| Pressemeldung | Nr. 232

Feierstunde aus Anlass der Aufhebung der wechselseitigen Exkommunikationen zwischen der Kirche von Rom und der Kirche von Konstantinopel vor 50 Jahren

Unmittelbar vor dem Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils wurden am 7. Dezember 1965 die wechselseitigen Exkommunikationen zwischen der Kirche von Rom und der Kirche von Konstantinopel aus dem Jahre 1054, die einen entscheidenden Einschnitt in der Trennungsgeschichte zwischen der katholischen und der orthodoxen Kirche darstellen, aufgehoben. Damals hielten der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel, Athenagoras I., und Papst Paul  VI. in einer gemeinsamen Erklärung fest: „In der Gewissheit, damit den gemeinsamen Wunsch nach Gerechtigkeit und das einmütige Gefühl der Liebe ihrer Gläubigen zum Ausdruck zu bringen, […] erklären deshalb Papst Paul VI. und der Patriarch Athenagoras I. mit seiner Synode in gemeinsamem Einvernehmen: […] dass sie […] die Exkommunikationssentenzen,[…] deren Erinnerung einer Annäherung in der Liebe bis heute hindernd im Wege steht, bedauern, aus dem Gedächtnis und der Mitte der Kirche tilgen und dem Vergessen anheimfallen lassen […].“

Zum Dank und zur Würdigung dieses für die Einheit der Christen bedeutenden Ereignisses laden die Deutsche Bischofskonferenz und die Orthodoxe Bischofskonferenz in Deutschland zu einer Feierstunde am Sonntag, den 6. Dezember 2015, um 18.00 Uhr in die griechisch-orthodoxe Allerheiligenkirche in München (Ungererstr. 131, 80805 München) ein. Dem orthodoxen Vespergottesdienst steht Metropolit Augoustinos von Deutschland, Vorsitzender der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland, vor. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hält eine Ansprache.

Die Kolleginnen und Kollegen der Medien sind zu dieser Feierstunde herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

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