| Pressemeldung | Nr. PRD-073

Leiter der kirchlichen Verbindungsstellen in Berlin für Konsens in der Zuwanderungsfrage

Lob für Verbesserungen im Regierungsentwurf, aber auch Kritikpunkte

Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
bei der Bundesrepublik Deutschland und der EU
Charlottenstr. 53/54, 10117 Berlin

Der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe
Katholisches Büro in Berlin
Hannoversche Str. 5, 10115 Berlin

Als „einen beachtlichen Schritt in Richtung auf einen parteiübergreifenden Kompromiss“ haben die beiden Leiter der kirchlichen Verbindungsstellen in Berlin, Prälat Dr. Karl Jüsten und Prälat Dr. Stephan Reimers, den Regierungsentwurf für das Zuwanderungsgesetz bezeichnet. Der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe und der Bevollmächtigte des Rates der EKD erklärten heute (7. Dezember 2001) in Berlin ihre ausdrückliche Unterstützung für die Bemühungen der politischen Kräfte um einen Konsens in der Zuwanderungsfrage. Sie äußerten die Hoffnung, dass es noch im Laufe dieser Legislaturperiode zur Verabschiedung eines Zuwanderungsgesetzes komme, das die im Regierungsentwurf vorgesehenen Verbesserungen gegenüber geltendem Recht aufgreife und den weitergehenden Forderungen der Kirchen Rechnung trage. Die beiden Kirchenbevollmächtigten appellierten an die politischen Parteien, in dieser wichtigen Frage zueinander zu finden. Die Prälaten forderten die Politiker zugleich dazu auf, Furcht vor Ausländern nicht zu bestärken, sondern besonnen zu reden und zu handeln.
Jüsten und Reimers begrüßten ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung einige zentrale kirchliche Anliegen aufgegriffen und im Vergleich zum Referentenentwurf aus dem Bundesministerium des Innern Verbesserungen vorgenommen habe. Sie hoben unter anderem folgende Verbesserungen des Gesetzentwurfs hervor: die Berücksichtigung der nichtstaatlichen und geschlechtsspezifischen Verfolgung als Verfolgungstatbestände im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, die Anhebung des Nachzugsalters von nicht im Familienverband einreisenden Kindern von 12 auf 14 bzw. 18 Jahre, die erleichterte Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an bislang Geduldete mit Abschiebehindernissen sowie die erleichterte rechtliche Eingliederung von Migrantinnen und Migranten, die bereits lange Zeit rechtmäßig in Deutschland leben.

Einige gewichtige Forderungen der Kirchen seien allerdings unberücksichtigt geblieben, monierten die beiden Kirchenvertreter. So sei es etwa weiterhin erforderlich, eine allgemeine Härtefallregelung in das Gesetz aufzunehmen und die soziale Rechtsstellung von Menschen in der Illegalität zu verbessern, beharrten Jüsten und Reimers. Der Regierungsentwurf reduziere die Integrationshilfen auf die Förderung des Erlernens der deutschen Sprache und auf Gesellschaftskunde, lautet ein weiterer Kritikpunkt. Schließlich sei die Tatsache bedenklich, dass Personen mit Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen in mancherlei Hinsicht gegenüber anderen Inhabern von Aufenthaltserlaubnissen benachteiligt würden (so etwa im Hinblick auf den Familiennachzug, den Arbeitsmarktzugang oder die Teilnahme an Integrationskursen). Nach wie vor vorhandene Kritikpunkte werden die beiden Kirchen in das weitere Gesetzgebungsverfahren einbringen, kündigten Jüsten und Reimers an.

Berlin, 7. Dezember 2001
Weitere Informationen sind erhältlich bei
Katrin Gerdsmeier, Kommissariat der deutschen Bischöfe, Tel.: 030/28878-147
Carsten Burfeind, Dienststelle des Bevollmächtigten des Rates der EKD, Tel. 030/20355-206

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