| Pressemeldung

Neue Handreichung unterstützt soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft

Ob es um die Betreuung junger, kranker oder alter Menschen geht: Die katholische Kirche nimmt mit einer Vielzahl sozialer Dienstleistungen und Einrichtungen, insbesondere im Bereich der Caritas und der Orden, ihren Dienst in der Gesellschaft wahr. Gesellschaftliche, sozialpolitische und ökonomische Veränderungen haben zur Folge, dass die Organisation dieser Dienste und Einrichtungen wesentlich komplexer geworden ist. Das betrifft sowohl die Trägerstrukturen und die Geschäftsführung als auch die Tragweite wirtschaftlicher Entscheidungen. Damit wachsen auch die Anforderungen an die wirtschaftliche Aufsicht.
Im Wettbewerb mit anderen Dienstleistern sind qualifizierte Aufsichtsstrukturen ein Qualitätsmerkmal, das im Interesse der sozialen Dienste und Einrichtungen liegt. Feste Grundsätze und Regeln der wirtschaftlichen Aufsicht dienen der Orientierung und können so zur Existenzsicherung der Dienste und Einrichtungen beitragen. Die katholischen Träger sozialer Einrichtungen stehen vor der Aufgabe, die Anforderungen an die internen Aufsichtsstrukturen und -gremien weiter zu entwickeln. Die Bischöflichen Ordinariate wirken darauf hin, dass in den Einrichtungen geeignete Aufsichtsstrukturen vorhanden sind.

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und die Kommission für caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz haben deshalb unter Mitarbeit des Deutschen Caritasverbandes und der Vereinigung der Ordensoberinnen Deutschlands (VOD) eine Handreichung erarbeitet, die Träger sozialer Einrichtungen und Dienste in katholischer Trägerschaft bei der Wahrnehmung ihrer wirtschaftlichen Aufsicht unterstützen will. In den Empfehlungen der Handreichung finden die Träger neben wichtigen Grundsätzen auch einen konkreten Leitfaden, der Hinweise zur Regelung der Aufsichtsstrukturen gibt.

Die Arbeitshilfe Nr. 182 trägt den Titel "Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und wirtschaftliche Aufsicht" und kann beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bezogen werden
(Fax: 0228/103-330, E-Mail: gd@dbk.de).


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