| Pressemeldung

Keine Erhöhung der Kirchensteuer durch die Einführung der Ergänzungsabgabe

Die zum 1. Juli 1991 von der Regierungskoalition beschlossene Ergänzungsabgabe zur Lohn- und Einkommensteuer in Höhe von 7,5 Prozent hat keinen Einfluß auf die Höhe der Kirchensteuer. Für die Bemessung der Kirchensteuer sind - wie bisher - die derzeit geltenden Lohn- und Einkommensteuertarife maßgebend.

In Deutschland wird die Kirchensteuer als prozentualer Zuschlag zur Lohn- und Einkommensteuer erhoben wird. Bei der am 1. Juli 1991 in Kraft tretenden Steuererhöhung handelt es sich jedoch um eine zeitlich befristete Ergänzungsabgabe. Bekanntlich führten auch die bisherigen Fälle, in denen der Bund in der Vergangenheit Ergänzungsabgaben auf die Lohn- und Einkommensteuer erhob, nicht zu einer Erhöhung der Kirchensteuer.

In den letzten Tagen war Kritik laut geworden, die Kirchen verdienten indirekt am Golfkrieg. Die in diesem Zusammenhang beschlossene Steuererhöhung ziehe auch eine Erhöhung der kirchlichen Steuereinnahmen nach sich.


Bonn, den 07.03.1991
Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz
Tel.: (0228) 103-213

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