| Pressemeldung

Pressebericht der Frühjahrs-Vollversammkung der Deutschen Bischofskonferenz vom 17.-20.02.1997 in Mallersdorf

I.    Pastorale Fragen
1.    Schwangerschaftskonfliktgesetzgebung und kirchliche Beratungsstellen
2.    Heiliges Jahr 2000
3.    Orientierungen zur Pastoral von Umkehr und Versöhnung
4.    Woche für das Leben 1998

II.    Ökumenische Fragen
Zweite Europäische Ökumenische Versammlung in Graz
(23. - 29. Juni 1997)

III.    Gesellschaftliche und soziale Aufgaben
1.    Gemeinsames Wort „Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland“
2.    Das Fach christliche Gesellschaftslehre an den katholisch-theologischen Fakultäten

IV.    Publizistische Fragen
Chancen und Risiken der Mediengesellschaft

V.    Ehe und Familie
Studientag zu „Entwicklung von Ehe und Familie (sozialwissenschaftliche Analyse und moraltheologische Bewertung)“

VI.    Erziehung und Schule
Konfessioneller Religionsunterricht

VII.    Jugend
Weltjugendtreffen 1997 in Paris

VIII.    Caritas
Leitbild des Deutschen Caritasverbandes

IX.    Weltkirchliche Fragen
Besuch der Misereor-Gastbischöfe

X.    Expo 2000

XI.    Personalfragen


 
I.    Pastorale Fragen

1.    Schwangerschaftskonfliktgesetzgebung und kirchliche Beratungsstellen
Die Vollversammlung hat sich über die Entwicklung nach den Beschlüssen der Herbst-Vollversammlung 1995 in Fulda und über die Situation nach dem ersten Gespräch mit der römischen Glaubenskongregation am 5. Dezember 1995 Rechenschaft gegeben. Dabei sind in diesen vergangenen 15 Monaten folgende Aufgaben erfüllt worden:
•    Konzeption, Verabschiedung und Inkraftsetzen der „Vorläufigen Bischöflichen Richtlinien für katholische Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen“ vom 21.11.1995: Diese Richtlinien, im Januar 1996 nochmals gegen Mißverständnisse an einigen Stellen interpretiert, haben das eigenständige katholische Profil der Beratungsstellen, nämlich zum Leben und zur Annahme des Kindes zu ermutigen, verdeutlicht. Sie haben das Profil in der Öffentlichkeit nochmals geschärft.
•    Bei dem Verfahren zur Anerkennung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in den einzelnen Bundesländern kam, nicht zuletzt durch die soeben genannten Richtlinien, das Selbstverständnis der kirchlichen Beratungsstellen nochmals deutlich zur Sprache. Dies hat nach innen und nach außen die Struktur der Beratungsstellen auf eine überzeugende Weise gestärkt. Die Anerkennungsverfahren sind - oft nach längerer Korrespondenz - heute faktisch abgeschlossen.
•    Die kirchliche Grundposition ist prinzipiell verdeutlicht worden durch das gemeinsame Hirtenwort der deutschen Bischöfe vom 26.9.1996 „Menschenwürde und Menschenrechte von allem Anfang an“, das über den innerkirchlichen Bereich hinaus in der Öffentlichkeit mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen worden ist.
•    Wir haben auch den Auftrag erfüllt, nichtkirchliche Initiativen im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung näher kennenzulernen, die keinen Beratungsschein ausstellen. Ein umfangreicher Bericht mit mehreren vorausgehenden Besuchen gibt eine vorläufige Information über diese Einrichtungen. Wir werden diese Aktionen und Initiativen weiterhin begleiten. Hier und dort gibt es Ansatzpunkte für ein positives Zusammenwirken. Klare Schlußfolgerungen für die eigene Tätigkeit sind bisher nicht erkennbar geworden.
Bei der Vollversammlung fand eine intensive Ausprache zur Gesamtsituation statt. Dabei ist erneut deutlich geworden, daß die kirchliche Beratung für schwangere Frauen in Konfliktsituationen eine Hilfe leistet, die von den Beratungsstellen anderer Träger in keiner Weise ersetzt werden kann. Ein erheblicher Anteil der Frauen, die eine Abtreibung erwägen, nehmen nach der Beratung hiervon Abstand. Sie verzichten zum Teil auch auf die Beratungsbescheinigung. Dabei ist wiederum auch das Dilemma erkennbar geworden, vor dem die Kirche steht. Dieses liegt zum Teil in den inneren Widersprüchen der Gesetzgebung, aber auch im konkreten Schutzkonzept mit verpflichtender Beratung. Der staatliche Rahmen gibt der Kirche einerseits die Möglichkeit, viele Frauen zur Annahme des Kindes zu bewegen. Andererseits können dieselbe positive Beratung und der hierüber ausgestellte Nachweis, ohne daß ein zwingender Zusammenhang besteht, zu einer maßgeblichen Voraussetzung für die Straffreiheit der Tötung des ungeborenen Kindes werden. Der Bischof von Fulda wies angesichts dieser Situation erneut auf den in seiner Diözese beschrittenen Weg hin.
Freilich muß man zugleich auch die Auswirkungen jeder Entscheidung auf die Situation der betroffenen Frauen sowie auf die innerkirchliche Entwicklung und auf das Verhältnis der Kirche zu Staat und Gesellschaft in angemessener Weise berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wurden der Gesamtkontext des Beratungsprozesses, die Zielausrichtung der Beratung und die konkrete Funktion des Beratungsnachweises erörtert. Die Bescheinigung begründet auch nicht eine Mitwirkung (im Sinne einer „formellen Kooperation“) der beratenden Personen und Träger der kirchlichen Beratungsstellen. Das Dilemma, das aufgrund einer „entfernten materiellen Kooperation“ tatsächlich gegeben ist, muß nach den Kriterien der Ethik und der katholischen Moraltheologie entschieden werden.
In diesem Zusammenhang hat die Vollversammlung bedauert, daß die Auseinandersetzung über den Sinn und die Struktur der kirchlichen Beratungsstellen, vor allem auch über den Beratungsschein selbst, nicht selten eine verletzende Schärfe erreicht hat, die man nur bedauern und mißbilligen kann. Die Vollversammlung hat deswegen alle an der Diskussion Beteiligten zur nüchternen Sachlichkeit, zur menschlichen Fairneß und zu einem objektiven Eingehen auf die Beweggründe Andersdenkender aufgerufen. In diesem Zusammenhang habe ich selbst auch Aussagen aus dem Jahr 1992 klargestellt, die in letzter Zeit immer wieder als Beleg für einen angeblichen Positionswechsel zitiert worden sind.
Im Blick auf die jetzt gegebene Gesamtsituation bringt die Vollversammlung noch einmal zum Ausdruck, daß die Deutsche Bischofskonferenz sich mit den Mängeln und inneren Widersprüchen des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes auch in Zukunft nicht abfinden wird. Durch verschiedene Bemühungen im Bereich der Erziehungs- und Öffentlichkeitsarbeit soll künftig noch mehr für ein wachsendes Verständnis und eine breitere Zustimmung, gerade auch in der jungen Generation, geworben werden.
In diesem Sinne hat die Vollversammlung die Gesamtsituation nochmal gewürdigt, die bisherigen Bemühungen um eine Verdeutlichung des kirchlichen Beratungsprofils zur Kenntnis genommen und überprüft, das ethische Dilemma nochmals diskutiert, ohne grundsätzlich zu anderen oder neuen Erkenntnissen zu kommen als in der Herbst-Vollversammlung des Jahres 1995. Man wird sagen dürfen, daß das Verantwortungsbewußtsein und die ethische Sensibilität für die anstehenden Fragen nochmals gewachsen sind.
Die von der Deutschen Bischofskonferenz gewählte Delegation ist gebeten worden, die Überlegungen dieser Vollversammlung und der früheren Beratungen in das Gespräch mit der Glaubenskongregation einzubringen, das voraussichtlich im Frühjahr bzw. im frühen Sommer stattfinden wird.

2. Heiliges Jahr 2000
Die Zeitenwende des Jahres 2000 hat ihren zentralen Bezugspunkt in der Geburt Jesu Christi. Wir stehen in der dreijährigen Vorbereitungsphase für das Heilige Jahr 2000, die Papst Johannes Paul II. ausgerufen hat. Das Jahr 1997 ist dem Geheimnis der Menschwer-dung des Gottessohnes und der Vertiefung des Taufsakramentes und damit des Christ-Werdens gewidmet. Die drei Jahre der Vorbereitung dienen der geistlichen Vertiefung und der Konzentration auf die zentralen Geheimnisse unseres Glaubens.
Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für das Jahr 2000, Weihbischof Dr. Hans-Jochen Jaschke (Hamburg), hat uns einen Zwischenbericht über die Vorbereitun-gen gegeben. Auf zentraler Ebene entstehen eine Reihe von Hilfen (Faltblätter, Broschüren) mit denen wir die Gemeinden ermutigen, ihren Blick immer stärker auf die Mitte des Glaubens zu richten. In diesem Zusammenhang geben wir eine Schriftenreihe mit dem Titel „Auf dem Weg zum Heiligen Jahr 2000“ heraus. In dieser Reihe ist bereits eine Liturgische Arbeits¬hilfe mit dem Titel „Jesus Christus - Das menschliche Antlitz Gottes“ erschienen. Sie wird demnächst ergänzt durch eine pastoral-theologische Handreichung und durch eine „Ökumenische Botschaft“. Der Verlag Schnell und Steiner hat vor kurzem ein Werk der Theologisch-Historischen Kommission für das Heilige Jahr 2000 in deutscher Sprache gedruckt mit dem Titel „Jesus Christus - Wort des Vaters“.
Es hat sich als hilfreich erwiesen, daß wir in unserer schnellebigen Zeit so frühzeitig anfan-gen, uns innerlich auf das Jubiläumsjahr einzustellen. Das Heilige Jahr würde sonst Gefahr laufen, zu irgendeiner Großveranstaltung zu verkommen.

3. Orientierungen zur Pastoral von Umkehr und Versöhnung
Die Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz hatte im Zusammenhang ihrer Bemühungen um eine Erneuerung der Sakramentenpastoral schon seit längerer Zeit an einem Entwurf für eine Vertiefung von „Umkehr und Versöhnung im Leben der Kirche“ gearbeitet. Dabei ging es um die vielen Formen der Versöhnung, die von individuellen Versöhnungsinitiativen zwischenmenschlicher Art bis zur Verständigung unter den Völkern reichen. Ausführlich wird über die Schulderfahrung heute gehandelt. Vom Glauben her ist die Mitte die Versöhnung von Gott her und darum auch der Menschen untereinander. Eine wichtige Aufgabe haben dabei die gottesdienstlichen Formen der Umkehr und Erneuerung, speziell die Bußandacht in gemeinschaftlicher Form und die sakramentale Einzelbeichte. Das Dokument bemüht sich um eine spirituelle und pastorale Erneuerung vor allem der Beichte.
Es ist jedoch nicht zu verkennen, daß das umfangreiche Dokument auch eine große Bedeutung hat für das rechte Verständnis der christlichen Versöhnungsbereitschaft und der Aussöhnung im gesellschaftlichen und politischen Raum, wie sie nicht zuletzt auch Thema bei der Zweiten Europäischen Ökumenischen Versammlung in Graz im Juni dieses Jahres sein werden.
Die intensive Aussprache hat ergeben, daß nochmals eine Überarbeitung notwendig ist. Wir hoffen, daß wir den Text bei einer der nächsten Sitzungen des Ständigen Rates verabschieden können.

4. Woche für das Leben 1998
Wir haben uns außerdem erneut mit der Woche für das Leben befaßt, die wir seit 1991 jedes Jahr durchgeführt haben, seit 1994 zusammen mit der Evangelischen Kirche. Die Woche für das Leben steht in diesem Jahr unter dem Motto „Kinder sind liebenswert“. Im Mittelpunkt stehen die Chancen und Risiken im Zusammenhang der pränatalen Diagnostik. Es geht um die Zweischneidigkeit dieser Untersuchung, die auf der einen Seite hilft, Leben zu bewahren, und auf der anderen für viele ungeborene Kinder mit einer mehr oder weniger beeinträchtigenden Behinderung zu einer tödlichen Gefahr wird. Angesichts der vermehrten technischen Möglichkeiten liegt eine große Heraus¬forderung darin, das Bewußtsein für die Würde jedes Menschen, unabhängig von Krankheit und Behinderung, zu schärfen.
Wir haben außerdem bereits nach Absprache mit der EKD das Thema für 1998 festgelegt. Die Woche für das Leben wird im kommenden Jahr vor allem die Bedeutung der Familie für die Weitergabe, Bewahrung und Förderung menschli¬chen Lebens und den Schutz der Familie thematisieren.


II.    Ökumenische Fragen
Zweite Europäische Ökumenische Versammlung in Graz (23. - 29. Juni 1997)
Unter dem Motto „Versöhnung - Gabe Gottes und Quelle neuen Lebens“ kommen vom 23. bis 29. Juni 1997 in Graz 700 offizielle Vertreter der christlichen Kirchen aus allen Teilen Europas in Graz zusammen. Es ist das erste große Christentreffen in Europa nach der Öff-nung des Eisernen Vorhangs. Veranstalter sind der Rat der Europäischen Bischofskonferen¬zen (CCEE) auf katholischer Seite und die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) auf evangelischer Seite. Wir hatten jetzt in der Vollversammlung die letzte Gelegenheit, uns mit dem Stand der Vorbereitungen auseinanderzusetzen. In Graz selbst werden aus den Reihen der Bischofskonferenz Bischof Dr. Josef Homeyer (Hildesheim), Bischof Dr. Joachim Wanke (Erfurt), Weihbischof Engelbert Siebler (München) und ich selbst anwesend sein. Insgesamt ist die katholische Kirche in Deutschland durch 18 offizielle Delegierte vertreten. Darüber hinaus bereiten sich zahlreiche Gruppen und Verbände auf eine Teilnahme vor (beispielsweise kfd, BDKJ, Pax Christi, Kolping und Deutscher Caritasverband). Insgesamt rechnet das Planungskomitee mit mehr als 5.000 Teilnehmern aus allen Ländern Europas.
Es handelt sich bei der Zusammenkunft in Graz nach dem ersten großen Treffen in Basel 1989 um die Zweite Europäische Ökumenische Versammlung. Das Motto „Versöhnung - Geschenk Gottes und Quelle neuen Lebens“ nimmt auf eine eigene Weise die Anliegen von Basel - Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung - auf. Es ist gleichzeitig Ausdruck für die gewandelte Situation unseres Kontinents. Europa steht vor der Jahrtausendwende vor großen Heraus¬forderungen. Die Öffnung der Grenzen hat zu vielen Hoffnungen Anlaß gegeben. Es sind aber auch verdeckte Feindseligkeiten zum Ausbruch gekommen, in besonders tragischer Weise im Bürgerkrieg auf dem Balkan und in Tschetschenien, daneben aber auch in „alltäglicheren“ Formen wie in Ausländerfeindlichkeit, Rassismus und zunehmender Gewaltbereitschaft. Manche Unversöhntheit gibt es auch im täglichen Zusammenleben von Männern und Frauen, im Miteinander der Religionen, in der Ausbeutung der Natur.
In einem gemeinsamen Abschlußdokument sollen in Graz die Grundlagen der christlichen Versöhnungsbotschaft herausgestellt und Perspektiven für das Versöhnungshandeln der Christen benannt werden. Der erste Entwurf eines Arbeitsdokuments liegt seit Ende 1996 vor. Die Delegierten und interessierte Gruppen und Initiativen sind eingeladen worden, dazu Stellung zu nehmen. Unter anderem haben die katholischen delegierten Bischöfe aus Deutschland eine Stellungnahme abgegeben. Auf der Basis der abgegebenen Stellungnahmen wird in Graz in den nächsten Wochen ein weiterer Entwurf für das Abschlußdokument erarbeitet.
Auf verschiedenen Ebenen haben wir uns in Deutschland auf die Ökumenische Versamm-lung vorbereitet. Im Juni 1996 hat in Erfurt eine nationale Versammlung stattgefunden. Die Deutsche Kommission Justitia et Pax wird vom 17. - 20. März eine Tagung durchführen zum Thema „Die Völker Europas auf dem Weg zum vereinten Europa. Annäherungen an die Gesellschaften Mittel- und Osteuropas“. Von den diözesanen Initiativen sei nur ein „Pilgerzug nach Graz“ erwähnt, der vom Kölner Diözesanrat organisiert wird.
Wir hoffen, daß aus den osteuropäischen Staaten eine repräsentative Zahl von Teilnehme-rinnen und Teilnehmern nach Graz reisen kann. Renovabis, unser Hilfswerk für Osteuropa hat mit einem großzügigen Beitrag geholfen, Zugfahrten für 20 Schweizer Franken auch aus den entfernten Teilen Osteuropas anzubieten.
Die Zweite Europäische Ökumenische Versammlung soll nach dem Willen der Veranstalter zu einem Signal der Versöhnung für ein versöhntes Europa werden. Das Ziel ist es dabei, über Grundsatzerklärungen hinaus zu konkreten Schritten des Versöhnungshandelns zu kommen.


III.    Gesellschaftliche und soziale Aufgaben
1.    Gemeinsames Wort „Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland“
Nach ausführlicher Diskussion in dem ökumenisch durchgeführten Konsultationsprozeß und nach mehrmaliger Beratung in der Deutschen Bischofskonferenz haben wir das Wort „Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland“ abschließend beraten. Nach den derzeitigen Überlegungen soll das Wort den Titel tragen „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“. Da der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sich abschließend mit dem Text befassen muß, ist es nicht möglich, jetzt schon zu dem Inhalt des Wortes Einzelheiten mitzuteilen.
Das zentrale Anliegen des Wortes ist es, durch eine Erneuerung des Grundkonsenses eine Neugestaltung der Sozialen Marktwirtschaft möglich zu machen und die gegenwärtigen Herausforderungen zu bewältigen. Ziel der Kirchen ist es, zusammenzuführen, Gegensätze, Mißverständnisse und gegenseitiges Unverständnis abzubauen. Dabei ist es nicht Aufgabe der Kirche, konkrete einzelne Maßnahmen vorzuschlagen. Sie lassen sich vielmehr leiten vom christlichen Verständnis vom Menschen, von den biblischen Moraltraditionen und von der christlichen Sozialethik. Das Kapitel, das die „Prinzipien des Handelns der Kirchen“ darlegt, ist das Herzstück des Papiers.
Das in der christlichen Tradition gründende Verständnis vom Menschen, das letztlich auch der Sozialen Marktwirtschaft zugrundeliegt, besteht darauf, Freiheit und persönliche Verantwortung zusammenzusehen und zusammenzuhalten. Das heißt: wir müssen die unaufgebbare Klammer wieder deutlicher machen, die die Marktwirtschaft und die Sozialpolitik verbindet. Das Wirtschaften kann nicht losgelöst von der sozialen Verantwortung erfolgen, und die Sozialpolitik kann nicht ohne Rücksicht auf das Wirtschaften gestaltet werden. Die Freiheit des wirtschaftlichen Wettbewerbs und die Verwirklichung des sozialen Ausgleichs in ökologischer Verantwortung sind gleichwertig und gleichgewichtig für unsere Gesellschaft und auch weltweit. Der Sozialstaat ist auf eine leistungsfähige Wirtschaft angewiesen, aber auch umgekehrt, die Wirtschaft auf den Sozialstaat.
Dabei müssen die Lasten, die zu tragen sind, gerecht verteilt werden. Es gibt ein Recht aller auf die Nutzung der Güter der Schöpfung. Wir sprechen von der Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Aus diesem Grunde müssen die Kirchen auf einer entsprechenden Beteiligung vermögensmäßig Stärkerer an der Finanzierung der sozialen Aufgaben, an den Kosten der deutschen Einigung und auf einer gerechten Vermögensverteilung bestehen. Dies schließt auch die Beteiligung am Produktivvermögen ein.
Es geht in dem Wort aber nicht nur um Prinzipien, sondern um die Teilhabe aller und damit um die Konkretisierung von Personenwürde, von Solidarität und Gerechtigkeit im Blick auf wirtschaftliches, soziales und politisches Handeln, um die Teilhabe aller. Ebenso müssen Eigenverantwortung und Eigeninitiative ermöglicht und gefördert werden.
Das Bemühen um einen erneuerten Grundkonsens in unserer Gesellschaft und um die ent-sprechende Neugestaltung der Sozialen Marktwirtschaft fordert die Kirchen auch in ihrem eigenen Handeln heraus. Dabei geht es darum, die um ihre Identität ringende Gesellschaft aus dem christlichen Glauben heraus mitzugestalten. Es geht auch um das eigene wirtschaft¬liche Handeln der Kirchen. Es geht um eine Art neuer Bekehrung unserer Gemeinden und von uns selbst zur Diakonie. Unsere Gemeinden müssen diakonische Gemeinden sein, wo auch in Verkündigung und Gottesdienst spürbar wird, daß „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art, auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi“ sind („Gaudium et spes“, n. 1).
Es geht um die gesellschaftliche Bewährung der christlichen Botschaft. In diesem Wort wollen die Kirchen ihre Bereitschaft und Entschlossenheit bekunden, im Prozeß der Erneuerung unserer Gesellschaft die ihrer Botschaft gemäße Rolle wahrzunehmen. Sie können es nur, wenn sie Kirche Jesu Christi sind und bleiben. Darum sind ihnen das dritte und auch das letzte Kapitel so wichtig.
Wer versuchen sollte, aus dem endgültigen Text einzelne Aussagen herauszulösen, um sie als Zustimmung oder Ablehnung bestimmter Aussagen von Parteien oder Interessenverbänden zu werten, wird dem Anliegen und der Intention dieses Wortes nicht gerecht. Es geht, um dies abschließend nochmals zu verdeutlichen, darum, auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes zu einem Grundkonsens in unserer Gesellschaft beizutragen, damit die fundamentalen Veränderungen bewältigt werden können. Wir wollen zusammenführen und nicht trennen. Wir wollen einen nachhaltigen Impuls für mehr Gemeinsamkeit geben.

2.    Das Fach Christliche Gesellschaftslehre an den Katholisch-theologischen Fakultäten
Die Bischofskonferenz ist besorgt über Zukunftsperspektiven für das Fach Christliche Gesellschaftslehre an den Theologischen Fakultäten in Deutschland. Notwendige Sparmaßnahmen dürfen nicht dazu führen, die Existenz, die Qualität und Ausstattung der Lehrstühle in diesem Fach auf Dauer zu schwächen. Eine Rückstufung des Faches Christliche Gesellschaftslehre auf C 3 Professoren oder Überlegungen zur Zusammenlegung mit der Moraltheologie führen zwangsläufig zur Schwächung des wissenschaftlichen Profils und der Eigenständigkeit. In einer Zeit des sozialen und wirtschaftlichen Umbruchs ist gerade die sozialethische Kompetenz der Kirche gefragt, wie der Konsultationsprozeß gezeigt hat. Ebenfalls ist festzustellen, daß das Fach auch weltkirchlich an Bedeutung gewinnt und viele Menschen gerade von den deutschen theologischen Fakultäten in diesem Bereich wissenschaftliche Unterstützung erwarten. (z. B. Promotionen, Habilitationen, Publikationen).


IV.    Publizistische Fragen
Chancen und Risiken der Mediengesellschaft
Die Vollversammlung hat dem vorgelegten Entwurf einer gemeinsam mit dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) geplanten Erklärung zu „Chancen und Risiken der Mediengesellschaft“ grundsätzlich zugestimmt. Die Beschlußfassung auf evangelischer Seite steht noch aus. Eine Reihe von Änderungsvorschlägen sollen von der Redaktionsgruppe noch bearbeitet werden. Eine Veröffentlichung wird zur gegebenen Zeit erfolgen.


V.    Ehe und Familie
Studientag zu „Entwicklung von Ehe und Familie (sozialwissenschaftliche Analyse und moraltheologische Bewertung)“
Im Rahmen eines halben Studientags haben wir uns am Mittwoch vormittag mit Entwicklungen im Bereich von Ehe und Familie auseinandergesetzt und mit der Frage, welche Bedeutung ihnen für das seelsorgliche Handeln und die sozialethische Verkündigung der Kirche zukommt.
Professor Franz-Xaver Kaufmann aus Bielefeld hat uns eine Analyse der gegenwärtigen Situation von Ehe und Familie aus sozialwissenschaftlicher Sicht vorgestellt. Er hat vor allem auf die geschichtlichen Bedingungen konkreter Ausprägungen von Rollenmustern in der Ehe hingewiesen. Nach seiner Auffassung hat die geistesgeschichtliche Entwicklung in Deutschland zu einer im internationalen Vergleich besonders ausgeprägten Polarisierung der Geschlechterrollen geführt. Eine zum Teil noch nachwirkende problematische theologische Deutung dieser geschichtlich bedingten Entwicklung ist wohl mitverantwortlich für das ne¬gative und von Unterordnung geprägte Frauenbild, das ein hoher Prozentsatz der Frauen bei der katholischen Kirche vermutet. Diese Problematik trägt zu den allgemeinen Vermittlungsschwierigkeiten in bezug auf das kirchliche Ehe- und Familienverständnis bei. Hinzu kommt, daß Fragen der Sexualität in der Vergangenheit oft in einer verengten Perspektive und zu sehr unter dem Aspekt sündhafter Verfehlungen betrachtet wurden. Umgekehrt scheint heute im Bereich der Sexualität die Frage schuldhaften Verhaltens von vorneherein ausgeklammert zu werden.
Professor Kaufmann hat uns aber auch darauf aufmerksam gemacht, daß die Partnerschaftsideale der jungen Menschen dem christlichen Eheideal oft nicht fernstehen und daß in den Strukturen und Werten der modernen Gesellschaft mehr Anknüpfungspunkte für das kirchliche Verständnis von Ehe und Familie zu finden sind, als man häufig wahrnimmt. Dennoch tragen Individualismus und Selbstverwirklichungsstreben in Verbindung mit Lebensbedingungen, die die Stabilität der Familie bedrohen, dazu bei, daß die Verwirklichung des christlichen Eheideals zunehmend schwieriger erscheint. Auch äußere Faktoren wie das Absinken des Lebensstandards und die Unsicherheit der Erwerbsperspektive behindern die Entscheidung junger Menschen für Ehe und Familie.
Professor Eberhard Schockenhoff aus Freiburg hat uns in einem Referat moraltheologische Überlegungen zu den anthropologischen Grundlagen der Ehe und zum erneuerten Eheverständnis des Zweiten Vatikanischen Konzils vorgetragen. Er ging auf die neuen Herausfor-derungen der christlichen Eheauffassung ein, die sich unter anderem durch die wachsende Instabilität menschlicher Lebensläufe und die Infragestellung der Elternschaft ergeben. An-gesichts der großen Zahl vorehelicher Lebensgemeinschaften plädierte Professor Schocken-hoff für eine differenzierte Wahrnehmung anstelle pauschaler Verurteilung. Dies ändert nichts daran, daß nach unserer Auffassung nach wie vor die auf gegenseitige Achtung gegründete und zu lebenslanger Treue entschlossene Partnerschaft in der Ehe die Lebensform ist, die der humanen Entfaltung menschlicher Sexualität angemessen ist.
Wir sind zu der Überzeugung gekommen, daß Fragen im Zusammenhang mit Ehe und Fa-milie in Zukunft verstärkter Aufmerksamkeit und Sorge bedürfen. Dies betrifft zum einen die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen von Ehe und Familie als auch vor allem verstärkte kirchliche Bemühungen um eine intensivierte Hinführung zur Ehe wie auch eine pa-storale Begleitung und Beratung von Ehepaaren, die sich nicht auf Krisensituationen beschränken darf.
Wir haben die Kommission für Ehe und Familie gebeten, den Studientag im Hinblick auf zukünftige kirchliche Handlungsmöglichkeiten auszuwerten und die angesprochenen Fragen und Anregungen weiterzuverfolgen und zu vertiefen.


VI.    Erziehung und Schule
Konfessioneller Religionsunterricht
Informiert wurde die Vollversammlung über das geplante Gespräch zur Konfessionalität des Religionsunterrichts am 26.2.1997 in Frankfurt, zu dem die Leiter und die religionspädagogischen Referenten der Schulabteilungen der deutschen Diözesen eingeladen sind. Bei dieser Veranstaltung wird der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz das Wort der Bischofskonferenz „Die bildende Kraft des Religionsun-terrichts - Zur Konfessionalität des katholischen Religionsunterrichts“ erläutern und mit den religionspädagogischen Mitarbeitern die Konsequenzen erörtern, die sich hieraus für das kirchliche Handeln in nächster Zeit ergeben.

VII.    Jugend
Weltjugendtreffen 1997 in Paris
Informiert wurde die Vollversammlung über die Vorbereitungen für das Weltjugendtreffen 1997 in Paris. Rund 7.000 Jugendliche aus Deutschland werden daran teilnehmen. Sie sind zunächst drei Tage in französischen Familien in verschiedenen Diözesen untergebracht und reisen dann nach Paris weiter, um an der großen Schlußveranstaltung am 24. August 1997 mit Papst Johannes Paul II. teilzunehmen. Zu diesem Ereignis werden rund 650.000 Ju-gendliche aus aller Welt erwartet. Papst Johannes Paul II. wird am 21. August 1997 in Paris eintreffen.
Das siebentägige Programm des Weltjugendtreffens wird am 18. August 1997 auf dem Champ de Mars durch Kardinal Jean-Marie Lustiger eröffnet. Die folgenden Tage stehen unter dem Thema „Glauben leben und feiern“ und „Feiern und entdecken: Das Jugendfestival“. Die Gottesdienste, religiösen Unterweisungen und spirituellen Angebote sind stark auf die Vorbereitung auf das Heilige Jahr 2000 ausgerichtet.
Neben dem Jugendbischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück) haben der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Karl Lehmann (Mainz), Kardinal Joachim Meis-ner (Köln), Bischof Leopold Nowak (Magdeburg), Bischof Dr. Walter Kasper (Rottenburg-Stuttgart), und die Weihbischöfe Dr. Klaus Dick (Köln), Heinrich Janssen (Münster) und Dr. Reinhard Marx (Paderborn) ihre Teilnahme bereits zugesagt.
Die Gesamtkoordination für die Teilnahme aus Deutschland liegt bei der Arbeitsstelle Ju-gendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz. Die Anmeldungen erfolgen über die Jugendämter der Diözesen.


VIII.    Caritas
Leitbild des Deutschen Caritasverbandes
Die Deutsche Bischofskonferenz hat den Text des Leitbildes des Deutschen Caritasverban-des zustimmend zur Kenntnis genommen und ihn damit dem Zentralrat zur Verabschiedung freigegeben.
Der Deutsche Caritasverband hatte 1993 auf allen verbandlichen Ebenen und in allen seinen Gliederungen zu einem Leitbildprozeß eingeladen: Ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiterinnen, Träger und Mitarbeiterschaft sollten sich in einem vielfältigen Gesprächspro¬zeß darüber Rechenschaft geben, warum sie was und wie in der Caritas tun.
Ziel des Prozesses ist,
•    daß sich alle Beteiligten mit den Grundlagen und Zielen der kirchlichen Caritas befassen und sich damit identifizieren;
•    daß der Deutsche Caritasverband mit seinen Gliederungen und Diensten in der pluralen Gesellschaft sein unverwechselbares Profil christlicher Caritas zeigt.
Aus diesem Gesprächsprozeß, den überraschend viele Gliederungen und Einrichtungen aufgegriffen haben, ist ein Leitbild des Deutschen Caritasverbandes erstellt worden, das in kur¬zen Leitsätzen Ziele und Aufgaben des Deutschen Caritasverbandes darstellt, die geistigen Grundlagen aus dem Glauben der Kirche aufzeigt, das Organisationsprofil skizziert und das Leistungsprofil des Deutschen Caritasverbandes aufzeigt.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat die Bedeutung dieses Leitbildprozesses anerkannt und den Text mit geringfügigen ergänzenden Vorschlägen zustimmend zur Kenntnis genommen und dem Zentralrat des Deutschen Caritasverbandes zur Verabschiedung freigegeben.
Mit der Verabschiedung ist der Leitbildprozeß abgeschlossen; der Prozeß der Identifikation mit der kirchlichen Caritas - dem Dienst christlicher Nächstenliebe wird fortgesetzt.


IX.    Weltkirchliche Fragen
Besuch der Misereor-Gastbischöfe
Zur Eröffnung der Misereor-Fastenaktion halten sich zur Zeit die Bischöfe Dr. Soosa Pakiam aus Kerala/Indien und Charles Gabriel Palmer-Buckle aus Ghana in Deutschland auf. Sie waren am Montag abend unsere Gäste und haben am Dienstag vormittag zusammen mit der Deutschen Bischofskonferenz und den Schülerinnen der Mallersdorfer Schwestern in der Klosterkirche eine Heilige Messe gefeiert. Es war für uns ermutigend zu sehen, wie sensibel gerade junge Menschen für die Not der Armen und Hungernden dieser Erde sind. Wir dürfen uns mit dem Skandal der ungerechten Verteilung der Güter unserer Erde nie abfinden und müssen immer wieder die ernste christliche Verpflichtung in Erinnerung rufen, Mitmenschen in Not von unserem Überfluß abzugeben. Ich vergesse dabei nicht, daß sehr viel bereits getan wird: Misereor hat seit seiner Gründung im Jahr 1958 über 75.000 Hilfsprojekte in über hundert Ländern der Dritten Welt mit mehr als sieben Milliarden DM unterstützt.
Bischof Soosa Pakiam und Bischof Palmer-Buckle haben im Namen der Menschen ihrer Länder den deutschen Katholiken für ihre großzügige Hilfe gedankt.


X.    Expo 2000
Bischof Homeyer (Hildesheim) hat uns über den Stand der Planungen für die Expo 2000 in Hannover informiert. Der Heilige Stuhl wird mit einem Pavillon dort vertreten sein. Außer-dem war zunächst ein „Forum der Weltreligionen“ vorgesehen. Die Expo 2000 sieht sich jedoch nicht in der Lage, dafür die finanzielle und organisatorische Gesamtverantwortung zu übernehmen. Wir wollen uns daher um eine gemeinsame Präsenz der christlichen Kirchen und Gemeinschaften in Deutschland bemühen, um innerhalb des Leitthemas „Mensch - Natur - Technik“ die religiöse und christliche Dimension auf der Expo 2000 deutlich zu ma¬chen. Bischof Homeyer wird zusammen mit der evangelischen Seite ein inhaltliches Konzept erarbeiten.

XI.    Personalfragen
Die Vollversammlung hat für die laufende Amtsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2001 Dr. Eckhard Nordhofen (Heldenbergen) zum Sekretär der Kommission für Erziehung und Schule sowie Dr. Bernhard Laux (Bonn) zum Sekretär der Kommission für Ehe und Familie gewählt.
Die Vollversammlung wählte Studiendirektor Dr. Eckhard Nordhofen (Heldenbergen) für die laufende Arbeitsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2001 zum Leiter der Zentralstelle Bildung der Deutschen Bischofskonferenz.
Die Vollversammlung wählte den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz kraft Amtes sowie Kardinal Friedrich Wetter, Kardinal Georg Sterzinsky, Bischof Dr. Josef Ho-meyer, Bischof Dr. Walter Kasper, Bischof Manfred Müller, Bischof Dr. Hermann Josef Spital, Bischof Dr. Joachim Wanke, Weihbischof Dr. Hans-Jochen Jaschke und Weihbischof Dr. Josef Voß für vier Jahre bis zur Frühjahrs-Vollversammlung 2001 zu Mitgliedern der Gemeinsamen Konferenz. Weihbischof Leo Schwarz nimmt an der Gemeinsamen Konferenz ohne Stimmrecht teil.
Die Vollversammlung stimmt der erneuten Kandidatur von Pfr. Norbert Schulze Raestrup (Münster) als Generalpräses und Pfr. Siegfried Peters (Hildesheim) als Stellvertretender Generalpräses des Verbandes der Katholischen Gehörlosen Deutschlands e. V. zu.
Die Vollversammlung nominiert Privatdozentin Dr. Dorothea Sattler (Vendersheim) als weiteres Mitglied für den Deutschen Ökumenischen Studienausschuß (DÖSTA).
Die Vollversammlung schlägt der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Dr. Dr. Johann Georg Schütz zur erneuten Berufung als katholischen Referenten in der Ökumenischen Centrale für den Zeitraum vom 1. September 1997 bis 31. August 2002 vor.
Die Vollversammlung  beruft P. Norbert Schlegel OPraem (Frankfurt) für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren bis zur Herbst-Vollversammlung 2001 zum Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für die Seelsorge an den sudetendeutschen Katholiken berufen.

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