| Pressemeldung | Nr. PRD 017a

Partnerschaft mit den Armen. Wechselseitige Verpflichtungen in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit

Statement von Weihbischof Dr. Bernhard Haßlberger (Erzbistum München und Freising), Vorsitzender der Unterkommission für wissenschaftliche Aufgaben im weltkirchlichen Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, beim Pressegespräch zur Vorstellung der Studie am 02.03.2004 in Bensberg

Es gilt das gesprochene Wort!
Entwicklungszusammenarbeit findet immer zwischen ungleichen Partnern statt. Ihr Verhältnis zueinander ist von verschiedenen Interessen geprägt. Erst wenn sich diese Interessen in einer gemeinsamen Zielperspektive treffen, kann ein Entwicklungsprojekt oder -programm seine optimale Wirksamkeit entfalten. Wie aber kommen die meist sehr unterschiedlichen Partner in der Entwicklungszusammenarbeit zu einer solchen Gemeinsamkeit im Handeln?
Diese Frage berührt das Selbstverständnis aller beteiligten Akteure. Besonders wichtig ist die Suche nach einem gemeinsamen Ziel, das jenseits partikularer Eigeninteressen das gemeinsame Anliegen der Beteiligten ins Zentrum rückt. Orientieren könnte sich diese Suche an einem Entwicklungsverständnis, das auch interkulturell vermittelbar ist: Entwicklung bedeutet die Linderung und Überwindung menschlichen Leids. Partizipation, Solidarität und Subsidiarität sind weitere ethische Grundprinzipien, denen eine wirklich partnerschaftliche Entwicklungszusammenarbeit folgen sollte.
Häufig überdeckt die Rede von "Entwicklungspartnerschaft" versteckte Abhängigkeiten, Machtungleichgewichte oder bestehende Meinungsverschiedenheiten. Paternalistische Ansprüche einerseits und eine oberflächlich vollzogene Anpassung an die Erwartungen der Geldgeber andererseits widersprechen den Ansprüchen einer echten Partnerschaft. Auch wenn sich alle Beteiligten auf ein gemeinsames Entwicklungsziel geeinigt haben, sollte davon ausgegangen werden, dass eine Entwicklungspartnerschaft stets einen langwierigen Lernprozess einschließt. Dieser muss offen und engagiert vorangetrieben werden, damit bestehende Hindernisse nachhaltig überwunden werden.
Die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit hängt nicht allein, ja nicht einmal vorrangig von der Höhe der Hilfe ab. Auch die Rahmenbedingungen für das geplante Projekt bzw. Programm und die Art seiner Umsetzung sind von großer Bedeutung. Insofern ist eine an bestimmte Regeln gebundene Konditionierung der Zusammenarbeit notwendig. Sie trägt dazu bei, die Mittel effektiv einzusetzen. Entscheidend ist aber, ob eine solche Konditionierung als unausweichliches "Diktat des Mächtigeren" oder in partnerschaftlicher und wechselseitiger Verpflichtung erfolgt. Erst wenn letzteres der Fall ist, werden sich die Empfänger der Hilfe mit den Regeln für eine Entwicklungszusammenarbeit identifizieren können und alles Reden über Partnerschaft nicht nur als bloße Rhetorik empfinden.
In ihrer Entwicklungszusammenarbeit hat sich die katholische Kirche in Deutschland von Anfang an um ein partnerschaftliches Verhältnis zu den Ortskirchen der "Dritten Welt" bemüht. Der Aufbau einer soliden Partnerschaft steht im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Und trotzdem kommt es durch verschiedene Zielvorstellungen und Kirchenbilder oder einem unterschiedlichen Grad an Professionalität immer wieder zu Störungen in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Alle Beteiligten müssen daher daran interessiert sein, die Kooperationsbeziehungen stets neu auszurichten. Grundlage hierfür bildet ein Partnerschaftsverständnis, das nicht nur die Entwicklungszusammenarbeit weiterqualifiziert, sondern zugleich der geschwisterlichen Verbundenheit aller Christen Ausdruck verleiht.
Die heute von der Sachverständigengruppe "Weltwirtschaft und Sozialethik" vorgelegte Studie "Partnerschaft mit den Armen. Wechselseitige Verpflichtungen in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit" lädt zu einer intensiveren Diskussion über diese Zusammenhänge ein. Professor Dr. Gerhard Kruip, der Vorsitzende der Sachverständigengruppe, wird Ihnen die Studie nun kurz vorstellen.

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