| Pressemeldung | Nr. 032

Kritik zur PID-Stellungnahme des Deutschen Ethikrates

Weihbischof Dr. Anton Losinger bedauert fehlende Ablehnung

Der Weihbischof in Augsburg und Mitglied im Deutschen Ethikrat, Weihbischof Dr. Anton Losinger, hat die fehlende klare Mehrheit im Deutschen Ethikrat gegen die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) bedauert. So sei kein eindeutiges Signal gegen die PID möglich gewesen und damit auch kein Zeichen für einen starken Lebensschutz. „Die Selektion extrakorporal erzeugter Embryonen ist ein massiver Verstoß gegen Buchstaben und Geist von Grundgesetz und Embryonenschutzgesetz. Die Verwerfung eines Embryos aufgrund eines auffälligen Chromosomenbefundes verstößt gegen das Achtungsgebot der Menschenwürde und das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Gleichzeitig verstößt es gegen das im Grundgesetz festgeschriebene Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung, das einen Embryo mit voraussichtlichem Gendefekt ebenso vor Diskriminierung schützt wie geborene Menschen mit Behinderung“, so Losinger.

Die Folge der PID ist, dass Menschen eine Auswahl treffen zwischen einzelnen Embryonen. Sie können die einen verwerfen, die anderen nehmen. „Hier wird ein ethischer Dammbruch erzielt, denn der menschliche Embryo ist ein embryonaler Mensch ab dem Augenblick der Verbindung von Ei- und Samenzelle. Er hat als embryonaler Mensch Würde und Lebensrecht“, so Weihbischof Losinger. Die PID sei mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar. „Wenn durch die PID Selektion betrieben wird und damit Menschen in ihrer Würde und ihrem Wert unterschiedlich beurteilt werden, dann haben wir ein System der Unterscheidung von lebenswertem und lebensunwertem Leben. Dieser selektive Blick der PID ist in jeder Hinsicht abzulehnen. Besonders kritisch stellt sich die Folge der selektiven Möglichkeiten der PID im Hinblick auf behinderte Menschen: Welches Menschenbild des behinderten Menschen werden wir auf lange Sicht generieren“, fragt Weihbischof Losinger.

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