| Pressemeldung | Nr. 002

Kardinal Marx würdigt 10. Jahrestag der Unterzeichnung des Staatskirchenvertrags in Schleswig-Holstein

„Lebendige Instrumente für ein gutes Zusammenleben“

„Moderne Staatskirchenverträge sind lebendige Instrumente für ein gutes Zusammenleben in der Gesellschaft. Wenn ein Vertrag nicht gelebt wird, wird er zur Dekoration und nicht zu einem Instrument, das die Wirklichkeit, das reale Leben, bestimmt.“ Diese Auffassung hat heute (7. Januar 2019) der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, in Kiel vertreten. „Christen haben den Weltauftrag, die Gesellschaft mit einem Blick nach vorn zu gestalten. Eine reine Rhetorik der Bewahrung bringt keine Zukunft. Die Frage muss weitergestellt werden, wenn wir als Christen in der Gesellschaft leben wollen: Aus der Erfahrung von früher die Zukunft angehen und nicht die Vergangenheit verklären.“

Kardinal Marx sprach während einer Feierstunde anlässlich des 10. Jahrestages der Unterzeichnung des Vertrags zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl. Dazu eingeladen hatten der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Daniel Günther, und der Erzbischof von Hamburg, Erzbischof Dr. Stefan Heße.

Die Trennung von Kirche und Staat gehöre zum christlichen Glauben, so Kardinal Marx. Gleichzeitig sei der Staat der Religion gegenüber nicht gleichgültig. „Wo aber Religion in politische Konzepte eingebaut wird, muss man aufmerksam hinschauen, ob da alles richtig läuft“, so Kardinal Marx. Wachsamkeit und Verantwortungsbewusstsein müssten kirchlich und politisch Hand in Hand gehen. So sehr der Staat vom christlichen Menschenbild geprägt sei, so sehr sei es notwendig, dass der Staat den Menschen nicht zu einer religiösen Überzeugung zwingen könne. Ein Staatskirchenvertrag, sagte Kardinal Marx, sei in diesem Zusammenhang Ausdruck für das gute Miteinander von Kirche und Staat. Die längerfristige Bindung des Staates durch einen Vertrag respektiere gleichzeitig das unabhängige Wirken der Kirche. „Die Kirche darf aber nicht vergessen, dass sie Teil der Zivilgesellschaft ist. Wir als Christen müssen deshalb unsere Verantwortung übernehmen, in einer offenen Gesellschaft aktiv mitzuwirken. Gleichzeitig wird die Frage bleiben und uns in den kommenden Monaten umso mehr prägen: Was hält die Gesellschaft zusammen?“ Zusammenhalt könne nur in Freiheit geschehen, die in Verantwortung eines jeden einzelnen wahrgenommen werde. „Wir dürfen dankbar sein, dass der Staat die Kirche hier stets als aktiven Partner sieht. Auch das drückt ein Staatskirchenvertrag aus“, betonte Kardinal Marx. Die Tradition der Staatskirchenverträge sei – nach wie vor – ein Zeichen für eine lebendige Demokratie.

Ministerpräsident Günther würdigte den Staatsvertrag als ausgezeichnetes Werk für das Zusammenwirken von Kirche und Staat. „Damit ist seit zehn Jahren eine hervorragende Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gelegt. Ein Staatsvertrag muss immer neu gelebt werden. Dazu dient diese Feierstunde. Wir dürfen uns als Christen in öffentliche Debatten mit einbringen. Das gelingt den beiden großen Kirchen und ist eine Errungenschaft, die in den letzten Jahren gewachsen ist“, so Ministerpräsident Günther.

Der Apostolische Nuntius, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, sagte in seinem Grußwort, dass der noch junge Staatsvertrag ein gutes Beispiel für verlässliche Beziehungen zwischen Staat und Kirche sei. „Es ist gut zu wissen, dass Verträge ihre Gültigkeit behalten, auch wenn Regierungen wechseln. Das ist ein Zeichen von Kontinuität. Wir sind dankbar, dass mit dem Vertrag das Land und die Kirche in freundschaftlicher Weise miteinander arbeiten und auch schwierige Themen offen diskutieren können“, so Erzbischof Eterović. Die säkulare Gesellschaft brauche ethische und moralische Werte. Hier liege eine Verantwortung des Staates und der Kirche.
 

Hintergrund

Am 12. Januar 2009 wurde in Kiel der Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl unterzeichnet. Seitdem gibt es nicht nur eine völkerrechtliche Verbindung zwischen den Vertragsparteien, sondern damit gilt im nördlichsten Bundesland zugleich der jüngste Staatskirchenvertrag. Unterzeichnet wurde er damals von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und dem Apostolischen Nuntius in Deutschland, Erzbischof Jean-Claude Pérriset.

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