| Pressemeldung | Nr. 172

Konferenz der Generalvikare und Offizialate befassten sich mit Maßnahmenkatalog zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs

Projektskizze für den Ständigen Rat im November 2018 geplant

Die Generalvikare der 27 deutschen (Erz-)Diözesen haben sich in der vergangenen Woche in Würzburg mit den Konsequenzen der Beratungen der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz aus der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) befasst. Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), und der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, P. Dr. Hans Langendörfer SJ (Bonn) berieten mit den Generalvikaren über die Erklärung der Bischöfe zu den Ergebnissen der Studie.

Übereinstimmend betonte die Konferenz, dass es nicht nur gelte, die Maßnahmen zu Intervention und Prävention weiterzuentwickeln, sondern auch das institutionelle Versagen aufzuarbeiten. Dazu gehörten auch das Thema der innerkirchlichen Machtstrukturen sowie Fragen der Sexualmoral. Bis zur nächsten Sitzung des Ständigen Rates Mitte November 2018 wird eine Projektskizze vorgelegt, die aus mehreren Teilprojekten besteht und die Selbstverpflichtungen von Fulda kontinuierlich umsetzt.

Bischof Ackermann informierte außerdem die Jahreskonferenz der deutschsprachigen Offizialate in Bensberg über die Inhalte der MHG-Studie sowie über den aktuellen Stand der Überprüfung der Leitlinien bei Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch. Zusammen mit Bischof Ackermann sowie Pfarrer Dr. Manfred Bauer von der vatikanischen Kongregation für die Glaubenslehre diskutierten die Offiziale Fragen zur Vorgehensweise bei Verfahren in Fällen sexuellen Missbrauchs durch Kleriker, darunter auch die Frage der Einrichtung von interdiözesanen/ bistumsübergreifenden Sondergerichten.

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