| Pressemeldung | Nr. 088

Erzbischof Zollitsch zur heute beschlossenen Änderung des Transplantationsgesetzes

Zur heutigen Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Änderung des Transplantationsgesetzes erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch:

„Der Deutsche Bundestag hat heute nach langen Debatten mehrheitlich ein Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes verabschiedet, welches die Förderung der Bereitschaft zur Organspende in Deutschland zum Ziel hat. Bei der bisher geltenden erweiterten Zustimmungslösung musste entweder der Spender ausdrücklich zugestimmt haben oder die Angehörigen entschieden über eine Organentnahme – unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Willens des Spenders.

Die heute beschlossene erweiterte Entscheidungslösung soll durch eine regelmäßige Befragung aller Bürger ab 16 Jahren im Bewusstsein der Menschen zur Förderung der Bereitschaft beitragen – jedoch ohne jeglichen Zwang, sich entscheiden zu müssen.

Wir haben bereits im Vorfeld dieser politischen Entscheidung immer wieder deutlich gemacht, welche Grenzen und Kriterien bei diesem sensiblen Thema zu beachten sind: Wenn die Organspende, wie die Kirche formuliert, ,als Ausdruck großherziger Solidarität gefördert ̒ werden soll, dann bedarf es der Freiwilligkeit. Die Organspende ist nur dann sittlich annehmbar, wenn der Spender oder die Angehörigen ihre ausdrückliche freie Zustimmung dazu gegeben haben. So begrüßen wir, dass die Freiwilligkeit einer Organspende auch weiterhin gewahrt bleibt. Außerdem begrüßen wir, dass die schon lange erhobenen Forderungen, Lebendspender besser abzusichern, mit in die Änderung aufgenommen wurden.

Mehr Spender für Organe werden sich nur dann finden lassen, wenn die Menschen davon ausgehen können, dass kein Zwang auf sie ausgeübt wird, und sie in Freiheit ,großherzige Solidarität’ üben können.“

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