| Pressemeldung | Nr. 180

Fachtagung zu Fragen von Klerikalismus in der Liturgie beendet

Gottesdienst und Macht

Mit rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist heute (29. Oktober 2020) die von der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz veranstaltete Fachtagung „Gottesdienst und Macht. Klerikalismus in der Liturgie“ zu Ende gegangen. Die ursprünglich in der Katholischen Akademie Bayern vorgesehene Zusammenkunft musste coronabedingt online stattfinden.

Der Vorsitzende der Liturgiekommission, Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), bezeichnete Macht als etwas „höchst Ambivalentes. Macht zu haben, bedeutet, entscheiden und gestalten zu dürfen und es auch zu können. Macht bedeutet Verantwortlichkeit – Macht bedeutet aber auch Dominanz.“ Dem Können und Dürfen auf der einen Seite stünden ein Nicht-Können und Nicht-Dürfen auf der anderen Seite gegenüber, so Bischof Ackermann. Die Notwendigkeit und die Legitimität von Macht liege in ihrer aufbauenden, ordnenden, erhaltenden Kraft – im Sinne von Autorität, Vollmacht, Gestaltungsmacht. Zugleich wohne der Macht immer die Gefahr inne, sich zu entgrenzen. Dann entfalte Macht ihr zerstörerisches, ihr missbräuchliches Potential, was sich besonders in den Fällen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen gezeigt habe. Mit Blick auf die Frage nach Macht betonte Bischof Ackermann: „Es geht nicht um die Frage ‚Macht, ja oder nein?‘ – eine solche Alternative gibt es nicht. Denn einen schlechthin machtfreien Raum gibt es nicht. Die Machtthematik durchzieht alle Bereiche unseres Lebens, damit auch den Bereich des Glaubens, der Kirche und der Liturgie. Und so sehr es auch stimmt, dass Macht im Bereich des Glaubens und der Kirche im Dienst an der Botschaft des Evangeliums steht, so lässt sich die zugrundeliegende Problematik nicht dadurch lösen, dass man die bewusste Thematisierung der Machtfrage als ‚unspirituell‘ und damit unangemessen abtut. Im Gegenteil: Dann wird die Gefahr, dass Macht unreflektiert und unkontrolliert ausgeübt wird, größer.“ Damit wolle sich die Tagung in besonderer Weise befassen.

Macht in sozialen Beziehungen
Zunächst wurden grundsätzliche Überlegungen zum Thema „Macht in sozialen Beziehungen“ angestellt. Aus soziologischer Perspektive erläuterte Prof. Dr. Armin Nassehi (München) den asymmetrischen Charakter von Macht. Letztere zeige sich nicht am Machtträger, sondern an der Bereitschaft der anderen, dem Machtträger zu folgen. Der Rückgang der Zahl der Gottesdienstbesucher verdeutliche, dass die Macht der Kleriker nachlasse. Auch in der Liturgie stehe die Kirche vor der Herausforderung, dass den meisten Menschen die Bestimmtheit der Liturgie zu groß sei, ihr selbst aber die religiöse Unbestimmtheit zu unverbindlich erscheine. Deshalb riet Prof. Dr. Nassehi zu einem flexiblen Austarieren von Bestimmtheit und Unbestimmtheit in den liturgischen Angeboten.

Prof. Dr. Julia Knop (Erfurt) fragte nach strukturellen und theologischen Faktoren von Klerikalismus in der Liturgie. Römisch-katholische Liturgie sei ordinationslogisch, standeslogisch und repräsentationslogisch geprägt. Sie präsentiere die Kirche als ein amtlich, ständisch und männlich dominiertes Gebilde. Die gleiche Würde und aktive Partizipation aller träten liturgisch in den Hintergrund. Ob in Theologie, Spiritualität oder Liturgie: Wichtig sei eine deutlichere Differenzierung zwischen Christus und Kleriker, Amt und Person sowie zwischen Rolle und Amt.

In Workshops wurden die Aspekte vertieft: Prof. Dr. Stefan Böntert (Bochum) stellte anhand der Beispiele „Raum“ und „Kleidung“ performative Muster von Macht in der Liturgie zur Diskussion und warf dabei einen kritischen Blick auf die legitimierenden Rubriken und Vorgaben, die dem gottesdienstlichen Geschehen zugrundeliegen. Prof. Dr. Gregor Maria Hoff (Salzburg) stellte machtförmige Funktionsmuster sakraler Codes zur Diskussion und identifizierte die „riskanten Zonen“, in denen sich Liturgie bewegt, aber auch bewegen müsse, weil sie die Macht des Heiligen kommuniziere. Ausgehend vom Synodalen Weg der katholischen Kirche in Deutschland sensibilisierte Dr. Benedikt Jürgens vom Zentrum für angewandte Pastoralforschung (Bochum) für Inszenierungsmodelle kirchlicher Entscheidungsprozesse am Beispiel ausgewählter Konzilien und entwickelte Qualitätsmerkmale solcher Entscheidungsprozesse. Dr. Thomas Stubenrauch aus dem Bistum Speyer nahm die konkrete Gestaltung ökumenischer Gottesdienste, ausgewählte Regelungen des Gottesdienstrechtes im Kodex des Kirchlichen Rechts (CIC) und die zugrundeliegenden theologischen Prämissen in den Blick. Dabei ging er der Frage nach, ob sich und wenn ja, wie sich darin einseitige Hervorhebungen von Amtsträgern zeigen und welche asymmetrischen Machtstrukturen möglicherweise wirksam werden.

Auf der Grundlage unterschiedlicher Erfahrungen von liturgischen Feiern – von feierlichen Messen mit dem Papst im Petersdom über Gottesdienste auf Katholikentagen bis hin zu Erstkommunionfeiern – wurde durch Prof. Dr. Martin Stuflesser (Würzburg), die Lyrikerin Nora Gomringer, den Dramaturgen und Intendanten Prof. Ulrich Khuon und die Ballettdramaturgin Dr. Christiane Theobald die Leitidee des Zweiten Vatikanischen Konzils reflektiert, die Gemeinde mit ihren unterschiedlichen Rollen im liturgischen Geschehen deutlich werden zu lassen. Zu oft, so der Eindruck vieler, werde Liturgie als Werk allein des Priesters und nicht der ganzen Gemeinde erlebt. Den Liturgen wurde empfohlen, die im Ritus vorgesehenen Gestaltungsspielräume mutig zu nutzen.

Symbolik des Unterschieds
Unter dem Leitwort „Heiliges Spiel und heilige Herrschaft – Symbolik des Unterschieds“ definierte Prof. Dr. Winfried Haunerland (München) Klerikalismus als „Instrumentalisierung von Vollmachten des Weiheamtes für eigene Ziele durch den Kleriker. In der Liturgie wird das vor allem dann sichtbar, wenn das Weiheamt im Gottesdienst durch Kleriker nicht im Dienst der Sache (d. h. des Gottesdienstes) und der Gemeinde, sondern auf sich selbst bezogen und insofern unangemessen ausgeübt und dargestellt wird.“ Der Kirche der Gegenwart helfe aber keine gottesdienstliche Nivellierung der unterschiedlichen Dienste und Aufgaben; sie brauche gerade in der Liturgie eine sachgerechte Profilierung der Symbolik des Unterschieds. „Zur sachgerechten Profilierung gehört freilich, dass die Differenz zwischen dem Kleriker und Christus nicht überspielt, sondern im Blick und liturgisch erfahrbar bleibt. Christus ist nicht zu ersetzen, selbstverständlich auch nicht durch den Priester. Christus muss auch nicht vertreten werden, weil er abwesend wäre. Aber nach der Überzeugung der Kirche ist der geweihte Priester in der Feier der Messe ein notwendiges Zeichen für Christus, ohne den die Kirche nicht Kirche ist. Vielleicht kann gerade eine klare symbolische Inszenierung seines amtlichen Dienstes in der Liturgie den Priester davor bewahren, sich selbst als Person zu wichtig zu nehmen“, so Prof. Haunerland. In der sich anschließenden ökumenischen Diskussion nahmen unter der Moderation von Prof. Dr. Birgit Jeggle-Merz (Chur) Vertreterinnen und Vertreter der alt-katholischen, evangelisch-lutherischen, evangelisch-freikirchlichen, griechisch-orthodoxen und römisch-katholischen Kirche teil.

Liturgie und Geschlecht
Weitere Vorträge befassten sich mit dem Themenfeld „Männer an der Macht – Liturgie und Geschlecht“. Dr. Ingrid Fischer, Programmleiterin der Akademie am Dom (Wien) kritisierte, „was Frau ist und was Frau sein soll, darüber entscheiden in der katholischen Kirche heute nach wie vor Männer. Die schmeichelhafte Rede von der Würde der Frauen hat zur Folge, dass Frauen wiederum als sozialer Sonderfall erscheinen.“ Die Theologin Dr. Judith Müller (München) betonte: „Amtstheologie gedeiht immer umso üppiger, je mehr die aktuelle Gestalt des Amtes infrage steht. Wir brauchen liturgische Ausdrucksformen, die auch von Zeitgenossen, die nicht geübt sind im ‚Zurechthören‘, ‚Zurechtsehen‘ und ‚Zurechtverstehen‘, als das verstanden werden können, was sie sein sollen und sein wollen.“ Die Kirchenrechtlerin Prof. Dr. Judith Hahn (Eichstätt) erläuterte, dass Liturgie der Normen bedarf, aber auch, dass Normen der Liturgie bedürften, um sich zu realisieren. „Indem Teilnehmer bestimmte Normen einhalten, kräftigen und (re-)generieren sie auch diese Normen.“ Wer an Ritualen teilnehme, erfahre aus ihnen Empowerment, wer sie leite, beziehe diese Macht daraus unmittelbar, so Prof. Dr. Hahn.

Eine erste inhaltliche Einordnung der gesamten Tagung erfolgte durch die Prozessbeobachter Prof. Dr. Miriam Rose (Jena), Prof. Dr. Walter Lesch (Louvain) und Weihbischof Johannes Wübbe (Osnabrück).

In der Zusammenfassung betonte Bischof Ackermann, dass es jetzt um ein Weiterdenken der verschiedenen, in der Tagung geäußerten Aspekte gehe. Dazu sei eine weitere Arbeit in der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz ebenso notwendig wie in den verschiedenen Bereichen des Synodalen Weges.

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