| Pressemeldung | Nr. 142

Erzbischof Zollitsch würdigt Bundesverfassungsgericht

Aus Anlass des 60-jährigen Jubiläums des Bundesverfassungsgerichts hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, heute das Verfassungsorgan gewürdigt. Zum Jubiläum des Gerichts erklärt Erzbischof Zollitsch:

Dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und seinen Richterinnen und Richtern spreche ich zum 60-jährigen Jubiläum meine herzlichen Glückwünsche aus.

Das Jubiläum gibt Anlass zu einem dankbaren und achtungsvollen Blick auf die Institution Bundesverfassungsgericht, dessen Errichtung und Wirken als ein Glücksfall der deutschen Geschichte gelten darf und dessen nunmehr 60‑jähriges Bestehen seinerseits ein Ausweis der Stabilität unserer Verfassungsordnung insgesamt ist. Das Bundesverfassungsgericht ist einer der Grundpfeiler und der Garanten der mit dem Grundgesetz geschaffenen staatlichen Ordnung. Es ist eine Ordnung, die mit ihrer Verpflichtung auf Freiheit, Demokratie, Recht, Sozialstaatlichkeit und eine föderale Gestalt zu Recht weltweit höchstes Ansehen genießt und als Vorbild gilt. Die katholische Kirche ist dem Bundesverfassungsgericht im Interesse aller Menschen in unserem Staat dafür dankbar, dass es in 60 Jahren ganz maßgeblich dazu beigetragen hat, diese Grundorientierung zu sichern und die unveräußerlichen Menschenrechte jedes einzelnen zu wahren.

Diese Anerkennung erstreckt sich nicht zuletzt auch auf die Wahrung des vorbildlichen Systems des Verhältnisses von Staat und Kirche in Deutschland durch das Bundesverfassungsgericht, das grundsätzliche Trennung von Staat und Kirche mit einem Verhältnis wohlwollender Partnerschaft und Kooperation zu verbinden weiß und so seinerseits dem Interesse beider Partner an Unabhängigkeit und zugleich einem förderlichen Miteinander in hervorragender Weise entspricht. Zugleich bleibt zu wünschen, dass in der Auslegung des Grundrechts der Religionsfreiheit die positive Religionsfreiheit nicht weiter gegenüber der negativen Religionsfreiheit in den Hintergrund tritt.

Ich bin dankbar, dass es seit den Anfängen einen regelmäßigen und guten Austausch zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Bundesverfassungsgericht gibt, seit einigen Jahren auch in institutionalisierter Form durch das Karlsruher Foyer Kirche und Recht als ökumenischer Kontaktstelle der beiden Kirchen zu den obersten Bundesgerichten in Karlsruhe. Die Begegnung einiger Richter des Bundesverfassungsgerichts mit Papst Benedikt XVI. im Rahmen von dessen Deutschlandbesuch war ein erneuter Höhepunkt dieser Kontakte. Die Kirchen, die nach wie vor für etwa zwei Drittel der Bevölkerung Deutschlands sprechen, nehmen nicht zuletzt in diesen Kontakten ihre Rolle als Akteure im öffentlichen Diskurs unserer demokratischen Gesellschaft wahr. Und sie legen auch deshalb Wert auf dieses Gespräch, weil auch eine säkulare Verfassung wie das deutsche Grundgesetz „die kulturell vermittelten und historisch verwurzelten Wertüberzeugungen und Einstellungen nicht abstreifen kann, auf denen der gesellschaftliche Zusammenhalt beruht. Der christliche Glaube und die christlichen Kirchen sind insoweit von überragender Prägekraft.“ (Hans-Jürgen Papier)

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