| Pressemeldung | Nr. 211

Erzbischof Burger zur Entscheidung des Bundeskabinetts zur Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

„Ein absolut notwendiger Schritt zur Anerkennung des Leids der Betroffenen“

Anlässlich der Pläne zur Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“, denen das Bundeskabinett heute (9. November 2016) zugestimmt hat, erklärt der Vorsitzende der Kommission für caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Stephan Burger (Freiburg):

„Wer in den frühen Jahren der Bundesrepublik Deutschland oder in der DDR in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren hat, kann nun mit Hilfen zur Bewältigung dieser schlimmen Erlebnisse rechnen. Das Bundeskabinett hat heute (9. November 2016) den Plänen zur Errichtung der Stiftung ‚Anerkennung und Hilfe‘ zugestimmt. Die vom Bund, von den Bundesländern und den beiden Kirchen getragene Stiftung soll die damaligen Geschehnisse öffentlich anerkennen, wissenschaftlich aufarbeiten und den Betroffenen für das widerfahrene Leid und Unrecht Hilfen anbieten. Nach den Fonds Heimerziehung West und DDR, die nur für Betroffene aus Kinder- und Jugendheimen galten, werden nun endlich auch Betroffene der Behindertenhilfe und Psychiatrie solche Hilfen erhalten können.

Die Entscheidung der Bundesregierung ist zwar ein später, aber wichtiger und absolut notwendiger Schritt zur Anerkennung des Leids der Betroffenen. Ich bin erleichtert, dass nun auch die Heimkinder, die in Behinderteneinrichtungen oder in der Psychiatrie schlimme Erlebnisse machen mussten, Hilfen zur Bewältigung dieser Zeit erhalten können. Das sind wir diesen Menschen schuldig! Wir als Kirche haben dabei ebenso die Verantwortung, der wir uns auch durch das Mitwirken an der Stiftung stellen wollen. Nach einer im Juni 2016 vorgestellten Studie des Fachverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) haben Kinder und Jugendliche mit Behinderung in den Anfangsjahren der Bundesrepublik auch in katholischen Einrichtungen Gewalt, Missbrauch und Leid erfahren.“


Hintergrund

Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ soll am 1. Januar 2017 starten und eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Sie richtet sich an Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. vom 7.  Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und bei denen heute noch eine Folgewirkung aufgrund des dort erlittenen Leids und Unrechts während der Unterbringung vorliegt. Ihr Ziel ist es, die damaligen Verhältnisse und Geschehnisse öffentlich anzuerkennen, wissenschaftlich aufzuarbeiten und das den Betroffenen widerfahrene Leid und Unrecht durch Gespräche individuell anzuerkennen. Betroffene, bei denen aufgrund erlittenen Leids und erlebten Unrechts während der Unterbringung heute noch eine Folgewirkung besteht, sollen Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erhalten. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, können sie eine individuelle Unterstützung in Form einer Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro sowie einer Rentenersatzleistung in Höhe von 3.000 Euro bzw. 5.000 Euro bei einer Arbeitsdauer von über zwei Jahren erhalten. Träger der Stiftung, die 288 Mio. Euro umfasst, sind der Bund, die Bundesländer und die beiden Kirchen mit ihren Wohlfahrtsverbänden und den Orden.

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