| Pressemeldung | Nr. 042

Erzbischof Marx äußert sich zur Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens

In einer Veranstaltung zum Thema „Grundeinkommen – ein Weg zu mehr Beteiligungsgerechtigkeit?“ am 10. März 2010 in der Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin hat sich der Vorsitzende der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz (VI), Erzbischof, Dr. Reinhard Marx, im Rahmen eines Grundsatzreferates mit der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens auseinandergesetzt. Erzbischof Marx äußerte sich damit zu einer seit längerer Zeit geführten Debatte, an der sich die verschiedensten politischen Strömungen und gesellschaftlichen Gruppen beteiligen und die im Zuge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Regelsätzen erneut in Gang gekommen ist.

Ausgehend von den Prinzipien der Katholischen Soziallehre plädierte der Erzbischof für mehr Beteiligungsgerechtigkeit und einen subsidiären Sozialstaat. Entscheidendes Kriterium für die Beurteilung im Sinne der Teilhabegerechtigkeit sei die Frage, ob ein bedingungsloses Grundeinkommen die Situation der bislang von aktiver Teilnahme Ausgeschlossenen verbessern würde. Dies gelte nicht nur mit Blick auf die ökonomische Existenzsicherung, also die rechtliche Garantie eines sozialen Minimums, sondern vor allem auch in dem Sinne, dass jeder Mensch die tatsächliche Chance erhalte, sich in einer sozial anerkannten Rolle in die Gesellschaft einzubringen. Erzbischof Marx äußerte die Ansicht, dass diese Teilhabechancen in vielen Lebensbereichen faktisch an die Erwerbsarbeit geknüpft seien und es daher ein Gebot der Gerechtigkeit sei, die Teilnahmechancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Deswegen stehe er auch den Konzepten eines Grundeinkommens ohne Arbeit skeptisch gegenüber.

Kritisch zeigte er sich gegenüber der Idee, im Rahmen eines Grundeinkommens auf die bestehenden sozialen Sicherungssysteme zu verzichten. Es solle daran festgehalten werden, Fälle besonderer Bedürftigkeit auch besonders zu berücksichtigen. Das habe auch die Hartz IV-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Auf die verschiedenen sozialpolitischen Instrumente, die sich an unterschiedlichen sozialen Lagen orientierten, könne daher nicht verzichtet werden.

Insgesamt hielt er fest, dass ein hohes Grundeinkommen hohe Steuersätze nach sich ziehe und damit steuerpflichtige Erwerbsarbeit weniger attraktiv werde. Wolle man die Steuersätze hingegen auf einem vernünftigen Niveau halten, müsse das Grundeinkommen im Gegenzug entsprechend gering, eventuell sogar geringer als die derzeitige Grundsicherung ausfallen. In beiden Fällen verliere das Konzept des Grundeinkommens enorm an Attraktivität. Vor allem dürfe ein hohes Grundeinkommen nicht mit geringen Steuersätzen kombiniert werden, so dass die Finanzierbarkeit eines Grundeinkommens entweder auf Kosten der Ausgaben für Infrastruktur, Bildung und Wissenschaft oder durch eine erhöhte Staatsverschuldung auf Kosten der nächsten Generation gehen würde.

Zudem müssten die Folgen eines Systemwechsels genau bedacht werden: „Es gibt auch eine Ethik der verantwortbaren politischen Eingriffe. Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens wäre ein Großversuch mit sehr schwer abschätzbaren Wirkungen,“ so Erzbischof Marx.

Eine kritische Haltung zum Grundeinkommen entbinde aber nicht von der Verpflichtung, den Sozialstaat zu reformieren und fortzuentwickeln. Im Vergleich zu einem Grundeinkommen, so das Fazit des Vorsitzenden der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, berge eine intelligente Weiterentwicklung der bestehenden Sicherungssysteme aber geringere Risiken und biete die Möglichkeit, soziale Ziele wie Armutsbekämpfung, gesellschaftliche Teilhabe, Honorierung der Familienarbeit oder Unterstützung ehrenamtlichen Engagements zielgenauer zu verfolgen. Insofern liege hier der Weg zu mehr Beteiligungsgerechtigkeit.

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