| Pressemeldung

Keine Lockerung des Pornographieverbots im Rundfunkrecht - Der Gesetzgeber ist gefordert

Die deutliche Relativierung des rundfunkrechtlichen Pornographieverbots durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Februar 2002 erleichtert die Verbreitung von Pornographie im Fernsehen. Damit ist einer Entwicklung Vorschub geleistet, die aus rein kommerziellen Interessen das kulturelle Niveau hintanstellt. In besonderem Maße werden so Kinder und Heranwachsende in ihrer Entwicklung gefährdet, da zu erwarten ist, dass auch vorgesehene Jugendschutzsperren keinen hinreichenden Schutz darstellen, weil sie leicht umgangen werden können.
Die elektronische Verbreitung von pornographischen Angeboten durch das Massenmedium Fernsehen muss unabhängig von etwaigen Jugendschutzsperren weiterhin unzulässig bleiben. Das Fernsehen ist unser meistgenutztes Massenmedium. Programme mit noch mehr Gewalt und sexueller Erniedrigung sind ein Zeugnis geistiger Armut und tragen keineswegs zur positiven Gestaltung unserer Gesellschaft bei. Gerade wo immer klarer wird, dass verlässliche Wertorientierungen und zwischenmenschlicher Respekt für die Gesellschaft unerlässlich sind, ist dies eine bedauerliche Entwicklung.
Wir appellieren deshalb an die Programmveranstalter, sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst zu sein, statt diese dem Kommerz zu opfern. Vom Gesetzgeber erwarten wir eine Initiative, die der Verbreitung von Pornographie im Fernsehen auf wirksame Weise einen rechtlichen Riegel vorschiebt.

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Statistik Cookies um zu verstehen, wie Sie mit unserer Webseite interagieren.

Anbieter:

Google

Datenschutz

Matomo

Datenschutz

Diese Cookies sind für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Hier werden bspw. Ihre Cookie Einstellungen gespeichert.

Anbieter:

Deutsche Bischofskonferenz

Datenschutz