| Pressemeldung

Pressebericht der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 23. bis 26. September 1996 in Fulda

I.    Pastoral
1.    Heiliges Jahr 2000 - Eröffnung der dreijährigen Vorbereitungsphase
am 1. Advent 1996
2.    Besuch des Heiligen Vaters in Paderborn und Berlin
3.    Hirtenbrief der deutschen Bischöfe zur ethischen Beurteilung der Abtreibung

II.    Gesellschaftliche und soziale Fragen
1.    Eröffnungsreferat zum Thema „Vergiß nie die Armen und die Kranken, die Heimatlosen und die Fremden“
2.    Studien-Halbtag zum Konsultationsprozeß zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland

III.    Bildung
1.    Erklärung „Die bildende Kraft des Religionsunterrichts - zur Konfessionalität des katholischen Religionsunterrichts“
2.    Seminarvisitation - Erste Aussprache über den Schlußbericht der Bildungkongregation

IV.    Caritas
Erklärung der Caritas-Kommission über „Unsere Verantwortung für junge Menschen in der Heimerziehung“

V.    Weltkirche
1.    Zur aktuellen Entwicklung in der Europäischen Union
2.    Deutsch-tschechisches Verhältnis

VI.    Migration
1.    Einrichtung einer Bischöflichen Kommission für Migrationsfragen
2.    Gemeinsames Wort der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht (1. Lesung)

VII.    Personalien
 
I.    Pastoral

1.    Heiliges Jahr 2000 - Eröffnung der dreijährigen Vorbereitungsphase am 1. Advent 1996
Überall auf der Welt, besonders in Rom und Jerusalem, wird in etwas mehr als drei Jahren das 2000. Jahr der Geburt Jesu Christi begangen. Es ist der Wunsch des Heiligen Vaters, daß die Jahre bis zum Jubiläumsjahr zu einer Zeit intensiver geistlicher Vorbereitung werden und zu einer Konzentration auf das zentrale Geheimnis des Christentums: die Menschwerdung des Gottessohnes. Es geht darum, die Geschichte der Nähe Gottes zu den Menschen, die in der Menschwerdung Jesu Christi ihren Höhepunkt gefunden hat, in neuer Weise zu erfahren und mitzuteilen.
Der Papst verbindet mit dem Jubiläumsjahr große Hoffnungen für die Ökumene, denn das Geheimnis der Menschwerdung ist das eigentliche Fundament der Einheit der Menschen untereinander. Sein Apostolisches Schreiben „Tertio millenio adveniente“ („Das dritte Jahrtausend kommt auf uns zu“) ist ein großer Appell, das Jubiläumsjahr als Chance der Einheit zu nutzen. In diesem Zusammenhang hat der Papst ein „panchristliches Treffen“ der christlichen Konfessionen angeregt. Die Ökumene-Kommission der Deutschen Bischofskonferenz bemüht sich im Gespräch mit den anderen Konfessionen sehr um eine Gestaltung der Vorbereitungszeit und Feier des Jubiläumsjahres im Geist der Einheit.
In „Tertio millenio adveniente“ hat der Papst ein umfassendes theologisches und pastorales Programm für die Vorbereitung entworfen. Seiner Umsetzung und der Unterstützung der diözesanen Initiativen dient ein „Aktionsplan“, der unter der Leitung von Weihbischof Dr. Hans Jochen Jaschke, Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, erstellt worden ist. Dieser Plan ist gerade in der Reihe „Arbeitshilfen“ erschienen, die vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegeben wird. Er gibt einen Überblick über die Arbeitsstrukturen, die in den deutschen Diözesen und auf überdiözesaner Ebene schon mit diesen Vorbereitungen auf das Heilige Jahr 2000 befaßt sind. Weiterhin werden grundlegende Leitlinien für die Vorbereitung genannt. So soll vor allem die Menschwerdung Jesu Christi vor 2000 Jahren als das zentrale Ereignis in der Geschichte Gottes mit den Menschen ins Bewußtsein gerufen werden - gegen alle absehbaren pseudoreligiösen Deutungen. Auf die Bedeutung der ökumenischen Dimension wurde bereits hingewiesen. Auf allen Ebenen sollen entsprechende Initiativen ergriffen werden. Schließlich geht es um eine erneuerte Zuwendung zur Welt und zu den Mitmenschen im unmittelbaren und größeren Lebenszusammenhang. Im übrigen halten wir auch eine aufmerksame Beobachtung verschiedener Tendenzen sektenhafter Endzeit- und Weltuntergangsstimmung für notwendig, die auch in vergangenen Jahrhunderten das „findesiècle“ beeinflußt haben.
Wir haben in dieser Herbst-Vollversammlung einen Aufruf zur Vorbereitung des Heiligen Jahres verabschiedet, der am 1. Advent, dem Beginn des neuen Kirchenjahres, in allen Gottesdiensten verlesen wird und der die dreijährige Zeit der Vorbereitung einleitet.
Wir werden die weiteren Pläne zur Feier des Jubiläumsjahres in einer Pressekonferenz im November bekanntgeben.

2.    Besuch des Heiligen Vaters in Paderborn und Berlin
Der Besuch von Papst Johannes Paul II. vom 21. bis 23. Juni in Deutschland hat ein großes Echo in der Öffentlichkeit ausgelöst. Dieses Echo war in hohem Maß positiv. Dazu haben auch die vielen Live-Übetragungen beigetragen. Die Menschen konnten sich so unmittelbar ein Bild von dem machen, was der Papst zu sagen hatte. Wir sind den betreffenden Sendeanstalten dafür dankbar. Allerdings gab es auch einige geschmacklose Entgleisungen. Auch die Demonstrationen in Berlin ließen ein Maß an Intoleranz erkennen, das erschreckt und das mit legitimer Kritik nichts zu tun hat.
Wir sind dankbar, daß Papst Johannes Paul II. trotz seiner angeschlagenen Gesundheit diese Reise auf sich genommen hat. Er hat dem geistlichen Leben nicht nur in den Erzdiözesen Paderborn und Berlin durch diesen Besuch starke Impulse gegeben, die sicher nachwirken werden. Dem Papst geht es bei seinen Reisen immer wieder darum, die Menschen im Glauben zu stärken und ihnen Mut zu machen. Dazu trugen in erster Linie die großen Gottesdienste in Paderborn und Berlin bei.
Der Besuch fand in einer ausgesprochen guten ökumenischen Atmosphäre statt. Es war von vornherein klar, daß keine Gespräche zu konkreten Fragen geführt werden konnten. Dazu reichte die Zeit nicht. Das Treffen in Paderborn wurde vom Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) als eine brüderliche Begegnung gewürdigt. Auch die Begegnung mit dem Zentralrat der Juden in Berlin stieß bei allen Teilnehmern auf ein äußerst positives Echo.
Besonders eindrucksvoll war die Verabschiedung des Papstes am Brandenburger Tor durch den Bundeskanzler. Hier wurde zu Recht deutlich, welche Bedeutung dem Wirken des Papstes bei dem Zusammenbruch des kommunistischen Herrschaftssystems zukommt. Wir haben Papst Johannes Paul II. von Fulda aus nochmals für seinen Besuch in Deutschland gedankt.

3.    Hirtenbrief der deutschen Bischöfe zur ethischen Beurteilung der Abtreibung
Ausführlich haben wir ein Wort beraten, das den Titel trägt „Menschenwürde und Men-schenrechte von allem Anfang an“. Es geht uns bei diesem Hirtenwort darum, die grundlegenden Wahrheiten in das Bewußtsein zu rufen, die in den öffentlichen und den privaten Debatten und Diskussionen über die Abtreibung oft ausgeblendet werden und verdrängt werden. Abtreibung ist die Tötung eines Menschen. Wir müssen diese Tatsache immer wieder in Erinnerung rufen und wir dürfen dazu nicht schweigen. Dabei muß auch klar gesehen werden, daß dieses Thema nicht ein alleiniges Thema der Frauen ist. Niemand darf ihnen alleine die Schuld geben, wenn es zu einer Entscheidung gegen das Leben des Kindes gekommen ist. Mitverantwortlich sind oft der Vater und das Umfeld.
Wir wissen, daß manche Frauen durch eine Abtreibung in große Konflikte geraten. In der Kirche gilt auch in solchen Situationen, daß durch das Bekennen der Schuld und die Vergebung ein neuer Anfang möglich ist. Wir kommen indessen nicht umhin, das Gebot „Du sollst nicht töten“ auch für Konfliktsituationen als gültig anzuerkennen. Dieses Gebot kann seine Friedensfunktion in der Gesellschaft nur erfüllen, wenn es gerade auch gegenüber den schwächsten Gliedern wirksam praktiziert wird.
Wir fordern deshalb alle Pfarrgemeinden, aber auch alle Christen auf, sich für den Schutz des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen einzusetzen und nach Formen der gelebten Solidarität zu suchen. So können wir dazu beitragen, daß der höchst unzureichende Schutz durch unsere Rechtsordnung nicht dazu führt, sich an die hohe Zahl der Abtreibungen zu gewöhnen.
Das Hirtenwort soll am 13. Oktober 1996 in allen Gottesdiensten verlesen werden.


II.    Gesellschaftliche und soziale Fragen
1.    Eröffnungsreferat zum Thema „Vergiß nie die Armen und die Kranken, die Heimatlosen und die Fremden“
In meinem Eröffnungreferat mit dem Titel „Vergiß nie die Armen und die Kranken, die Heimatlosen und die Fremden“ habe ich auf den eigenen Auftrag der Kirche zwischen Wohlstand und Armut angesichts der heutigen Sozialstruktur und veränderter Lebenslagen hingewiesen. Das Referat diente der Einleitung des Studientages, in dem wir uns mit dem ersten Entwurf des gemeinsamen Wortes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage auseinandergesetzt haben. Die soziale Verkündigung ist ein ureigener Auftrag der Kirche, den sie aus der Mitte des Evangeliums heraus zu leisten hat. Sowohl die Heilige Schrift als auch das Zweite Vatikanische Konzil, vor allem aber die Sozialenzykliken der Päpste seit 1891 verpflichten die Kirche in diesem Sinn. In meinem Referat wollte ich zeigen, wie die Kirche diesem Auftrag heute nachkommen kann.
Die Kirche kann sich nicht an ein bestimmtes gesellschaftliches, politisches oder ökonomisches System binden. Gegenüber der Marktwirtschaft hat es in der kirchlichen Beurteilung eine Entwicklung gegeben. Lange Zeit war die kirchliche Sozialverkündigung von einem tiefen Mißtrauen gegenüber dem Prinzip des Wettbewerbs geprägt. Erst die Enzyklika „Centesimus annus“ von 1991 enthält eine relativ positive Beurteilung der „freien Marktwirtschaft“, insofern sie von einer demokratischen Gesellschaft in eine soziale und gerechte Ordnung eingebunden wird.
Ich habe in meinem Referat die ethische Bedeutung der Marktkräfte erörtert, die nicht zu unterschätzen ist. Der Markt enthält durchaus humane und ethische Triebkräfte; dennoch dürfen seine Gesetzmäßigkeiten nicht „vergötzt“ werden. Sie sind vielmehr so zu gestalten, daß sich der Wettbewerb zugunsten aller Beteiligten auswirkt. Der Begriff der „Sozialen Marktwirtschaft“ enthält eine polare Spannung, die als ständige Aufgabe begriffen werden muß.
Weiter habe ich auf die viel zu lange vernachlässigten ethischen Grundlagen einer wirklich „Sozialen“ Marktwirtschaft hingewiesen. Sie entsteht nämlich nicht im luftleeren Raum, sondern bedarf eines geistigen Fundamentes. Ethische und geistige Rahmenbedingungen sind elementare Voraussetzungen der Sozialen Marktwirtschaft. Ihnen kommt eine ebenso große oder größere Bedeutung zu wie den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Faktoren. Allerdings sind sie bei uns viel zu lange vernachlässigt oder sogar unterlaufen worden, beispielsweise durch mangelnde Einforderung von Selbstverantwortung oder durch solche Formen von Eigennutz und Rücksichtslosigkeit, die an Egoismus grenzen.
Ich habe in diesem Zusammenhang die Erneuerungsbedürftigkeit der Sozialen Marktwirtschaft in unserem Land unterstrichen. Ihr Gelingen hängt entscheidend ab von der Verwurzelung von Grundwerten und Tugenden in der Gesellschaft, von der Familie und allen vorstaatlichen Institutionen. Aus diesem Grund ist auch die Kirche besonders herausgefordert.
Eine Reform ist auch zur Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit des Sozialstaates erforderlich. Es können nicht mehr alle Ansprüche auf Sozialleistungen erfüllt werden. Dies bedeutet nicht gleich den Abbau des Sozialstaates. Dennoch dürfen nicht diejenigen Schichten der Bevölkerung, die ohnehin gefährdet sind und sich an der Armutsgrenze bewegen, unter Umständen stärker in Mitleidenschaft gezogen werden oder sogar unter die Räder kommen. Eine zentrale Sorge ist die Arbeitslosigkeit. Sie stellt ein gefährliches Potential dar. Wir müssen uns fragen, wie viel Arbeitslosigkeit unsere Gesellschaft verkraften kann, ohne daß dies auf Dauer zu grundsätzlichen Verweigerungshaltungen führt.
Schließlich habe ich in einem weiteren Teil meines Referates dargelegt, daß die Zuwendung zu den Armen eine besonders glaubwürdige Form der Nachfolge Jesu Christi ist und ihre Bekämpfung und Linderung eine grundlegende Pflicht. Die Option für die Armen gehört zu den unumstößlichen Grundsätzen der heutigen Sozialverkündigung der Kirche, und zwar nicht nur in Lateinamerika. In diesem Sinn verpflichtet beispielsweise die Weiheliturgie den Bischof mit den Worten „Vergiß nie die Armen und die Kranken, die Heimatlosen und die Fremden“.
Die Wahrnehmung der kirchlichen Verantwortung für die Armen kommt in der modernen Gesellschaft nicht ohne ein reflektiertes Bewußtsein und ein auch wissenschaftlich gestütztes Armutsverständnis aus. Im Schlußkapitel des Referates habe ich die Schwie-rigkeiten aufgezeigt, die sich im Blick auf eine angemessene Definition des Armutsbegriffs stellen, der zu einem Sammelbegriff für Strukturen, Lebenslagen und individuelle Mangelsituationen geworden ist. Entsprechend gibt es einen differenzierten Handlungsbedarf, der auch unter günstigsten Bedingungen auf absehbare Zeit fortbestehen wird. Eine dem Evangelium entsprechende Haltung verlangt das Teilen von Besitz, Eigentum und Chancen sowie die Solidarität mit den Lebenslagen des Nächsten, darüber hinaus aber auch die Einschränkung bisheriger Erwartungen und Möglichkeiten. Dazu muß aber auch deutlich gemacht werden, daß alle in glaubwürdiger Weise bereit sind, den Gürtel enger zu schnallen. (Vgl. den Wortlaut des Referates als Anlage 1)

2.    Studien-Halbtag zum Konsultationsprozeß „Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland“
Der Konsultationsprozeß „Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland“ hat mit der Zusammenfassung der rund 2 500 Stellungnahmen auf rund 30.000 Seiten einen gewissen Abschluß gefunden. Es geht jetzt darum, daß wir auf dem Hintergrund dieses Prozesses und der Stellungnahme mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ein gemeinsames Wort erstellen. Ein erster Entwurf hat uns vorgelegen. Wir gehen davon aus, daß nach weiteren Beratungen und nach der entsprechenden Abstimmung zwischen den beiden Partnern der endgültige Text spätestens in der zweiten Februarhälfte nächsten Jahres verabschiedet werden kann.
Es ist denkbar, daß der endgültige Titel lautet: „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“. Mit Rücksicht auf die Beratungen in den Gremien der EKD möchte ich mich auf einige wenige und grundsätzliche Angaben zu diesem Text beschränken:
1. Der Ausgangspunkt unserer Aussage, das christliche Menschenbild, soll in dem vorliegenden Text noch mehr zur Geltung gebracht werden.
2. Die Bedeutung und die Stellung der Familie soll noch intensiver akzentuiert werden.
3. Kritische Phänomene sollen stärker benannt werden. Dazu gehören: Besitzstandsdenken, Rückgang der Leistungsbereitschaft, die Ausuferung der Verschuldung der öffentlichen Hand, die Frage einer möglichen Benachteiligung der sozial Schwachen, der Mangel an wirksamen Steuerungsmechanismen.
4. Im Blick auf das kirchliche Wirken und den christlichen Beitrag zur Humanisierung der Arbeitswelt.
Bischof Josef Homeyer (Hildesheim) wird mit einigen Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz den Text durch Aufnahme von Wünschen des Studienhalbtages für die Aussprache mit der EKD vorbereiten.


III.    Bildung
1.    Erklärung „Die bildende Kraft des Religionsunterrichts - zur Konfessionalität des katholischen Religionsunterrichts“
Wir veröffentlichen heute die Erklärung „Die bildende Kraft des Religionsunterrichts“. Über die Aufgabe und den Charakter des Religionsunterrichts gab es bereits 1974 den grundlegenden Beschluß der Würzburger Synode. An den damals vorgetragenen Positionen halten wir im Grundsatz fest. Angesichts der Entwicklung in den Gemeinden, in den ökumenischen Beziehungen und nach der Veröffentlichung einer Studie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit dem Titel „Identität und Verständigung“ (1994) wurde es jedoch notwendig, unsere Auffassung über die kirchliche Beheimatung des Religionsunterrichts, das heißt die Frage seiner Konfessionalität, neu zu formulieren. Auch aufgrund der Vorgänge in Brandenburg mit dem LER-Programm ist der Religionsunterricht erneut in die Diskussion geraten. Wir wollten daher nicht nur die rechtliche Situation, sondern darüber hinaus den Ort und die Bildungsaufgabe des Religionsunterrichts innerhalb des familiären und schulischen Erziehungsgefüges erläutern. Dabei waren besonders die pastorale Situation in den neuen Bundesländern, aber auch die Schwierigkeiten bei der Weitergabe des Glaubens generell zu berücksichtigen.
Zur Frage der Konfessionalität des Religionsunterrichts haben wir intensive ökumenische Gespräche, auch auf höchster Ebene, geführt. Sie haben grundlegende Gemeinsamkeiten, aber auch einige unterschiedliche Akzentsetzungen gezeigt. Sie finden die wichtigsten Aussagen unserer Erklärung gebündelt in der Zusammenfassung am Schluß des Textes.
Unsere Erklärung richtet sich an alle Verantwortlichen in den Bistümern und in den Bundesländern, vor allem aber auch an die Religionslehrerinnen und  lehrer selbst. Sie haben neben der Freude an einer lohnenden Aufgabe auch die Last großer Anforderungen und nicht selten überhöhter Erwartungen zu tragen. Sie leisten einen unverzichtbaren Dienst nicht nur für die jungen Menschen, sondern auch für die Kirche und für die Gesellschaft. Wir bringen ihnen gegenüber unseren Dank in Form eines Briefes zum Ausdruck.

2.    Seminarvisitation - Erste Aussprache über den Schlußbericht der Bildungkongregation
Inzwischen liegt der Schlußbericht der vatikanischen Bildungskongregation über die Visitation der Priesterseminare vor, die im Studienjahr 1994/95 durchgeführt wurde. Er verbindet ein positives Gesamturteil mit einigen Verbesserungsvorschlägen. Die Vollversammlung hat die Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste beauftragt, auf der Grundlage dieser Anregungen und unter Beteiligung der Regentenkonferenz Vorschläge für eine Umsetzung der Ergebnisse zu erarbeiten. In der Herbst-Vollversammlug 1997 werden wir den Gesamtbericht und die Vorschläge der bischöflichen Kommissionen erörtern.


IV.    Caritas
Erklärung der Caritas-Kommission über „Unsere Verantwortung für junge Menschen in der Heimerziehung“
Die Caritas-Kommission hat uns eine Erklärung zur Kenntnis vorgelegt, die sich mit dem Selbstverständnis der kirchlichen Heimerziehung für Kinder und Jugendliche befaßt.
Sie mahnt darin gleichzeitig die Vordringlichkeit der Hilfe für in Not geratene Kinder und Jugendliche an und erinnert an das Recht dieser jungen Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung, wie es das Kinder- und Jugendhilfegesetz festlegt. Sie bringt ihre Sorge darüber zum Ausdruck, daß bei finanziellen Engpässen zu schnell bei den Hilfen für die Heimerziehung gespart wird. Sie spricht sich dafür aus, der Jugendhilfe in den öffentlichen Haushalten eine hohe Priorität vor anderen Bereichen einzuräumen. Wenn rechtzeitige Hilfe nicht möglich ist, sind die Spätfolgen meist schlimmer und bringen für die Gesellschaft stärkere finanzielle Belastungen mit sich.
Die Caritas-Kommission sieht Tendenzen, daß sich die Bundesländer unter Verweis auf die neue Zuständigkeitsregelung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes aus ihrer fachlichen und finanziellen Verantwortung zurückziehen könnten.
Die Hilfe für Jugendliche in erschwerten Lebenssituationen hat in der Kirche eine lange caritative Tradition. Waren es früher vor allem Waisenkinder, brauchen heute zunehmend Kinder und Jugendliche aus schwierigen sozialen Verhältnissen oder zerrütteten Ehen Hilfe. Die Sorge um junge Menschen in belasteten Situationen wird für die Caritas der Kirche auch in Zukunft einen zentralen Stellenwert besitzen.
Bis Ende Oktober können Änderungsvorschläge zu dem Dokument eingegeben werden. Die Erklärung, die von der Vollversammlung zustimmend zur Kenntnis genommen worden ist, wird dann in der Reihe „Die Deutsche Bischofskonferenz - Kommissionen“ ver-öffentlicht.


V.    Weltkirche
1.    Zur aktuellen Entwicklung in der Europäischen Union
Wiederum haben wir uns mit Fragen der Europäischen Union befaßt. Dazu bot der halbe Studientag über wirtschaftliche und soziale Probleme einen unmittelbaren Anlaß, weil wir mit der geplanten Wirtschafts- und Währungsunion die Hoffnung verbinden, daß sie zur Vertiefung der europäischen Integration beitragen wird. Ausführlich haben wir uns mit dem Fortgang der Konferenz der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten befaßt. Obschon die Vertragsverhandlungen bislang nur sehr langsam vorankommen, erwarten wir doch, daß unser Bemühen, im künftigen Unionsvertrag auch eine Aussage zum Schutz der mitgliedsstaatlichen Regelungen des Kirche-Staats-Verhältnisses zu haben, erfolgreich sind wird. Den Vorschlag für einen „Kirchenartikel“ haben wir gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Deutschland schon vor über einem Jahr der Bundesregierung zur Kenntnis gegeben. Wir erwarten, daß eine europäische Regierung diese Formulierung, die auch von der katholischen Kirche und anderen Kirchen im Ausland unterstützt wird, bald in die Verhandlungen einbringen wird.
Im übrigen unterstützen wir die Bischofskonferenzen der zehn mitteleuropäischen Länder, die sich um den EU-Beitritt bewerben, aktiv in der Vorbereitung auf die Mitgliedschaft in der Union. Dies gilt besonders für unseren Nachbarn Polen.
Außerdem hat das zweite Treffen einer gemischten deutsch-polnischen Bischofskommission stattgefunden, die die aktuellen bilateralen Fragen behandelt. Es wurde vereinbart, den Jugendaustausch zu vermehren und für eine bessere Darstellung der deutsch-polni¬schen Geschichte in den jeweiligen Geschichtsbüchern zu sorgen. Angestrebt wird die Bildung einer gemeinsamen Schulbuchkommission für den katholischen Religionsunterricht.

2.    Deutsch-tschechisches Verhältnis
Im Hinblick auf deutsch-tschechische Verhandlungen über eine gemeinsame Erklärung beider Regierungen bekräftigen die zur Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda zusammengetroffenen Bischöfe aller deutschen Diözesen ihren Willen zu einer umfassenden Aussöhnung beider Völker.
Wir begrüßen die verstärkten Bemühungen der Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik, die Verhandlungen über eine gemeinsame deutsch-tschechische Erklärung nunmehr erfolgreich zum Abschluß zu bringen. Die Erklärung wird - so hoffen wir zuversichtlich - wesentlich dazu beitragen, daß endlich unsere Völker in ihrer Gesamtheit den Weg zu einer umfassenden Aussöhnung beschreiten, den einzelne bereits gegangen sind. Die Zeit hierfür ist reif.
Wir erinnern voller Dankbarkeit an den Briefwechsel zwischen den katholischen Bischöfen der damaligen Tschechoslowakei, angeführt von Kardinal Tomašek, und der Deutschen Bischofskonferenz, im Jahre 1990, dem fünf Jahre später ein gemeinsames Wort aus Anlaß des fünfzigjährigen Gedenkens an das Ende des Zweiten Weltkrieges gefolgt ist. In dem Briefwechsel haben beide Seiten das Unrecht, das unsere Völker sich gegenseitig zugefügt hatten, beim Namen genannt und den Willen zu Vergebung und Versöh-nung bezeugt. Wiedergutmachung zwischen Tschechen und Deutschen, so haben wir 50 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges gemeinsam erklärt, muß vor allem ein geistiger Vorgang sein. Eine Revision all dessen, was vor über 50 Jahren geschah, ist im materiellen Sinne kaum möglich; was aber möglich ist, soll gemeinsam ausgelotet und ausgehandelt werden. Von uns allen aber wird die Bereitschaft verlangt, „sich innerlich von alter nationaler Feindschaft abzuwenden und mitzuhelfen, daß die Verletzungen geheilt werden, die anderen aus solcher Feindschaft zugefügt worden sind“. Diese Worte, zu denen die deutschen und tschechischen Bischöfe sich gemeinsam bekannt haben, sind heute so wahr wie 1993, als sie erstmals vom Apostolischen Nuntius in Prag ausgesprochen wurden.
Das Ziel, dem sich die Bischöfe in unseren Ländern vor sechs Jahren feierlich verpflichtet haben, kann nur erreicht werden, wenn es sich immer mehr Menschen zu eigen machen: die zwischen unseren Völkern liegende Hinterlassenschaft, die „Unrecht und Leid, Mißtrauen und Gleichgültigkeit zwischen den Menschen wachsen ließ, dieses unselige Erbe beiseite zu räumen und die Herzen der Menschen für den gemeinsamen Bau an einem neuen Europa zu gewinnen“ (vgl. „Die Wahrheit und die Liebe machen uns frei“. Erklärung der deutschen Bischöfe zur Versöhnung mit dem tschechischen Volk, 8. März 1990, in: Stimmen der Weltkirche Nr. 30).


VI.    Migration
1.    Einrichtung einer Bischöflichen Kommission für Migrationsfragen
Der Bedeutung der Herausforderungen durch Flucht und Migration wollen wir auch durch die Errichtung einer Kommission für Migrationsfragen gerecht werden, die alle sozialethischen, pastoralen und caritativen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, behandeln soll. Zum Vorsitzenden dieser Kommission hat die Vollversammlung Weihbischof Dr. Josef Voß (Münster) gewählt, der bereits seit Jahren eine Arbeitsgruppe zu Asylfragen geleitet hat.

2.    Gemeinsames Wort der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht (1. Lesung)
Wir haben uns in den vergangenen Jahren mehrmals   in zwei Erklärungen auch gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Deutschland kritisch zum Umgang mit Flüchtlingen in unserem Land geäußert.
Ende 1992 haben wir zusammen mit der Evangelischen Kirche in Deutschland und unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen eine Arbeitsgruppe berufen, die eine grundsätzliche Aussage der Kirchen zum Problemfeld Flucht und Migration vorbereiten sollte.
Dabei geht es um eine Darlegung der biblisch-theologischen Grundlagen und sozialethi-schen Maßstäbe für die Begegnung mit Fremden und für die Aufnahme von Flüchtlingen in unseren Land, aber auch um das, was die Kirche zu einem menschenwürdigen Umgang mit Menschen fremder Herkunft beitragen kann. Ein erster Entwurf für ein ökumenisches Wort der Kirchen lag uns am Mittwoch vor. Da es um eine die tagesaktuellen Fragen überschreitende Äußerung geht, die auch in Zukunft ethische Orientierung geben soll, bedarf sie weiterer Überlegungen. Mit der Verabschiedung des Bischofswortes, das mit dem Rat der EKD abzustimmen ist, ist im Januar 1997 zu rechnen.

VII.    Personalien
Die Vollversammlung hat für einen Zeitraum von fünf Jahren die Mitglieder, die Vorsit-zenden und die Stellvertretenden Vorsitzenden der Kommissionen der Deutschen Bi-schofskonferenz gewählt. Sie finden die Namen in der Anlage 2.
Außerdem haben wir die Sekretäre und Sekretärinnen der Kommissionen sowie deren Ständige Beraterinnen und Berater - ebenfalls für die Dauer von fünf Jahren - neu bestimmt.
Außerdem haben wir die folgenden Vorsitzenden von Unterkommissionen der Pastoralkommission und der Kommission für weltkirchliche Aufgaben gewählt:
Pastoralkommission
-    Bischof Dr. Joachim Wanke (Erfurt) zum Vorsitzenden der Unterkommission „Grundfragen der Gemeinde- und Sakramentenpastoral“
-    Weihbischof Gerhard Jakob (Trier) zum Vorsitzenden der Unterkommission für Frauenfragen. Wir haben diese Unterkommission neu errichtet.
Kommission für weltkirchliche Augaben
-    Weihbischof Franz Grave (Essen) zum Vorsitzenden der Unterkommission für Kontakte mit Lateinamerika (insbes. ADVENIAT)
-    Bischof Dr. Franz Kamphaus (Limburg) zum Vorsitzenden der Unterkommission für Entwicklungsfragen (insbes. MISEREOR)
-    Bischof Dr. Anton Schlembach (Speyer) zum Vorsitzenden der Unterkommission für Missionsfragen (insbes. MISSIO)
-    Kardinal Joachim Meisner (Köln) zum Vorsitzenden der Unterkommission für Mittel- und Osteuropa (insbes. RENOVABIS)
-    Bischof Dr. Walter Kasper (Rottemburg-Stuttgart) zum Vorsitzenden der Unterkommission für Wissenschaftliche Aufgaben im weltkirchlichen Bereich.

Die Vollversammlung hat der Gesellschafterversammlung der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) die folgenden Herren zur Berufung in den Beirat der KNA für fünf Jahre benannt: Prälat Dr. Valentin Doering (München), Dr. Reinhold Jacobi (Bonn), Generalvikar Dr. Georg Jelich (Erfurt), Prälat Wilhelm Schätzler (Regensburg) und Herrn Bernhard Scholz (Freiburg).

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