| Pressemeldung

Pressebericht der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Münster vom 6. bis 9. März 1995

 

I.    Weltkirchliche Fragen

1.    Gemeinsames Wort der tschechischen und der deutschen Bischöfe aus Anlaß des fünfzigjährigen Gedenkens an das Ende des Zweiten Weltkriegs
2.    Erklärung zum Weltgipfel für soziale Entwicklung
3.    Besuch der Bischöfe aus Uganda und Südafrika
4.    Christliche Minderheiten in islamischen Ländern

 

II.    Gesellschaftliche Fragen
1.    Zur Diskussion im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung
2.    Asylanten- und Flüchtlingsproblematik
3.    Erklärung zur Klimakonferenz der Vereinten Nationen
4.    Gemeinsames Wort der deutschen Bischöfe zum Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkrieges vor 50 Jahren


III.    Pastorale Fragen
1.    Änderung des § 218 StGB
2.    Neuordnung der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz
3.    Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde


IV.    Fragen der Bildung
1. Konfessionalität des Religionsunterrichts
2. Studienstrukturreform und Festlegung von Regelstudienzeiten


V.    Ökumenische Fragen
1.    Zweite Europäische Ökumenische Versammlung


VI.   Glaubensfragen
1.    Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu Fragen der Bioethik


VII.    Personalien
 


I.    Weltkirchliche Fragen

1.    Gemeinsames Wort der tschechischen und der deutschen Bischöfe aus Anlaß des fünfzigjährigen Gedenkens an das Ende des Zweiten Weltkriegs

Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs war es möglich geworden, mit unseren tschechischen Mitbrüdern auch offen das Werk der Versöhnung der beiden Völker anzugehen. Im Jahre 1990 kam es zu einem Briefwechsel der Bischöfe beider Länder. Seit dieser Zeit wurden die Kontakte immer intensiver und viele konkrete Schritte auf dem Wege der Aussöhnung und der Verständigung getan.

Bei dieser Vollversammlung haben wir eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Es geht nicht darum, die noch immer vorhandenen spürbaren Hindernisse und Belastungen im Verhältnis beider Völker zu verschweigen, sondern diese offen anzusprechen, um so zu einem gegenseitigen Verständnis und zu einer gemeinsamen Zukunftsgestaltung zu kommen. Der volle Wortlaut der gemeinsamen Erklärung, der zu selben Stunde auch in Prag veröffentlicht wird, liegt vor.

 

2.    Erklärung zum Weltgipfel für soziale Entwicklung

Zu Beginn unserer Konferenz haben wir eine Erklärung zum Weltgipfel für soziale Entwicklung verabschiedet. Wir haben an die Prinzipien der katholischen Soziallehre erinnert, die nicht nur ein innerstaatliche Gültigkeit haben, sondern auch für die Beziehungen der Staaten und der Gesellschaften untereinander gelten. Auch wenn es bei uns Formen der Armut und vor allem eine hohe Arbeitslosigkeit gibt, so dürfen wir dennoch nicht den Blick für die eine Welt verlieren.

 

3.    Besuch der Bischöfe aus Uganda und Südafrika

Wie in den vergangenen Jahren hatten wir die ausländischen Bischöfe zu Gast, die zur Eröffnung der Misereor-Fastenaktion nach Deutschland gekommen waren. In diesem Jahr waren es Bischof Edward Robert Adams aus Südafrika (Diözese Oudtshoorn) und Bischof Fredrick Drandua aus Uganda (Diözese Arua).

Sie haben uns über die aktuelle politische Entwicklung in ihren Ländern informiert, die sich in einer Phase politischer Neuorientierung befinden. In dieser Situation stehen die verschiedenen gesellschaftlichen Kräfte und nicht zuletzt auch die Kirche großen Herausforderungen gegenüber. Die Bischöfe haben unterstrichen, wie wichtig gerade unter diesen Umständen die materielle Hilfe und die Zusammenarbeit mit den Christen in Europa für sie ist und den deutschen Katholiken für ihre bisherige großzügige Unterstützung herzlich gedankt. Sie haben gleichzeitig darum gebeten, daß wir auch in Zukunft die Entwicklung in Afrika aufmerksam begleiten und unterstützen.

 

4. Christliche Minderheiten in islamischen Ländern

Wir haben uns kurz mit der Lage der christlichen Minderheiten in islamischen Ländern beschäftigt. Aktueller Anlaß waren die Vorgänge in Algerien und Pakistan, unsere Sorge um die Christen im Sudan - der Vorsitzende der Kommission Weltkirche, Bischof Walter Kasper, hat zwei Reisen in den Norden und den Süden des Landes gemacht - und meine Reise in die Sahel-Zone aus Anlaß des zehnjährigen Bestehens der "Stiftung Papst Johan-nes Paul II". Erzbischof Dyba war soeben auch in Westafrika.
Zu diesem Problem wird in absehbarer Zeit auch eine gemeinsame Ausarbeitung vom Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) und der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) vorgelegt. Manche Entwicklungen geben zu großer Sorge Anlaß. Christliche Minderheiten sind nicht nur in der freien Ausübung ihres Glaubenslebens bedroht, sondern auch an Leib und Leben.

Wir müssen das Gespräch mit dem Islam fortsetzen und dabei auch zu unterscheiden wissen. Aber wir müssen auch angesichts der Tatsache, daß wir bei uns die freie Religionsausübung garantieren, den Gesichtspunkt der Gegenseitigkeit ins Spiel bringen. Insofern wäre es hilfreich, wenn die Muslime in Deutschland sich auch öffentlich dafür einsetzen würden, daß die Christen in ihren Heimatländern die gleichen Möglichkeiten des religiösen Lebens haben wie sie bei uns.


II.    Gesellschaftliche Fragen

1.    Zur Diskussion im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung

Wir haben die Einführung der Pflegeversicherung stets als einen positiven Schritt im Rahmen unserer sozialstaatlichen Ordnung angesehen. Allerdings bekräftigen wir ebenso klar unseren Standpunkt, daß wir die Streichung von Feiertagen für den falschen Weg halten. Wir lehnen diese Form der Kompensation entschieden ab.

 

2.    Asylanten- und Flüchtlingsproblematik

Ausführlich haben wir uns mit der Entwicklung in der Flüchtlings- und Asylpolitik befaßt und dazu eine Erklärung verabschiedet. Es geht uns darum, die Entwicklungen zu beobachten, um uns dann zu Wort zu melden, wenn aus unserer Sicht das Rechtsbewußtsein und das Gerechtigkeitsempfinden betroffen sind und ein menschengerechtes Miteinander gestört ist. Wir sind der Ansicht, daß innerhalb des gefundenen Asylkompromisses einige gesetzliche und praktische Korrekturen erforderlich sind.

 

3.    Erklärung zur Klimakonferenz der Vereinten Nationen

In zwei Wochen beginnt in Berlin die erste Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen. Wegen der weltweiten Auswirkungen dieser Fragen für die heutige und die kommenden Generationen haben wir an die Teilnehmerstaaten appelliert, den Maßnahmen zum Schutz des Weltklimas höchste Priorität vor allen nationalen politischen Interessen einzuräumen. Diese Fragen betreffen die Zukunft der gesamten Menschheit. Wir halten es für unerläßlich, daß die Industriestaaten als Hauptverursacher überproportionale Verpflichtungen zur Schadstoffreduzierung übernehmen und bitten alle Teilnehmer, sich ihrer Verantwortung zu einem gemeinsamen Handeln bewußt zu sein. Der Wortlaut der Erklärung ist als Anlage beigefügt.

 

4.    Gemeinsames Wort der deutschen Bischöfe zum Gedenken an das Ende des Zweiten Welktkrieges vor 50 Jahren

Wir planen die Veröffentlichung eines gemeinsamen Wortes zum Gedenken an das Kriegs¬ende vor 50 Jahren. Der Text bedarf vor allem einer formalen Überarbeitung und weiterer stilistischer Verbesserungen. Außerdem soll der geistliche Charakter des Bischofswortes deutlicher zum Ausdruck kommen. Das Wort der Bischöfe wird in der nächsten Sitzung des Ständigen Rates am 24.April verabschiedet.

 

III.    Pastorale Fragen

1.    Änderung des § 218 StGB

Die Beratungen über die gesetzliche Neugestaltung der Schwangeren- und Familienhilfegesetzes ist in einer entscheidenden Phase der parlamentarischen Beratung. Wir haben aus diesem Grunde nochmals die unaufgebbaren Grundsätze zum Schutz des ungeborenen Kindes eingefordert. Dabei geht es vor allem auch darum, daß das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht minimalisiert und damit in seinem Kerngehalt mißachtet wird. Nach diesem Urteil ist alle staatliche Gewalt dazu verpflichtet, sich schützend vor das Lebensrecht des ungeborenen Kindes zu stellen. Das heißt in erster Linie, daß jede Beratung auf den Schutz des Lebens hin ausgerichtet sein muß. Die Diffamierungsversuche, als sei eine zielorientierte Beratung gegen die werdende Mutter gerichtet, mißachtet das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und damit das Urteil des höchsten deutschen Gerichtes.

 

2. Neuordnung der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz

Die Vollversammlung hatte 1990 "ad experimentum" eine Ordnung der Arbeitsstelle Jugendseelsorge beschlossen. Sie sollte nach fünf Jahren einer Prüfung unterzogen wer-den. Bereits im vergangenen Jahr in Fulda hatten wir eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Vorschläge für eine Neustrukturierung erarbeiten sollte. Diese Neuordnung sollte vor allem eine stärkere Eigenständigkeit der Arbeitsstelle Jugendseelsorge gegenüber der Bundesgeschäftsstelle des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) gewährleisten.

Entsprechend den Vorschlägen der Arbeitsgruppe haben wir einige grundlegende Prinzipien für die Neuordnung festgelegt. Auf ihrer Grundlage ist die Ordnung der Arbeitsstelle neu zu formulieren.

Wie schon angekündigt, wird die bisherige Personalunion der Ämter des Bundespräses des BDKJ und des Leiters der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge aufgelöst. Der Leiter der Arbeitsstelle Jugendseelsorge, der von der Deutschen Bischofskonferenz berufen wird, ist an ihre Weisungen und die der Jugendkommission gebunden. Die Arbeitsstelle ist eine Dienststelle des Verbandes der Diözesen Deutschlands. Der Verband der Diözesen Deutschlands ist Anstellungsträger der Mitarbeiter der Arbeitsstelle. Die Form der Zusammenarbeit ist im einzelnen mit dem BDKJ zu vereinbaren. Die Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz wird dafür einen Vorschlag erarbeiten. Entsprechende Vereinbarungen sind mit den anderen Trägern kirchlicher Jugendarbeit zu treffen.

Die erneuerte Ordnung der Arbeitsstelle Jugendseelsorge wird der Deutschen Bischofskonferenz spätestens im nächsten Frühjahr zur Beschlußfassung vorgelegt.

 

3.    Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde

Vor einem Jahr haben wir uns auf der Frühjahrsvollversammlung mit der Frage nach dem Leitungsdienst in der Gemeinde beschäftigt. Der Entwurf für eine Erklärung ist entsprechend den damaligen Verbesserungsvorschlägen verändert worden. Die Federführung bei der Erstellung des Textes lag bei der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste. Beteiligt waren außerdem die Glaubenskommission und die Kommission für pastorale Fragen. Die Erklärung beschäftigt sich mit Formen der Zusammenarbeit von ehrenamtlichen, nebenberuflichen und hauptberuflichen pastoralen Diensten in der Gemeinde, dem Leitungsdienst des Pfarrers, der Mitwirkung von Laien am Leitungsdienst und dem Berufsprofil der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pastoral.

Wir haben die uns vorliegende Fassung des Textes angenommen, es sind jedoch noch Änderungsvorschläge in den Text einzuarbeiten. Sie wird voraussichtlich im Frühsommer dieses Jahres in der Reihe "Die deutschen Bischöfe" veröffentlicht.

 

IV.    Fragen der Bildung

1. Konfessionalität des Religionsunterrichts

Im Rahmen eines Studienhalbtages befaßte sich die Vollversammlung am 8. März mit der Frage der Konfessionalität des Religionsunterrichtes und ihrer Gestaltung in der gegenwärtigen religiösen und schulischen Situation. Der Vorsitzende der Kommission für Erziehung und Schule (VII), Bischof Manfred Müller (Regensburg), gab eine Einführung in die Problemstellung: die Veränderungen der schulischen Situation, der aktuelle Diskussionsstand, Überlegungen im evangelischen Bereich vor allem im Zusammenhang der Denkschrift der EKD "Identität und Verständigung" (1994).

Erste Überlegungen galten dem Konfessionsbegriff. Zwar gehört das Bekenntnis und die Bindung der Kirche an dieses zu den Grundlagen des biblischen und besonders christlichen Glaubens überhaupt, aber in der Problem- und Deutungsgeschichte hat das Wort Bekenntnis seit der Reformation eine sehr intensive Zuspitzung erfahren durch die Konzentration auf die Bekenntnisschriften und Bekenntnisdokumente. Erst im 19. Jahrhundert wird "Konfession" stärker in Anspruch genommen zur Kennzeichnung von konfessionell getrennten, eigenen Kirchen ("Konfessionskirche"). Diese Entwicklung mit der Pluralisierung und der Herausstellung der je eigenen konfessionellen Identität ("Konfessionalismus") verursacht bis heute eine immer stärkere Kritik des Konfessions-Begriffes, dem eine Tendenz nur zur Abgrenzung, zur Starrheit und zu einer konfessionalistischen Enge vorgeworfen wird. Von da aus richten sich viele Einwände auch gegen einen "konfessionellen" Religionsunterricht.

Die katholische Tradition kennt keinen in dieser Weise kirchengeschichtlich und vor allem theologisch orientierten Konfessionsbegriff. Wohl ist der Begriff im Bereich des Staats-kirchenrechtes deskriptiv verwendet worden, ähnlich wie die Begriffe "Religionspartei", "Religionsgemeinschaft" u.s.w. Für die katholische Kirche gibt es freilich einen sehr fundamentalen Zusammenhang von Bekenntnis und Glaubensgemeinschaft. Der christliche Glaube ist nicht zu verwechseln mit einer allgemeinen, oft diffusen Religiosität, vielmehr bekennt er sich in einem verbindlichen Zeugnis zu dem sich in Jesus von Nazaret offenbarenden Gott: dieser Glaube ist bestimmt, gründet sich auf eine ein für alle mal ereignete Geschichte uns ist bei aller personalen Struktur gerade des Bekenntnisses primär gemeinschaftsbezogen.

"Konfession" meint theologisch und praktisch für das katholische Glaubensverständnis das konkrete Ganze des bezeugten Glaubens mit allen lebendigen Vollzügen in der Kirche und in seiner Bedeutung für die Welt; sie ist soetwas wie eine konkret bestimmte kirchliche Lebenswelt, in der der Glaube des einzelnen verwurzelt ist und von dem er getragen wird, den er aber selbst wiederum durch sein Zeugnis bekräftigt und glaubwürdig macht. Bei aller Bindung an den konkreten Glauben der Kirche verweigert sich dieses "Bekenntnis" nicht dem Gespräch mit den anderen christlichen Glaubensgemeinschaften über Gemeinsames und Verschiedenes. Es ist auch offen für die Begegnung und die Auseinandersetzung mit nichtchristlichen Religionen und Weltanschauungen.

In diesem Sinne ist der schulische Religionsunterricht prinzipiell immer konfessionell, d.h. kirchlich verfasst, in einer konkreten Glaubensgemeinschaft beheimatet und verwurzelt. Dies gilt auch dann, wenn der schulische Religionsunterricht sich im offenen Raum der heutigen säkularen Schule und in Auseinandersetzung mit den verschiedenen Fragen und Antworten menschlicher Sinnsuche bewegt. Deshalb wird er nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Art. 7 III) nur "in Übereinstimmung mit den Grund-sätzen der Religionsgemeinschaften" erteilt. Dies ist etwas grundlegend anderes als die heute gelegentlich postulierte "allgemeine Religionskunde".

Zum Begriff der Konfessionalität gehört also der erkennbare Standort, der aus der eigenen Identität heraus zu einem auch inhaltlich orientierten Dialog und zur Verständigung befähigt und verhelfen kann. Es handelt sich hier keineswegs um eine engstirnige Position oder ein Vorurteil, sondern der konfessorische Charakter des Glaubens und des Religionsunterrichtes ist nicht nur eine verläßliche inhaltliche Orientierung und Lebenshilfe, sondern durch das öffentliche Bekenntnis gewinnt ein solcher Religionsunterricht auch an Transparenz. Dies gilt auch für die Klarheit der Auseinandersetzung. In diesem Sinne ist "Konfessionalität" keine antiquierte Gestalt des christlichen Glaubens, sondern sie zeigt dessen Stärke und Zukunftsfähigkeit an. Der schulische Religionsunterricht krankt nicht, wie oft behauptet wird, an der Konfessionalität, sondern an der Verleugnung seiner Bekenntnisgebundenheit. Die Kirchen müssen deswegen die in den Verfassungen enthaltene Vorgabe überzeugend nutzen und sie dadurch stützen.

Ein so konzipierter schulischer Religionsunterricht ist unbeschadet dieses klaren Standortes ökumenisch offen, auch wenn er in dieser Konzeption meilenweit entfernt ist von einer "Entkonfessionalisierung" oder von Modellen eines "konfessionell-kooperativen", "ökumenischen", "bikonfessionellen" Religionsunterrichtes.

Auf der Grundlage dieser theologischen Klarstellung diskutierte die Vollversammlung in einer umfassenden Aussprache grundsätzliche und praktische Fragen der konfessionellen Gestaltung des katholischen Religionsunterrichtes. Dabei wurden insbesondere folgende Gesichtspunkte bervorgehoben:
-    Die Konfessionalität ist auch und gerade unter den Bedingungen einer nachlassenden kirchlichen Bindung und einer zunehmenden religiösen Indifferenz eine fundamentale Voraussetzung für die religiöse Erziehung und den Religionsunterricht. Dies gilt es, in positiver Weise neu bewußt zu machen. Es muß deutlich werden, daß in der Konfessionalität des schulischen Religionsunterrichtes die lebendige Verbindung mit dem Glauben und dem Leben der Kirche ihren Ausdruck findet.
-    Der katholische Religionsunterricht, wie er im Beschluß "Der Religionsunterricht in der Schule" der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1974) grundgelegt ist, leistet einen eigenständigen und unverzichtbaren Beitrag zum Bildungsauftrag der Schule. Er tut dies in Bindung an den Glauben der Kirche und an das Leben der kirchlichen Gemeinschaft. Im Rahmen der verfassungsmäßigen Rechtsstellung sind für die katholische Prägung des Religionsunterrichts die drei Bezugsgrößen: Lehrer, Lehrinhalt und Schüler konstitutiv. Diese Trias bildet auch weiterhin das leitende Grundprinzip für dieses Unterrichtsfach.
-    Angesichts der heutigen religiösen Situation gewinnt die missionarische Dimension des Religionsunterrichts zunehmend an Gewicht. Dies gilt in besonderer Weise für die Regionen, in denen die katholische Kirche bzw. die Christen insgesamt eine Minderheit bilden, hat aber nicht weniger Bedeutung für das gesamte deutsche Schulwesen.
-    Die schulpraktischen Gegebenheiten machen in bestimmten Regionen sowie in einzelnen Schularten bzw. -formen ein flexibles Eingehen auf die besonderen strukturellen und personellen Verhätnisse erforderlich; allerdings muß sichergestellt sein, daß Ausnahmeregelungen die grundsätzliche konfessionelle Identität des Religionsunterrichts auf der Basis der Trias von Lehrer, Lehrinhalt und Schülern nicht faktisch außer Kraft setzen.
-    Auch neuere Gestaltungsformen des schulischen Unterrichts (z.B. die Stärkung des Klassenlehrerprinzips in der Grundschule, ein fächerverbindender Unterricht in der Sekundarstufe I, das Kurssystem in der Sekundarstufe II u.a.) dürfen die konfessionelle Erteilung des Religionsunterrichtes nicht infrage stellen.  Mißverständnissen und den im Raum stehenden Erwartungen, die auf eine weitgehende Eröffnung von Sonderregelungen abzielen, muß deutlich entgegengetreten werden.
-    Von entscheidender Bedeutung für die Qualität und das kirchliche Profil des Religionsunterrichtes sind die Religionslehrerinnen und Religionslehrer. Ihre fachliche Aus- und Fortbildung sowie die Förderung ihrer Qualität und ihrer kirchlichen Identifikation müssen deshalb weiterhin höchste Priorität besitzen. Für ihren oft schwierigen Dienst in der Schule bedürfen sie der kirchlichen Unterstützung und Begleitung. Im Hinblick auf den Mangel an Religionslehrern in bestimmten Bereichen des Schulwesens ist eine stärkere Bemühung um Studienbewerber im Fach katholische Religion erforderlich.

Die Fragen des schulischen Religionsunterrichtes bedürfen gerade im Blick auf die Gemeinsamkeit in der Bindung an das Bekenntnis und bezüglich der öffentlichen Vertretung des Faches wie auch einzelner Vereinbarungen zur Kooperation der sorgfältigen Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Die Kommission für Erziehung und Schule wurde gebeten, im Sinne dieses Studienhalbtages Grundlinien zu entwickeln, die in allen Bundesländern zu wahren sind. Sie sollen dem Ständigen Rat zur Verabschiedung vorgelegt werden.

Die deutsche Bischöfe sagen allen Religionslehrerinnen und Religionslehrern sowie den für die Ausbildung und Weiterbildung sowie in der Schulverwaltung Verantwortlichen für ihre Mühe, einen solchen Religionsunterricht täglich zu gestalten, ihren herzlichen Dank.

 

2. Studienstrukturreform und Festlegung von Regelstudienzeiten

Am Dienstag nachmittag haben wir uns mit den Anforderungen im Diplomstudiengang Katholische Theologie auseinandergesetzt. Hinsichtlich der Studiendauer und des Fächerkanons gibt es keine großen Abweichungen unter den einzelnen theologischen Fakultäten, wohl aber mit Blick auf die übrigen Anforderungen an Studium und Prüfung. Wir streben daher eine Angleichung der unterschiedlichen Voraussetzungen an und möchten zu diesem Zweck eine Rahmenordnung für die Diplomprüfungsordnungen erarbeiten. Sie steht im Dienst eines erleichterten Wechsels des Studienortes und kommt dem hochschulpolitischen Anliegen einer Verkürzung der realen Studiendauer entgegen. Sie ist vor allem auch eine gemeinsame Grundlage für Gespräche mit den zuständigen staatlichen Stellen.

 


V.    Ökumenische Fragen

1.    Zweite Europäische Ökumenische Versammlung

1997 findet die Zweite Ökumenische Versammlung zum Thema "Versöhnung als Gabe Gottes und Quelle neuen Lebens" statt. Bischof Joachim Wanke (Erfurt) hat uns über den derzeitigen Stand der Planungen auf nationaler Ebene informiert. Vom 13.-16 Juni 1996 soll eine deutsche ökumenische Versammlung stattfinden, die der Vorbereitung der europäischen Zusammenkunft dient. Träger ist die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK). Bei dieser Versammlung sollen die im eigenen Land anstehenden Aufgaben der Versöhnung zur Sprache kommen. Die Auswahl konkreter Themen ist bestimmt von dem Leitgedanken der Versöhnung. Der in die deutsche und ökumenische Versammlung einmündende Prozeß soll in starkem Maß von den Gemeinden und Gruppen mitgetragen werden. Sie haben in den kommenden Monaten Gelegenheit, ihre Vorstellungen zu artikulieren (Postkarten- und Briefaktionen). Über die Einbeziehung von Personen aus Verbänden, Organisationen und Gruppen in die Delegationen für die Versammlung in Deutschland entscheiden die Mitgliedskirchen der ACK selbst. Es ist an eine Delegiertenzahl von ca. 120 Personen gedacht. Außerdem sollen 30-40 Gäste teilnehmen. Die organisatorische Vorbereitung der deutschen Versammlung liegt bei der "Ökumenischen Centrale" der Geschäftsstelle der ACK.

Bei der Planung der Veranstaltung ist zu berücksichtigen, daß 1996 soziale und ökonomische Fragen im Mittelpunkt weiterer kirchlicher Veranstaltungen stehen werden (Abschluß des Konsultationsprozesses zu wirtschaftlichen und sozialen Fragen, Katholischer Kongreß in Hildesheim).

Auf europäischer Ebene liegt die Planung beim Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) und der Konferenz europäischer Kirchen (KEK), die eine gemeinsame Vorbereitungsgruppe eingerichtet haben. Der Vorsitzende berichtete über den Stand der Beratungen auf dieser Ebene (22.-25. 2. in Genf). Demnächst erscheint eine Arbeitshilfe dieses Gremiums in der Schriftenreihe des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz.

 


VI.    Glaubensfragen

1.    Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu Fragen der Bioethik

Einige Entwicklungen im Bereich der Biomedizin - dies hat auch der Entstehungsprozeß der Bioethik-Konvention des Europarates gezeigt - geben Anlaß zu ernsthafter Sorge und machen deutlich, daß diese für den Schutz des menschlichen Lebens entscheidenden Fragen in Zukunft stärkere Beachtung erfordern. Wir haben daher beschlossen, eine bereits früher bestehende Untergruppe der Glaubenskommission wieder zu aktivieren. Die Arbeitsgruppe soll dazu beitragen, die Entwicklung im Bereich der biologischen und medizinischen Forschung und Anwendung kritisch zu begleiten.

 

VII.    Personalien

Die Vollversammlung bestellte gemäß der "Verfahrensordnung für das Lehrbeanstandungsverfahren bei der Deutschen Bischofskonferenz" vom 4. Mai 1981 folgende Bischöfe für die Dauer von fünf Jahren zu Mitgliedern der Bischofskommission für das Lehrbeanstandungsverfahren: 1. Friedrich Kardinal Wetter (München und Freising), 2. Erzbischof Oskar Saier (Freiburg), 3. Bischof Walter Kasper (Rottenburg-Stuttgart), 4. Bischof Reinhard Lettmann (Münster), 5. Bischof Joachim Wanke (Erfurt), Als Ersatz-mitglieder wurden bestellt:. Weihbischof Norbert Werbs (Hamburg), 2. Weihbischof Max-Georg Freiherr von Twickel (Münster).

Die Vollversammlung wählt den Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff (Aachen) für die laufende Arbeitsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 1996 zum Mitglied der Kommission für Wissenschaft und Kultur.

Die Vollversammlung wählt Weihbischof Hans-Jochen Jaschke (Hamburg) zum Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für das Jubiläumsjahr 2000. Zugleich soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die unter Leitung des Bischöflichen Beauftragten die Vorbereitung des Jubiläumsjahres 2000 koordinieren und anregen soll. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sollen auf Vorschlag des Beauftragten in Absprache mit dem Sekretariat in der Sitzung des Ständigen Rates am 24. April 1995 berufen werden.

Die Vollversammlung bestellt mit Zustimmung des Geschäftsführenden Ausschusses des Zentralkomitees der deutschen Katholiken Weihbischof Leo Schwarz (Trier) auf fünf Jahre zum Geistlichen Assistenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Wegen seiner Verpflichtungen im Bistum Trier und im überdiözesanen Bereich wird Weihbischof Schwarz im Zentralkomitee erst ab 1. Oktober 1995 zur Verfügung stehen.

Die Vollversammlung wählt Dr. Josef Lange (Bonn) für die laufende Arbeitsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 1996 als Berater der Kommission für Fragen der Wissenschaft und Kultur (VIII).

Die Vollversammlung wählt Frau Irmgard Stetter-Karp (Göppingen) und Frau Anna Zahalka (Benediktbeuern) für die laufende Arbeitsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 1996 zu Beraterinnen der Jugendkommission (XII).

Die Vollversammlung ernennt auf Vorschlag des Vorstandes Pater Dr. Roman Bleistein SJ (München) zum Geistlichen Berater von "IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit - Deutscher Verband e.V.". Die Ernennung wird zunächst bis zum Ende der laufenden Berufungsperiode der Gremien der Deutschen Bischofskonferenz (Herbst-Vollversammlung 1996) ausgesprochen.

Die Vollversammlung bestätigt die Wahl von Pater Hermann Kügler SJ zum Geistlichen Leiter der Katholischen Studierenden Jugend - Schülergemeinschaft im Bund Neudeutschland (KSJ-ND) für eine Amtszeit von drei Jahren, beginnend mit dem 1. Januar 1995.

Die Vollversammlung bestätigt die Wahl von Frau Kirchhoff-Große-Rode zur Kirchlichen Assistentin der Gemeinschaft Christlichen Lebens - Jugendgemeinschaft (GCL-J) für eine Amtszeit von zwei Jahren, beginnend mit dem 1. Januar 1995.

Die Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste (IV) schlägt für die Besetzung der Referentenstelle im Informationszentrum "Berufe der Kirche" in Freiburg Herrn Robert Schmucker (Passau) vor. Die Vollversammlung nimmt diesen Personalvorschlag zustimmend zur Kenntnis.
Die Vollversammlung bittet den Bischof von Augsburg, als Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz an der Vollversammlung der Italienischen Bischofskonferenz vom 22. bis 26. Mai 1995 in Rom teilzunehmen.

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