| Pressemeldung | Nr. 091

Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu eingetragenen Lebenspartnerschaften

Zum heute vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Beschluss „Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig“ erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch:

„Die katholische Kirche lehnt die Gleichbehandlung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften ab. Das Rechtsinstitut der Ehe hat nicht nur die Partnerschaft zwischen Frau und Mann allein zum Bezugspunkt, sondern auch das Ehepaar, das Elternpaar geworden ist und Sorge und Verantwortung für Kinder trägt. Auf diese Weise ist die Ehe Keimzelle der Gesellschaft. Daher gehört es auch zur Grundstruktur des verfassungsrechtlichen Eheverständnisses, dass die Ehe von einer Frau und einem Mann eingegangen wird. Denn Ehe und Familie sind wesenhaft miteinander verknüpft.

Bereits 2002 hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung davon gesprochen, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft ein ,aliud‘ zur Ehe, etwas anderes als die Ehe sei und keine ,Ehe unter falschem Etikett‘. Daher ist unserer Auffassung nach eine unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung angebracht, etwa wenn man in Betracht zieht, dass aus Ehen in aller Regel Kinder hervorgehen, was für die eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht zutrifft. Eine unterschiedliche Behandlung von eingetragenen Partnerschaften und der Ehe stellt deshalb keine Form der Diskriminierung dar, sondern betont den Wert, den die Ehe für die Gesellschaft hat.“

 

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