| Pressemeldung | Nr. 167

Erklärung zur Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs

Zur heutigen Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs über die Regelung der Samen- und Eizellspende erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch:

„Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR). Es bestätigt die Rechtslage in Österreich, nach der die Eizellspende verboten ist und die insoweit der deutschen Gesetzgebung entspricht. Mit diesem Urteil wird der Schutz der Menschenwürde gestärkt.

Die Zulassung der Eizellspende birgt die große Gefahr, Frauen unter Inkaufnahme erheblicher physischer und psychischer Schäden zum Objekt kommerzieller Interessen zu machen und die verletzliche Situation von Frauen auszunutzen. Da eine Eizellspende ein nicht zu unterschätzendes gesundheitliches Risiko für die Frau ist, trägt das Urteil wesentlich zum Gesundheitsschutz und zum Schutz des menschlichen Lebens bei.

Das Urteil stellt das Wohl des Kindes in den Vordergrund. Es verhindert so eine Auflösung der Integrität der Familie durch Entkopplung von Mutter und Kindesidentität. Diese Entkopplung läge bei einer Eizellspende durch die Trennung von genetischer und leiblicher Mutter vor. Der Gerichtshof zeigt die Unterschiede dieser besonderen Konstellation zur Adoption und Eltern-Kind-Beziehung deutlich auf.

Mit diesem Urteil und der ablehnenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshof zur Patentierung embryonaler Stammzellen aus dem Vormonat wurden innerhalb kurzer Zeit auf europäischer Ebene zwei wesentliche Entscheidungen getroffen, die der Kommerzialisierung und Instrumentalisierung menschlichen Lebens eine klare Absage erteilen.

Das heutige Urteil ist als ein erneutes deutliches Signal gegen eine Verzweckung des Menschen anzusehen.“

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