| Pressemeldung

Pressebericht der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 01. bis 04. März 1993 in Mülheim/Ruhr


I.    Pastorale Fragen
1. Studie "Frau und Kirche"
2. Woche für das Leben 1993 und 1994
3. Arbeitshilfe "Christen und Muslime in Deutschland"
4. Militärseelsorge

II.    Ökumene
1. Erste kirchenamtliche katholische Stellungnahme zur
   Studie "Lehrverurteilungen - kirchentrennend?"

III.    Geistliche Berufe und kirchliche Dienste
1. Leitungsdienste in den Gemeinden
2. Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht

IV.    Liturgische Fragen
1. Studientag zum Thema "Erneuerung des Gottesdienstes"
2. Approbation des "Hochgebetes für Messen für besondere
   Anliegen
3. Approbation "Die Feier der Krankensakramente"

V.    Gesellschaftliche und soziale Fragen
1. Erklärung zum deutschen Einigungsprozeß

VI.    Weltkirchliche Fragen
1. Struktur der Hilfsaktion RENOVABIS für die Länder
   Mittel- und Südosteuropas
2. Gebetsaufruf für den Frieden im ehemaligen Jugoslawien
3. Begegnung mit dem Vorsitzenden der Brasilianischen
   Bischofskonferenz

VII.    Personelle und strukturelle Fragen
1. Personalien
2. Strukturelle Fragen
 
I. Pastorale Fragen

1. Studie "Frau und Kirche"

Wir haben eine von der Deutschen Bischofskonferenz selbst in Auftrag gegebene repräsentative Untersuchung "Frau und Kirche", durchgeführt vom Institut für Demoskopie Allensbach, auf einer Pressekonferenz am 1. Februar 1993 in Mainz vorgestellt (vgl. die Statements von Frau Dr. Renate Köcher und von mir selbst). In der Zwischenzeit ist die Allensbacher Auswertung noch weiter vorangetrieben worden. Wir werden die Studie im Rahmen der Veröffentlichungen der Deutschen Bischofskonferenz publizieren. Für die Inhalte der Untersuchung darf ich auf die schon genannten vorliegenden Statements verweisen.
Wir haben begonnen, über die Bedeutung der Studie, nicht zuletzt für den Ort der Frau in der Kirche, zu sprechen. Die "Aufarbeitung" der Frauenfrage erfolgt schon seit einiger Zeit auf mehreren Ebenen. Sie muß intensiviert werden. Deshalb haben wir auch den Gespächskreis zwischen Vertreterinnen der Katholischen Frauenverbände und einigen Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz von unserer Seite aus verstärkt, indem wir für den ausgeschiedenen Weihbischof Franz Grave die Weihbischöfe Friedhelm Hofmann (Köln) und Hans Reinhard Koch (Erfurt) als Mitglieder bestimmt haben. Herr Weihbischof Koch kann besonders die Situation der Frauen in den jungen Ländern vertreten. Die Ergebnisse dieses Gesprächskreises werden künftig noch stärker mit der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz verbunden, die die eigentliche Zuständigkeit hat. In einer noch näher zu bestimmenden Form soll eine Arbeitsgruppe errichtet werden, die die Ergebnisse der Allensbacher Studie eigens aufgreift und Konsequenzen daraus zieht. Die Resultate und ihre Berücksichtigung stellen jedoch eine "durchlaufende Perspektive" für alle Kommissionen der Deutschen Bischofskonferenz dar. Wir wollen dabei auch eng zusammenarbeiten mit der Arbeitsstelle für Frauenseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz.

 

2. Woche für das Leben 1993 und 1994

Wir haben das Programm der diesjährigen "Woche für das Leben", die unter dem Thema "Leben im Alter" steht, beraten und beschlossen. Die "Woche für das Leben" wird am 8. Mai in der Stadthalle Bonn-Bad-Godesberg eröffnet. Im Laufe der dann folgenden Woche wird auf der Ebene der Diözesen und Pfarrgemeinden und in den Verbänden eine Vielzahl von Veranstaltungen stattfinden, um dieses Thema innerkirchlich, aber auch darüber hinaus bewußt zu machen.

Wir haben beschlossen, die "Woche für das Leben" im nächsten Jahr unter das Thema "Schutz und Integration behinderter Menschen" zu stellen. Sie wird vom 8. bis 15. Mai 1994 stattfinden. Von 1994 ab wird sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) an der Vorbereitung und Durchführung für die "Woche für das Leben" beteiligen. Wir begrüßen es sehr, daß damit unsere Initiative, die wir im Jahre 1991 begonnen haben, auf eine breitere Basis gestellt wird.


3. Arbeitshilfe "Christen und Muslime in Deutschland"

Eine Arbeitshilfe "Christen und Muslime in Deutschland", mit deren letztem Text-Entwurf wir uns beschäftigt haben, wird in den nächsten Wochen als Text der Kommission für pastorale Fragen herausgegeben. Bei dieser Darstellung handelt es sich nicht in erster Linie um grundsätzliche Überlegungen zum Verhältnis von Christentum und Islam, sondern vielmehr um Fragen des alltäglichen Umgangs von Christen und Muslimen miteinander. Die Arbeitshilfe ist vor allem gedacht als Handreichung für Seelsorger und Erzieherinnen, Lehrer und für die für den Umgang mit Muslimen Verantwortlichen. Über die praktische Zielsetzung hinaus dient sie der Information über eine Religion, der 1,6 Millionen unserer Mitbürger angehören. Der Text stellt eine Fortschreibung und Vertiefung der 1982 erschienenen Arbeitshilfe "Muslime in Deutschland" dar.

Eines der praktischen Probleme, die angesprochen werden, ist beispielsweise die Ehe zwischen einem katholischen und einem muslimischen Partner. Weitere Fragen entstehen durch die Aufnahme muslimischer Kinder in katholische Kindergärten und Schulen. Darüber hinaus stellt die Präsenz des Islam in Deutschland eine Herausforderung dar für das Verhältnis von Staat und Kirche.

Neben der Erörterung dieser praktischen Fragen enthält die Arbeitshilfe eine Darstellung des Islam in religiöser, kultureller und politischer Hinsicht und eine Darstellung der Geschichte der Begegnung von Christen und Muslimen. Sie erläutert Grundzüge des islamischen Glaubensbekenntnisses und arbeitet Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Hinblick auf die katholische Glaubensüberzeugung heraus.

Die Arbeitshilfe übersieht nicht, daß eine von Respekt getragene Form des Zusammenlebens von Muslimen und Christen in manchen islamisch geprägten Ländern nicht möglich ist und daß dort Christen um ihres Glaubens willen verfolgt werden. Indirekt kann jedoch ein verantwortliches Zusammenleben von Christen und Muslimen in Deutschland dazu beitragen, daß sich die Lage der Christen in anderen Ländern bessert.


4. Militärseelsorge

Wir haben einen Bericht von Militärbischof Johannes Dyba zur derzeit aktuellen Fragen im Zusammenhang mit der Militärseelsorge entgegengenommen und besprochen. Dabei wurden folgende Aspekte behandelt:
-    Auch bei einer möglichen Verringerung der Zahl der Soldaten besteht kein Anlaß, die Zahl der Militärpfarrer ebenfalls zu verringern. Derzeit sind ohnehin von den 138 Dienststellen für katholische Militärseelsorge nur knapp 100 besetzt. Nach den Erfahrungen von Erzbischof Dyba ist die allgemeine Akzeptanz und die Anerkennung der Militärgeistlichen - entgegen manchen Stimmen in der Öffentlichkeit - insgesamt sehr hoch. Die Begleitung der Soldaten und ihrer Familien durch die Militärgeistlichen am Standort und bei Sondereinsätzen wird überwiegend dankbar angenommen.
-    Die Anforderungen an die Militärseelsorge sind in den vergangenen Jahren gewachsen. Dazu haben auch die Auslandseinsätze beigetragen und die zusätzlichen Standorte in den neuen Bundesländern. Auch die derzeitige Diskussion um die zukünftige Gestalt der Bundeswehr und ihren Auftrag fordert die Militärseelsorge zusätzlich heraus.
-    Sollte es zu einem erweiterten Auftrag der Bundeswehr im Rahmen der UNO kommen, dann stellt auch dies die Militärseelsorge vor neue Aufgaben. Der Militärgeistliche muß immer dorthin mitgehen, wo auch die Soldaten sind.

 

II.    Ökumene

1.    Erste kirchenamtliche katholische Stellungnahme zur Studie "Lehrverurteilungen - kirchentrennend?"

Die im Jahr 1986 erschienene ökumenische Studie "Lehrverurteilungen - kirchentrennend?" (hrsg. von K. Lehmann und W. Pannenberg, Freiburg i.Br./Göttingen 1986, 3. Auflage 1988), die im Anschluß an den ersten Pastoralbesuch Papst Johannes Pauls II. im November 1980 in Deutschland von der "Gemeinsamen Ökumenischen Kommission" initiiert und vom "Ökumenischen Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen" in fünfjähriger Arbeit erstellt wurde, hat eine erste greifbare Reaktion von offizieller katholischer Seite erfahren: Der Päpstliche Rat für die Förderung der Einheit der Christen übergab den Vorsitzenden des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen, Bischof Karl Lehmann und Landesbischof i.R. Eduard Lohse, ein Studiendokument, in dem die Ergebnisse einer über zweijährigen intensiven Arbeit theologischer Fachleute zusammengetragen sind. Die Übermittlung dieses 115 Seiten umfassenden "Gutachtens" versteht der Präsident des Einheitsrates, Kardinal Edward I. Cassidy, als Einladung zu einem dialogischen Prozeß mit den für die Ausarbeitung der Studie Verantwortlichen, die gebeten sind, die Inhalte des Gutachtens zu prüfen und eine Weiterarbeit an den offenen Fragen zu erwägen.

Das Gutachten des Einheitsrates läßt ein sehr hohes Maß an sachlicher Zustimmung zu den Ergebnissen der Lehrverurteilungen-Studie erkennen. Der Untersuchung wird zusammenfassend bescheinigt, daß es sich bei der Studie "um eine Untersuchung von höchster wissenschaftlicher Qualität handelt, die die Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts in eine neue Perspektive rückt und einen beachtlichen Beitrag zur Versöhnung der getrennten Christen leistet". Im Blick auf die Rechtfertigungslehre stimmt der Einheitsrat dem Ergebnis der Studie zu. Trotz noch ausständiger Klärungen einzelner Fragen sei diese Thematik "nicht mehr kirchentrennend". Auch die Aufarbeitung der im 16. Jahrhundert ausgesprochenen Lehrverwerfungen im Bereich "Eucharistie/Abendmahl" findet hohe Anerkennung. In hohem Maß entspannt hat sich nach Ansicht des Einheitsrates auch die Kontroverse um Taufe und Buße. Größere Schwierigkeiten sieht das Gutachten noch bei dem Bemühen, in der Frage der "Sakramentalität" kirchlicher Vollzüge, z.B. Firmung, Ehe, Krankensalbung, zu dem begründeten Urteil zu kommen, hier bestünden keine Differenzen von "kirchentrennender" Wirkung mehr. Schwierigere Probleme bestehen nach wie vor bei der Behandlung der Thematik des kirchlichen Amtes. Beachtlich offen auch gegenüber der eigenen Tradition sind die Überlegungen zur Bestimmung der katholischen Position in Fragen der Auslegung des Dogmas. Hohe Wertschätzung erfährt an vielen Stellen die Sorge um ein auch im liturgischen Leben erfahrbares Miteinander der Kirchen. Die Erkenntnis der gemeinsamen pastoralen Herausforderungen - etwas in der Ehe- und Bußpastoral - motiviert zu mutigen Schritten mit dem Leitgedanken: "Um der Einheit der Christen willen müssen wir bis an die Grenzen des Möglichen gehen."

Auffällig ist, daß das Dokument seine sachlichen Einwände häufig in die Sprachgestalt von Anregungen für eine Weiterarbeit kleidet. Sehr deutlich wird dabei auch die Frage ausgesprochen, ob eine vom Ökumenischen Arbeitskreis als "lutherisch" bezeichnete Lehrmeinung in dieser kirchlichen Tradition einen wirklichen umfassenden Konsens findet. Im Hintergrund dieser Anfrage dürfte wohl auch die Erfahrung stehen, daß die Lehrverwerfungen-Studie im evangelischen Raum unterschiedliche Reaktionen ausgelöst hat.

Die Deutsche Bischofskonferenz dankt dem päpstlichen Einheitsrat für die Studie. Wenn sie sich im weiteren Meinungsbildungsprozeß bewahrheitet, ist sie ein gewichtiger Beitrag für das Fortkommen des ökumenischen Gespräches. Die Bischofskonferenz bittet den Ökumenischen Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen, das römische Dokument in seine weitere Arbeit einzubeziehen. Die Übergabe des römischen Gutachtens an die Vorsitzenden des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen ist gerade Angesichts der Tatsache, daß Kardinal Cassidy das vorgelegte Studiendokument nicht als ein "Schlußwort" betrachtet, eine Geste, die offene Dialogbereitschaft signalisiert und begründete Hoffnung auf dem Weg zur Einheit der Kirche weckt.

 

III.    Geistliche Berufe und kirchliche Dienste

1. Leitungsdienste in den Gemeinden

Wir haben außerdem über Leitungsdienste von Priestern und haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Pfarrgemeinde gesprochen. In verschiedenen Bistümern finden - gerade auch auf dem Hintergrund des Priestermangels - Überlegungen über strukturelle Neuordnungen in den Gemeinden statt. Es ist sinnvoll, daß diese Überlegungen in den unterschiedlichen Bistümern eine gemeinsame Grundlage und Ausrichtung erhalten. Dazu hat die Kommission für geistliche Berufe und kirchliche Dienste der Vollversammlung einen Text vorgelegt, der den Leitungsdienst des Pfarrers und der anderen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer jeweiligen Eigenart und gegenseitigen Zuordnung beschreibt.
Die Diskussion zeigte, daß das schwierige Thema noch der erneuten theologischen Vertiefung bedarf, an der sich auch künftig die Glaubenskommission noch intensiver engagieren wird.


2. Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht

Die Deutsche Bischofskonferenz ist seit einiger Zeit bemüht, die Grundlagen ihres Dienst- und Arbeitsrechtes zu überarbeiten. In der Frühjahrs-Vollversammlung 1992 konnten bereits erste Entwürfe dafür vorgelegt und besprochen werden. Der diesjährigen Frühjahrs-Vollversammlung wurde ein "Zwischenbericht" erstattet, der einerseits über die Konsultationen mit den Vertretungsorganen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und andererseits über die Weiterarbeit handelte. Zugleich wurden einige alternative Wahlmöglichkeiten entschieden. Wir sind zuversichtlich, daß wir dank der Mitarbeit qualifizierter Berater aus allen Bereichen bei der Herbst-Vollversammlung dieses Jahres eine Neuordnung verabschieden können.

 

IV. Liturgische Fragen

1. Studientag zum Thema "Erneuerung des Gottesdienstes"

Nach dreizehn Jahren haben wir erstmals wieder einen Studientag einem liturgischen Thema gewidmet. Ziel der Beratungen war die Erarbeitung von Richtlinien für die Übertragung von Gebetstexten für das Meßbuch in die deutsche Sprache. Als Vertreter der Österreichischen und der Schweizer Bischofskonferenz nahmen der Baseler Bischof Hänggi und Bischof Kappelari aus Klagenfurt an den Beratungen teil. Gemeinsam mit den Experten des Liturgischen Instituts, Frau Prof. Dr. Irmgard Pahl und Herrn Prof. Dr. Albrecht Greule haben wir Leitlinien für die Übertragung der Gebetstexte in die deutsche Sprache erarbeitet. Die Liturgiekommission wird auf der Grundlage dieser Leitlinien ihre Arbeit an der Neufassung der deutschen Gebetstexte in Absprache mit der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Liturgischen Kommissionen fortsetzen. Die Ergebnisse werden zu gegebener Zeit der Vollversammlung vorgelegt.


2.    Approbation des Hochgebets "Gott führt die Kircbe" in deutscher Sprache

Die Vollversammlung hat den deutschen Text des neuen Hochgebets "Gott führt die Kirche" approbiert. Der deutsche Text war von der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Liturgischen Kommissionen des deutschen Sprachgebietes vorgelegt worden. Dieses Hochgebet, das für Messen für besondere Anliegen bestimmt ist, ist in der Schweiz entstanden (Schweizer Synodenhochgebet).1991 wurde ein lateinischer Text approbiert.

 

3. Approbation "Die Feier der Krankensakramente"

Außerdem hat die Vollversammlung einen erneuerten Ritus für die Feier der Krankensakramente verabschiedet. 1981 hatte die Internationale Arbeitsgemeinschaft der Liturgischen Kommissionen im deutschen Sprachgebiet eine gründliche Überarbeitung und Anpassung der ersten Auflage des Ritus beschlossen. Wir hoffen vor allem, daß die neue Fassung dazu beitragen wird, den lange vernachlässigten Charakter der Krankensalbung als Sakrament der Heilung wieder in das Bewußtsein der Gläubigen zu bringen. Die Krankensalbung wird bis heute - entgegen ihrem eigentlichen Charakter - vielfach noch vorwiegend als Sterbesakrament betrachtet.

 

V. Gesellschaftliche und soziale Fragen

1. Erklärung zum deutschen Einigungsprozeß

Die Bischöfe aus den östlichen Diözesen bzw. Jurisdiktionsbezirken haben einen ausführlichen Bericht über die aktuelle Situation in den neuen Bundesländern gegeben. Dabei wurden vor dem Hintergrund der ökonomischen und der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung vor allem Aspekte der persönlichen Lebenssituation und Probleme der geistigen und religiösen Erneuerung angesprochen. In einer ausführlichen Diskussion erörterte die Vollversammlung die immer deutlicher zutage tretenden Schwierigkeiten des Zusammenwachsens der westlichen und östlichen Landesteile. Sie nimmt Anteil an den Belastungen und Enttäuschungen, die mit der verbreiteten Arbeitslosigkeit, der mühsamen Erneuerung des Bildungswesens und den begrenzten Ergebnissen bei der rechtlichen Aufarbeitung des sozialistischen Unrechts verbunden sind.

Zugleich weist sie darauf hin, daß vor allem die geistige Orientierungslosigkeit und die religiöse Leere vieler Menschen in den östlichen, aber zunehmend auch in den westlichen Bundesländern, die entscheidende Herausforderung für die künftige Entwicklung darstellen und gerade auch von der Kirche besondere Anstrengungen verlangen.

Sehr ausführlich haben wir über die Lage in Deutschland insgesamt gesprochen. Dabei haben uns besonders die großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten hier im Ruhrgebiet und die Herausforderungen im geeinten Deutschland und die damit zusammenhängenden Sorgen vieler Menschen bewegt.

Wir haben zu dieser Thematik eine Erklärung verabschiedet, die als Anlage beiliegt. Wir möchten mit unseren Möglichkeiten dazu beitragen, das Bewußtsein für eine echte Solidarität zu wecken und zu stärken.

Die Erklärung will Mut machen, trotz aller Schwierigkeiten nicht in Resignation zu verfallen. Wenn wir solidarisch zusammenstehen, haben wir die Chance, die Probleme zu lösen.

 

VI. Weltkirchliche Fragen

1.    Struktur der Hilfsaktion RENOVABIS für die Länder Mittel- und Südosteuropas

Der Zusammenbruch des kommunistischen Herrschaftssystems hat den Völkern in Ost- und Südosteuropa die Freiheit gebracht. Das ist auch eine Herausforderung für uns. Zwar haben wir auch in der Vergangenheit bereits im Rahmen der politischen Möglichkeiten geholfen, aber jetzt standen wir vor einer neuen Dimension.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken hatte sich dafür ausgesprochen, eine Aktion der partnerschaftlichen Solidarität der deutschen Katholiken ins Leben zu rufen. Die innerkirchlichen Überlegungen führten zu dem Beschluß der Deutschen Bischofskonferenz, am 2. Mai eine Kollekte durchzuführen, deren Mittel dieser Aktion zur Verfügung stehen sollen.

Angesichts der derzeitigen Diskussion in Deutschland über wirt¬schaftliche Schwierigkeiten und Zukunftsängste wurde zwar davor gewarnt, eine neue Aktion zu schaffen und um Spenden zu bitten. Wir kamen aber nach reiflicher Überlegung zu dem Ergebnis, daß wir uns der Herausforderung stellen müssen. Der Christ muß immer zu dem blicken, dem es schlechter geht. Die Hilfe für Menschen in Not ist eine gesamtkirchliche Verantwortung und kann nicht in Nord, Ost oder Süd aufgeteilt werden. Wir sehen immer wieder mit großer Dankbarkeit, daß sich unsere Gläubigen der Not anderer Menschen nicht verschließen; wir vertrauen auch diesmal wieder auf die Hilfs- und Opferbereitschaft.

Die neue Aktion hat den Namen RENOVABIS. Dieser Name ist dem Psalm 104 entnommen, wo es heißt: "Du wirst das Antlitz der Erde erneuern". Dieser Name deutet darauf hin, daß es nicht nur um eine materielle Hilfe geht, sondern um eine geistig-geistliche Gemeinschaft und um einen Austausch der Gaben. Christus ist es, der die Erde erneuert; wir wollen unseren Beitrag dazu leisten. RENOVABIS will den partnerschaftlichen Ansatz in den Vordergrund stellen. Mit den Schwesterkirchen sollen die Prioritäten der Hilfe erarbeitet werden, dabei soll die "Investition in den Menschen" Vorrang haben.

RENOVABIS wird nicht beim Nullpunkt beginnen. Es gibt bereits eine Fülle von Kontakten und Hilfen von Ost nach West und West nach Ost. RENOVABIS will dazu beitragen, solche Initiativen zu bündeln und einen neuen Impuls zu geben. RENOVABIS ist sehr stark auf Kooperation mit bestehenden Aktivitäten angelegt. Aus diesem Grunde sind wir auch mit der Schaffung der notwendigen Strukturen sehr behutsam vorgegangen, da wir schrittweise die Erfahrungen verwerten wollen.

Die Vollversammlung hatte aufgrund einer von Bischof Walter Kasper (Vorsitzender der Kommission für weltkirchliche Fragen) vorgelegten Ausarbeitung zu entscheiden, wie die künftige Entscheidungs- und Vergabestruktur von RENOVABIS aussehen soll. Es ging bei den Beratungen darum, nicht zu schnell Strukturen festzuschreiben, sondern vielmehr schrittweise vorzugehen, damit geprüft werden kann, welche Organisationsform für diese Aktion der deutschen Katholiken am geeignetsten ist.

Die durch Beschluß der Vollversammlung geschaffenen Strukturen haben deshalb zum Teil auch einen vorläufigen Charakter. Zugleich soll jedoch klar geregelt sein, wer verantwortlich ist für die Bearbeitung der Anträge und Vorhaben und für die Beschlußfassung über die Vergabe der Mittel.

Die Gesamtverantwortung für die geistlichen und pastoralen Grundlagen der Aktion, für die allgemeinen Handlungsprinzipien und für die Vergabe der Kollektenmittel liegt bei der zuständigen Unterkommission der Kommission für weltkirchliche Aufgaben der Deutschen Bischofskonferenz. Dies ist derzeit die Unterkommission für die Neuorientierung der Beziehungen zu den Bischofskonferenzen Mittel- und Osteuropas (Vorsitz: Joachim Kardinal Meisner).

Verantwortlich handelndes Organ ist ein der Unterkommission zugeordneter Geschäftsführungsausschuß. Ihm obliegt die Umsetzung und praktische Durchführung der von der Unterkommission gegebenen Richtlinien. Seine Aufgaben sind insbesondere die Fortführung der konzeptionellen und organisatorischen Vorbereitungen für die Vergabe der Kollektenmittel unter Rückgriff auf Sachverstand bei den kirchlichen Werken und anderen gleichberechtigten Einrichtungen. Hierzu gehört auch die Errichtung einer Geschäftsstelle und die Aufsicht über deren Tätigkeit.

Zusammen mit der Unterkommission bildet der Geschäftsführungsausschuß vorläufig das Bewilligungsgremium für die Vergabe der Kollektenmittel vom 2. Mai 1993 als Ad-hoc-Gremium. Dessen Vorsitz liegt beim Vorsitzenden der Unterkommission.

Den Vorsitz des Geschäftsführungsausschusses übernimmt Weihbischof Schwarz als Bischöflicher Beauftragter für die Kollekte vom 2.5.1993.

Bis zur Errichtung einer Geschäftsstelle der Aktion RENOVABIS wird die Geschäftsführung für den Geschäftsführungsausschuß durch die Zentralstelle Weltkirche wahrgenommen.

Geschäftsstelle:
Für die Bewirtschaftung der Kollektenmittel und die Bearbeitung der Projektanträge wird bis zur Entscheidung über einen endgültigen Standort möglichst bald (noch vor der Kollekte am 2. Mai 1993) eine Geschäftsstelle mit dem vorläufigen Sitz in Bonn errichtet. Die anderen Hilfswerke haben in Aussicht gestellt, einige erfahrene Mitarbeiter befristet für die Geschäftsstelle freizustellen.

Trägerstrukturen:
Zur Schaffung des erforderlichen rechtlichen Rahmens wird ohne Verzug ein eingetragener Verein gegründet. Sein Zweck ist die Ermöglichung einer Arbeitsbasis für die Aktion RENOVABIS in der Vorbereitungs- und Gründungsphase. Die Mitgliedschaft ist auf die deutschen Mitglieder des Geschäftsführungsausschusses beschränkt. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird angestrebt.

Entsprechend dem provisorischen Charakter der für die Handhabung der Kollekte vom 2.5.1993 zu schaffenden Strukturen bleibt auch die Tätigkeit des Vereins zeitlich beschränkt. Er löst sich auf, sobald eine endgültige rechtliche Struktur für die Aktion RENOVABIS geschaffen ist.

Der Verein gibt sich eine Satzung, die seiner provisorischen Aufgabenstellung Rechnung trägt. Sie wird sich an die Satzungen vergleichbarer Vereinsgründungen für zeitlich begrenzte kirchliche Aufgaben anlehnen (z.B. Katholikentag-e.V.).


2. Gebetsaufruf für den Frieden im ehemaligen Jugoslawien

Mit großer Betroffenheit und auch mit Empörung und Zorn haben wir die Menschenrechtsverletzungen im ehemaligen Jugoslawien besprochen. Wir haben dazu einen Gebetsaufruf verabschiedet. In der österlichen Bußzeit soll das persönliche und das gemeinsame Gebet um den Frieden in dieser Region vertieft werden.

An allen Freitagen der österlichen Bußzeit sollen die Gläubigen zum Gebet für die Menschen in den Kriegsgebieten des ehemaligen Jugoslawien zusammenkommen. Am 5. Fastensonntag, dem Passionssonntag, soll in den Eucharistiefeiern um Frieden und Gerechtigkeit für die Menschen in Bosnien und Kroatien gebetet werden.

 

3.    Begegnung mit dem Vorsitzenden der Brasilianischen Bischofskonferenz

Am Dienstag war der Vorsitzende der Brasilianischen Bischofskonferenz, Erzbischof Luciano Mendes de Almeida, der zur Eröffnung der Misereor-Fastenaktion in Deutschland ist, unser Gast. Er hat uns über die Situation der Kirche seines Landes informiert und über die Impulse der IV. Versammlung der Lateinamerikanischen Bischofskonferenz in Santo Domingo. Die Kirche Brasiliens steht derzeit vor großen Herausforderungen: der Zustrom der Landbevölkerung in die Stadtgebiete , die Verelendung eines großen Teils der Bevölkerung, Zulauf zu den Sekten und eine geringe Zahl von Priestern. Dennoch gibt es ein lebendiges kirchliches Leben, das die Anregungen der Versammlung von Santo Domingo aufgreift und in missionarische und soziale Aktivitäten umsetzt. Erzbischof Mendes de Almeida hat den deutschen Katholiken herzlich gedankt für ihre langjährige, vielfältige Unterstützung. Wir haben uns auch mit dem Schlußdokument von Santo Domingo auseinandergesetzt. Dieses Dokument liegt inzwischen in deutscher Sprache vor.

 

VII. Personelle und strukturelle Fragen

1.    Personalien

Der Bischof von Augsburg, Viktor Josef Dammertz OSB, wurde für die laufende Amtsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 1996 zum Mitglied der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste (IV) und der Kommission für weltkirchliche Aufgaben (X) berufen.

Weihbischof Hans-Georg Koitz (Hildesheim) wurde zum Mitglied der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste (IV) berufen.

Die Vollversammlung wählte Hans-Reinhard Koch (Erfurt) zum stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission für Caritasfragen (XIII).

Die Weihbischöfe Hans-Georg Koitz (Hildesheim), Hans-Reinhard Koch (Erfurt) und Friedrich Ostermann (Münster) er klären sich bereit, mit Zustimmung der Deutschen Bischofskonferenz auch in der Kommission Justitia et Pax mitzuarbeiten.

Die Vollversammlung beruft Weihbischof Friedhelm Hofmann (Köln) und Weihbischof Hans-Reinhard Koch (Erfurt) zu Mitgliedern des Gesprächskreises zwischen Vertreterinnen katholischer Frauenverbände und -gruppen und Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz.

Die Vollversammlung hat folgende Mitglieder als Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz bei der IX. Generalversammlung der Bischofssynode 1994 gewählt: 1. Den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Karl Lehmann; 2. Den Bischof von Augsburg, Victor Josef Dammertz OSB; 3.Weihbischof Hans-Leo Drewes (Paderborn). Als Stellvertreter wurden gewählt: Der Bischof von Aachen, Dr. Klaus Hemmerle und Weihbischof Georg Weinhold (Dresden-Meißen).

Die Vollversammlung hat den Erzbischof von Köln, Joachim Kardinal Meisner, und Weihbischof Leo Schwarz (Trier), beauftragt als Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz an dem Besuch von Papst Johannes Paul II. in Albanien am 25. April 1993 teilzunehmen.

Die Vollversammlung beruft Pfarrer Msgr. Klemens Kamp (Gelsenkirchen) auf Vorschlag des Allgemeinen Cäcilienverbandes für Deutschland zu dessen Geistlichen Assistenten bis zur Herbst-Vollversammlung 1996.

Vom 22. bis 29. Oktober 1993 wird auf Einladung der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Seine Allheiligkeit des ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel Bartholomaios I. Deutschland besuchen. Er wird dabei mit Vertretern der Kirchen und der Politik zusammentreffen. Die Vollversammlung hat einen ersten Programmentwurf gebilligt.

 

2.    Strukturelle Fragen

Ordnung der Jurisdiktionsbezirke in den neuen Bundesländern und Bistum im Norden Deutschlands

Die Vollversammlung nimmt einen Bericht des Vorsitzenden und des Apostolischen Nuntius über den Fortgang der Bemühungen um die Neuordnung der Jurisdiktionsbezirke in den östlichen Bundesländern und um die Gründung eines Bistums im Norden Deutschlands zur Kenntnis. Der Nuntius hat bezüglich der Konkordatsverhandlungen vorbereitende Kontakte mit der Bundesregierung aufgenommen. Der Heilige Stuhl ist daran interessiert, die Verhandlungen zügig zu einem Abschluß zu bringen.


Ausschuß zur Vorermittlung bei Vorwürfen gegenüber kirchlichen Mitarbeitern wegen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR

Im Zusammenhang mit der Diskussion um eine eventuelle Verwicklung von kirchlichen Mitarbeitern in Ost und West in eine Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit hat die Vollversammlung einen Ausschuß eingesetzt, der die Aufgabe hat, Vorermittlungen zur Aufklärung durchzuführen. Der Ausschuß hat vier Mitglieder: zwei Vertreter aus dem Osten und zwei Vertreter aus dem Westen wobei Prof. Dr. Engelbert Niebler (München) als Vorsitzender fungiert. Die Mitglieder und der Vorsitzende werden auf die Dauer von drei Jahren berufen.

Der Ausschuß wird nur auf Antrag tätig. Antragsberechtigt sind die Diözesanbischöfe und die Apostolischen Administratoren im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.


Erscheinen des "Katechismus der Katholischen Kirche"

Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt, daß der "Katechismus der Katholischen Kirche" in deutscher Sprache um die Monats-Mitte Mai 1993 der Öffentlichkeit übergeben werden kann. Am Montag, 17. Mai 1993, soll die deutsche Ausgabe in Leipzig vorgestellt werden. Vermutlich wird es danach weitere Präsentationen im deutschen Sprachgebiet geben, also in Österreich und möglicherweise auch in der Schweiz. Dies haben die beteiligten Verlage der Deutschen Bischofskonferenz zugesichert: Oldenbourg in München, St. Benno-Verlag in Leipzig, Paulusverlag in Fribourg/Schweiz und Veritas-Verlag in Linz. Die Bischöfe begrüßen, daß durch diese Verleger-gemeinschaft auch eine repräsentative Beteiligung katholischer Verlage an der Veröffentlichung möglich geworden ist. Der "Katechismus der Katholischen Kirche" wird über 800 Seiten haben, durch die Wahl von Format und Papier jedoch noch eine handliche Gestalt besitzen. Die Broschur-Ausgabe wird voraussichtlich DM 36,00 und die Leinen-Ausgabe DM 45,00 kosten. Die deutschen Bischöfe hoffen, daß der "Katechismus der Katholischen Kirche" ähnlich freundlich aufgenommen und erfolgreich verbreitet wird wie in Frankreich, Italien und Spanien.

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