| Pressemeldung

"EU sollte sich zu ihren religiösen Wurzeln bekennen"

Stellungnahme von Präses Kock und Kardinal Lehmann zum Konvent zur Zukunft Europas

Die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) haben ihre nachdrückliche Unterstützung der Einigung Europas bekräftigt und zugleich wichtige Anliegen bei der Überarbeitung des europäischen Vertragswerkes benannt. In einer Gemeinsamen Stellungnahme zum Konvent zur Zukunft Europas bezeichnen der Vorsitzende des Rates der EKD, Präses Manfred Kock, und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, die Europäische Union (EU) als "wichtigste gemeinschaftsbildende und friedenschaffende Institution unseres Kontinents".
Die Kirchen bringen in den Einigungsprozess grundlegende Orientierungen ein und nehmen eine wichtige Integrationsfunktion auch für die zukünftigen Mitgliedsstaaten wahr, heißt es in dem unter anderem an die deutschen Mitglieder des Konvents übermittelten Text. Diese besondere Rolle und positive Bedeutung der Kirchen sollten in einem möglichen europäischen Vertragstext "ausdrücklich anerkannt werden", schreiben Kock und Lehmann. Dies könne die Basis bilden für einen partnerschaftlichen Dialog mit den EU-Gemeinschaftsorganen.
Das europäische Verständnis vom Menschen und die Wertbasis der EU sind "wesentlich geprägt durch die Religion, insbesondere durch das Christentum", stellen die beiden Vorsitzenden fest. Die EU solle sich daher in einer Präambel zu ihren religiösen Wurzeln bekennen und darin auch einen Gottesbezug verankern.
Um die "Wertgebundenheit der EU deutlich zu unterstreichen", soll nach Auffassung von Bischofskonferenz und EKD die Grundrechte-Charta in einen neuen Verfassungstext aufgenommen und damit rechtsverbindlich gemacht werden. Die Charta trage im Grundsatz dem christlichen Menschenbild Rechnung, auch wenn etwa bei den Bestimmungen zur Biopolitik "deutlich klarere Formulierungen nötig gewesen wären".
Evangelische und katholische Kirche weisen auf die Selbstverpflichtung der EU hin, den rechtlichen Status der Kirchen und Religionsgemeinschaften in den einzelnen Mitgliedsstaaten zu achten und nicht zu beeinträchtigen. Die entsprechende Erklärung zum Amsterdamer Vertrag solle in den neuen Vertragstext aufgenommen werden. Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bezeichnen Kardinal Lehmann und Präses Kock als "Element der jeweiligen nationalen Identität". Neben der Garantie dieses Rechtes für den nationalen Bereich müsse es "grundsätzlich auch auf europäischer Ebene gewährleistet sein". Beide Vorsitzenden regen außerdem an, dass Ansätze für ein "positives europäisches Religionsrecht formuliert werden", um kirchliches Wirken in europäischen Einrichtungen zu ermöglichen, caritative und diakonische Dienste zu gewährleisten und religiöse Feiertage in der EU zu respektieren.

Hannover / Bonn, den 07. Juni 2002
Pressestelle der EKD / Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz

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