| Pressemeldung

"Lehrmäßige Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben"

Erläuterungen zum Dokument der Glaubenskongregation vom 24.11.2002/16.1.2003

Wie soll ein katholischer Christ angesichts eines viel beklagten Wert-Relativismus politisch handeln? Worin besteht sein spezifischer Dienst für das politische Gemeinwohl? Gibt es eine gemeinsame Grundlage, auf der Christen und Nichtchristen politisch zusammenarbeiten können? - Um solche und ähnliche Fragen geht es bei der von der Päpstlichen Kongregation für die Glaubenslehre am 15. Januar 2003 vorgelegten "Note". Zentrale Aspekte sind:
Die aktive Teilnahme an der Politik gehört zum "Einsatz der Christen in der Welt". Sie ist ein Dienst an den Menschen, bei dem "zahlreiche Männer und Frauen" in der 2000jährigen Geschichte der Kirche sogar zu "Heiligen" geworden sind (1). Über die jeweils "richtige" Politik zu entscheiden, ist nicht Sache des Lehramtes, sondern der "gläubigen Laien" gemäß ihrer "spezifischen Kompetenz", "geführt vom christlichen Gewissen" und "im Einklang mit den damit übereinstimmenden Werten" (1).Der politische Pluralismus ist in der Demokratie eine Selbstverständlichkeit. Das bedeutet aber nicht, dass die jeweilige Mehrheit im Sinne eines ethischen Pluralismus beschließen kann, was sie will (2). Denn die Demokratie beruht auf ethischen Prinzipien, die "nicht verhandelbar" sind (3). Andernfalls zerstört sie sich selbst. Grund und Mitte von Ethik und Ethos der Demokratie sind die Würde der Person und die damit verknüpften Rechte und Pflichten, wie sie in den Prinzipien des Gemeinwohls, der Solidarität und Subsidiarität entfaltet werden (3 und 7). Dabei handelt es sich nicht um "konfessionelle Werte". Man muss sich nicht einmal "unbedingt zum christlichen Glauben bekennen", um sie zu begründen (5). Denn sie wurzeln "in der Natur des Menschseins selbst" (2) und sind deshalb jedem Menschen über seine Vernunft zugänglich (6). Man muss deshalb zwischen wahrer und falscher "Laizität" (ein Wort aus der französischen Geschichte der Trennung von Kirche und Staat, das bei der aktuellen Debatte um die europäische Verfassung wieder eine Rolle spielt) unterscheiden: Richtig verstandene Laizität, d.h. Autonomie der zivilen und politischen Sphäre gegenüber der religiösen und kirchlichen, gehört zu den "Errungenschaften der Zivilisation". Das Dokument wendet sich gegen jede Form von Integralismus und Fundamentalismus. Die "Identifikation des religiösen Gesetzes mit dem Zivilgesetz" - hier spricht die Note offensichtlich in Richtung manch gegenwärtiger islamistischer Fundamentalismen -, kann die Religionsfreiheit und "andere unveräußerliche Menschenrechte einschränken oder beseitigen" (6). Falsch ist eine "Laizität", die "jede politische und kulturelle Relevanz" der Religion leugnet (6). Wie aber soll sich der katholische Politiker praktisch verhalten, wenn er mit seiner Auffassung etwa bei der Frage der "Unantastbarkeit des menschlichen Lebens" in eine Minderheitenposition gerät? Er muss jedem Gesetz widersprechen, "das ein Angriff auf das menschliche Leben" wäre. Er darf jedoch, sofern sein "persönlicher absoluter Widerstand" klar und eine Änderung der Rechtslage politisch nicht möglich ist, Gesetzesvorschläge unterstützen, welche "die Schadensbegrenzung eines solchen Gesetzes zum Ziel haben". Das "gut gebildete christliche Gewissen" gestattet es jedoch nicht, "mit der eigenen Stimme die Umsetzung eines politischen Programms zu unterstützen, in dem grundlegende Inhalte des Glaubens und der Moral... umgestoßen werden" (4).
Die Erklärung stützt sich auf die entsprechenden Aussagen des 2. Vatikanischen Konzils (insbesondere auf die Pastoralkonstitution Gaudium et Spes), die kirchlichen Sozialenzykliken und wichtige Verlautbarungen des gegenwärtigen Papstes. Sie will zur Übernahme politischer Verantwortung motivieren und sowohl einer religiösen Re-Ideologisierung des Politischen wie einem absoluten Wert-Relativismus vorbeugen. Im Blick auf die anthropologischen und sozialethischen Grundlagen des demokratischen Verfassungsstaates befindet sie sich im übrigen auch in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Traditionen der deutschen Verfassungsrechtslehre.
Hinweis:
"Lehrmäßige Note" bezeichnet die Art des Dokumentes. Eine "Note" erhebt weniger den Anspruch, eine umfassende, systematische Darlegung zu geben, sondern stellt eher eine "Anmerkung" dar, die in einigen ausgewählten Fragen Orientierungen gibt. Dies mindert nicht die Verbindlichkeit, da es sich um grundlegende Prinzipien in der Frage des Verhältnisses von Ethik und Politik handelt. Da die Einheit von Glauben und Leben erörtert wird, hat die Glaubenskongregation auch den Päpstlichen Rat für die Laien eingeschaltet. Der Papst hat durch die Approbation vom 21. November 2002 dem Dokument auch seinerseits Gewicht verliehen.
Den Wortlaut der Note finden Sie auf unserer Seite.

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Statistik Cookies um zu verstehen, wie Sie mit unserer Webseite interagieren.

Anbieter:

Google

Datenschutz

Matomo

Datenschutz

Diese Cookies sind für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Hier werden bspw. Ihre Cookie Einstellungen gespeichert.

Anbieter:

Deutsche Bischofskonferenz

Datenschutz