowie weiterführende, übersetzende und zuspitzende Aussagen zu konkreten Problembereichen aus dem Gemeinsamen Wort abzuleiten (z. B. Memorandum „Mehr Beteiligungsgerechtigkeit.“, „Handeln für die Zukunft der Schöpfung“, wissenschaftliche Studientagungen u.s.w.).

Die Kommission VI der Deutschen Bischofskonferenz sieht zusammen mit den katholischen Verbänden und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken den Zeitpunkt für gekommen, diese vielen durch das Wort angestoßenen Initiativen und Überlegungen noch einmal zu bündeln und zu vertiefen. Dabei geht die Initiative inhaltlich von der Feststellung aus, dass trotz einer Verbesserung der konjunkturellen Rahmenbedingungen strukturelle Reformen nicht ausreichend angegangen werden. Dies betrifft vor allem die Teilhabechancen von Niedrigqualifizierten auf dem Arbeitsmarkt, die Situation von Bildung und Ausbildung, die Notwendigkeit grundlegender Reformen im Bereich der sozialen Sicherungssysteme sowie die Beteiligung am Produktivvermögen. Die Kommission, die katholischen Sozialverbände und das ZdK beabsichtigen noch vor der Sommerpause die Einsetzung von Arbeitsgruppen zu den zentralen Reformbereichen unter Einbeziehung von externem Sachverstand. Dabei sollen Antworten auf drängende Fragen jenseits interessegeleiteter Diskurse von Politik, Wissenschaft und Medien gesucht werden. Wichtig dabei ist die Idee eines gesellschaftlichen Kommunikationsprozesses, der Kirche als Ort gesellschaftlicher Diskurse neu anbieten, entwickeln und stark machen soll.

VI. Glaubensfragen

Professio fidei und Treueid

Professio fidei heißt wörtlich übersetzt Glaubensbekenntnis. Die Ablegung des Glaubensbekenntnisses hat in der Kirche eine lange Tradition. In der Liturgie (z. B. bei der Taufe) findet sie in Form des „Großen Glaubensbekenntnisses" (dem Nizäno-Konstantinopolitanum) oder des Apostolischen Glaubensbekenntnisses statt. Auch in rechtlichen Zusammenhängen hat die Ablegung des Glaubensbekenntnisses eine wichtige Bedeutung. Vor der Übernahme bestimmter Funktionen (z. B. Teilnahme an bestimmten Synoden) oder bestimmter Ämter (z. B. Generalvikar oder Pfarrer) wird die Ablegung der Professio fidei "in der vom Apostolischen Stuhl gebilligten Form“ (can. 833 CIC (= Codex Iuris Canonici, Gesetzbuch der lateinischen Kirche)) verlangt.

Die vom Apostolischen Stuhl festgelegte Form der Professio fidei besteht seit 1989 aus dem Nizäno-Konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnis und drei Zusätzen, die sich auf die verschiedenen Gegenstandsbereiche kirchlicher Glaubens- und Sittenlehre und die jeweils geforderte Art der Zustimmung beziehen. 1998 wurden im Motuproprio „Ad tuendam fidem“ („Zum Schutz des Glaubens“) letzte rechtliche Festlegungen getroffen. Ähnliches gilt für den Treueid (Insiuprandum fidelitatis).

Wir haben auf der Vollversammlung beschlossen, auf eine eigene Übersetzung zu verzichten und künftig in den deutschen Diözesen die von Rom vorgegebenen deutschen Texte zu verwenden. Wir haben eine von der Glaubenskommission erarbeitete Handreichung für die Bischöfe verabschiedet, in der die Formeln erläutert werden.

VII. Personalien

Nach dem Ausscheiden von Bischof Dr. Walter Kasper ist das Amt des stellv. Vorsitzenden der Glaubenskommission frei geworden. Die Vollversammlung hat Erzbischof Dr. Oskar Saier (Freiburg) zu seinem Nachfolger gewählt.

Im Jahre 1981 hat die Deutsche Bischofskonferenz eine „Verfahrensordnung für das Lehrbeanstandungsverfahren bei der Deutschen Bischofskonferenz“ beschlossen. Für die laufende Amtsperiode bis zur Herbstvollversammlung 2001 wurden folgende Mitglieder in die Kommission für das Lehrbeanstandungsverfahren berufen: Friedrich Kardinal Wetter (München), Erzbischof Dr. Oskar Saier (Freiburg), Bischof Dr. Reinhard Lettmann (Münster), Bischof Dr. Joachim Wanke (Erfurt), Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff (Aachen). Hinzu kommen Ersaztleute.
Weihbischof Hans-Josef Becker (Paderborn) wurde zum Mitglied der Kommission für die geistlichen Berufe und kirchlichen Dienste und der Publizistischen Kommission gewählt.

Weihbischof Dr. Hans Jochen Jaschke (Hamburg), derzeit der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für das Heilige Jahr, wurde zum Mitglied der Kommission Weltkirche gewählt.

Zum Leiter der neu geschaffenen Zentralstelle für gesellschaftliche und soziale Fragen wurde Dr. Matthias Meyer gewählt. Da diese Zentralstelle sowohl der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen als auch der Kommission für Migrationsfragen zugeordnet ist, soll ihr Name demnächst in geeigneter Weise dieser doppelten Aufgabenstellung angepasst werden.

Die Vollversammlung wählt Weihbischof Dr. Werner Thissen (Münster) zum Vorsitzenden der Unterkommission für Entwicklungsfragen (insbesondere MISEREOR) bis zum Ende von deren Amtszeit.

Die Vollversammlung wählt Dr. Franz Kamphaus (Limburg) zum Vorsitzenden der Unterkommission für den Interreligiösen Dialog bis zum Ende der laufenden Amtszeit. Weihbischof Dr. Hans-Jochen Jaschke (Hamburg) wurde zum Mitglied dieser Unterkommission gewählt. Die Glaubenskommission wird gebeten, bis zur Herbst-Vollversammlung 2000 aus ihrem Sachbereich ein Mitglied für diese Unterkommission vorzuschlagen.

Die Vollversammlung benennt den Bischof von Trier, Dr. Hermann-Josef Spital, als Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz im Vorstand des „KSD - Katholischer Siedlungsdienst e. V.“. Diese Beauftragung gilt gemäß der Satzung (§ 9 Abs. 3) des „KSD – Katholischer Siedlungsdienst e. V.“ für vier Jahre ab dem 1. Mai 2000.

Die Vollversammlung beruft Studiendirektor Dr. Lothar Schlegel (Dortmund) für einen Berufungszeitraum von fünf Jahren zum Visitator für die Priester und Gläubigen aus dem Bistum Ermland, die im Gebiet der Deutschen Bischofskonferenz leben.

Die Vollversammlung bittet Weihbischof Otto Georgens (Speyer), ab 2001 als Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz an den Vollversammlungen der Französischen Bischofskonferenz in Lourdes teilzunehmen. Sie spricht Weihbischof Dr. Alfred Kleinermeilert (Trier), der diese Aufgabe in den zurückliegenden Jahren wahrgenommen hat und im Herbst 2000 letztmalig teilnehmen wird, den Dank der Deutschen Bischofskonferenz aus.
Die Vollversammlung nominiert Pfarrer Winfried Pilz als Vertreter der Katholischen Kirche im Deutschen Komitee für UNICEF e. V. für die Dauer seiner Amtszeit.

Die Vollversammlung nimmt einen Bericht von Prälat Wilhelm Schätzler über seine Mitarbeit im Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz zur Kenntnis und bittet ihn, auch weiterhin in diesem Gremium mitzuwirken. Eine inhaltliche Zusammenarbeit soll die Zentralstelle Bildung leisten.
Auf Vorschlag der Kommission für Migrationsfragen (XIV) beruft die Vollversammlung Prälat Dr. Peter Prassel, Nationaldirektor für die Ausländerseelsorge und Sekretär der Kommission XIV, für die Zeit bis 2003 zum Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz im Leitungsorgan der International Catholic Migration Commission (ICMC).

Die Vollversammlung beruft auf Vorschlag der Pastoralkommission (III) die Mitglieder des „Katholische Glaubensinformation, Frankfurt (kgi) e. V.“
Die Vollversammlung beruft Bundesbeirat Pfarrer Hans-Gerd Schütt (Bistum Aachen) für die laufende Berufungsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2001 zum Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz in die Kontaktkommission Kirche und Sport.

Die Vollversammlung benennt den Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe Pfarrer Dr. Karl Jüsten für die Dauer seiner Amtszeit als Mitglied im Verein „Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V.“.

Die Vollversammlung entsendet in den Fernsehrat des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) für die XI. Amtsperiode (Juni 2000 bis Juni 2004) Frau Rita Waschbüsch (Lebach) und Herrn Mario Junglas (Mainz).

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