| Pressemeldung

Flüchtlinge dürfen nicht Spielball von Politik werden

Kardinal Karl Lehmann und Präses Kock äußern sich zur Entscheidung zum Zuwanderungsgesetz

Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das nicht rechtmäßige Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes äußern sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, über das jetzt ergangene Urteil:
Im Wortlaut:
Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, und des Vorsitzenden des Rates der EKD, Präses Manfred Kock, zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über das Zuwanderungsgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom heutigen Tage entschieden, dass das Zuwanderungsgesetz nicht grundgesetzkonform zustande gekommen ist. Die Inhalte des Gesetzes wurden dabei keiner rechtlichen Bewertung unterzogen. Zu der Verfahrensfrage, über die das höchste deutsche Gericht hier zu befinden hatte, können und wollen die Kirchen nicht Stellung nehmen. Wir bedauern jedoch, dass der Versuch des Gesetzgebers, eine Gesamtregelung über Zuwanderung, Flüchtlingsschutz und Integration zu schaffen, zunächst einmal gescheitert ist.
Die Kirchen haben während des Gesetzgebungsverfahrens wiederholt deutlich gemacht, dass sie manchen Bestimmungen des geplanten Gesetzes kritisch gegenüber stehen. So sind wir dafür eingetreten, das Nachzugsalter für Kinder, deren Eltern sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, auf 18 Jahre anzuheben. Im Bereich des Flüchtlingsschutzes und bei der Aufnahme von Menschen aus humanitären Gründen haben wir weitergehende Verbesserungen angemahnt.
Gleichwohl hätte das geplante Gesetz in mancherlei Hinsicht einen Fortschritt gegenüber der derzeitigen Lage bedeutet. Der vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf hat eine Reihe von Anregungen aufgegriffen, die die Kirchen schon im "Gemeinsamen Wort zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht" (1997) vorgelegt hatten. Endlich sollte eine umfassende Regelung für Einreise und Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Integration von Ausländern und Aussiedlern geschaffen werden. Nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung wurden als Verfolgungstatbestände im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Ausländer sollten einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel erhalten, wenn dauerhafte Hindernisse eine Abschiebung unmöglich machen. Vorgesehen waren auch erste, wenn auch noch nicht ausreichende, Schritte auf dem Weg zu einem dringend benötigten Integrationskonzept. Wir bedauern, dass diese guten Ansätze nunmehr fürs Erste nicht verwirklicht werden.
Die öffentliche Diskussion hat jedoch Hinweise darauf gegeben, dass die Gegensätze zwischen den maßgeblichen politischen Kräften in der Zuwanderungspolitik nicht unüberbrückbar sind. Wir ermutigen deshalb die Parteien, kleinliche Auseinandersetzungen jetzt beiseite zu lassen und den ernsthaften Versuch zu unternehmen, das Notwendige gemeinsam auf den Weg zu bringen. Vor allem darf das vorläufige Scheitern des Zuwanderungsgesetzes nicht dazu führen, dass Migranten und Flüchtlinge zum Spielball parteipolitischer Interessen werden.
Gerade in der Zeit vor Weihnachten erinnern Christen an die Verheißung des Friedens, die den Menschen mit der Geburt Jesu zugesprochen ist. Diese Botschaft hat ihre Bedeutung auch für die Gestaltung unseres Gemeinwesens. Sie mahnt und ermutigt, die Voraussetzungen für ein friedliches und gedeihliches Miteinander aller in Deutschland Lebenden zu schaffen.
Hannover / Bonn, 18. Dezember 2002
Präses Manfred Kock
Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland
Kardinal Karl Lehmann
Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

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