| Pressemeldung

Erste Stellungnahme des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, zum so genannten "Kopftuchurteil" des Bundesverfassungsgerichts

Der sogenannte Kopftuch-Streit berührt ein komplexes Spannungsverhältnis: zwischen dem Recht des Einzelnen, seinem Glauben auch in der öffentlichen Sphäre durch äußere Zeichen Ausdruck zu verleihen einerseits, und der Neutralität des Staates in Fragen der Religion und Weltanschauung andererseits. Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom heutigen Tage diese Spannung nicht einseitig aufgelöst hat. Stattdessen wurde dem Gesetzgeber die Möglichkeit zu differenzierten Lösungen eröffnet. Wir hoffen, dass die Parlamente sehr sorgfältig die hier anstehenden Fragen erörtern und - wenn nötig - abgewogene Entscheidungen treffen, die den Rechten der Einzelnen und dem gesellschaftlichen Frieden gleichermaßen dienen.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Eingriffe in die individuelle Religionsfreiheit einer eigenen gesetzlichen Grundlage bedürfen. Dies bedeutet eine Stärkung des Rechts auf Ausübung der religiösen Freiheit, die wir grundsätzlich begrüßen. Bei den konkreten gesetzlichen Regelungen wird jedoch auch zu prüfen sein, auf welche Weise der Integration der Muslime in Gesellschaft und Schule am besten Rechnung getragen werden kann.

Wenige Stunden nach der Bekanntgabe des Urteils kann dies natürlich nur eine erste und vorläufige Stellungnahme sein. Die Bischofskonferenz wird sich noch eingehend mit dem Urteil und seinen Gründen und natürlich auch mit dem Sondervotum von drei Verfassungsrichtern befassen.

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