| Pressemeldung | Nr. 081

Migrationskommission diskutiert mit staatlichen Behörden und kirchlichen Sozialdiensten am Frankfurter Flughafen

„Abschiebung: Flughafenverfahren muss grundlegend reformiert werden“

Die Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz hat heute (14. Mai 2014) den Frankfurter Flughafen besucht, um sich über dort auftauchende ausländer- und asylrechtliche Fragen zu informieren und bestehende Probleme mit den zuständigen Behörden zu diskutieren. Zwei Themen standen dabei im Zentrum: das sogenannte „Flughafenverfahren“ im Transitbereich und die unabhängige Beobachtung von Abschiebungen. Geleitet wurde die Delegation der Bischofskonferenz vom Vorsitzenden der Migrationskommission, Bischof Norbert Trelle (Hildesheim), der auch stellvertretender Vorsitzender der Bischofkonferenz ist.

Bischof Trelle zeigte sich beeindruckt von der Arbeit der kirchlichen Sozialdienste: „Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Caritas und der Diakonie stehen Menschen in oft sehr schwierigen Momenten zur Seite. Sie beraten Asylsuchende unmittelbar nach der Ankunft am Flughafen in Frankfurt und sind in der besonders belastenden Situation einer Abschiebung präsent.“ An diesen neuralgischen Punkten am Anfang des Asylverfahrens, beziehungsweise bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht, sei eine besondere Sensibilität erforderlich. In einem Rechtsstaat müsse diese, so Bischof Trelle, nicht zuletzt durch geeignete Verfahren und Kontrollmechanismen garantiert werden. Der Bischof hob hervor, dass der in den letzten Jahren zwischen Kirchen, Zivilgesellschaft und Behörden geführte Dialog dazu geführt habe, eine ganze Reihe von Problemen sowohl im Flughafenverfahren als auch beim Vollzug von Abschiebungen zu entschärfen. „In beiden Bereichen“, so der Vorsitzende der Migrationskommission, „besteht jedoch weiterer Reformbedarf. Die Situation der betroffenen Menschen muss noch besser berücksichtigt werden. Wir sind dankbar, dass Vertreter der zuständigen Behörden unserer Einladung gefolgt sind, diese Fragen unmittelbar hier vor Ort zu diskutieren“.

Der stellvertretende Vorsitzende der Kommission, Weihbischof Dieter Geerlings (Münster), erläuterte die Forderung der Kirchen an die Politik nach Verbesserungen im Flughafenverfahren: „Die extreme Beschleunigung der Abläufe birgt das Risiko einer unzureichenden Information und Begleitung der Asylsuchenden. Das erschwert oft eine angemessene Anhörung und die Prüfung des Asylbegehrens.“ Auch für die Identifizierung von besonders schutzbedürftigen Personen (Traumatisierten, Kranken und Minderjährigen) sei die zur Verfügung stehende Zeitspanne häufig allzu kurz. Weihbischof Geerlings führt weiter aus: „Ein großes Problem ist auch die Unterbringung, bei der Minderjährige gemeinsam mit Erwachsenen untergebracht sind. Vor allem für Jugendliche ist dies problematisch, selbst wenn es nur um kurze Zeiträume geht“. Asylsuchende, denen die Einreise verweigert wurde, müssten teilweise mehrere Wochen oder gar Monate dort verbringen, bis alle Modalitäten ihrer Ausreise geklärt sind. Um diese und weitere Probleme zu lösen, müsste das Flughafenverfahren grundlegend reformiert werden. „Angesichts der kurzen Verweildauer für die betroffenen Minderjährigen und der insgesamt geringen Zahl der Verfahren sollten die politischen Entscheidungsträger abwägen, ob dieses Verfahren für Minderjährige tatsächlich Vorteile bringt“, betonte der Münsteraner Weihbischof.

Die Rückführung von Menschen, deren Asylersuchen abgelehnt wurde, ist ein besonders brisanter Teil der deutschen und europäischen Migrationspolitik. Vor einigen Jahren kam es zu einer Reihe von Verletzungen und sogar Todesfällen beim Vollzug von Abschiebungen. „Es ist gut, dass an drei Flughäfen in Deutschland neutrale Abschiebebeobachtungen eingerichtet wurden. Sie tragen zu einer Deeskalation schwierigster Situationen bei und schützen auch die Beamten der Bundespolizei vor ungerechtfertigten Vorwürfen“, würdigte Bischof Trelle die bestehenden Dienste. Auch die Europäische Union habe die Problematik erkannt und in der so genannten „Rückführungsrichtlinie“ die Einrichtung eines unabhängigen Monitoring in allen Staaten vorgesehen. Das in Deutschland praktizierte Modell habe sich insgesamt bewährt. „Wir halten es für geboten, dieses Modell auf eine sichere rechtliche und finanzielle Grundlage zu stellen und an allen deutschen Flughäfen einzurichten, an denen Abschiebungen stattfinden“, forderte Bischof Trelle. Auch sollten die Rechte der Abschiebebeobachter und die Rolle der begleitenden Gesprächsforen zwischen Behörden, Kirchen und Zivilgesellschaft im Verfahren gestärkt werden.

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